Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
1408/2023
Stuttgart,
11/08/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
23.11.2023
Planungsmittel – Stuttgarter Schulen
Beantwortung / Stellungnahme
Die Verwaltung hat ihre entsprechende Mittelanmeldung für Planungsvorhaben im Schulbau in der „roten Liste“ wie folgt gegliedert:
1. Im Teilergebnishausalt 400
Pauschale für akut notwendige Machbarkeitsstudien + Interime
ab 2024 ff in Höhe von jährlich 2,25 Mio. Euro
2. B. Planungsmittel für Einzelvorhaben - Prio. Ziff. 29 bis 65
priorisierte Nennung aller Planungsvorhaben, die im Doppelhaushalt 2024/2025 angegangen bzw. fortgesetzt werden sollen, und die im Doppelhaushalt 2024/2025 einen entsprechenden zusätzlichen Mittelbedarf haben
(Gesamtsumme hierzu: rd. 73 Mio. Euro)
In Ergänzung zur o.g. Mittelanmeldung der Verwaltung wurde durch die benannten Anträge eine zusätzliche Pauschale für Planungsvorhaben im Schulbau beantragt. Die Höhe solle gem. Antrag 1139/2023 jeweils 2,5 Mio. Euro für die Jahre 2024 und 2025 betragen.
Die Bereitstellung einer zusätzlichen Pauschale für Planungsvorhaben würde das Schulverwaltungsamt nur benötigen, wenn nicht alle oben unter Ziff. 2 benannten Einzelvorhaben der Prio. Ziff. 29-65 aus der roten Liste in den Doppelhaushalt 2024/2025 aufgenommen und finanziert werden, da die Verwaltung dann mittels dieser Pauschale für Planungsvorhaben die Mittel flexibel und nach Bedarf bewirtschaften und für die dringlichsten Vorhaben einsetzen könnte.
Je nach Umfang und Beschluss der Einzelvorhaben kann eine Pauschale von 2,5 Mio. Euro jährlich jedoch rasch an ihre Grenzen gelangen, da die o.g. Ziff. 29-65 aus der roten Liste ein Gesamtvolumen und damit einen Mittelbedarf von rd. 73 Mio. Euro Planungsmittel für den DHH 2024/2025 umfassen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
1139/2023 Nr. 10 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, 3001/2023 Ziffer 11 der SPD-Gemeinderatsfraktion, 6000/2023 FDP-Gemeinderatsfraktion
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>
Leitvermerk 2023-08.xlsx