Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 4611-00
GRDrs 449/2015
Stuttgart,
06/10/2015


"kitafit" Bewegungsförderung für 3 bis 6-jährige Kinder



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
15.07.2015

Bericht:

Die Bewegungsförderung von Kindern ist ein zentrales Thema der Stuttgarter Sportentwicklung. Das Projekt „kitafit“ beinhaltet die motorische Förderung von 3-6jährigen Kindern in Stuttgart. Es hat insbesondere die motorische Förderung zum Ausgleich von Entwicklungsdefiziten und zur Verringerung von Übergewicht zum Ziel. Gemeinsam mit vielen Partnern in der Stadt wurde auf mehreren Ebenen die Bewegungsförderung ausgebaut:
Das Projekt „kitafit“ erreicht mit den o.g. Maßnahmen (Kooperationen + Qualifizierungsmaßnahmen) aktuell rund 300 von 540 Einrichtungen (3 bis 6 Jahre) in Stuttgart. Ein Schwerpunkt liegt in den Gebietstypen 5, 6 und 7. Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2012/2013 erstmalig Mittel in Höhe von jeweils 60.000 EUR pro Jahr bereitgestellt (Restmittel Qualitätsentwicklungsfonds Bildungspartnerschaft). Im Haushalt 2014/2015 wurden dem Sporthaushalt Budgetmittel von jeweils 60.000 EUR zugewiesen. Zur Weiterführung der o. g. Kooperationen und Qualifizierungen sowie für die Ausweitung des „kitafit“-Programms auf weitere Einrichtungen sind 100.000 EUR pro Jahr notwendig.


Priorisierung der Mitteilungsvorlagen:
Das Amt für Sport und Bewegung hat insgesamt 8 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die dritte Priorität.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
„kitafit“/43100
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
Finanzbedarf
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
„kitafit“/43100
0
0
0
0
0
0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Insgesamt wurde eine Sachbearbeiterstelle in EG 11 TVöD für Bewegungsförderung und Sportentwicklung beantragt. Der Anteil für „kitafit“ beträgt 0,3 Stellenanteile.
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Sachbearbeiter EG 11 TVöD, Weiterführung und Ausweitung des Programms
0,3
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
20.900
20.900
20.900
20.900
20.900
20.900
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen.

Aus Sicht des Referats AK sind die Kriterien für Stellenschaffungen, insbesondere das Kriterium der "Arbeitsvermehrung" (s.a. Geschäftsansweisung für Stellenplanbearbeitung, GRDrs 623/2012) bei vorliegendem Antrag nicht erfüllt.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Übersicht kitafit Kooperationen 2014/2015

<Anlagen>

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kitafit Förderanträge Kita-Jahr 2014 2015.pdf