Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
429
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VerhandlungDrucksache:
750/2010 750/2010
Ergänzung
GZ:
AK 0501-04
Sitzungstermin: 15.12.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2012

Beratungsunterlage sind die dieser Niederschrift angehefteten Vorlagen des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 03.11.2010, GRDrs 750/2010 sowie vom 06.12.2010, GRDrs 750/2010 Ergänzung.

Zudem ist der Antrag Nr. 380/2010 der CDU-Gemeinderatsfraktion "Feuerwehr - Gesetzliche Vorgaben erfüllen!", vom 14.12.2010, diesem Protokoll beigefügt.

Einführend erläutert der Vorsitzende diese beiden Vorlagen. Insbesondere merkt er dabei an, bei der GRDrs 750/2010 existierten bereits die Sachbeschlüsse, während zu der GRDrs 750/2010 Ergänzung neben den Stellenplanbeschlüssen in Einzelfällen auch noch die notwendigen Sachbeschlüsse gefasst werden müssen.

Weitere stellenplanrelevante Themen beinhalteten die heutigen Tagesordnungspunkte 13 "Haushaltskonsolidierung 2010/2011 / 2. Zwischenbericht zur Zentralisierung des Beschaffungswesens", GRDrs 796/2010, und 14 "Haushaltssicherungskonzept 2009 - Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung / Zentralisierung von IT-Leistungen", GRDrs 797/2010. Insgesamt werde vorgeschlagen, 44,92 Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 neu zu schaffen. Die Schaffungsvorschläge in der Vorlagenergänzung über vier Stellen für das Projekt Stuttgart 21 würden sich auf einen Sachbeschluss aus dem Jahr 2007 beziehen (GRDrs 829/2007).

Gebeten werde, den Fehler in der Beschlussantragsziffer 8 zu entschuldigen. Korrekterweise müsse dort die GRDrs 829/2007 und nicht die GRDrs 828/2007 erwähnt werden.

Die Verwaltung erachte die Schaffung dieser 4 Stellen zum jetzigen Zeitpunkt für vordringlich, wobei 2 dieser Stellen frühestens zum 01.07.2011 besetzt werden sollen. Und dies auch nur dann, wenn verwaltungsintern der Nachweis geführt werde, dass zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit bereits eingetreten ist.

Der Bedarf der Stelle für Social Media in der Ergänzung der GRDrs 750/2010 sei dem Verwaltungsausschuss bisher nicht im Rahmen der Sachvorlage angekündigt worden, weshalb hier mit Beschlussantragsziffer 13 zunächst der Sachbeschluss und dann der Stellenplanbeschluss zu fassen sei.

Zu den Stellenstreichungen. Im Laufe des Jahres seien 20,5 Planstellen frei geworden, die aufgrund diverser Konsolidierungsbeschlüsse des Gemeinderats zur Streichung vorgemerkt gewesen seien. Die Anlage 4 der GRDrs 750/2010 führe diese Stellen im Einzelnen mit dem jeweiligen Streichungsgrund, der dem Beschluss zugrunde gelegen hat, auf. Diese Stellen dürften natürlich nicht besetzt werden. Die Streichung könne daher bereits jetzt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 beschlossen bzw. umgesetzt werden.

Am 01.12.2010 habe der Verwaltungsausschuss beschlossen, die bisher dem Freien Theater JES zugewiesene Technikerstelle - diese Stelle sei beim Kulturamt mit einem kw-Vermerk auf Ende dieses Jahres angesiedelt - von der vorgesehenen Streichung auszunehmen und den kw-Vermerk stattdessen um ein Jahr bis Ende 2011 zu verlängern. In der Beschlussantragsziffer 5 der GRDrs 750/2010 müsse deshalb eine Änderung erfolgen: Im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 würden 19,5212 Stellen statt 20,5212 Stellen gestrichen.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 01.12.2010 sei noch nicht bekannt gewesen, dass der Stelleninhaber zum 31.12.2010 ausscheidet. Um jetzt den gefassten Beschluss umsetzen zu können, werde vorgeschlagen, nachdem neben einer Befristung bis 31.12.2011 auch eine Deckung aus der Personaldeckungsreserve mitbeschlossen worden ist, 40.000 € aus dieser Personaldeckungsreserve zu entnehmen und diese Mittel zweckgebunden als befristeten Personalkostenzuschuss für das Jahr 2011 ausschließlich als Personalkostenzuschuss zu gewähren. Damit wäre dann der Sinn des Beschlusses unabhängig von der Person wiederhergestellt, weil dann dem Theater JES die Mittel zur Verfügung stünden, um selbst einen neuen Techniker einzustellen.

Die Verlängerung eines kw-Vermerks auf einer unbesetzten Stelle sei verständlicherweise nicht möglich. Ebenso sei es nicht möglich, beim Kulturamt jemanden auf eine Stelle einzustellen, die einen kw-Vermerk hat. Dieses könne am besten umgesetzt werden, indem der geldliche Aufwand als zweckgebundener Personalkostenzuschuss für ein Jahr gewährt wird.

Netto schlage damit die Verwaltung die Schaffung von 24,5 Stellen vor. Die Mehraufwendungen für die Vorgriffsschaffungen beliefen sich auf eine Summe von rd. 2 Mio. €. Davon seien 0,6 Mio. € bereits im Personalhaushalt 2011 finanziert. Dem stünden Entlastungen durch die Streichungen in Höhe von 0,8 Mio. € gegenüber. Somit betrage die Mehrbelastung 0,6 Mio. €. Diese auf das Jahr 2011 entfallenden Mehrkosten würden im Rahmen der Personaldeckungsreserve aufgefangen.

Neben Stellenschaffungen und -streichungen schlage die Verwaltung Verlängerungen von kw-Vermerken an insgesamt 18 Stellen vor. Diese seien in Anlage 2 der GRDrs 750/2010, auch unter Angabe des Verlängerungsgrundes, im Einzelnen aufgeführt.

Außerdem sollen an 8,56 Stellen die kw-Vermerke entfallen und an 1,35 Stellen neue KW-Vermerke angebracht werden. Dies wiederum könne in der Anlage 3 der GRDrs 750/2010 nachgelesen werden.

Mit dieser Gemeinderatsdrucksache werde beantragt, das JobCenter zu ermächtigen, bis zu 4 Vollzeitkräfte befristet bis 31.12.2011 außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Es handle sich insoweit um eine Verlängerung um ein Jahr, da die bisherige Ermächtigung über 4 Vollzeitstellen zum Ende dieses Jahres ausläuft. Außerdem beantrage die Verwaltung, diese Ermächtigung auf bis zu 40 Vollzeitkräfte zu erhöhen. Hintergrund für diese Erhöhung sei, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zahl der befristet besetzbaren Stellen von bisher 40 auf 32 abgesenkt hat und eine weitere Absenkung 2011 bereits angekündigt ist.

Um die Arbeitsfähigkeit des JobCenters zu erhalten und um das eingearbeitete Fachpersonal nicht zu verlieren, müsse die Ermächtigung auf diese 40 Vollzeitkräfte angehoben werden. Die Zahl entspreche dann der bisherigen Befristungsobergrenze der Agentur für Arbeit. Mehrkosten für den städtischen Haushalt würden dadurch nicht ausgelöst, da die Ermächtigung laut Beschlussantragsziffern 6 und 15 nur insoweit in Anspruch genommen werden könne, wie die Finanzierung im Rahmen des bewilligten Verwaltungskostenbudgets des JobCenters abgedeckt ist.

Zu JES schlägt StR Sauer (CDU), abweichend zu der von BM Murawski skizzierten Vorgehensweise, vor, die Stelle für ein Jahr befristet zu besetzen. Da diese Stelle seiner Einschätzung nach auch über den laufenden Doppelhaushalt hinaus verlängert werden muss, bittet er darum, diese in den nächsten Stellenplanberatungen zu besprechen. Diese Vorgehensweise präferiert er gegenüber der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise, dem Trägerverein des JES einen Zuschuss in Höhe von 40.000 € zu gewähren. Hierzu merkt BM Murawski an, wenn eine Stelle bei der Stadt verlängert werden soll, ist diese im Stellenplan des Kulturamtes zu führen und an den Verein abzuordnen. Der Verwaltungsvorschlag sei auch für den Verein praktikabler, da damit der Verein einen Zuschuss erhält, mit dem er völlig selbstständig eine Einstellung vornehmen kann. Der Betrag von 40.000 €, und damit wendet er sich an StR Kanzleiter (SPD), sei mit JES abgestimmt.

Im weiteren Verlauf erheben sich gegen die Vorgehensweise bei JES entsprechend den Ausführungen von BM Murawski keine Einwendungen.

StRin Küstler (SÖS und LINKE) bittet die Verwaltung, darauf einzugehen, ob auch in Zukunft befristete Stellen geschaffen werden sollen.

Zu den Beschlussantragsziffern 13 und 14, Social Media Tools, äußert sich StR Kotz (CDU) positiv. Zwar spricht StRin von Stein (FDP) in diesem Zusammenhang von einer "hauruck-artigen Vorgehensweise", dennoch bringt sie Verständnis dafür auf, hier aktiv zu werden. Ablehnend zu den Beschlussantragsziffern 13 und 14 äußert sich zum Ende der Aussprache StR Wölfle (90/GRÜNE).

Angesichts der erforderlichen Schulhaussanierungen und aufgrund der sich konjunkturbedingt abzeichnenden Knappheit bei Bauingenieuren beantragt StR Wölfle die kw-Vermerke der betreffenden Stellen über den Verwaltungsvorschlag hinaus um weitere zwei Jahre zu verlängern. Den betreffenden Personen müsse eine Perspektive aufgezeigt werden. Dieser Antrag wird von StR Kotz unterstützt. Einen anderen Lösungsansatz des sich in diesem Bereich abzeichnenden Problems liegt für StR Kanzleiter, indem er auf die in den betreffenden Bereichen in den kommenden Jahren altersbedingt ausscheidenden Mitarbeitern eingeht, in der Einstellung von neuem Personal mit unbefristeten Arbeitsverträgen. Nach seiner Kenntnis gibt es in den betroffenen Bereichen in den kommenden Jahren folgende Austritte: 2013 = 2 Personen, 2015 = 4 Personen, 2016 = 1 Person, 2017 = 4 Personen, 2018 = 8 Personen, 2019 = 5 Personen. Die Verlängerung von kw-Vermerken sei nur teilweise weiterführend. Die Bedeutung einer nachhaltigen Personalpolitik unterstreicht StRin von Stein. In vielen Bereichen der Stadtverwaltung müsse man sich mit der Konkurrenzsituation durch die freie Wirtschaft auseinandersetzen. StR Zeeb (FW) hält die Verlängerung von kw-Vermerken ebenfalls für nicht förderlich. Für ihn zeichnet es sich ab, dass der Stellenmarkt in bestimmten Bereichen in einem halben Jahr keine Stellenangebote mehr aufweist. Neben den vier Stellen des Hochbauamtes müsse man sich auch über eine Stelle beim Schulverwaltungsamt entsprechende Gedanken machen. Er beantragt, zwei dieser mit kw-Vermerken versehenen Stellen in unbefristete Stellen umzuwandeln und bei zwei dieser Stellen analog dem Vorschlag von StR Wölfle die kw-Vermerke zu verlängern. Dabei unterstreicht er die Bedeutung der beiden genannten Ämter sowie die Aufgaben, die mit diesen Stellen in Verbindung stehen. Die Koordination und das Management der Schulhaussanierungen seien nicht einfach.

Nach den vorliegenden Daten der Arbeitsagentur, so BM Murawski, werde sich bei den Bauingenieuren nicht die Situation einstellen, wie sie soeben skizziert worden ist. Die Statistik gehe von einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen von Hochbauingenieuren aus. Überzeugt zeigt sich StRin Prof. Dr. Loos (CDU) davon, dass gute Mitarbeiter, insbesondere bei guter Konjunktur, nur mit unbefristeten Stellen bei der Stadt gehalten werden können. Die von BM Murawski genannte Prognose treffe nicht auf Baden-Württemberg, aber eventuell auf Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern zu.

BM Thürnau erinnert, die Verwaltung habe im Jahr 2009 in Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Thema Schulhaussanierungen den erwarteten Stellenbedarf mit elf Stellen beziffert. Von diesen seien in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II, welches Ende 2011 ausläuft, vier Stellen befristet und vier als unbefristete Stellen bis 01.01.2012 eingerichtet worden. Die Hochbauverwaltung habe den Wunsch geäußert, diese vier Stellen zu entfristen, da diese mittlerweile von eingearbeiteten Kräften, die man aufgrund ihrer guten Qualifikation in der derzeitigen Marktlage nicht verlieren will, besetzt sind.

Heue sei bereits bekannt, welchen Bedarf das Schulsanierungspaket der Zukunft aufweist. Hier handle es sich um einen dreistelligen Millionenbetrag, der keine Eins und auch keine Zwei an der ersten Stelle aufweist. Um die Frage, wie dieses Potenzial umgesetzt werden soll, gehe es heute aber nicht. Heute sei für das Hochbauamt und für das Schulverwaltungsamt das Thema bedeutsam, die derzeit in diesem Bereich tätigen Personen nicht zu verlieren. Wenn in den Jahren 2014/2015 erkannt werden sollte, dass sich bei den Schulsanierungen der Bedarf wider Erwarten anders entwickelt, wären die Fachverwaltungen gerne bereit, z. B. die im Jahr 2015 frei werdenden Stellen erneut mit kw-Vermerken zu versehen. Sein Ziel ist, den derzeit auf diesen vier Stellen tätigen Personen eine dauerhafte Perspektive bieten zu können.

Dies ergänzend spricht BMin Dr. Eisenmann beim Themenkomplex Schulsanierungen von vier Stellen beim Hochbauamt und von zwei Stellen beim Schulverwaltungsamt. Zum Einwand von BM Murawski, dass es sich beim Schulverwaltungsamt lediglich um eine Stelle handelt, versichert BMin Dr. Eisenmann die Korrektheit ihrer Aussage. Nachdem Frau Hauser (HauptPersA) erklärt, von diesen zwei mit kw-Vermerken geschaffenen Stellen beim Schulverwaltungsamt sei eine bereits mit unbefristeten Arbeitsvertrag besetzt, sagt BM Murawski dem Ausschuss eine schriftliche Erklärung dazu zu, wie auf eine Stelle mit einem befristeten kw-Vermerk eine Person mit unbefristetem Arbeitsvertrag eingestellt werden kann. Er vermutet, dass es sich bei dieser Person um eine bereits mit unbefristetem Arbeitsvertrag bei der Stadt tätige Person handelt, die auf dieser Stelle nun eingesetzt wird.

Der Vorsitzende schlägt - den Vorschlag von BM Thürnau aufgreifend - vor, die ersten vier durch Fluktuation in den Jahren 2014/2015 frei werdenden Stellen mit einem kw-Vermerk zu versehen.

Bezogen auf die Branddirektion hebt StR Wölfle auf den heute zurückgestellten Tagesordnungspunkt 15 "Feuerwehrbedarfsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart", GRDrs 907/2010, ab und teilt mit, seine Fraktion stimme dem stellenrelevanten Teil des Antrags der CDU-Gemeinderatsfraktion zu. In seiner Begründung des Antrags Nr. 380/2010 gibt StR Kotz zu erkennen, dass ihm die GRDrs 907/2010, welche zurückgestellt ist, da die verwaltungsinterne Abstimmung noch nicht abgeschlossen werden konnte, bereits vorliegt. Darüber hinaus geht er davon aus, dass diese Vorlage trotz Zurückstellung bei den Fraktionen bereits "eine gewisse Verbreitung" erfahren hat. Das beantragte Mindestpaket sei als Reaktion auf Themen wie Dienstrechtsreformgesetz und Elternzeitgesetz gerechtfertigt. Neben den durch den CDU-Antrag beantragten sechs Stellen plädiert StR Kanzleiter dafür, auch die in der offensichtlich bei den Fraktionen verbreiteten Vorlage genannten 25.000 Überstunden zu vergüten.

Zur zurückgestellten, aber dennoch teilweise verteilten GRDrs 907/2010 erklärt EBM Föll, grundsätzlich sei diese Vorlage in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister zurückgestellt worden, da es bei dieser umfangreichen und sehr grundsätzlichen Vorlage Abstimmungsbedarfe gibt. Die Vorlage sei bei seinem Referat Ende November eingegangen und man sei nicht in der Lage, eine solch grundsätzliche Vorlage binnen 14 Tagen abzustimmen. Daher halte er es nicht für angemessen, wenn im Vorgriff irgendwelche Entscheidungen dazu getroffen werden. Mit dem Oberbürgermeister sei besprochen, dass nach einer Abstimmung diese Vorlage durch die Verwaltung im 1. Quartal 2011 vorzulegen ist. Geklärt werden müssten beispielsweise grundsätzliche Fragestellungen wie, ob die Opting out-Regelung bei der Branddirektion überhaupt dauerhaft sinnvoll ist. Er bittet den Ausschuss, der Verwaltung eine Abstimmung zu ermöglichen und bis dahin die mit der Vorlage in Zusammenhang stehenden Themen zurückzustellen. Nur so könne der Gemeinderat letztendlich abwägen, welche Entscheidungen unter Berücksichtigung einer abgestimmten Position der Verwaltung getroffen werden müssen. Die erforderlichen Entscheidungen könnten bis Ende des 1. Quartals 2011 erfolgen.

Ergänzend teilt der Vorsitzende mit, obwohl er beim Sachverhalt in Teilen eine andere Meinung habe wie der Erste Bürgermeister, müsse er sich dessen Ausführungen ausdrücklich anschließen. Es dürfe nicht so wie in den letzten Monaten weitergehen, dass Mitzeichnungen nicht eingehalten werden und Abstimmungen nicht stattfinden. Dem müsse der Gemeinderat im ureigensten Interesse entgegenwirken.

BM Dr. Schairer stimmt zwar zu, dass die GRDrs 907/2010 heute nicht zur Beratung ansteht, andererseits weist er auf Probleme bei der Branddirektion hin. Dort sei "Feuer unterm Dach". Derzeit seien bei der Feuerwehr 35.000 Überstunden angefallen. Dieses müsse gelöst werden. Der Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion beschränke sich auf das, was durch gesetzliche Regelungen entstanden ist (Elternzeit, zwei zusätzliche Urlaubstage). Mit dem Funktionsstellenplan, wo angesichts vieler offener Fragen sehr sorgfältig überlegt gehört, was zu tun ist, der heute aber nicht zur Diskussion stehe, habe dies direkt nichts zu tun. Die weitere Vorgehensweise müsse politisch entschieden werden.

In der Folge bekräftigt StRin Prof. Dr. Loos, der Antrag ihrer Fraktion sei völlig unabhängig vom Feuerwehrbedarfsplan zu sehen. Es handle sich um Stellen, die anstelle von Überstunden, die z. B. durch Elternzeiten angefallen sind, treten sollen. Diese Stellen müssten geschaffen werden, damit nicht im nächsten Jahr durch die Dienstrechtsreform weitere Zehntausende an Überstunden anfallen.

Dem Antrag Nr. 380/2010 schließt sich StR Kanzleiter an. Unbefriedigend sei es, dass die Vorlage nicht vorgelegt worden ist. Die Verwaltung müsse Sorge dafür tragen, dass solche Vorlagen rechtzeitig an den Gemeinderat verteilt werden. Im weiteren Verlauf beantragt er, die derzeit angefallenen Überstunden abzugelten.

Das Durchführen von ordnungsgemäßen verwaltungsinternen Abstimmungen, so EBM Föll, setze ein Signal des Gemeinderates dergestalt voraus, dass dieses seitens des Gemeinderates erwünscht wird. Dafür, dass der Gemeinderat eingreift, wenn sich nach monatelangen Abstimmungen kein Ergebnis abzeichnet, hätte er Verständnis. Aber dafür sei die Branddirektion ein schlechtes Beispiel, da die Vorlage - wie bereits ausgeführt - den Fachreferaten erst Ende November präsentiert worden ist. Der Antrag stehe sehr wohl in Zusammenhang mit dem Gesamtstellenplan der Branddirektion. So gehe es um den Funktionsstellenplan und um Sonderfunktionen. Aus solchen Teilen errechne sich der Gesamtstellenplan. Natürlich müssten Themen wie Dienstrechtsreform und Elternzeit beim Gesamtstellenplan berücksichtigt werden, aber beim Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion finde die Grundlage keine Berücksichtigung.

Ebenfalls widerspricht er StR Kanzleiter, welcher bei der Stuttgarter Feuerwehr vom geringsten Stellenschlüssel im Vergleich deutscher Großstädte spricht. Bei einem solchen Vergleich müsse die spezifische Stuttgarter Struktur gesehen werden. In Stuttgart gebe es eine stark ausgebaute und im Übrigen auch bei den Einsatzkonzeptionen berücksichtigte freiwillige Feuerwehr. Dort seien - nicht zuletzt auch auf Initiative des Gemeinderates - in den vergangenen Jahren umfangreiche Finanzmittel investiert worden (z. B. Entschädigungsregelungen, Neubauten). Er vertritt die Überzeugung, dass die angesprochenen Punkte im Kontext mit dem Feuerwehrbedarfsplan geregelt gehören. Dazu zähle auch eine Regelung für die Überstunden. Wenn Anträge wie das Abgelten von Überstunden gestellt werden, werde seitens der Finanzverwaltung darum gebeten, auch zu sagen, wie eine finanzielle Deckung stattfinden soll. Eine Arbeitsteilung, in deren Rahmen der Gemeinderat Beschlüsse fasst und die Verwaltung die Verantwortung für deren finanzielle Deckung trägt, könne nicht funktionieren.

Seitens BM Dr. Schairer wird nochmals bekräftigt, dass es bei der Branddirektion Handlungsbedarf gibt. Die Inhalte des Antrags Nr. 380/2010 sieht er, unabhängig vom Funktionsstellenplan der Branddirektion, angesichts gesetzlicher Regelungen als unstrittig an. Zudem teilt er mit, sollten die beantragten Stellen beschlossen werden, müsse zunächst einmal geeignetes Personal gefunden werden. Die Probleme der Feuerwehr - und dies unterstreicht er - seien seit Monaten bekannt. Diese Ausführungen bekräftigt StRin Prof. Dr. Loos.

StRin von Stein appelliert an die Verwaltung, die verwaltungsinterne Abstimmung zügigst vorzunehmen. Dabei müssten die Interessen der Feuerwehr und damit die Sicherheit der Bürgerschaft im Vordergrund stehen.

Zum Thema Überstunden beantragt StR Kanzleiter, dass zur Reduzierung der bereits vorhandenen hohen Anzahl von Überstunden (35.000) zum 31.12.2010 rund 25.000 Überstunden vergütet werden. Zur Finanzierung soll die Deckungsreserve herangezogen werden. In der für das 1. Quartal 2011 angekündigten Vorlage geht StR Wölfle davon aus, dass die Notwendigkeit von zusätzlichem Feuerwehrpersonal benannt wird. Insofern stelle die heute beantragte Schaffung von sechs Stellen faktisch lediglich eine Vorwegnahme dar. Da seiner Fraktion die GRDrs 907/2010 nicht vorab vorliegt, könne das Thema Überstunden heute nicht zur Abstimmung gestellt werden. Nachdem sich StR Sauer dieser Bitte im Namen seiner Fraktion anschließt, zieht StR Kanzleiter seinen Antrag zur Abgeltung von Überstunden zurück.

Als Vertreter des Gesamtpersonalrates und als Vorsitzender des Personalrates der Branddirektion teilt Herr Häberle mit, es gehe um die Belastung des Personals. Bereits bei den letzten Haushaltsplanberatungen habe die Branddirektion darauf aufmerksam gemacht, dass das Thema Elternzeit im Jahr 2010 ansteht. Mit der Verwaltung sei dieses thematisiert worden. Er bittet, die beantragten Stellen zu schaffen. Es handle sich um einen Hilferuf der Feuerwehr, der nicht mit dem Feuerwehrbedarfsplan im Zusammenhang steht. Der Personalrat der Branddirektion stehe weiterhin zur Opting out-Regelung.


Zum Abschluss der Aussprache ergeben sich, auch auf der Basis des einführenden Vortrags von BM Murawski, die nachstehend wiedergegebenen Abstimmungen:

- Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Antrag Nr. 380/2010 der CDU-Gemeinde-ratsfraktion "Feuerwehr - Gesetzliche Vorgaben erfüllen!", vom 14.12.2010, einmütig zu.

- Dem Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, dass bei den Stellen aus der Anlage 2 650 0105 085 bis 650 1005 005, Hochbauamt, Konjunkturpaket II, die kw-Vermerke gestrichen werden, mit dem Zusatz, dass die beim Hochbauamt durch Fluktuation nächst freiwerdenden 4 Stellen im Jahr 2015 einen kw-Vermerk erhalten, stimmt der Verwaltungsausschuss einmütig zu.

- Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu, bei der Stelle Schulverwaltungsamt 400 3200 033, Schulhaussanierung, den kw-Vermerk zusätzlich über den Verwaltungsvorschlag hinaus um 2 Jahre zu verlängern (kw 01/2016).

- Der Verwaltungsausschuss stimmt den Beschlussantragsziffern 13 und 14 (Social Media Tools) bei 13 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen mehrheitlich zu.

- Der Verwaltungsausschuss stimmt den Beschlussantragsziffern 1 bis 12 und 15 einmütig zu.

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