Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 327/2017
Stuttgart,
06/21/2017


Nachqualifizierung von Betreuungskräften - Sachstand und Weiterführung



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.07.2017
12.07.2017

Bericht:


1. Ausgangslage

Personalentwicklung durch Nachqualifizierung

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 wurde ein Nachqualifizierungsprogramm für Betreuungskräfte der Verlässlichen Grundschule aufgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war diese Beschäftigungsgruppe in Trägerschaft des Schulverwaltungsamtes rund 350 Personen stark. Mehr als 200 waren in SuE 4 eingruppiert und damit nicht ausreichend qualifiziert bzw. erfahren. Weiteres Ziel war, dem akuten Fachkräftemangel entgegenzuwirken und insbesondere dem künftigen Träger Jugendamt, aber auch freien Trägern der Jugendhilfe, über die die Schulkindbetreuung künftig ausschließlich organisiert werden sollte, qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Betreuungskräfte der Entgeltgruppe SuE 4 mit unbefristetem Arbeitsvertrag, die bereits in Schülerhäusern/Ganztagesschulen eingesetzt sind oder in Zukunft dort eingesetzt werden sollen. Hierbei handelt es sich sowohl um Betreuungskräfte des Schulverwaltungsamtes, die in der Verlässlichen Grundschule tätig sind, als auch um Betreuungskräfte des Jugendamts, die in Horten an der Schule, Schülerhäusern und Ganztagesschulen arbeiten. Durch die Nachqualifizierung wird die stadtintern angebotene Möglichkeit der Höhergruppierung von Vergütungsgruppe SuE 4 nach Vergütungsgruppe SuE 8a zeitlich beschleunigt und inhaltlich intensiviert. Freie Plätze in Veranstaltungen aus Modul 5 können auch an Betreuungskräfte, die bereits in SuE 8a eingruppiert sind, vergeben werden.



2. Inhalt und Aufbau der Fortbildungsmodule

Inhalt

Die Nachqualifizierung beinhaltet insgesamt 60 Fortbildungstage (mit einer Dauer von jeweils 6,5 Zeitstunden pro Tag, unabhängig vom Arbeitsumfang der Betreuungskraft) und ist in folgende fünf Module gegliedert:



Aufbau

Je nach Anzahl der benötigten Fortbildungstage (abhängig von der Vorbildung sind dies 35 oder 60 Tage), kann der Einstieg sowohl bei Modul 1 als auch erst entsprechend später erfolgen.

3. Umsetzung:

Zur Klärung von Einzelfragen der Umsetzung wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Haupt- und Personalamtes (10-3 und 10-5), des Schulverwaltungsamtes, des Jugendamtes und Personalratsmitgliedern gebildet, die insgesamt 9 Mal getagt und ihre Arbeit im März 2015 beendet hat. Des Weiteren hat eine Arbeitsgruppe der Personalverantwortlichen von Schulverwaltungsamt, Jugendamt und freien Trägern unter Leitung des Schulverwaltungsamtes einen erweiterten Fachkräftekatalog für die Arbeit in Schülerhäusern und Ganztagesgrundschulen definiert und die erforderlichen Fortbildungstage für einzelne Professionen festgelegt.

Das Angebot selbst ist bei den Betreuungskräften auf großes Interesse gestoßen und wird gerne angenommen. Die Zahl der Anmeldungen übersteigt auch im vierten Jahr noch immer die Anzahl der freien Plätze.


Um die Fortbildungsangebote gezielt dem gewünschten Personenkreis zukommen zu lassen, hat der Arbeitskreis folgende Priorisierungskriterien für die Teilnahme entwickelt:

Bei Teilnehmern, die die Voraussetzungen 1-3 erfüllen, gilt die Fortbildung als angeordnet und zählt zu 100% als Arbeitszeit. Bei Teilnehmern, die ausschließlich die Kriterien 4-6 erfüllen oder keines der Kriterien erfüllen, jedoch freie Plätze belegen, gilt die Teilnahme als gestattet und zählt zu 50% als Arbeitszeit.


Die Module 1 bis 3 und 5 konnten bereits im Jahr 2013 angeboten werden. 2014 wurde das Angebot um Modul 4 ergänzt, sodass nun jedes der fünf Module einmal pro Kalenderjahr angeboten werden kann.
Die Teilnehmerzahl liegt in der Regel bei 20 Personen pro Kurs. Die Fortbildungen finden wochentags ab 16.30 Uhr, samstags ganztägig und teilweise auch in den Ferien statt.

Inzwischen haben über 200 Betreuungskräfte des Schulverwaltungsamts sowie des Jugendamts an Fortbildungen der Nachqualifizierung teilgenommen:

Teilnehmer-/innen an Nachqualifzierungsmaßnahmen
Jahr
Schulverwaltungsamt
Jugendamt
gesamt
2013
84
23
107
2014
65
45
110
2015
43
53
96
2016
45
53
98


12 Betreuungskräfte beim Schulverwaltungsamt und ein Großteil der vom Jugendamt Teilnehmenden konnten aufgrund der Nachqualifizierung seit dem Jahr 2013 höhergruppiert werden.


4. Erfahrungen:

Seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 ist der aktive Personalbestand des Schulverwaltungsamtes um die Hälfte auf knapp 190 Betreuungskräfte reduziert, 50% davon in SuE 4. Aufgrund der hohen Fluktuation (52 Personen in 2014, 67 Personen in 2015) wurde es dennoch notwendig, auch im Schulverwaltungsamt weiteres Personal zu rekrutieren. Diese Personen erhielten seit dem Schuljahr 2012/2013 einen Vertrag mit sachgrundloser Befristung.

Seit dem Schuljahr 2014/2015 erfolgten Entfristungen im Wege von Einzelfallentscheidungen bei herausragender Eignung und entsprechender Vorbildung. Im weiteren Verlauf zeigte sich, dass sowohl beim Schulverwaltungsamt als auch beim Jugendamt der Personalbedarf so hoch war, dass auf die in zwei Jahren gewonnenen Erfahrungen gut geeigneter Betreuungskräfte nicht verzichtet werden sollte. Deshalb wurde ein neues Verfahren zur Entfristung entwickelt. Nach einem positiven Votum der Schulleitung entschied eine Bewertungskommission aus Vertretern des Amts 40 und 51 über die künftige Eignung der Betreuungskraft. Eine Entfristung erfolgt mit der Auflage, dass sich der / die Mitarbeiter/in verpflichtet, nach zweieinhalb Jahren Beschäftigungszeit als Betreuer/in im Bereich der Verlässlichen Grundschule des Schulverwaltungsamtes oder in Schülerhäusern des Jugendamtes, nach Aufforderung des Beschäftigungsamts am „Fortbildungs- und Nachqualifizierungsprogramm für Betreuungskräfte der Verlässlichen Grundschule und in Schülerhäusern (vgl. GRDrs. 583/2012) teilzunehmen“. 2015 und 2016 haben insgesamt 12 Betreuungskräfte dieses Verfahren erfolgreich durchlaufen.

Stand der Betreuungskräfte des Schulverwaltungsamtes in SuE 4 zum 1.2.2017:

Unbefristet: 71
Davon: weder Modul 1 noch päd. Grundqualifikation (bis März 2012) absolviert 12
Befristet 26
Davon: Entfristung zu erwarten 20

Neue Teilnehmer vom Jugendamt (Schätzung) 10


5. Weiteres Vorgehen:

Auf dieser Grundlage ist geplant, Modul 1 im Jahr 2018 zum letzten Mal anzubieten, um den restlichen rund 40 Mitarbeitern in Vergütungsgruppe 4 SuE die Möglichkeit zur Nachqualifizierung zu geben. Die Nachqualifizierung endet damit schrittweise bis zum Jahr 2022.

Sollten aufgrund steigendem Personalbedarf weitere Einstellungen / Entfristungen von nicht oder nur teilweise qualifizierten Betreuungskräften erfolgen, wird die Verwaltung bedarfsgerecht reagieren und weitere Kurse anbieten.

Da die Nachfrage bei den Modulen 3-5 besonders hoch ist (ein Teil der Teilnehmer mit pädagogischen Vorkenntnissen benötigt den Besuch der Module 1 und 2 nicht), sollen diese Module zusätzlich angeboten werden, sobald die Module 1 und 2 auslaufen. Die Warteliste im Jahr 2016 hatte 15 Personen für Modul 3, 9 potentielle Teilnehmer bei Modul 4.

6. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Weiterführung der Nachqualifizierung sind Anlage 1 zu entnehmen. Für Honorare und Sachmittel stehen Mittel aus dem Fortbildungsbudget des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung.

Die in GRDrs. 1418/2011 beschriebenen Rahmenbedingungen bezüglich der Arbeitszeiten von Betreuungskräften gelten unverändert. Die Kurse für die Nachqualfizierung können nur außerhalb der Betreuungszeiten stattfinden. Ein Abfeiern dieser Zeiten ist nicht möglich. Deshalb ist es nach wie vor erforderlich, die angeordneten bzw. gestatteten Fortbildungen als Überstunden auszubezahlen.

In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 wird auf Restmittel für den Betrieb von Schülerhäusern und / oder Ganztagesgrundschulen zurückgegriffen.

Sofern in den Jahren 2018 bis 2022 keine Restmittel zur Verfügung stehen, ist das Überstundenbudget des Schulverwaltungsamtes zu erhöhen und beim Jugendamt ein entsprechendes Budget einzurichten. Die prozentuale Verteilung des Überstundenbudgets laut Anlage 1 wird anhand der Anzahl der Teilnehmer von den Ämtern im Rahmen des Rechnungsabschlusses jeweils ausgehandelt. Der Mehraufwand beträgt insgesamt:

2018 118.000 €
2019 99.000 €
2020 99.000 €
2021 71.000 €
2022 50.000 €

Ein Sondereinfluss in Höhe von 109.000 € für 2018 und in Höhe von 92.000 € für 2019 wurde in den Budgetgesprächen grundsätzlich anerkannt. Der jeweilige Mehraufwand von 9.000 € bzw. 7.000 € wird aus dem Sachkostenbudget des Schulverwaltungsamtes gedeckt.

Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB, GPR






Isabel Fezer




Anlage 1: Kalkulation Kosten Nachqualifizierung ab 2018

<Anlagen>



zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Kalkulation Kosten Nachqualifizierung ab 2018.xlsx