Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
222/2014
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 21.05.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:EBM Föll, BMin Fezer, Herr Pfeifle (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Einrichtung von weiteren Schülerhäusern beim städtischen Träger ab dem Schuljahr 2014/2015 - Stellenbedarfe

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 09.04.2014, öffentlich, Nr. 87
Gemeinderat vom 10.04.2014, öffentlich, Nr. 65
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Verwaltungsausschuss vom 07.05.2014, öffentlich, Nr. 119
Ergebnis: Vertagung auf den 21.05.2014

Gemeinderat vom 21.05.2014, öffentlich, Nr. 79
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 14.05.2014, GRDrs 222/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Jugendamt übernimmt gemäß GRDrs 1341/2013 im Jahr 2014/2015 die Trägerschaft für 6 weitere Schülerhäuser. In diesen neuen Schülerhäusern werden voraussichtlich 28 Nachmittagsgruppen und 20 Mittagsgruppen eingerichtet. Für diese wird zusätzliches Personal im Umfang von 28,716 Stellen benötigt
(Anlage 1).


Das Jugendamt wird ermächtigt, im Rahmen der im Doppelhaushalt 2014/2015 zur Verfügung stehenden Finanzmittel in diesem Umfang das notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 28,716 Stellen einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 28,716 Stellen wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.

2. Vom geltend gemachten Personalbedarf des Jugendamtes für zentrale Aufgaben wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen. Hierbei ist ein möglicher Stellenübergang aus der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts zum Jugendamt zu berücksichtigen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Pätzold (90/GRÜNE) bezieht sich auf den von seiner und der SPD-Gemeinde-ratsfraktion gestellten Antrag Nr. 130/2014 "Schülerhäuser in der Betriebsträgerschaft des Jugendamtes gleichbehandeln". Er merkt kritisch an, die Vorlage gehe auf die in diesem Antrag gestellte Frage nicht ein. Nach derzeitigem Stand werde das Jugendamt bei der Trägerschaft von Schülerhäusern im Vergleich mit anderen Trägern gesondert behandelt. Zentrale Kosten würden beim Jugendamt herausgerechnet. Damit das Jugendamt die Aufgaben erledigen kann, müssten Stellenressourcen geschaffen werden. Von ihm wird dazu eine Stellungnahme des Jugendamtes erbeten.

Danach erklärt EBM Föll aus Sicht der Finanzverwaltung, in dem vom Gemeinderat gefassten Grundsatzbeschluss sei das nun im Zusammenhang mit Schülerhäusern in der Trägerschaft des Jugendamtes Thematisierte nicht enthalten. Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2014/2015 sei - im Gegensatz zu seiner Vermutung - so kalkuliert worden, dass der Personalbedarf für zentrale Aufgaben bei Schülerhäusern in der Trägerschaft der freien Träger, nicht jedoch bei den Schülerhäusern in der Trägerschaft des Jugendamtes berücksichtigt wurde. Insoweit sei die Haushaltsaufstellung, diese sei unter Einbeziehung des Jugendamtes erfolgt, korrekt durchgeführt worden, und vor diesem Hintergrund erfolge die heutige Berichterstattung. Mit der Beschlussantragsziffer 2 werde vorgeschlagen, über Schlussfolgerungen im Lichte aller Stellenanträge im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens im 4. Quartal 2014 zu entscheiden. Diese Vorgehensweise wird von ihm als pragmatisch einschätzt. Es handle sich um Stellenanteile. Es sei nicht möglich, beim Jugendamt mit einem Sachkostenbudget analog den freien Trägern zu agieren.

Von BM Wölfle wird angeregt, heute nicht die Gründe zu hinterfragen, weshalb entsprechende Mittel nicht im Haushaltsplan etatisiert sind.

Danach führt BMin Fezer an, in der GRDrs 1341/2013 "Einrichtung neuer Schülerhäuser ab dem Schuljahr 2014/2015" habe man sich nicht damit auseinandergesetzt, was die Trägerschaft bei Schülerhäusern verwaltungsintern an personellem Mehraufwand erfordert. In dieser Vorlage sei es um die externen Kosten bei Trägerschaften der freien Träger gegangen. Was das Schuljahr 2013/2014 angeht, sei es ja gelungen, Trägerschaften des Jugendamtes bei 8 neuen Schülerhäusern durch Stellenverlagerungen vom Schulverwaltungsamt und durch Kompensationen durch den Wegfall von Hortgruppen etc. zu realisieren. Die Jugendamtsverwaltung wolle nun im Gemeinderat darüber informieren, dass man nicht weiter in der Lage ist, mit der bisherigen Stellenausstattung den Mehraufwand, der sich durch weitere Trägerschaften des Jugendamtes ergibt, zu bewältigen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 würden weitere 28 Nachmittagsgruppen geschaffen und beim Betriebsträger Jugendamt angesiedelt. Demgegenüber entfielen 7 Hortgruppen. Somit lasse sich nur ein Teil des entstehenden Mehraufwands kompensieren. Das Jugendamt wolle nicht 1 : 1 die Kosten, die bei Gruppen in der Trägerschaft der freien Träger zugrunde gelegt werden (12.000 €/Gruppe) übernehmen. Vielmehr sei sehr differenziert der tatsächliche Mehraufwand nachgerechnet worden. Hierbei habe sich ein Betrag von 8.600 €/Gruppe ergeben.

Dies ergänzend unterstreicht der Amtsleiter des Jugendamtes, Herr Pfeifle, die Vorlage mache die in den letzten Jahren erfolgten Veränderungen in Bezug auf Schülerhäuser und Ganztagesschulen deutlich. So seien im Schuljahr 2013/2014 34 Nachmittagsgruppen hinzugekommen. Ab dem 01.09.2014 würden neue Schülerhäuser, 28 Nachmittagsgruppen, ihre Arbeit aufnehmen, und dafür müssten nun Konzepte mit den Schulen erarbeitet und Mitarbeiter eingestellt werden. Diese Schritte könnten nicht erst im Herbst stattfinden. Von daher sei in diesem Fall das durchaus übliche kleine Stellenplanverfahren problematisch. Auf diese Problematik habe er versucht in den Etatberatungen hinzuweisen. Derzeit würden ihm zwei Anfragen des Schulverwaltungsamtes vorliegen, ob das Jugendamt zusätzlich ab 01.09.2014 die Trägerschaft für ein Schülerhaus oder für eine Ganztagesschule übernehmen kann. Dieses müsse er ablehnen, da in seinem Amt dafür keine Kapazitäten vorhanden sind. Als Folge werde ein freier Träger die Trägerschaft übernehmen, der dann 12.000 €/Gruppe von der Stadt erhalte. Er bedauert dass die Anfrage des Schulverwaltungsamtes von seinem Amt mangels Kapazität nicht einmal inhaltlich geprüft werden kann.

Angesichts dieser Situation und des Wunsches, in Konkurrenz zu den freien Trägern gute Arbeit anbieten zu können, plädiere die Jugendamtsverwaltung dafür, dass für 6 Monate im Vorgriff auf das kleine Stellenplanverfahren die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Eine Bereinigung könnte dann im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens erfolgen. Gegenüber StR Kanzleiter (SPD) und BM Wölfle unterstreicht Herr Pfeifle nochmals, es werde keine Gleichbehandlung mit den freien Trägern angestrebt. Dies würde einen Betrag von 12.000 € für alle 62 Nachmittagsgruppen bedeuten. Vielmehr sehe das Jugendamt, die 34 bis zum letzten Schuljahr geschaffenen Gruppen als erledigt an. Thematisiert würden allein die neu hinzukommenden 28 Gruppen. Unter Berücksichtigung weiterer Synergieeffekte (Schließung von Hortgruppen) gehe es um ca. 180.000 €/Jahr.

StRin Ripsam (CDU) äußert Verständnis für die von BMin Fezer und Herrn Pfeifle eingenommene Position. Ihres Erachtens machen Systemübergänge gewisse Nachjustierungsbedarfe erforderlich.

Von StR Kanzleiter wird auf die GRDrs 417/2012 "Einrichtung von Schülerhäusern - pädagogisches Rahmenkonzept - Standardfestlegung - Umsetzungsschritte" abgehoben. Dort werde zwischen der Finanzierung nichtstädtischer Träger und den Sachaufwendungen des städtischen Trägers differenziert. Aus dieser Vorlage zitiert er hinsichtlich der Sachaufwendungen des städtischen Trägers: "Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Budgetgespräche bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2014". Der hier entstandene Fehler müsse korrigiert werden. Diese Korrektur müsse logischerweise jetzt und nicht erst bei den kleinen Stellenplanberatungen erfolgen. Er geht von einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 237.800 €/Jahr bzw. für 6 Monate von ca. 120.000 € aus (8.600 € mal 28 Gruppen).

Stellenschaffungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2015 sind laut EBM Föll nicht möglich. Wenn eine Vorgriffsschaffung gewünscht werde, müsste eine Beschlussfassung im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 erfolgen. Dafür sei ein förmlicher Beschluss erforderlich. Der Ausschuss müsste dafür die Verwaltung beauftragen, eine Beschlussvorlage nach den Pfingstferien vorzulegen.

Der anschließenden Zusammenfassung durch BM Wölfle, dass die Verwaltung beauftragt wird, für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses am 03.06.2014 eine Vorlage auf der Basis der von Herrn Pfeifle genannten 180.000 € zu erstellen, wird nicht widersprochen. Damit, so der Vorsitzende, könnte das Jugendamt auch auf weitere Anfragen reagieren.


Abschließend stellt BM Wölfle fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Beschlussantragsziffer 1 einmütig zu.

Zur Beschlussantragsziffer 2 wird die Verwaltung durch den Verwaltungsausschuss beauftragt, bis zur nächsten Verwaltungsausschusssitzung eine Beschlussvorlage zur Stellenschaffung im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu erstellen.

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