Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1282/2015
Stuttgart,
11/27/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



THH 400 S. 188: Stuttgarter Netze, Zahl der Essenteilnehmer/Kostenentwicklung

Beantwortung / Stellungnahme


Alle Kinder, die im Besitz einer Bonuscard sind, erhalten schulartübergreifend an Stuttgarter Schulen das Mittagessen für einen Euro. Die Zahl der Kinder, die am 1-Euro-Essen teilnehmen, steigt kontinuierlich. Die Planzahlen 2014/2015 wurden durch diese Entwicklung bereits überholt.

Eine Ursache hierfür ist die Ausweitung der Essensangebote und hier einhergehend die Steigerung der Anzahl der bonuscardberechtigten Essensteilnehmer. Im Planungszeitraum 2016/2017 ist vorgesehen, sieben weitere Ganztagesgrundschulen und vier zusätzliche Gemeinschaftsschulen einzurichten. Für den Doppelhaushalt 2016/17 wurde erstmalig der Essensbedarf an 148 Schulen einzeln ermittelt. Dieser ist wesentlich höher, als die bisherigen Ist-Zahlen. Für alle Ganztagesschüler/innen muss ein Mittagessen und die dazu notwendigen Mittel bereitgestellt werden. So sind die Kosten auch kalkuliert. Da die Schüler/innen dieses Angebot nicht zwingend in Anspruch nehmen müssen, bleibt eine Unsicherheit bei der tatsächlichen Inanspruchnahme.

Die schulpflichtigen Flüchtlingskinder, die alle berechtigt sind, am 1-Euro-Essen teilzunehmen, wurden im Rahmen der zur Planaufstellung bekannten Zahlen berücksichtigt.

Entwicklung der Schülerzahlen mit Bonuscard, die am 1-Euro-Essen teilnehmen, seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets 2011
2011/2012 (Ist)
2012/2013 (Ist)
2013/2014 (Ist)
2014/2015 (Ist)
2016
(Plan)
2017
(Plan)
3.626
4.436
4.952
5.239
5.500
5.750


Ein weiterer wesentlicher Grund für die Kostenentwicklung, der sich auf den Planungszeitraum 2016/2017 auswirkt, ist die Erhöhung der tatsächlichen Essenskosten. Wurde zum Planungszeitraum 2014/2015 beim 1-Euro-Essen noch mit Durchschnittskosten von 4 EUR kalkuliert, wurde dies im Rahmen der Haushaltsplanung 2016/2017 auf 6 EUR bis 8,50 EUR pro Essen angepasst. Auf die Steigerung der Essenpreise wurde bereits in der Mitteilungsvorlage 553/2015 hingewiesen. Aufgrund fehlender Mensen im Ganztagesbereich und vor allem bei den Schülerhäusern müssen Interimslösungen geschaffen werden. Diese sehr aufwändigen Interimslösungen werden immer teurer, da es wenig Anbieter auf dem Markt gibt und teilweise sehr hohe Anforderungen an die Leistung gestellt werden müssen, z.B. tägliche Lieferung und Abholung von Geschirr, Ausgabe an mehreren Stellen pro Schule.

Der Aufwand für das 1-Euro-Essen wird für die Kinder, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, über das Jobcenter vom Bund erstattet. Bei den Bonuscard-Essen beträgt der Erstattungsanteil ca. 70 %. Die Differenz entfällt auf die sogenannten Schwellenhaushalte, für die die Stadt die Kosten auf freiwilliger Basis gemäß GRDrs 1267/2011 übernimmt. Die Erstattung durch das Jobcenter erfolgt derzeit noch um ein bis zwei Jahre zeitversetzt. Das bedeutet, dass sich die Erstattung im laufenden Haushaltsjahr auf den Aufwand der Vorjahre bezieht, der nicht so hoch war wie im aktuellen Jahr. Aus diesem Grund ist die Erstattungsquote auf das Haushaltjahr bezogen niedriger.


Entwicklung von Aufwand und Ertrag im Bereich 1-Euro-Essen, seit Einführung
des Bildungs- und Teilhabepakets 2011
2012
(Ist)
2013
(Ist)
2014
(Ist)
2015
(Plan)
2016
(Plan)
2017
(Plan)
A: 849.654 EUR
A: 1.623.397 EUR
A: 2.191.956 EUR
A: 1.324.200 EUR*
A: 5.058.700 EUR
A: 5.720.300 EUR
E: 202.463. EUR
E: 250.428,62 EUR
E: 964.934 EUR
E: 693.000 EUR**
E: 1.683.300 EUR
E: 2.464.300 EUR
* Prognose IST bis Jahresende ca. 3.000.000 EUR
** Prognose IST bis Jahresende ca. 1.300.000 EUR




Vorliegende Anträge/Anfragen

mündlicher Antrag StR'in Deparnay-Grunenberg (Bündnis 90/DIE GRÜNEN),




Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin




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