Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt die Betriebsrestaurants Schwabenzentrum und Rathaus für ihre Beschäftigten und produziert dort durchschnittlich rund 250.000 Mittagessen. Es handelt sich um eine betriebliche Sozialeinrichtung im Sinne des Personalvertretungsrechts. Nach dem Gesetzeswortlaut hat der Gesamtpersonalrat bei ihrer Errichtung, Verwaltung, wesentlichen Änderung und Auflösung mitzubestimmen. Dienststellenleitung und Gesamtpersonalrat sind bei ihren Entscheidungen an die vom Gemeinderat durch den Haushaltsplan gesetzten Vorgaben, insbesondere zur maximalen Höhe des Zuschusses (=maximales Betriebsdefizit), den sogenannten Dotierungsrahmen, gebunden. Der Kostendeckungsgrad der Betriebsrestaurants betrug 2014 37,6 %, was einem Betriebsdefizit von 1.673.170 € entspricht. Der Essenspreis für das Standardessen beträgt derzeit 3 €. Im Jahr 2015 wird sich der Kostendeckungsgrad der Betriebsrestaurants weiter auf rund 34,3 % verschlechtern. Ursache hierfür sind gestiegene Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln und Personal sowie Mindereinnahmen, die dadurch entstanden sind, dass ursprünglich eingeplante Erlöse aus Veranstaltungen von netto 50.000 € entfallen werden. Die Personalvertretung hat sich geweigert, der Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus durch die Betriebsrestaurants weiterhin zuzustimmen. In den intensiven Verhandlungen zwischen der Verwaltung der Betriebsrestaurants und dem Gesamtpersonalrat über die strittigen Punkte zur Fortentwicklung der Gemeinschaftsverpflegung der Beschäftigten konnte in den zentralen Punkten künftige Personalausstattung, Anpassung Essenspreis und Lebensmittelbudget sowie Betreuung von Veranstaltungen keine Einigung erzielt werden. II. Eckpunkte der Verwaltung für die Haushaltsplanung der Betriebsrestaurants 2016-19:
Die Erhöhung der Essenspreise bedarf der Mitbestimmung der Personalvertretung, die dabei an den vom Gemeinderat durch den Haushaltsplan vorgegeben Dotierungsrahmen gebunden ist. Dieser wird insbesondere durch den vom Gemeinderat im Haushaltsplan und in dieser Beschlussvorlage festgelegten maximalen Zuschuss definiert, der nicht überschritten werden darf. Der Gesamtpersonalrat und die Leitung der Dienststelle können jedoch innerhalb des vorgegebenen Rahmens im Mitbestimmungsverfahren einvernehmlich gestalten, wie sie den maximalen Zuschuss einhalten. Dies kann dadurch geschehen, dass der Essenspreis (Standard) wie oben dargestellt, in zwei Schritten auf 3,60 € erhöht würde und schrittweise steigend zusätzliche Erlöse aus Veranstaltungsbetreuungen in dem oben beschriebenen Umfang. Der Gesamtpersonalrat hat in seinem Initiativantrag vom 24.11.2015 unter den Punkten 3 und 6 die Zustimmung zu einer Preiserhöhung in zwei Stufen zum 01.02.2016 auf 3,30 € und zum 01.08.2017 auf 3,50 € und zur Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus in Aussicht gestellt, diese allerdings von der Erfüllung weiterer Forderungen abhängig gemacht, nämlich: a) die Schaffung von 3 zusätzlichen Stellen für die Betriebsrestaurants (Kosten incl. Overhead rund 175.000 €/Jahr), b) die Erhöhung des Essenszuschusses für die Beschäftigten, die nicht an der Gemeinschaftsverpflegung in den Betriebsrestaurants und Kantinen teilnehmen können, um 0,35 € auf 1,20 € (Zusätzliche Kosten rund 260.000 €/Jahr) c) die Aufnahme von 900.000 € Investitionsmitteln in den Doppelhaushalt 2016/17 zur Sanierung der Küchenbereiche der 14 „Außenkantinen“, d) die Mehrerlöse aus den Essenspreiserhöhungen zu 100% in das Lebensmittelbudget fließen. Stellenschaffungen für die Betriebsrestaurants sind im Haushaltsplanentwurf nicht vorgesehen. Die für die Umsetzung der Forderungen unter b) und c) erforderlichen zusätzlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf der Verwaltung nicht veranschlagt. Die Entscheidung über eine mögliche Umsetzung der unter b) und c) vorgeschlagenen Maßnahmen kann deshalb nach derzeitigem Stand erst zum Doppelhaushalt 2018/19 herbeigeführt werden. Sollte bis zum 31.03.2016 im Mitbestimmungsverfahren keine Einigung gelingen, wird hierzu ein Einigungsstellenverfahren durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen s. oben unter II. Beteiligte Stellen Mitzeichnung durch Ref. WFB Zu den Anträgen Nrn.: 1029/2015 und 1030/2015, s. gesonderte Stellungnahme WFB, Anlage 3 Gesamtpersonalrat z.K. Vorliegende Anträge/Anfragen SPD-Gemeinderatsfraktion 619/2015 und 1029/2015; Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion 1030/2015 Erledigte Anträge/Anfragen -- Werner Wölfle Bürgermeister Anlagen 1. Ergänzung GRDrs 1368/2015 - Gegenüberstellung der Anträge und Varianten 2. Ergänzung GRDrs 1368/2015 - Übersicht über die Inanspruchnahme von Gemeinschaftsverpflegung der Beschäftigten der LHS (ohne Klinikum) 3. Stellungnahme von Referat WFB vom 14.12.2015 zum Seitenanfang Anlage 3 Stellungnahme WFB 14.12.2015.pdf[Anhang "SKMBT_C364e15121512350.pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] Anlage2Ergänzung1368.pdfAnlage1Ergänzung1368.pdf