Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: 0505-04
GRDrs 1368/2015
Stuttgart,
12/15/2015



Dotierungsrahmen der Betriebsrestaurants



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
16.12.2015
17.12.2015



Beschlußantrag:

1. Für die betriebliche Sozialeinrichtung Betriebsrestaurants Schwabenzentrum und Rathaus wird der aus dem städtischen Haushalt geleistete maximale Zuschuss (Amtsbereich 1007530 Werkküchen, Kantinen - Kontengruppe 381) wie folgt festgesetzt: 2. Der maximale Zuschuss ist von Gesamtpersonalrat und Dienststellenleitung bei Verwaltung und Betrieb der Betriebsrestaurants einzuhalten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung die Essenspreise so anzupassen, dass unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben – insbesondere der Erlöse für die Veranstaltungsbetreuung und der Ausgaben für den Lebensmitteleinkauf – der maximale Zuschuss gemäß Nr. 1 der Beschlussanträge eingehalten werden.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

I. Ausgangslage:

Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt die Betriebsrestaurants Schwabenzentrum und Rathaus für ihre Beschäftigten und produziert dort durchschnittlich rund 250.000 Mittagessen. Es handelt sich um eine betriebliche Sozialeinrichtung im Sinne des Personalvertretungsrechts. Nach dem Gesetzeswortlaut hat der Gesamtpersonalrat bei ihrer Errichtung, Verwaltung, wesentlichen Änderung und Auflösung mitzubestimmen. Dienststellenleitung und Gesamtpersonalrat sind bei ihren Entscheidungen an die vom Gemeinderat durch den Haushaltsplan gesetzten Vorgaben, insbesondere zur maximalen Höhe des Zuschusses (=maximales Betriebsdefizit), den sogenannten Dotierungsrahmen, gebunden.

Der Kostendeckungsgrad der Betriebsrestaurants betrug 2014 37,6 %, was einem Betriebsdefizit von 1.673.170 € entspricht. Der Essenspreis für das Standardessen beträgt derzeit 3 €. Im Jahr 2015 wird sich der Kostendeckungsgrad der Betriebsrestaurants weiter auf rund 34,3 % verschlechtern. Ursache hierfür sind gestiegene Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln und Personal sowie Mindereinnahmen, die dadurch entstanden sind, dass ursprünglich eingeplante Erlöse aus Veranstaltungen von netto 50.000 € entfallen werden. Die Personalvertretung hat sich geweigert, der Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus durch die Betriebsrestaurants weiterhin zuzustimmen.

In den intensiven Verhandlungen zwischen der Verwaltung der Betriebsrestaurants und dem Gesamtpersonalrat über die strittigen Punkte zur Fortentwicklung der Gemeinschaftsverpflegung der Beschäftigten konnte in den zentralen Punkten künftige Personalausstattung, Anpassung Essenspreis und Lebensmittelbudget sowie Betreuung von Veranstaltungen keine Einigung erzielt werden.


II. Eckpunkte der Verwaltung für die Haushaltsplanung der Betriebsrestaurants 2016-19:

1. Zu erwartende Aufwendungen:

Die Personalausstattung der Betriebsrestaurants bleibt unverändert. Die Personalkosten werden entsprechend der zu erwartenden tariflichen Entwicklung fortgeschrieben. Von Seiten des Finanzreferates werden keine Spielräume gesehen, um für die Betriebsrestaurants zusätzliche Stellen zu schaffen.

Seit 2014 sind 546 T€ für Lebensmittel veranschlagt. Aufgrund der Mittelsperrung in Höhe von 150 T€ stehen lediglich Budgetmittel in Höhe von 396 T€ zur Verfügung. Zur Verbesserung der Essensqualität wird das Lebensmittelbudget wie folgt freigegeben bzw. erhöht:





JahrBudgetErhöhung
(zu 2014/15)
Veränderung zu Plan 2016/17
2016512.500 €116.500 €- 33.500 €
2017525.000 €129.000 €- 21.000 €
2018537.500 €141.500 €- 8.500 €
2019550.000 €154.000 €+ 4.000 €

Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die Essenspreise wie in Ziff. 3.2. vorgesehen, angepasst werden.

Für die kommenden 4 Jahre ist unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und der sonstigen zu erwartenden Entwicklungen mit folgenden Gesamtkosten der Betriebsrestaurants zu rechnen:

JahrGesamtkosten
20162.851.236 €
20172.894.974 €
20182.952.873 €
20193.011.931 €


2. Maximaler Zuschuss:
Um die Wirtschaftlichkeit der Betriebsrestaurants zu verbessern und ihren langfristigen Erhalt sicherzustellen, ist nach den Vorgaben des Finanzreferates eine schrittweise Annäherung an einen Kostendeckungsgrad von rund 40 % erforderlich. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gesamtkosten wird zur Erreichung dieser Zielsetzung der maximale Zuschuss des städtischen Haushaltes für die Betriebsrestaurants für die kommenden vier Haushaltsjahre wie folgt festgelegt:

Haushaltsjahr
Maximaler ZuschussNachrichtlich:
Kostendeckungsgrad
2016
1.865.242 €
34,6 %
2017
1.818.555 €
37,2 %
2018
1.847.354 €
37,4 %
2019
1.877.112 €
37,7 %

Der maximale Zuschuss entspricht den von den Ämtern anzufordernden Erträgen aus internen Leistungen (Kontengruppe 381) des Amtsbereichs 1007530 Werkküchen, Kantinen und errechnet sich wie folgt:

· Summe der ordentlichen Aufwendungen Kontengruppen 400 bis 470 (z. B. Lebensmitteleinkauf Essensherstellung, Transportkosten Versandessen, Personalkosten, Abschreibungskosten, Overhead),
· zzgl. der Aufwendungen für interne Leistungen (Kontengruppe 481, z. B. Kosten für Miete der Betriebsrestaurants, Overhead) und kalkulatorischen Zinsen (Kontengruppe 981),
· abzüglich der ordentlichen Erträge Kontengruppen 340 bis 350 (Einnahmen aus Essensverkäufen und Erstattung von Eigenbetrieben). 3. Zu erzielende Erträge: 1.1. Übersicht:

Um den maximale Zuschuss einzuhalten, müssen in den kommenden vier Jahren voraussichtlich folgende Einnahmen erwirtschaftet werden:

JahrEinnahmen
2016
985.994 €
2017
1.076.419 €
2018
1.105.519 €
2019
1.134.819 €

Die Verwaltung beabsichtigt, diese Einnahmen wie folgt zu erwirtschaften:

JahrErlöse aus den Mittagessen Einnahmen aus dem Veranstaltungs-
catering
Erstattungen EigenbetriebeGesamtein-
nahmen
2016
735.294 €
25.000 €
225.700 €
985.994 €
2017
798.319 €
50.000 €
228.100 €
1.076.419 €
2018
798.319 €
75.000 €
232.200 €
1.105.519 €
2019
798.319 €
100.000 €
236.500 €
1.134.819 €


1.2. Anpassung der Essenspreise:

Um diese Erträge wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu erwirtschaften, wäre es erforderlich, die Essenspreise (Standard) inkl. Umsatzsteuer wie folgt anzupassen:

Jahr / ZeitpunktErhöhungsbetragPreis Standardessen
01.03.2016
0,30 €
3,30 €
01.01.2017
0,30 €
3,60 €
2018
------
3,60 €
2019
------
3,60 €

Die Kalkulation erfolgt auf einer Grundlage von jährlich rund 250.000 abgegebenen Essen und unter Berücksichtigung der abzuführenden Umsatzsteuer von 19 %.

Die Betriebsrestaurants bieten ein Komponentenessen an. Damit sich betriebswirtschaftlich belastbar die mit der Anpassung des Essenspreises (Standard) bezweckten Einnahmeverbesserungen tatsächlich ergeben, ist es erforderlich, die Preise für die einzelnen Komponenten unter Berücksichtigung des Nachfrageverhaltens entsprechend anzupassen. Entsprechendes gilt für die Preise der Komponenten der Aktions- und Bio-Linien sowie der Getränke.




3.3. Erlöse aus der Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus:

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass schrittweise steigende Erlöse aus der Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus erwirtschaftet werden und der hierfür erforderliche Wareneinsatz aus dem Lebensmittelbudget getragen wird.

JahrEinnahmen Wareneinsatz Deckungs-
beitrag
2016 25.000 €12.500 €12.500 €
2017 50.000 €25.000 €25.000 €
2018 75.000 €37.500 €37.500 €
2019100.000 €50.000 €50.000 €

Um mit der vorhandenen Personalausstattung die Veranstaltungsbetreuung leisten zu können, müssen verschiedene Anpassungen in den betrieblichen Abläufen und in der Dienstplangestaltung vorgenommen und die Zahl der Abwesenheitstage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich gesenkt werden. Die erforderlichen Anpassungen müssen schrittweise erfolgen, damit sie nicht zu einer Überforderung von Mitarbeitern und Führungskräften führen.

Überplanmäßige Einnahmen aus den Veranstaltungen können für eine Erhöhung des Lebensmittelbudgets und zur Finanzierung von Überstunden genutzt werden.


4. Anpassung des Haushaltsplanentwurfs 2016/17

III. Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung:

Die Erhöhung der Essenspreise bedarf der Mitbestimmung der Personalvertretung, die dabei an den vom Gemeinderat durch den Haushaltsplan vorgegeben Dotierungsrahmen gebunden ist. Dieser wird insbesondere durch den vom Gemeinderat im Haushaltsplan und in dieser Beschlussvorlage festgelegten maximalen Zuschuss definiert, der nicht überschritten werden darf.

Der Gesamtpersonalrat und die Leitung der Dienststelle können jedoch innerhalb des vorgegebenen Rahmens im Mitbestimmungsverfahren einvernehmlich gestalten, wie sie den maximalen Zuschuss einhalten. Dies kann dadurch geschehen, dass der Essenspreis (Standard) wie oben dargestellt, in zwei Schritten auf 3,60 € erhöht würde und schrittweise steigend zusätzliche Erlöse aus Veranstaltungsbetreuungen in dem oben beschriebenen Umfang.

Der Gesamtpersonalrat hat in seinem Initiativantrag vom 24.11.2015 unter den Punkten 3 und 6 die Zustimmung zu einer Preiserhöhung in zwei Stufen zum 01.02.2016 auf 3,30 € und zum 01.08.2017 auf 3,50 € und zur Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus in Aussicht gestellt, diese allerdings von der Erfüllung weiterer Forderungen abhängig gemacht, nämlich:

a) die Schaffung von 3 zusätzlichen Stellen für die Betriebsrestaurants (Kosten incl. Overhead rund 175.000 €/Jahr),
b) die Erhöhung des Essenszuschusses für die Beschäftigten, die nicht an der Gemeinschaftsverpflegung in den Betriebsrestaurants und Kantinen teilnehmen können, um 0,35 € auf 1,20 € (Zusätzliche Kosten rund 260.000 €/Jahr)
c) die Aufnahme von 900.000 € Investitionsmitteln in den Doppelhaushalt 2016/17 zur Sanierung der Küchenbereiche der 14 „Außenkantinen“,
d) die Mehrerlöse aus den Essenspreiserhöhungen zu 100% in das Lebensmittelbudget fließen.

Stellenschaffungen für die Betriebsrestaurants sind im Haushaltsplanentwurf nicht vorgesehen. Die für die Umsetzung der Forderungen unter b) und c) erforderlichen zusätzlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf der Verwaltung nicht veranschlagt. Die Entscheidung über eine mögliche Umsetzung der unter b) und c) vorgeschlagenen Maßnahmen kann deshalb nach derzeitigem Stand erst zum Doppelhaushalt 2018/19 herbeigeführt werden.

Sollte bis zum 31.03.2016 im Mitbestimmungsverfahren keine Einigung gelingen, wird hierzu ein Einigungsstellenverfahren durchgeführt.


Finanzielle Auswirkungen

s. oben unter II.






Beteiligte Stellen

Mitzeichnung durch Ref. WFB
Zu den Anträgen Nrn.: 1029/2015 und 1030/2015, s. gesonderte Stellungnahme WFB, Anlage 3
Gesamtpersonalrat z.K.


Vorliegende Anträge/Anfragen

SPD-Gemeinderatsfraktion 619/2015 und 1029/2015;
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion 1030/2015


Erledigte Anträge/Anfragen

--



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

1. Ergänzung GRDrs 1368/2015 - Gegenüberstellung der Anträge und Varianten
2. Ergänzung GRDrs 1368/2015 - Übersicht über die Inanspruchnahme von Gemeinschaftsverpflegung der Beschäftigten der LHS (ohne Klinikum)
3. Stellungnahme von Referat WFB vom 14.12.2015





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Anlage 3 Stellungnahme WFB 14.12.2015.pdfAnlage 3 Stellungnahme WFB 14.12.2015.pdf[Anhang "SKMBT_C364e15121512350.pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] Anlage2Ergänzung1368.pdfAnlage2Ergänzung1368.pdfAnlage1Ergänzung1368.pdfAnlage1Ergänzung1368.pdf