Landeshauptstadt Stuttgart
Referat JB
Gz: JB
GRDrs 952/2021
Stuttgart,
11/10/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Öffnung von Schulturnhallen

Beantwortung / Stellungnahme

Pilotprojekt und mögliche Ausweitung

Im Rahmen eines Pilotprojekts sind derzeit 8 ausgewählte Hallen an Wochenenden geöffnet. Eine Ausdehnung des Pilotprojekts zur Öffnung an Wochenenden auf folgende weitere neun Hallen wäre denkbar:
Die aufgeführten Turnhallen wurden in der Vergangenheit bereits vereinzelt, z. B. für den Sportspielbetrieb an Wochenenden von Stuttgarter Sportvereinen und Sportgruppen angefragt und seither ohne zusätzliche personelle und finanzielle Kapazitäten überlassen. Die Hallen wurden so ausgewählt, dass eine flächendeckende Versorgung über das gesamte Stadtgebiet sichergestellt ist.

Die o. g. Turnhallen könnten kurzfristig genutzt werden, sofern die im Folgenden aufgeführten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Finanzielle und personelle Auswirkungen einer Wochenendöffnung von 8+9 Hallen

Für die versuchsweise Öffnung der 8 Pilothallen standen seither keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Die folgende Berechnung der finanziellen Auswirkungen der Wochenendöffnung von Schulturnhallen bezieht sich daher auf die gesamten 17 Hallen. Nur wenn die Kosten gedeckt werden, kann das Angebot dauerhaft bereitgestellt werden.

Für die Berechnung der Kosten wird von einer Nutzung der Hallen an maximal 37 Wochenenden (ohne Ferien) ausgegangen.

Bei einer Wochenendöffnung von 17 Hallen ergeben sich Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser) von insgesamt rd. 1.300 €/Jahr. Grundlage für die Berechnung ist der durchschnittliche Energieverbrauch einer Turnhalle an einem Schultag.

Im Bereich der Reinigung ergeben sich bei einer Wochenendöffnung von 17 Hallen Reinigungskosten von rd. 123.400 €/Jahr. Grundlage für die Berechnung sind die Reinigungszeiten für die Unterhaltsreinigung sowie die derzeitigen durchschnittlichen Tarife in den 17 Hallen für die Reinigung an Samstagen und Sonntagen mit den jeweiligen gesetzlich vorgegebenen Zuschlägen.

Die zusätzlichen 9 Hallen werden den Vereinen eigenverantwortlich ohne Betreuung durch Schulhausmeister*innen zur Nutzung überlassen. Es entsteht daher zunächst kein Personalbedarf im Bereich Schulhausmeister*innen.

Der Mehraufwand für die Verwaltung der 8+9 Hallen im Rahmen der Wochenendnutzungen ergibt noch keinen relevanten Stellenmehrbedarf.


Möglichkeiten einer dauerhaften umfassenden Ausweitung der Nutzungszeiten von Schulturnhallen für den Vereinssportbetrieb

Grundsätzlich bedarf eine Bereitstellung weiterer Schulsportstätten für Nutzungen an Wochenenden und in den Ferien einer Änderung der „Allgemeinen Überlassungsbestimmungen für Schul- und Schulsportanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart“ im Rahmen eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses. Diese Änderung wird seitens der Verwaltung für das 1. Halbjahr 2022 angestrebt, eine frühere Umsetzung ist nicht realistisch.

A. Zusätzliche Öffnung an Wochenenden
Städtische Turnhallen könnten den Sportvereinen an Wochenenden eigenverantwortlich ohne Betreuung durch Schulhausmeister*innen zur Nutzung überlassen werden, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen (u. a. separater Zugang zur Halle) und die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die geplanten Nutzungszeiten wären samstags von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr und sonntags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Eine Öffnung der Hallen an Ferienwochenenden und an Feiertagen ist nicht vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen einer zusätzlichen Öffnung an Wochenenden:

Für jede zusätzlich an Wochenenden geöffnete Turnhalle entstehen pro Jahr folgende zusätzliche Kosten:
Energie: rd. 77 €/Jahr
Reinigung: rd. 6.100 €/Jahr (tägliche Reinigung)

Die Energiekosten für die Wochenendöffnung von dann insgesamt ca. 70 Turnhallen belaufen sich auf rd. 5.390 €/Jahr.
Die Reinigungskosten für die Wochenendöffnung von dann insgesamt ca. 70 Turnhallen belaufen sich auf rd. 427.000 €/Jahr. Eine Reduzierung dieser Reinigungskosten auf etwa die Hälfte wäre möglich, wenn nur eine Endreinigung nach der letzten Nutzung erfolgen würde.


B. Zusätzliche Öffnung in den Schulferien
Städtische Turnhallen könnten den Sportvereinen während der Schulferien zu denselben Bedingungen wie an Wochenenden zur Nutzung überlassen werden (s.o.). Die geplanten Nutzungszeiten wären montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 22:00

Bei entsprechender Änderung der Überlassungsbestimmungen und Schaffung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen könnten ca. 70 Turnhallen für den Sportübungsbetrieb ohne Hausmeisterbetreuung und mit Schlüsselverantwortung im o. g. Rahmen überlassen werden (eine pauschale Freigabe von Schlüsseln für sämtliche Überlassungen eines Nutzers ist u. a. aus Gründen der Betreiberverantwortung, die beim Schulverwaltungsamt liegt, nicht möglich). Neben der Schlüsselverantwortung müssten hierbei folgende weitere Pflichten auf die Nutzer übertragen werden:
Vor dem Hintergrund der mit der Öffnung weiterer Hallen verbundenen Kosten, ist eine wirtschaftliche Hallenbelegung ein wichtiger Aspekt, der bei der Öffnung der Hallen berücksichtigt werden sollte. Aus Sicht des Schulverwaltungsamtes sollte es das Ziel sein, die Hallen, die zur Verfügung gestellt werden, optimal auszulasten, bevor weitere Hallen ggf. nur für vereinzelte Nutzungen an Wochenenden oder in den Ferien geöffnet werden.

Finanzielle Auswirkungen einer zusätzlichen Öffnung in den Schulferien:

Für jede zusätzlich in den Ferien geöffnete Turnhalle entstehen pro Jahr folgende zusätzliche Kosten:
Energie: rd. 41,50 €/Jahr
Reinigung: rd. 1.350 €/Jahr (täglich eine Reinigung)

Die Energiekosten für die Ferienöffnung von dann insgesamt ca. 70 Turnhallen belaufen sich auf rd. 2.900 €/Jahr.
Die Reinigungskosten für die Ferienöffnung von dann insgesamt ca. 70 Turnhallen belaufen sich auf rd. 94.500 €/Jahr.


Personelle Auswirkungen einer Wochenend- und Ferienöffnung

Eine zukünftige regelmäßige Wochenend- und Ferienöffnung von dann insgesamt ca. 70 Turnhallen würde zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand von jeweils 4 Stunden (insgesamt 8 Stunden) je Halle und Kalenderjahr im Belegungs- und Vertragsmanagement in der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts führen, da für die Überlassung der Schlüsselverantwortung in jedem Einzelfall entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden müssen. Bei insgesamt ca. 70 Turnhallen ergäbe sich folglich ein zusätzlicher Personalbedarf in der Innenverwaltung von jeweils 0,17 Stellen Wochenend- und Ferienöffnung, insgesamt 0,34 Stellen in EG 8 für den Bereich Nutzungen des Schulverwaltungsamts.

Im Bereich Schulhausmeisterpersonal würde bei einer zusätzlichen Öffnung an den Wochenenden und in den Schulferien zunächst kein zusätzlicher Stellenbedarf entstehen, da zunächst nur Turnhallen zur Verfügung gestellt würden, die von den Vereinen eigenverantwortlich unter Beachtung der o. g. Bedingungen und unter Abschluss entsprechender Vereinbarungen für jede Nutzung genutzt werden können.





Vorliegende Anträge/Anfragen

461/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 606/2021 CDU, 938/2021 Die FrAKTION,1216/2021, 162/2021 Freie Wähler




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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