Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
263
9
VerhandlungDrucksache:
482/2011
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 20.07.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
- Vertagung -

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 18.07.2011, öffentlich, Nr. 64

Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den VA am 20.07.2011
und in den GR am 27.07.2011

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 08.07.2011, GRDrs 482/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Mit der flächendeckenden Umsetzung der ab 01.09.2012 gültigen Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO wird ab 01.01.2012 begonnen.
Für die Umsetzung der KiTaVO - betrifft Kindergärten (Halbtags-, Regel- und VÖ- und Ganztagsgruppen) und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Gruppen 3- bis 6-Jährige mit unter 3-Jährigen und/oder über 6-Jährigen) - werden folgende Standards zugrunde gelegt:

1.1 6-stündige Öffnungszeit in VÖ-Gruppen (5 Stunden Hauptbetreuungs- und 1 Stunde Randzeit,
1.2 8-stündige Öffnungszeit in Ganztagesgruppen (7 Stunden Hauptbetreuungs- und 1 Stunde Randzeit),
1.3 23 Schließ- und 29 Urlaubstage im Jahr,
1.4 auf Antrag eines Trägers und Beschluss des Gemeinderats können bei Ganztagesbetreuung erweiterte Öffnungszeiten bis zu 10 Stunden für maximal 50 % der Ganztagsgruppen in einer Einrichtung angeboten werden,
1.5 ein Stellenumfang von 0,09 Fachkraftstelle pro Gruppe über die Mindestpersonalausstattung hinaus für die Leitungsfreistellung,
1.6 der Stellenschlüssel für die bisherigen Früh- und Spätdienste beim städtischen Träger wird an die Vorgaben der KiTaVO angepasst.

2. In Tageseinrichtungen, für die aufgrund von Angebotsveränderungen, die vom Gemeinderat bereits beschlossen wurden, neue/veränderte Betriebserlaubnisse erforderlich sind, können zum 01.09.2011 auf der Basis der o. g. Standards (1.1 bis 1.3) die Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO umgesetzt werden. Die im Jahr 2011 zu erwartenden Mehraufwendungen in Höhe von rund 1,45 Mio. EURO sind aus Mitteln des Finanzausgleichs zur Umsetzung der KiTaVO (rund 4,3 Mio. EURO im Jahr 2011) gedeckt.

Die Zuschüsse an freie Träger werden ggf. wie folgt berechnet:

Wenn sich aufgrund der aktualisierten Betriebserlaubnis für eine Tageseinrichtung ab dem 01.09.2011 ein Stellenschlüssel ergibt, der höher ist als der Stellenschlüssel der Fördergrundsätze, erhält der Träger für die tats. angefallenen tariflichen Ausgaben einen Zuschuss in Höhe von 100 %. Dabei werden die durchschnittlichen Personalausgaben der Einrichtung zur Berechnung herangezogen. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der höhere Stellenschlüssel tatsächlich besetzt war.

3. Das Jugendamt wird ermächtigt, das zur Umsetzung des Beschlussantrages 2. notwendige Personal bis längstens 31.12.2011 außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.

4. Zur Umsetzung der Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO entsprechend des Beschlussantrags 1. und zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht in Früh- und Spätdiensten als erweiterte Öffnungszeiten, sind mit Verrechnung von 50 % (35,6 Stellen) der vorhandenen Stellen für Leitungsfreistellung für den städtischen Träger Stellenschaffungen in Höhe von 75,8917 Stellen in S 8 und 37,7691 Stellen in S 6 erforderlich.

5. Von den finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der KiTaVO wird Kenntnis genommen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs 2012/2013 berücksichtigt.

6. Die durch Gemeinderatsbeschlüsse festgelegte Personalausstattung für städtische Kindertageseinrichtungen wird für den Geltungsbereich der KiTaVO einschließlich der Leitungsfreistellungen aufgehoben.



Einem Antrag von StR Kanzleiter (SPD) zur Geschäftsordnung folgend, stellt EBM Föll Einvernehmen darüber fest, diesen Tagesordnungspunkt auf die Verwaltungsausschusssitzung am 27.07.2011 und die Gemeinderatssitzung am 27.07.2011 zu vertagen.

zum Seitenanfang