Landeshauptstadt Stuttgart
Referat JB
Gz:
JB
GRDrs
987/2021
Stuttgart,
11/03/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
17.11.2021
Spielstuben weiterführen
Beantwortung / Stellungnahme
Die beantragten Sachmittel alleine sind zur Weiterführung von sieben Spielstuben nicht auskömmlich.
Die Finanzierung der Spielstuben Heumaden, Zuffenhausen und Fasanenhof erfolgt bis zum 31.12.2022 aus dem Bundesprogramm Kita-Einstieg. Für die weiteren vier Spielstuben Stammheim, Obertürkheim, Weilimdorf und Plieningen besteht ab 2022 ein Sachmittelbedarf in Höhe von 4 TEUR (1 TEUR/Gruppe).
Ab dem Jahr 2023 beträgt der Sachmittelbedarf zur Fortführung der sieben o.g. Spielstuben insgesamt 7 TEUR.
Zusätzlich zu dem dargestellten Sachmittelbedarf sind im Jahr 2022 Ermächtigungen
oder Stellenschaffungen im Umfang von 1,2 VZK in S8b und 0,8 VZK in S4 zur Weiterführung der vier nicht im Rahmen des Bundesprogramms finanzierten Spielstuben erforderlich. Ab 2023 sind nach Auslauf des Bundesprogramms insgesamt 2,1 VZK in S8b, 1,4 VZK in S4 und 0,5 VZK in S15 zur Weiterführung aller sieben Spielstuben erforderlich.
Wirkung der Spielstuben:
Aktuell sind in allen Spielstuben ca. 40 Kinder angemeldet. Es gibt überall eine Warteliste für weitere Kinder. Seit Beginn der Spielstuben wurden Stand Sommer 2021
106 Kinder
über die Spielstuben betreut und von dort in die Kita begleitet.
Fazit:
Das Konzept hat sich sehr bewährt. Es ermöglicht Kindern, die aufgrund der Aufnahmekriterien und Belegungssituation in den Einrichtungen keinen Kitaplatz erhalten, einen ersten strukturierten, pädagogisch inhaltlichen Zugang in das deutsche Bildungssystem. Zudem wird durch das Konzept für die Kinder und deren Familien ein hohes Maß an Sprachförderung angeboten.
Vorliegende Anträge/Anfragen
642/2021 SPD
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>