Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 6322-02
GRDrs 1273/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Sanierungsmanagement bei der Entwicklung und Umsetzung energetischer Quartierskonzepte

Beantwortung / Stellungnahme

Die kommunale Wärmeplanung, die bis Ende 2023 vorliegt, bildet den Rahmen für das gesamtstädtische Vorgehen im Wärmebereich. Sie zeigt auf, wie sich die einzelnen Gebiete der Stadt entwickeln müssen und enthält dazu unter anderem Quartierssteckbriefe, die die notwendigen Schritte zusammenfassen. Es wird deutlich, dass die gesamtstädtische Strategie für die Umsetzung auf die jeweiligen Quartiere und Stadtgebiete herunterzubrechen ist. Hierbei ist je nach Quartier ein unterschiedliches Vorgehen zielführend.

Wenn für ein „Wärmenetzeignungsgebiet“ bereits vertiefte Untersuchungen vorliegen, ist es sinnvoll im nächsten Schritt in Detailplanungen durch die Stadtwerke Stuttgart einzusteigen. Hierzu sind jeweils separate Aufsichtsratsbeschlüsse der Stadtwerke erforderlich. Die Energieabteilung im Amt für Umweltschutz arbeitet in diesen Gebieten eng mit den Stadtwerken zusammen, sie ist bei den Planungen eingebunden, vertritt die Interessen der Stadt und steht zur Beantwortung von Fragen der Bürger*innen zur Energiewende an die Stadt zur Verfügung. Außerdem koordiniert sie die Schnittstellen zu anderen Ämtern sowie die Einbindung in die gesamtstädtische Wärmeplanung.

Für alle anderen Gebiete der kommunalen Wärmeplanung sind weitere Arbeiten erforderlich, für die grundsätzlich die Möglichkeit besteht, bei der KfW im Programm 432 Fördermittel zu beantragen. Hierbei stehen insbesondere „Gebiete mit besonderen Herausforderungen“ im Fokus. Es ist aber auch sinnvoll, dass die Fördermittel genutzt werden, um in „Einzelversorgungsgebieten“ in lokal umgrenzten Bereichen Maßnahmen zur Steigerung der Sanierungsrate umzusetzen oder um vertiefte Untersuchungen in „Wärmenetzeignungsgebieten“ zu erarbeiten bzw. eine strukturierte Verdichtung oder Erweiterung der Fernwärme in ebendiesen Gebieten anzugehen.

Das KfW Programm 432 gliedert sich in die „Konzepterstellung“ (Phase A, Bearbeitungszeit rund 12 bis 18 Monate, 75 % Zuschuss, ohne Förderhöchstbetrag) und das daran anschließende „Sanierungsmanagement“ (Phase B, nur möglich, wenn vorher Phase A durchgeführt wurde, Dauer ca. 3 Jahre, max. 5 Jahre, Zuschuss bis 210 TEUR inklusive Personalkosten, max. 350 TEUR bei Verlängerung auf 5 Jahre). Mit GRDrs 480/2023 wurde erläutert, dass mit den angemeldeten Mitteln jährlich drei neue Projekte in Phase A sowie zwei laufende Projekte in Phase B durchgeführt werden können. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang eine 1,0 Stelle in EG 13 bei der Energieabteilung beantragt, von der ein Anteil von 0,7 auf die oben genannten Projekte mit KfW-Förderung entfällt. Im Verwaltungsvorschlag ist die betreffende Stelle befristet bis Ende 2025 enthalten. Damit können die Projekte in Phase A im Zeitraum des Doppelhaushalts beantragt und durchgeführt werden. Bezüglich der Phase B könnte gestartet werden. Zum nächsten Doppelhaushalt ist der längerfristige Stellenbedarf zu evaluieren

Bei der Konzepterstellung wird das mit der Wärmeplanung festgelegte Zielszenario für das ausgewählte Quartier vertieft; mit einer konkreten Planung untermauert, Kostenberechnungen werden erstellt und ein konkreter Umsetzungspfad wird entwickelt. Darüber hinaus erfolgt eine Einbindung aller relevanten Akteure und der Bürger*innen im Quartier. Das Sanierungsmanagement kann bereits während der Bearbeitung des Konzepts beginnen und hat folgende Aufgaben: Projektmanagement, Akteure aktivieren, vernetzen, informieren, Umsetzung der Maßnahmen anstoßen, Erfolge messen, Bürgerinnen*innen beteiligen, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Sicherung der Qualität in der Maßnahmenumsetzung, Beratung vor Ort und Monitoring/Evaluation. Insbesondere das Sanierungsmanagement zielt demnach im Wesentlichen darauf ab, die Umsetzung des Konzepts im Quartier zu begleiten und dazu alle relevanten Personen mitzunehmen. Der Fokus liegt explizit auf der Beratung (z. B. Informationsveranstaltungen, dauerhafte Ansprechperson für alle Fragen, kostenlose Energieberatungen), wenngleich diese stets im Kontext des jeweiligen Quartiers erfolgt, um mögliche Synergien nutzen zu können (z. B. Sammelbeauftragungen bei Handwerkern). Die KfW-Projekte werden von der Energieabteilung im Amt für Umweltschutz bearbeitet. Die Stadtwerke sind fester Bestandteil in beiden Phasen (Konzepterstellung und Sanierungsmanagement). Das Energieberatungszentrum ist bei Phase B für den Bereich der Gebäudesanierung ein wichtiger Projektpartner.

Unabhängig davon, ob in einem Quartier ein KfW-Projekt durchgeführt wird oder nicht, ist eine zentrale Koordination innerhalb der Stadtverwaltung wichtig, um sicherzustellen, dass neben der Heizungsumstellung auch die energetische Sanierung oder beispielsweise der begleitende Stromnetzaufbau im erforderlichen Maß vorangetrieben und mit den jeweiligen Ansprechpersonen abgestimmt wird. Dieses Erfordernis liegt zum einen beim Aufbau neuer Wärmenetze inklusive der neuen Wärmeerzeugungseinrichtungen vor, bei dem die Stadtwerke als Errichter und Betreiber des Wärmenetzes fungieren und durch die Stadt (bindet das EBZ ein) unterstützt werden. Zum anderen gilt dies aber auch bei Gebieten mit Einzelversorgungen, bei denen der Fokus verstärkt darauf liegt, dass die Stadt als neutrale Stelle zu Energieberatungen des EBZ und zur Umstellung auf klimaneutrale Heizungen motiviert und die Eigentümer*innen auf ihrem Weg unterstützt und für sämtliche Fragestellungen zur Verfügung steht. Hierzu gehört auch, dass die Stadt geplante Bauvorhaben von Privatpersonen miteinander vernetzt und dadurch Synergien ausgenutzt werden können (z. B. gemeinsame Beauftragung von Handwerkern). Diese ganzheitliche Quartiersentwicklung kann nur in einem Zusammenspiel zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken Stuttgart gelingen. Die Stadtverwaltung hat bei der Koordination dieser Projekte bereits alle Fähigkeiten, die bei den Stadtwerken Stuttgart, insbesondere im Themenbereich Sanierung, aufgebaut werden müssten. Bei der Stadt sind hierfür die in GRDrs 480/2023 dargelegten Personal- und Sachmittelbedarfe erforderlich, welche mit je 660.000 EUR p.a. vollständig und mit einer bis 2025 befristeten 1,0 EG 13 Stelle bereits teilweise in der Grünen Liste berücksichtigt sind. Bei den Stadtwerken sind für den Zeitraum des Doppelhaushalts bereits ausreichend Mittel für die Quartiersentwicklung eingeplant. Personalstellen sind darüber hinaus im Aufsichtsrat der Stadtwerke zu diskutieren und zu schaffen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

1066/2023 Nr. 4 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3199/2023 SPD




Peter Pätzold
Bürgermeister




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