Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI / 50
GRDrs
1182/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2023
Zusätzliche Mittel für die Ermöglichung eines interimistischen Angebots Drogenkonsumraum
Beantwortung / Stellungnahme
Unter der Annahme, dass der Doppelhaushalt 2024/2025 der Landeshauptstadt Stuttgart wie 2022/2023 zum 01.07.2024 vollziehbar ist und ein Umbauzeitraum von insgesamt fünf Monaten berücksichtigt wird, kann der interimistische Drogenkonsumraum in der
Lazarettstraße 8, 70182 Stuttgart, ab dem 01.12.2024 seinen Betrieb aufnehmen.
Zur Vorbereitung der Inbetriebnahme des interimistischen Drogenkonsumraums muss das Personal vorher akquiriert werden. Die Leitungskraft soll zum 01.09.2024 und nachfolgend die Fachkräfte ab 01.10.2024 eingestellt werden.
Daraus ergeben sich folgende Kosten für das erste Betriebsjahr 2024:
Interimslösung Drogenkonsumraum
2024
in TEUR
Umbau
122
Rückbau
Personal Fachkräfte inkl. arbeitsplatzbezogene Sachkosten:
Leitungskraft und Fachkräfte
153
geringfügig Beschäftigte
0,04
Programmkosten
1,3
Reinigungskosten
2
Gesamt
278
Die Kosten für die Folgejahre von 2025 bis 2027 bleiben in der berechneten Höhe, d. h. 656 TEUR für das Jahr 2025, 668 TEUR für das Jahr 2026 und 711 TEUR für das Jahr 2027 (vgl. GRDrs 1182/2023 Zusätzliche Mittel für die Ermöglichung eines interimistischen Angebots Drogenkonsumraum).
Vorliegende Anträge/Anfragen
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1047/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, 3071/2023 SPD-Gemeinderatsfraktion, 5061/2023 PULS-Fraktionsgemeinschaft; Mündliche Anträge im VA 15.11.2023 von Stadträtin Rühle (Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion) und Städträtin Meergans (SPD-Gemeinderatsfraktion)
Dr. Alexandra SußmannBürgermeisterin
<Anlagen>