Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
46/2021
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 24.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Organisationsuntersuchung bei der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle (OU 32-33) - Vorstellung und Umsetzung der Projektergebnisse

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 19.02.2021, GRDrs 46/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Ergebnisbericht der Firma BSL Managementberatung GmbH (Anlage 1) wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 21,4 Stellen wird Kenntnis genommen.

2.1. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal im Umfang von 16,4 VZK ab sofort bis zum 31.12.2021 außerhalb des Stellenplans in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu beschäftigen, davon:
2.2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal im Umfang von 5,0 VZK als temporäre Kompensation ab sofort bis zum 31.12.2021 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen, davon: 2.3. Die unter Ziffer 2.1 und 2.2 genannten Ermächtigungen werden dem Gemeinderat im Rahmen der Stellenplanberatungen zum DHH 2022/2023 zur Schaffung vorgeschlagen. Die unter Ziffer 2.2 genannten 5,0 VZK sind bei jeder Fortschreibung erneut zu betrachten und bei einer Verringerung der Krankheitsquote anteilig anzupassen.
2.4. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.05.2019, GRDrs. 347/2019, beschlossenen 10,0 Ermächtigungen (davon 9,0 VZK in EG 7 und 1,0 VZK in EG 8, jeweils befristet bis 31.12.2021) werden durch die in dieser Beschlussfassung enthaltenen Ermächtigungen ersetzt und sind daher zu streichen.

3. Zur Finanzierung der Ermächtigungen wird 2021 ein überplanmäßiger Aufwand i. H. v. bis zu 466.800 EUR im THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207020 - Verkehrswesen, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen bewilligt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal im THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage 2 genannten Maßnahmen umzusetzen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


EBM Dr. Mayer erinnert, bekanntlich sei die komplette Ablauf- und Aufbauorganisation der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle (32-33) nach Optimierungsmöglichkeiten untersucht worden. Coronabedingt, aber auch da seiner Einschätzung nach diese Untersuchung sich zunächst zu stark auf Stellen fokussiert gehabt habe, wohlwissend dass Aspekte wie die Digitalisierung und Raumsituation mindestens genauso bedeutsam sind, habe man von einer Beratung im Rahmen der kleinen Stellenplanberatungen abgesehen. Heute gehe es also nicht nur um Stellen.

Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung (OU), in die die Firma BSL Managementberatung GmbH eingebunden war sowie für die Steuerung und weitere Erarbeitung der Maßnahmen eine interne Projektleitung eingesetzt wurde, werden der Präsentation entsprechend eingehend durch die Herren Stotz und Zwecker (beide HauptPersA) vorgestellt.

Darüber hinaus wird von Herrn Stotz anhand der Folie 5 aufgezeigt, dass der Fokus nicht allein auf der Personalbedarfsermittlung lag. Ziel sei gewesen, ein stimmiges Gesamtpaket zu bilden. Er fährt fort, das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) sowie die Dienststelle 32-33 hätten sehr engagiert bei der Ausarbeitung der Maßnahmen mitgewirkt. Die Digitalisierungsmaßnahmen (Folien 8 und 9) bauten auf Ergebnisse der Firma BSL auf. Darauf basierend sei eine umfangreiche Digitalisierungsstrategie erarbeitet worden. Die Befragung der Mitarbeitenden habe ergeben, dass insbesondere die IT-Ausstattung zu Unzufriedenheit führe. Für die internetbasierte Fahrzeugzulassung
(i-Kfz) solle eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Der Online-Terminvergabe komme bei der Umsetzung eines 3-Säulen-Modells eine wichtige Bedeutung zu (Folie 10). Dieses sei ein hybrides Modell, welches im Zulassungsbereich bereits eingesetzt werde. Kunden/Kundinnen könnten zwischen der kategorisierten Terminvergabe, der Kategorie Laufkundschaft und der Kategorie i-Kfz wählen. Empfohlen werde, dieses Verfahrens auf den Bereich der Ersterteilung auszuweiten und dieses auf die 2-Säulen-Terminvergabe und Laufkundschaft zu stellen. Im Bereich der Eignungsüberprüfung und der Personenbeförderung solle weiterhin rein an der Terminvergabe festgehalten werden. Ziel sei, sowohl für die Kundschaft als auch für die Mitarbeiterschaft eine höhere Planbarkeit zu erreichen.


Anschließend werden die weiteren Maßnahmen durch Herrn Zwecker vorgestellt. Er informiert, die Arbeiten in der Dienststelle fänden zu einem großen Teil am Schalter statt. Dies sei bei der Personalbemessung berücksichtigt worden, indem man ein sogenanntes Warteschlagenmodell (Folie 11) integriert habe. Dabei seien verschiedene Parameter wie z. B. die zumutbare Wartezeit in Einklang gebracht worden. Beim Dienstgebäude in der Krailenshaldenstraße hätten sich verschiedene Defizite bestätigt, die sich sowohl auf die Kundschaft als auch auf die Mitarbeitenden negativ auswirken könnten (Folie 12). Beispielsweise seien im Backoffice-Bereich Arbeitsplätze recht verdichtet, und auch der Wartebereich sei suboptimal ausgebildet. Dies alles schränke eine adäquate Kundenbetreuung ein. Perspektivisch spreche vieles dafür, weiter einen Standort für die gesamte Dienststelle anzustreben, um das gesamte Aufgabenspektrum im Sinne eines Full-Service-Angebots bereitzustellen. Die Notwendigkeit einer Generalsanierung sei anerkannt worden. Diese könne nicht im laufenden Betrieb stattfinden. Parallel finde die Überprüfung eines Neubaus statt. Ziel sei, für die Etatplanung 2022/2023 entsprechende Mittel bereitzustellen. Die zuständigen Referate führten dazu Gespräche.

Nach seinen Erläuterungen zu der Aufbauorganisation (Folie 13) geht er auf die Personalentwicklung und die Krankheitsquote ein. Die Inhalte der Folie 14 ergänzend trägt Herr Zwecker zu der Krankheitsquote vor, es werde nicht davon ausgegangen, dass die personellen Maßnahmen langfristig für eine Stabilisierung der Quote sorgen. Vielmehr müssten weitere Maßnahmen erfolgen. Die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden sei eine Grundvoraussetzung für eine funktions- und leistungsfähige Organisation. Umgekehrt beeinflusse natürlich die Arbeit und das Arbeitsumfeld die Menschen in der Organisation. Hier solle ein Konzept erstellt werden, um ein ganzheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Auszugehen sei davon, dass, wenn die weiteren Maßnahmen aus der OU umgesetzt werden, positive Auswirkungen auf die Krankheitsquote verzeichnet werden könnten.

Für die Präsentation und für die im Projekt geleistete Arbeit bedankt sich EBM Dr. Mayer bei Herrn Stotz und Herrn Zwecker. Vorgeschlagen werde neben den Stellenschaffungen (21,4 Stellen) ein ganzes Maßnahmenbündel. Nach Einschätzung des Vorsitzenden kommt den vorgeschlagenen Optimierungen bei der Personaleinsatzplanung im Schalterbereich eine besondere Bedeutung zu. Eine Neujustierung und die stundengenaue Steuerung des Schaltergeschäfts sieht er als geeignet an, die Wartezeiten deutlich zu reduzieren. Angestrebt gehöre das Verfahren i-Kfz benutzerfreundlicher zu gestalten. Bei dieser bundeseinheitlichen Software, die über die Baden-Württem-bergische Datenanstalt Komm.ONE bezogen werde, sei die Stadt auch auf das Land und den Bund angewiesen. Neben einer Prozessoptimierung werde eine Verbesserung der IT-Ausstattung vorgeschlagen. 50.000 € Sachmittel seien hier für Sofortmaßnahmen vorgeschlagen. Neben diesen Kernanliegen würden noch etliche andere Themen angesprochen. Geschaut werde, zu welchen Veränderungen die einzelnen Maßnahmen führten. Ungewöhnlich sei, zur Reduzierung der Krankheitsquote zusätzliche Stellen vorzusehen. Im vorliegenden Fall habe sich die Verwaltung, nicht zuletzt angesichts der schon seit längerer Zeit vorliegenden Problemlagen, für diesen Weg zur Stabilisierung des Dienstbetriebs entschieden. Die Personalbedarfe würden an die Krankheitsquote gekoppelt. Wenn die Quote gleich bleibe, solle auch an diesen 5 Stellen festgehalten werden, wenn sich die Quote deutlich absenke, würden in Stellenplanberatungen die kw-Vermerke dahingehend überprüft, ob ein Abschmelzen dieser Stellen erfolgen könne. Insgesamt würden 16,4 Stellen dauerhaft vorgeschlagen. Dieser Vorschlag gehe sogar etwas über die in den kleinen Stellenplanberatungen berücksichtigten Antragsanliegen aus der Mitte des Gemeinderats hinaus. Alle aufgeführten Bausteine gemeinsam seien geeignet, um zu einer Verbesserung der Situation zu kommen.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) sieht die Dienststelle in einer prekären Situation. Mit der GRDrs 46/2021, deren späten Versand sie anspricht, werde gehofft, eine Besserung zu erreichen. Die Handlungsempfehlungen könne ihre Fraktion im Großen und Ganzen gut nachvollziehen. Deren Umsetzung müsse kontrolliert werden, und die Mitarbeiterschaft gehöre bei deren Umsetzung mitgenommen.

StR Sauer (CDU) sieht die Verwaltung und den Gemeinderat angesichts des dringenden Handlungsbedarfs im Wort gegenüber der Mitarbeiterschaft von 32-33. Kritisch wertet er, dass seit der Beauftragung der OU und der Vorlage der Ergebnisse 21 Monate vergangen sind. Die Tiefe der Untersuchung, deren Schwerpunkte, die Bildung einer internen Steuerungsgruppe, die Eilbedürftigkeit sowie das vorgesehene Controlling begrüßt er. Der nächste Aufschlag zum Beratungsthema finde in den Etatberatungen statt.

Durch StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) wird erinnert, seine Fraktionsgemeinschaft habe die unhaltbaren Zustände in der zur Beratung stehenden Dienststelle immer wieder, zuletzt in den Stellenplanberatungen, deutlich angesprochen. Vor diesem Hintergrund würden die Ergebnisse der OU sowie die Beschlussvorlage ausdrücklich begrüßt. Da die Zeit dränge, müsse zügig in die Umsetzung gegangen werden.

Daran knüpft StR Körner (SPD) an. Dass sich jetzt etwas tue, sei erfreulich. Bei einem Bestand von 78,9 Stellen fehlten 16,4 Stellen. Die Unterdeckung beim Personal belaufe sich somit auf nahezu 20 %, und da noch Defizite bei Arbeitsabläufen und der Ausstattung hinzukämen, ergebe sich eine dramatische Situation. Insofern werde die Vorlage mitgetragen.

StRin Yüksel (FDP) erinnert ebenfalls daran, dass sich der Gemeinderat in der Vergangenheit mehrmals mit der unbefriedigenden Situation in der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle befasst hat. Ausdrücklich bedanke sich ihre Fraktion bei der dortigen Mitarbeiterschaft. Diese müsse teilweise am Limit arbeiten.

Für die Fraktion Freie Wähler begrüßt StRin von Stein (FW) die Ergebnisse der OU.

Der Gesamtpersonalrat, so Frau Häußler (GPR) in ihrer Stellungnahme, begrüße die Vorlage sowie den ganzheitlichen Blick auf die untersuchte Dienststelle durch die OU. Sie bittet zu prüfen, ob die Organisationsabteilung des Haupt- und Personalamts über die Kapazitäten verfügt, die Umsetzung der Maßnahmen umfassend zu begleiten. Zum Thema Controlling merkt der Erste Bürgermeister an, die Umsetzung solle regelmäßig kontrolliert werden, schließlich seien gerade flankierende Maßnahmen sehr wichtig, um Verbesserungen bei Abläufen zu erzielen.

Die Schaffung zusätzlicher Stellen begrüßen StRin Nuber-Schöllhammer, StRin Yüksel und StRin von Stein. StR Sauer geht unter Berücksichtigung der bereits geschaffenen 10 Ermächtigungen, die entfallen sollen, und der Anträge der Fraktionen zu den kleinen Stellenplanberatungen von einer Beantragung von insgesamt 22 Stellen aus. Die OU spreche lediglich von 21,4 Stellen. Das Delta von 0,6 Stellen sowie das Stellenschaffungsverfahren (für 21,4 Stellen werden jetzt Ermächtigungen ausgesprochen, und die eigentlichen Stellenschaffungen sollen erst in 10 Monaten erfolgen) werden von ihm hinterfragt. Informationsbedarf dazu, wie die interne Kommunikation und die Führung verbessert werden sollen, artikuliert StRin von Stein.

Für StRin Nuber-Schöllhammer stellt sich die Frage, ob es für temporär geschaffene Stellen überhaupt Besetzungschancen gibt. Die mit 30 Krankheitstagen/Jahr nahezu doppelt so hohe Krankheitsquote im Vergleich mit der Gesamtverwaltung muss nach Auffassung von StR Sauer, und entsprechend äußert sich StRin von Stein, dringend angegangen werden. Die CDU-Gemeinderatsfraktion gehe davon aus, dass die Beseitigung dieses Missstands mehr Zeit als gedacht in Anspruch nehmen werde. Schon deshalb seien hier die kw-Vermerke sowie deren vorgesehene Dauer zu hinterfragen. Angesichts der Arbeitssituation ist die hohe Krankheitsquote für StRin Yüksel nicht verwunderlich.

Von StR Sauer wird vermisst, dass die Stellungnahme des Personalrats (PR) des Amts für öffentliche Ordnung nicht in die heutige Berichterstattung und die Beratungsunterlage eingeflossen ist. Der PR befasse sich in seiner Stellungnahme kritisch mit den kw-Vermerken. Dieser Kritik schließe er sich an. Die 5 Stellen müssten ohne kw-Vermerke geschaffen werden, schließlich könne der Gemeinderat diese bei den zweijährigen Stellenplanberatungen aufrufen und hinterfragen. Wie StRin Nuber-Schöllhammer spricht er an, dass Bewerbungen eher auf unbefristete Stellen eingehen. Sinngemäß und ablehnend zu den kw-Vermerken äußert sich StR Adler. Dabei bittet er, aus der Vorlagenseite 4, erster Absatz im Zusammenhang mit dem Thema Maßnahmen zu temporären Kompensationsstellen folgenden Satz zu streichen: Nur wenn diese Maßnahmen weiterverfolgt und ihre Umsetzung nachhaltig verwirklicht wird, werden die temporären Kompensationsstellen gewährt. Darüber, mit welchem Datum die kw-Vermerke versehen werden sollen, bitten StR Sauer und StR Körner informiert zu werden. Frau Häußler, die die Stellenschaffungen grundsätzlich begrüßt, erklärt die Koppelung an kw-Vermerke sowie die Koppelung der Kompensationsstellen an die Umsetzung der Ergebnisse der OU, ohne einen Maßstab zu benennen, als kontraproduktiv. Solche Signale seien ungut für die Mitarbeiterschaft, für die die Umsetzung der Ergebnisse eine Kraftanstrengung darstelle. An den Vorsitzenden gewandt bittet sie darum, dass wenn zu Beratungsthemen Stellungnahmen örtlicher PR vorliegen, diese auch den Beratungsunterlagen beigefügt werden.

Der Vorsitzende informiert, in der OU sei die Personalbemessung mit der Frage verknüpft wworden, wie viele Stellen erforderten bei einer durchschnittlichen Krankheitsquote die abzudeckenden Aufgaben. Der sich daraus ergebende Personalbedarf werde mit der Vorlage vorgeschlagen. Da es derzeit im besagten Bereich aber keine durchschnittliche, sondern eine überdurchschnittliche Krankheitsquote gebe, müsse versucht werden, den daraus sich ergebenden Bedarf mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenbündel zu beheben. Daher gehe es neben den Stellen ebenfalls um Themen wie Ablauforganisation, räumliche Gegebenheiten etc. Überall dort wolle man ansetzen. Ziel sei, die überdurchschnittliche Krankheitsquote auf eine durchschnittliche zu senken, um so in eine Situation zu kommen, für die die errechnete Personalstärke ausreiche. Solange dies nicht der Fall sei, da die Krankheitsquote noch über dem Durchschnitt liege, werde es die 5 Kompensationsstellen geben. Diese würden nur dann abgeschmolzen, wenn die Personalbemessung übertroffen werde, also dann, wenn sich die Krankheitsquote auf einem durchschnittlichen Level eingependelt habe.

Bei der Personalgewinnung seien natürlich befristete Stellen (kw-Stellen) nicht besonders attraktiv. Deswegen sei man seit einiger Zeit dazu übergegangen, dass auch befristete Stellen insofern unbefristet ausgeschrieben werden, da die Mitarbeitenden unbefristete Arbeitsverträge erhalten könnten. So könne vorgegangen werden, da es in der Regel, insbesondere bei großen Ämtern wie dem AföO möglich sei, Mitarbeitenden aufgrund der natürlichen Fluktuation Perspektiven aufzuzeigen. Mit dieser seit Jahren gängigen Praxis gebe es gute Erfahrungen. Somit könne der Ausschreibungsaspekt kein Grund sein, grundsätzlich auf kw-Stellen zu verzichten. Die Befristung der in Rede stehenden 5 Stellen sei bis 31.12.2021 vorgesehen; er gehe davon aus, dass die Krankheitsquote bis dahin noch nicht so reduziert sein werde, dass diese Stellen abgeschmolzen werden könnten.

Da erst nach Jahren auf Probleme reagiert werde, und hier bezieht sich StR Körner auf die zur Beratung stehende Dienststelle, aber auch auf die Ausländerbehörde, dränge sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung nicht mehr die Kraft aufbringe, Fehlentwicklungen früh zu erkennen und rechtzeitig darauf zu reagieren. Von daher stellt er folgende Fragen:
- Gibt es strukturelle Gründe für solche Fehlentwicklungen?
- Welche Schlüsse zieht die Verwaltungsspitze aus wiederholt gravierend auftretenden Fehlentwicklungen?
- Was kann unternommen werden, um solchen Entwicklungen entgegenzutreten?

Er selbst habe zunehmend den Eindruck, dass den Personen, die vor Ort Verantwortung tragen, dann zu wenig vertraut werde, wenn auf Missstände hingewiesen werde. Für Frau Häußler haben die durch den Gemeinderat forcierten Stellenschaffungen bereits etliches bewirkt. Die Sparrunden der Vergangenheit seien allerdings noch nicht ganz kompensiert. Um die Stadtverwaltung in allen Bereichen zukunftssicher aufzustellen, würden also noch Zeit und weitere Schritte in den kommenden Haushaltsplanberatungen benötigt.

Grundsätzlich zu Fehlentwicklungen trägt EBM Dr. Mayer vor, Betriebsoptimierungen stellten laufende Geschäftsprozesse dar. Sicherlich werde nie von einer perfekten Stadtverwaltung gesprochen werden können, und die Kapazitäten der Organisationsexperten seien natürlich begrenzt. Deren Auftragsbücher seien gut gefüllt, und die Aufträge könnten nur nach und nach abgearbeitet werden. Vor vier Jahren habe er auf Stellenbedarfe in Kernbereichen der Leistungserbringung, er habe damals vom "Maschinenraum" gesprochen, hingewiesen. Hierbei wird von ihm an Organisationsuntersuchungen zum Hochbauamt, zu den Bürgerbüros und zu den Personalstellen erinnert. Von daher sei es richtig gewesen, in den beiden letzten Etatberatungen gerade in solchen Bereichen einen gewissen Stellenaufbau vorzunehmen. Sobald allerdings Probleme behoben seien, und hier geht er nochmals auf die überdurchschnittliche Krankheitsquote bei 32-33 ein, müsse auf das Level, das die Personalbemessung ergeben habe, zurückgegangen werden. Daher schlage er vor, die kw-Vermerke zu belassen, wohlwissend dass diese nicht realisiert werden, solange eine überdurchschnittliche Krankheitsquote bestehe.

Des Weiteren informiert er StR Sauer, die Stellen würden sowohl für Beschäftigte als auch für Beamtinnen/Beamte ausgeschrieben. Sofern verbeamtete Personen ausgewählt würden, könne dies personalwirtschaftlich bis zu den Stellenplanberatungen gelöst werden. Dabei handle es sich um eine Formalie. Das von StR Sauer gesehene Delta von 0,6 Stellen ergebe sich aus dem Ergebnis der Personalbemessung, aber auch aus der etwas anderen Struktur des Verwaltungsvorschlags (Verwaltungsvorschlag 16,4 Stellen dauerhaft/Anträge des Gemeinderats 13 Stellen dauerhaft, Rest befristet).

Mit Nachdruck wird von StRin Nuber-Schöllhammer, StR Sauer, StRin Yüksel und StRin von Stein die vorgesehene Digitalisierungsstrategie begrüßt. Laut EBM Dr. Mayer sei gerade die Zulassungsstelle sehr stark in ein enges, durch den Bund und das Land vorgegebenes Korsett eingebunden. Bei der Kfz-Online-Zulassung handle es sich um eine bundesweite Software, die über die Baden-Württembergische Datenanstalt bezogen werde. Vielfach habe Stuttgart Verbesserungsbedarfe angemeldet. So sei z. B. gegenüber dem Land angeregt worden, auf die Ausweiserfordernis bei der Zulassung zu verzichten (analog Bayern coronabedingt). Mitgeteilt worden sei jedoch, dass dies in Baden-Württemberg nicht möglich sei. Dies müsse akzeptiert werden, obwohl gerade solche Dinge Onlineprozesse häufig sperrig machten.

Das Dienstgebäude in der Krailenshaldenstraße bezeichnet StRin Nuber-Schöllhammer für die Kundschaft und die Mitarbeiterschaft als überholt. Dies gehöre in den kommenden Etatberatungen besprochen. Für die CDU-Gemeinderatsfraktion erklärt StR Sauer in diesem Zusammenhang, während in den heutigen Ausführungen zu der gezeigten Präsentation eher ein Schwerpunkt auf eine Generalsanierung gelegt worden sei, teile seine Fraktion das Ergebnis der OU. Dort werde angesichts fehlender Räume im Backoffice-Bereich, aufgrund von Defiziten bei den Sozialräumen und Ausbildungsplätzen, aber auch aufgrund des mangelhaften baulichen Zustands Priorität auf einen Neubau gelegt. Konkret schlage seine Fraktion vor, auf dem bisherigen Gelände an der Krailenshaldenstraße den Parkplatz für einen Neubau zu verwenden und nach einem Bezug des Neubaus das bisherige Gebäude abzureißen. Dort könne dann wieder ein Parkplatz ausgewiesen werden. Gebeten werde, in die anstehenden Prüfungen diesen Vorschlag einzubeziehen. Die Generalsanierung des Bestandsgebäudes einschließlich der dann notwendigen Interimsunterbringung der Beschäftigten werde als deutlich aufwendiger und teurer angesehen. Weiter werde der Vorschlag erneuert, im Zuge der weiteren vertiefenden Prüfungen ebenfalls der Frage eines zweiten Standorts für die Zulassungs- und Führerscheinstelle beispielsweise im Stuttgarter Süden nachzugehen. Andere Städte, auch kleinere, arbeiteten mit zwei Standorten. Sinnvoll wären doch die Entzerrung des Besucheraufkommens und die Verkürzung von Anfahrtswegen.
StR Körner bittet, folgende Beschlussantragsziffer 5 aufzunehmen:

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat bis zur Sommerpause einen Vorschlag vor, wie eine Generalsanierung bzw. ein Neubau an einem oder zwei Standorten realisiert werden können.

Unterstützung zu diesem Antrag signalisiert StRin Yüksel. Für die FDP-Gemeinderats-fraktion scheine ein Neubau ein sinnvoller Ansatz zu sein, allerdings werde ein zweiter Standort eher kritisch gesehen. Von einem zwingenden und schnellen Handlungsbedarf bei der Raumsituation spricht StRin von Stein. Diese Auffassung teilt Frau Häußler. Für BM Fuhrmann ergibt sich Einvernehmen über die Gebäudedefizite. Er habe sich bei einem Ortstermin selbst einen Eindruck über teilweise untragbare Zustände, unabhängig von der Pandemiesituation, machen können. In unmittelbarer Nähe ergebe sich eine Alternativfläche in der Leitzstraße. Auf der dortigen Fläche bestehe die Möglichkeit, einen Neubau zu realisieren. Ihm sei es aber wichtig, den bestehenden Standort bezüglich einer Generalsanierung zu untersuchen; an beiden Gebäudeenden hätten bereits aufwendige Maßnahmen stattgefunden, sodass letztlich nur noch das Mittelstück des Gebäudes saniert werden müsste. Die von StR Sauer angesprochene Parkplatzfläche biete aus seiner Sicht große Potenziale, und daneben gebe es noch die Fläche der Auslandszulassung. Möglicherweise wäre dort ein Anbau denkbar. Das Hochbauamt sei beauftragt, Entsprechendes zu veranlassen. Ob Ergebnisse bereits bis zur Sommerpause vorgelegt werden könnten, könne er heute nicht sagen, aber dem Gemeinderat würden die Ergebnisse baldmöglichst vorgelegt.

In der Folge hält StR Körner den Antrag für eine zusätzliche Beschlussantragsziffer 5 aufrecht. Dazu signalisieren die StRe Kotz (CDU) und Sauer ihre Unterstützung.

Von StR Körner wird das Datum 31.01.2021 für die kw-Vermerke im weiteren Verlauf als zu früh bezeichnet. Er regt an, als Datum den 31.12.2024 festzulegen. Dann könnten in den Stellenplanberatungen Ende 2023 im Rahmen der übernächsten Etatberatungen 2024/2025 diese kw-Vermerke geprüft werden. Während StR Körner dem Vorschlag des Vorsitzenden, als Datum den 01.01.2024 auszuwählen, um in der Systematik zu bleiben, nicht folgt, regt StR Kotz an, am Datum 31.12.2021 als Merkposten festzuhalten.

StR Körner (SPD) nennt am Ende der Aussprache folgende Formulierung für die von ihm beantragte Beschlussantragsziffer 5:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat vor der Sommerpause über den Stand der Planungen für eine Generalsanierung bzw. einen Neubau an einem oder zwei Standorten.

Zu diesem Antrag stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dieser zusätzlichen Beschlussantragsziffer 5 einmütig zu.

Zu einem weiteren Antrag von StR Körner stellt der Vorsitzende fest:

Der Befristung von Ermächtigungen für 5 Stellen zur Kompensation der Krankheitsquote bis 01.01.2024 stimmt der Verwaltungsausschuss bei 10 Ja-, 3 Gegen-stimmen und 5 Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.

Unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen stellt der Erste Bürgermeister zur GRDrs 46/2021 mehrheitliche Zustimmung des Verwaltungsausschusses fest.
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