Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 309/2022
Stuttgart,
07/11/2022



Förderung im Bereich Soziokultur und von kulturellen Zwischennutzungen in den Jahren 2022 und 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.07.2022
27.07.2022



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei

1. einmaliger Förderung und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfän-
ger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,

b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungs_
empfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat,


2. erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p.a., sofern der Zuwendungsempfänger
bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat

b) einer Förderung über 100.000 EUR p.a., sofern der Zuwendungsempfänger
bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,


3. Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR p.a., wenn die Förderung auf mehrere
Jahre befristet ist,

b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt
2022/2023 um über 10% erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p.a. beträgt,

c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist und regelmäßig über
290.000 EUR p.a. beträgt
, auch wenn diese zum Doppelhaushalt 2022/2023 nicht
oder um max. 10% erhöht wurde.

Die im Bereich Soziokultur und kulturelle Zwischennutzungen deshalb zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2022 und 2023 verbindlich rechnen können.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2022 und 2023. Die Mittel sind im Haushaltsplan, Sachkonto 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417SOZI10 und 417NOHI30 veranschlagt.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung:

Kulturinsel Stuttgart gGmbH
Die Kulturinsel ist eine seit 2012 auf dem Zollamt-Areal bestehende Plattform für kulturelle und soziale Projekte. Sie dient als Begegnungsort für Kulturschaffende, sozial benachteiligte Menschen, Geflüchtete und der gesamten Bevölkerung des Quartiers. Die Kulturinsel überlässt kulturellen und sozialen Initiativen ihre Räume kostenlos respektive zum Selbstkostenpreis und finanziert dies wiederum durch Vermietungen der Tagungsräume an Kund*innen aus dem Wirtschaftssektor. Jährlich werden rund 200 Kulturprojekte veranstaltet – darunter Ausstellungen, Filmvorführungen, Lesungen, Live-Musik, Theater, Vorträge und Workshops.

Die städtische Förderung soll Einschränkungen des Betriebs aufgrund der Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Gesamterneuerung des Zollamt-Areals (Neckar Park) auffangen.

Im letzten Doppelhaushalt 2020/2021 wurden Mittel in Höhe von 175.000 EUR für die institutionelle Förderung der Kulturinsel befristet auf zwei Jahre bereitgestellt. Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022/2023 für eine Fortsetzung der institutionellen Förderung bis 2025 ausgesprochen und dafür Mittel in Höhe von 175.000 EUR p. a. bereitgestellt.


contain’t e. V.
Das kulturelle Angebot von Contain’t e. V. umfasst neben einer Ateliergemeinschaft für Kreative auch Kunst, Performance, Musik, Festivals und Workshops. So fördert contain't beispielsweise die kulturelle Teilhabe und den musikalischen Nachwuchs, indem der Verein jungen und nicht-etablierten Künstler*innen niederschwellige Zugänge zu Räumen, Netzwerken, Bühnen, Technik, Know-How und Infrastruktur bereitstellt.

Im Zuge der Planungen für Stuttgart Rosenstein ist ein Umzug der aktuell ansässigen Akteure im Bereich der Wagenhallen (Container City) erforderlich. Hiervon ist auch der Verein contain’t e. V. betroffen. Für den Kulturbetrieb wird derzeit ämterübergreifend eine Fläche für einen langfristigen Betrieb gesucht.

Die vom Verein im DHH 2022/23 beantragten Gelder für investive Maßnahmen und Personalstellen wurden in Höhe von einmalig 604.000 EUR zur Finanzierung von Umzugs- und Investitionskosten und jährlich von 117.400 EUR zur Finanzierung von Personalkosten für die Zeiten der Standortsuche- und Entwicklung, als auch nach deren Abschluss und nach Wiederaufnahme des Kulturbetriebs vom Gemeinderat bereitgestellt. Die Mittelbereitstellung der investiven Kosten steht unter dem Vorbehalt, dass eine geeignete Ersatzfläche gefunden werden kann. Der notwendige Sachbeschluss wird deshalb zu gegebener Zeit herbeigeführt.


Fläche e. V. (Gruppe Prisma)
Die lokalen Kulturakteur*innen Heide Fischer, Valentin Leuschel und Thorsten Neumann planen im 1. OG der ehemaligen Schwaben-Bräu-Passage im Stadtteil Bad Cannstatt eine kulturelle Zwischennutzung. Die Stadt Stuttgart hat die Immobilie erworben, um die künftige Entwicklung des Bahnhofsquartiers in Bad Cannstatt positiv zu beeinflussen. Ein erster Impulsgeber kann die kulturelle Zwischennutzung durch die Initiative PRISMA als Ankernutzer darstellen. Die geplante Nutzung sieht ein alternatives Spartenhaus (PRISMA, bestehend aus CIS+, Sunny High, Palermo) mit Veranstaltungs-,
Ausstellungs-, Probe- und Atelierflächen vor. Die Akteure haben mittlerweile den Verein Fläche e. V. gegründet und der Mietvertrag wurde unterzeichnet.


Im DHH 2022/23 wurde eine städtische Förderung von jährlich 50.000 EUR zur Finanzierung der Mietkosten (Mietzins und Mietnebenkosten) sowie Gelder über die Liegenschaftsverwaltung für die Instandsetzung des Gebäudes in Summe von 100.000 EUR bereitgestellt.



zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Begleitschreiben GRDr 309_2022.docx