Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
236/2011
GZ:
AK 2011-03
Sitzungstermin: 13.04.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Dr. Eisenmann, BM Thürnau
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Personalplanung in den vom Schulsanierungsprogramm betroffenen Ämtern

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 06.04.2011, GRDrs 236/2011.

Die Vorlage wird eingehend von BM Murawski erläutert. Im Verlauf der Aussprache wird von ihm hervorgehoben, sein Referat wolle eine Klärung in den kommenden Stellenplanberatungen. Die Stellenplananträge der Ämter seien innerhalb der Verwaltung zur Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen bereits in Bearbeitung.

Von StR Kanzleiter (SPD) wird generell ausgeführt, bei der Verwaltung nehme die Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse zu. Dies sei insoweit problematisch, als im Zuge der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren viele Mitarbeiter ausscheiden. Diese müssten qualifiziert ersetzt werden. Schon die heutige Situation am Arbeitsmarkt zeige, dass dies nicht einfach sein wird. Erschwerend wirkten sich unsichere, also z. B. befristete Arbeitsverhältnisse aus. Er bittet BM Murawski, sich damit auseinanderzusetzen und dazu, am besten bis zu den Haushaltsplanberatungen, Vorschläge zur Verringerung der befristeten Arbeitsverhältnisse zu unterbreiten.

StRin Küstler (SÖS und LINKE) hat für die heutige Sitzung zu diesem Thema eine Beschlussvorlage erwartet.

Schulverwaltungsamt

Zum Schulverwaltungsamt bemerkt BM Murawski, er teile die Prognose des Amtes, dass es schwierig sei, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten, wenn diese keine unbefristeten Arbeitsverträge erhalten. Die beim Schulverwaltungsamt zu erwartende Fluktuation werde relativ gering sein, weshalb die Gefahr besteht, qualifiziertes Personal zu verlieren; die Pensionierungszahlen seien von Amt zu Amt verschieden. Das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser meine daher, dass bei den kommenden Stellenplanberatungen der Haltung des Schulverwaltungsamtes gefolgt werden sollte (Ermöglichung von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen durch den Wegfall von kw-Vermerken).

Seitens BMin Dr. Eisenmann wird gegenüber StR Kanzleiter eingeräumt, beim Schulverwaltungsamt gebe es ebenfalls das Problem, dass sich Fachkräfte auf befristeten Stellen irgendwann von der Stadt wegorientieren. Bei den Stellen, deren kw-Vermerke bis 2015 verlängert worden seien, handle es sich um die Stellen, für die sich die Schulverwaltung in den Haushaltsplanberatungen eine komplette Entfristung, also eine Streichung der kw-Vermerke, wünscht. Bis dahin ergeben sich durch kw-Vermerke keine personellen Abgänge.

Damit geht das Amt laut StR Kanzleiter das Risiko ein, dass sich Arbeitnehmer, die sich auf Stellen mit kw-Vermerk befinden, auf unbefristete Stellen anderer Arbeitgebern bewerben. Insoweit bittet er die Bürgermeisterin, den Gemeinderat über beabsichtigte Stellenwechsel zu unterrichten und dass spätestens bei den nächsten Haushaltsplanberatungen eine stellenplantechnische Bereinigung stattfindet. Besser noch wäre, dauerhaft benötigte Stellen schon heute zu entfristen.

Baurechtsamt

Zum Baurechtsamt ergibt sich für StR Kanzleiter, dort könne eine Steigerung der Baugenehmigungen ohne Steigerung der personellen Kapazität nicht geschultert werden. Dies könne somit bei den nächsten Haushaltsplanberatungen zum Thema werden. Hier müsse die Verwaltung initiativ werden, indem sie die für die Jahre 2012/2013 prognostizierte Zahl von Bauanträgen vorlegt.

Während StR Kanzleiter die unbefristete Besetzung von 2 Stellen im Stellenplan 2010 begrüßt, kritisiert er, dass es weiterhin befristete Beschäftigte auf Stellen mit kw-Vermerken gibt. Hier könnten dann, wenn seitens der Verwaltung entsprechende Anträge zu den Stellenplanberatungen gestellt werden, Fortschritte erzielt werden. Zu vermeiden sei, dass Beschäftigte, deren befristete Arbeitsverträge auflaufen, das Amt bis zu den Haushaltsplanberatungen verlassen. Von einem steigenden Arbeitsanfall geht StR Zeeb (FW) beim Baurechtsamt aus.

Hochbauamt

BM Murawski verweist auf die der Vorlage angehängte Stellungnahme von BM Thürnau. Gegen die dort formulierten Vorschläge wolle er sich nicht wenden, sondern lediglich auf die laufende Organisationsuntersuchung "Planungsbereich Hochbauamt" hinweisen. Das Ergebnis dieser Organisationsuntersuchung solle zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt werden. Dann könnten in den Stellenplanberatungen Konsequenzen gezogen werden. Den einzigen Dissens mit dem Technischen Referat sieht er darin, ob das Ergebnis der Untersuchung abgewartet werden soll oder ob die von BM Thürnau vorgeschlagenen Maßnahmen in jedem Fall als sinnvoll eingestuft werden. Er, so der Vorsitzende, sehe diese Vorschläge von BM Thürnau durchaus als sinnvoll an, aber vor deren Umsetzung sollte die Organisationsuntersuchung, also das geordnete Verfahren, zum Abschluss gebracht werden.

Für StR Wölfle (90/GRÜNE) ist zu definieren, was ein Verzicht auf die Umsetzung der von BM Thürnau gemachten Vorschläge (s. Anlage zur GRDrs 236/2011) bis zu den Haushaltsplanberatungen bedeutet. Die Situation beim Hochbauamt schätzt StR Kanzleiter als dramatisch ein.

StR Zeeb weist mit Nachdruck auf die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt hin. Wenn seitens der Stadt nicht schnell reagiert wird, ergebe sich ein personelles Desaster. Da die Fraktionen große Summen für Schulsanierungen bewilligt haben, müssten auch die notwendigen personellen Kapazitäten zur Umsetzung dieser Projekte bereitgestellt werden.

Diesem Anliegen, so in der Folge der Vorsitzende, werde Rechnung getragen, da es auch natürlich aus Sicht des Personalreferats keinen Sinn macht, zur Umsetzung beschlossener Bauaufträge kein Personal bereitzustellen. Insoweit gebe es mit Ausnahme der Vorgehensweise keine großen Unterschiede. Das von BM Thürnau Vorgeschlagene entspreche der schon von der Verwaltung im Personalbeirat vorgetragenen generellen Linie. Die Untersuchungen der Abt. Personalservice beim Haupt- und Personalamt (10-5) zeigten in den Jahren 2017/2018 den "Pensionierungs-Peak". Die Vorschläge zu den durchaus zu ziehenden Konsequenzen würden auf der Grundlage der von 10-5 zur demografischen Entwicklung erhobenen Daten zu den jeweiligen Stellenplanberatungen unterbreitet.

Zur Klarstellung seiner Position führt BM Thürnau an, aktuell gebe es beim Hochbauamt rund 14 Stellen, die bis zum Jahr 2014 mit kw-Vermerken versehen sind. Diese 14 Personen, die auf diesen Stellen arbeiteten, orientierten sich verständlicherweise am Arbeitsmarkt. Deshalb müsse jetzt reagiert werden. Aus der Organisationsuntersuchung "Bauverwaltung" hätten sich aus den Projekten Wegezeiten, Altersteilzeit etc. 27 kw-Vermerke ergeben. Der Wunsch bestehe, von diesen 27 kw-Vermerken 14 zu streichen, um aktuell entfristen zu können. Die Entwicklung der ausscheidenden Mitarbeiter stelle sich im Hochbauamt wie folgt dar:
- 2011 bis 2014 rund 12 Personen
- 2015 bis 2017 10 Personen
- 2018 bis 2020 17 Personen.

Gegenüber StRin Ripsam (CDU) teilt der Vorsitzende mit, die Organisationsuntersuchung, die bis zu den Haushaltsplanberatungen abgeschlossen sein soll, befinde sich in der Anfangsphase. Er sieht es dabei als unproblematisch an, die von 10-5 ermittelten Pensionierungszahlen auf das Hochbauamt herunterzubrechen, um den Gemeinderat über die sich bis 2018 ergebende Situation zu informieren. Nach den BM Thürnau vorliegenden Informationen hat die Organisationsuntersuchung noch nicht begonnen. Diese befinde sich wohl noch in der Vorbereitungsphase.

An dieser Stelle gibt BM Murawski zu bedenken, dass eine Organisationsuntersuchung u. a. auch prüfen soll, ob das Amt seine Arbeitsbelastung teilweise auch durch Effizienzsteigerungen auffangen kann. Dem hält der der Technische Bürgermeister entgegen, da die Auftragslage des Hochbauamtes bekannt sei und eine Organisationsuntersuchung weitere Ressourcen des Amtes bindet, sei derzeit eine solche Untersuchung nicht notwendig. Sollte heute der Verwaltungsausschuss sich für die Entfristung der genannten 14 Stellen aussprechen, würde auch nichts Dramatisches geschehen. So könnte dennoch Im Jahr 2017 eine Organisationsuntersuchung stattfinden. Sollte sich bis dahin die Auftragslage so entwickelt haben, dass diese Stellen nicht mehr erforderlich wären, hätte man doch in den Jahren 2018 bis 2020 17 Stellen zur Verfügung, die sofort wieder mit kw-Vermerken belegt werden könnten, um dann eventuell überzählige Stellen abzubauen.

Nach Überzeugung des Vorsitzenden kann die Verwaltung dem Gemeinderat eigentlich nur auf der Basis einer Organisationsuntersuchung einen betriebswirtschaftlich ordentlichen Vorschlag unterbreiten. Dazu erklärt BM Thürnau, eine Untersuchung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sei im Rahmen der Organisationsuntersuchung Bauverwaltung, die wohl im Jahr 2005 stattgefunden hat, durch Externe bereits erfolgt. Daraus resultierten ja,, u. a. die 27 kw-Vermerke. Damals sei die Aussage getroffen worden, wenn sich die Auftragslage - so wie damals vermutet - entwickle, die Entwicklung habe sich aber, wie jetzt bekannt, anders ergeben, könnten diese Stellen abgebaut werden.

Ende der Aussprache

Laut StR Kanzleiter müssen beim Hochbauamt die genannten 14 Stellen entfristet werden. Auch er geht nicht von neuen Erkenntnissen durch eine Organisationsuntersuchung aus. Des Weiteren sieht er, bezogen auf die sehr hohe Vergabequote des Hochbauamtes, für den Fall, dass sich je durch einen Rückgang der Bauaufträge ein Personalüberhang ergeben sollte, die Möglichkeit, ggf. die Vergabequote zu reduzieren. Zum Antrag erhebt er:
- Beim Hochbauamt so wie von BM Thürnau vorgeschlagen vorzugehen.
- Die beim Schulverwaltungsamt befristeten Stellen, bei denen sich Umorientierungen der Stelleninhaber bis zu den Haushaltsplanberatungen abzeichnen, sollen entfristet werden.

BM Murawski weist darauf hin, es müsse zwischen der Unbefristetstellung der Arbeitsverträge und der stellenplantechnischen Bereinigung unterschieden werden. Da eine Änderung des Stellenplans eines aufwendigen Verfahrens bedarf, rät er zur Umsetzung des seitens der Fraktionen geäußerten politischen Willens an, die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Arbeitsverträge unbefristet zu stellen. Die stellenplantechnische Bereinigung könnte dann in den kommenden Stellenplanberatungen durchgeführt werden.

Dieser Vorgehensweise stimmen die StRe Wölfle und Sauer (CDU) zu. StR Sauer bezeichnet die Ausführungen von BM Thürnau als überzeugend. Er bittet den von seiner Fraktion gestellten Antrag "Mehr Effektivität im Umgang mit Schulsanierungen und Schulbaumitteln" möglichst rasch zu beantworten.

Zum Ende der Aussprache weist der Vorsitzende auf die beim Klinikum Stuttgart in diesem Jahr zu bewältigende Fallsteigerung in Höhe von ca. 10 % hin. Gleichzeitig ergebe sich durch die Bundesgesetzgebung ein Einnahmerückgang von 12 Mio. €/Jahr. Da laut Gemeinderatsbeschluss weiterhin als Betriebsergebnis eine schwarze Null angestrebt werden muss, könne das Städtische Klinikum nichts anderes tun, als bei ohnehin schon angespannter Arbeitslage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nochmals eine Effizienzsteigerung anzugehen (im Wert von 12 Mio. €). Diese Leistungserwartung, und dies stellt er mit Nachdruck fest, werde so bei anderen Verwaltungseinheiten nicht angewandt.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Murawski zum Antrag von StR Kanzleiter unter Berücksichtigung der von ihm vorgeschlagenen Vorgehensweise, ohne dass sich Einwendungen ergeben, fest:

- Von den 27 kw-Vermerken, die sich beim Hochbauamt aus der Organisationsuntersuchung Bauverwaltung ergeben haben, werden 14 gestrichen. Dazu werden die entsprechenden Arbeitsverträge unbefristet gestellt. Die stellenplantechnische Bereinigung findet in den kommenden Stellenplanberatungen statt.

- Ebenso ist bei befristeten Stellen des Schulverwaltungsamtes zu verfahren, bei denen sich Umorientierungen der Stelleninhaber bis zu den Haushaltsplanberatungen abzeichnen.

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