Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 10
GRDrs 1293/2017
Stuttgart,
11/03/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Personalstellen zeitnah besetzen

Beantwortung / Stellungnahme

Der Stellenplan ist nach § 80 der Gemeindeordnung Teil des Haushaltsplans.

Eine Besetzung der geschaffenen Stellen ist somit erst nach Genehmigung bzw. Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch das Regierungspräsidium sowie der öffentlichen Bekanntmachung möglich. Eine frühere Stellenausschreibung wäre möglich, böte aber noch Ungewissheiten, die gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern kommuniziert werden müssten. Wegen der daraus resultierenden Unsicherheiten ist dies in aller Regel der Gewinnung der Besten abträglich.

Für eine vorgezogene Besetzung (und damit auch zeitnahe Ausschreibung) von geschaffenen Stellen ist im Beschäftigtenbereich immer erforderlich, dass die Verwaltung durch den Gemeinderat ermächtigt wird, die Stellen vorab zu besetzen. Im Fall der genannten 5 Stellen des Hochbauamts muss die Ermächtigung bereits im November 2017 vorliegen, in den anderen Fällen spätestens zum Ende der 3. Lesung am 15.12.2017. Diese Vorgehensweise sollte auf die besonders wichtigen und dringlichen Bereiche beschränkt werden.

Im Haushaltsplanentwurf wurde bereits eine auf Erfahrungswerten basierende durchschnittliche Verzögerung bei der Besetzung von neu geschaffenen Stellen einkalkuliert. Bei einer vorzeitigen Besetzung im größeren Umfang müssten daher zusätzliche Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2018 veranschlagt werden.

Eine vorgezogene Besetzung der Beamtenstellen ist leider nicht möglich. Das Beamtenrecht verlangt zwingend das Vorhandensein einer Planstelle. Diese Voraussetzung ist erst mit Genehmigung bzw. Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch das Regierungspräsidium sowie der öffentlichen Bekanntmachung erfüllt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

900/2017 CDU




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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