Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 399/2023
Stuttgart,
07/20/2023


KUBI-S
- Budget für Diversität und Inklusion
- Pilotphase und Fortführung "Kulturpass Stuttgart" und "Startergutschein Kultur"




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:

1. Budget für Diversität (Inklusion)

1.1 Sachmittel für Diversität

Die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an Kultur ist wesentlicher Bestandteil eines gemeinsamen Zusammenlebens in einer diversen Gesellschaft. Um Kulturelle Teilhabe insbesondere für marginalisierte Menschen zu ermöglichen, sind verschiedene Maßnahmen im Bereich Sensibilisierung, Vernetzung und Zugänglichkeit nötig. Für diesen Bereich ist eine 0,5 Stelle für Diversitätsmanagement vorhanden.

Für folgende Maßnahmen werden Sachmittel in Höhe von 85.000 EUR beantragt:

- Teilhabemaßnahmen im Bereich Mehrsprachigkeit für KUBI-S-Angebote (Übersetzungsleistungen in andere (Fremd-) Sprachen inkl. Einfache Sprache, Deutsche Gebärdensprache, Schriftdolmetschung), ab 2024: 15.000 EUR

- Fortbildungen/Veranstaltungen für Akteur*innen in der Kulturellen Bildungslandschaft Stuttgarts (intern/extern, z. B. zu Ableismus, Klassismus, Intersektionalität und diskriminierungsfreier Kulturarbeit), ab 2024: 10.000 EUR



- Fördertopf für (spartenspezifische) Teilhabe-, Beratungs- und Sensibilisierungskosten (z. B. für Kultureinrichtungen, Vereine oder Initiativen), ab 2024: 50.000 EUR

- Aufbau „Netzwerk für diskriminierungsfreie Kulturarbeit“ (z. B. Ehrenamtspauschalen, Miete von (geschützten) Räumen, Maßnahmen für Barrierefreiheit), ab 2024: 10.000 EUR

1.2 Zusätzlich sind folgende Mittel in Höhe von 57.400 EUR für 2024/2025 und von 12.400 EUR in 2026 in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für die Belange für Menschen mit Behinderung (SI-BB) sowie mit der Abteilung Kinderbüro (OB-KB) beantragt:

Zum Stellenplan 2024/2025 ist zudem eine 0,5 Fachreferent*instelle Inklusion in EG 13 beantragt. Diese Stelle ist ebenfalls im Inklusionspaket 4.0 als "Fachreferentin für Inklusion im Kulturbereich" der Beauftragten für die Belange für Menschen mit Behinderung (SI-BB) enthalten. Die jährlich reinen Personalkosten betragen insgesamt 44.600 EUR. Diese Stelle verfolgt das Ziel, Barrieren durch die nachhaltige Verankerung von Inklusionsmaßnahmen strukturell und systematisch abzubauen und so die Ergebnisse der Status Quo-Analyse zur Inklusion in der Stuttgarter Kulturlandschaft umzusetzen. Aus Sicht von KUBI-S und SI-BB besteht hier großes Potential über den zunächst beantragten Umfang von 50 % hinaus, die beschriebenen Maßnahmen personell noch besser und nachhaltiger umsetzen zu können.

2. „Kulturpass Stuttgart“ und „Startergutschein Kultur“

2.1 Pilotphase

KUBI-S hat mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 den Auftrag für die Konzeption, Realisierung und Durchführung des Kulturpasses erhalten (siehe GRDrs 995/2021). Dafür wurden für 2022 und 2023 jeweils 500.000 EUR im Haushalt bereitgestellt, um die Maßnahme in einer Pilotphase zu testen.



„Kulturpass Stuttgart“

Das Konzept Kulturpass richtet sich gezielt an Jugendliche, mit jeweils einem Guthaben in Höhe von 100 EUR Kultur zu entdecken. Rund 5.000 Jugendliche erreichen jährlich das 16. Lebensjahr. Das Guthaben kann für Kulturangebote wie beispielsweise Museen, Theater, Konzerte oder Kino oder für den Kauf von Sachmitteln wie Bücher genutzt werden. Der Pass ermöglicht nicht nur das Erleben von Kultur außerhalb von Familie und Schule. Auch Stuttgarter Kulturanbietende und -einrichtungen werden angeregt, Angebote für junge Menschen zu entwickeln.
Der „Kulturpass Stuttgart“ wurde zunächst in einer bis Ende 2023 befristeten Pilotphase in einem Beteiligungsprozess mit Jugendlichen aufgesetzt.

Am 1.4.2023 startete der Kulturpass als Pilot mit 79 Kulturpartner*innen, bei denen das Guthaben eingelöst werden kann (s. Anlage 2). Rund 5.000 Jugendliche erhalten im Laufe des Jahres 2023 ihren persönlichen Kulturpass und die Einladung, diesen beiden beteiligten Kulturpartner*innen einzulösen. Die Vielfalt der Angebote reicht von Kulturveranstaltungen, Workshops und aktiven Angeboten bis hin zum Erwerb von Sachmitteln und Materialien zum künstlerischen Selbstausdruck. Zum Zeitpunkt der Erstellung der GRDrs lagen erste Daten in Bezug auf die Nutzung vor. Im ersten Monat wurden 3.700 EUR abgerufen (s. Anlage 1). Großes Interesse seitens der Kultureinrichtungen zeigte sich auch nach der Einführung des Passes. Weitere Kooperationsanfragen gingen ein, so dass im Fall einer Weiterführung insgesamt über 100 Kulturorte als Kooperationspartner*innen gewonnen werden könnten.

Die vorangestellte und begleitende Beteiligung gilt als Schlüssel in der Konzeption des Kulturpasses. In der seit 2022 entstandenen bundesweiten Diskussion um den Einsatz von Kulturkarten hob die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) den „Kulturpass Stuttgart“ aufgrund des Beteiligungsprozesses als positives Beispiel hervor (s. Anlage 1). Durch die Einbindung des Kulturpass-Teams von Beginn an konnten Lebenswirklichkeit, Ideen und Wünsche der jungen Menschen berücksichtigt werden. Diese Mitsprache Jugendlicher bei kommunalen Planungen und Vorhaben entspricht auch § 41a der Gemeindeordnung und ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Etablierung des Kulturpasses in Stuttgart in den nächsten Jahren (s. Anlage 1).

Im Vergleich zum im Juni 2023 eingeführten bundesweiten KulturPass für 18-Jährige bezog KUBI-S von Beginn an auch partizipative Kulturangebote wie Kurse und Workshops mit ein (s. Anlage 1). Die Wichtigkeit insbesondere dieser aktiven Zugänge zu Kultureller Bildung betonen auch BKJ und der Deutsche Bundesjugendring. Der Kulturpass Stuttgart bündelt dementsprechend non-formale und informelle Bildungsangebote. So berücksichtigte KUBI-S neben großen Kulturinstitutionen auch kleinere Kultureinrichtungen, Jugendhäuser und Vereine als relevanten Bestandteil der Kulturlandschaft. Der Kulturpass prägt die kulturelle Infrastruktur damit nachhaltig. Um jungen Menschen diese Zugänge zu Kultur und vielfältigen Erfahrungen zu ermöglichen, sind Expertise, Vernetzung und direkte Kontaktaufnahme vor Ort zentrale Gelingensfaktoren.

Neben dem Ziel weitere Kulturpartner*innen zu gewinnen ist für KUBI-S außerdem wichtig, Kulturakteur*innen und -vermittler*innen in Kultureinrichtungen zukünftig in der Entwicklung von Angeboten und in der Kommunikation noch mehr zu unterstützen und bei Bedarf auch mit Akteur*innen der Jugendarbeit zu vernetzen. Eine Fortführung des Passes ermöglicht außerdem, das Kulturpass-Team fortzuführen und die beteiligten Jugendlichen als Ko-Produzent*innen von Kulturformaten einzubinden. Die aktive Mitgestaltung von Kulturangeboten bedeutet eine Weiterentwicklung der Partizipation. Auch bietet die Fortführung des Kulturpasses die Möglichkeit, Perspektiven weiterer Jugendlicher hinsichtlich einer verstärkten diversitätssensiblen Öffnung miteinzubeziehen. Dadurch ist der „Kulturpass Stuttgart“ eine wichtige Maßnahme, um jungen Menschen Kulturelle Teilhabe im Sinne der Teilnahme und der Teilgabe in Stuttgart zu ermöglichen, die durch das bundesweite Programm nicht ersetzt wird. Eine vertiefte Evaluierung der Pilotphase sowie eine Weiterentwicklung des Kulturpasses, etwa hinsichtlich digitaler Angebote, wäre zudem durch eine Fortführung des Kulturpasses möglich.

„Startergutschein Kultur“

KUBI-S hat den „Kulturpass Stuttgart“ für 16-Jährige gemeinsam mit dem „Startergutschein Kultur“ für erste Klassen an etwa 45 Ganztagsgrundschulen in ein Gesamtkonzept nachhaltiger Kultureller Bildung integriert (GRDrs 386/2022). Als aufeinander folgende Bausteine dienen die teilhabeorientierten Maßnahmen dazu, sowohl Kindern als auch Jugendlichen gleichermaßen möglichst früh Kulturerfahrungen zu ermöglichen. Der „Startergutschein Kultur“ finanziert Erstklässler*innen Kulturerlebnisse mit
300 EUR pro Kindergruppe der ersten Klassen im Ganztag.


Zum September 2022 wurde der „Startergutschein Kultur“ von 100 EUR auf 300 EUR pro Kindergruppe erhöht. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der GRDrs gingen bei KUBI-S über die Träger der Jugendhilfe zwölf Anfragen ein. In finaler Fassung wurden bis dahin sieben Anträge eingereicht. Insgesamt für 320 Kinder wurden unterschiedliche Kulturangebote im Bereich Literatur, Museum, Oper, Planetarium, Tanz und Theater beantragt. Abgerufen wurden bis Ende April 2023 insgesamt 2.450 EUR von den verfügbaren 30.000 EUR.

In den letzten Monaten seit Beginn des Jahres ist das Interesse der Träger und Schulen gestiegen, sodass zunehmend mehr Anfragen und Anträge eingehen. Das Angebot wird bekannter und Ganztagsgrundschulen werden in Zukunft mit mehreren ihrer ersten Klassen das Angebot nutzen. Erfahrungsgemäß benötigt es in der Schule Zeit, bis die Angebote im Kulturbereich mehr Aufmerksamkeit erhalten und sich etablieren.

Im Zusammenspiel mit dem „Kulturpass Stuttgart“ bietet KUBI-S mit beiden Programmen chancen- und teilhabegerechte Modelle für Kinder und Jugendliche im Bereich der formalen, informellen und non-formalen Bildung. Sie legen den Grundstein für eine nachhaltige Förderung von Kultureller Bildung.


2.2 Fortführung

Für die Fortführung des Kulturpasses einschließlich „Startergutschein Kultur“ sind erforderlich:

a) Die Bereitstellung von Sachmitteln von 392.100 EUR/Jahr. Durch Restmittel aus 2023 reduziert sich der Bedarf für 2024 auf 192.100 EUR.

b) Bereitstellung von Sachmitteln von 30.000 EUR/Jahr für den Startergutschein Kultur.

c) Aufstockung der Stelle (Manager*in Kulturpass) in EG 11 von 75 % auf 100 % sowie die Verstetigung (Wegfall des kw-Stellenvermerks). Die jährlich reinen Personalkosten betragen insgesamt 77.900 EUR. Diese wurden zum Stellenplan 2024/2025 beantragt.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Budget für Diversität/420
85,0
85,0
85,0
85,0
85,0
Koop. mit SI-BB u. OB-KB/420
57,4
57,4
12,4
Kulturpass/420
192,1
392,1
392,1
392,1
392,1
Startergutschein Kultur/420
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0
Finanzbedarf
364,5
564,5
519,5
507,1
507,1
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Zu Ziffer 1: Fachreferent*in Inklusion
(EG 13, Stellenplanantrag Nr.3)
0,5
Zu Ziffer 2: Projektmanager*in Kulturpass
(EG 11, Stellenplanantrag Nr. 4)
1,0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
122,5
122,5
122,5
122,5
122,5
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
122,5
122,5
122,5
122,5
122,5
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Der Start der Pilotphase des Kulturpasses war am 1. April dieses Jahres. Eine fundierte Evaluation (inkl. "Startergutschein Kultur") ist zeitlich bis zum Beschluss über den Doppelhaushalt 2024/2025 nicht möglich, jedoch nach Auffassung von Referat WFB wegen des jährlichen Kostenvolumens in Höhe von insgesamt einer halben Million EUR sinnvoll und erforderlich. Vorzugsweise wären die Ressourcen daher zunächst für zwei weitere Jahre befristet bereitzustellen.

Von einer dauerhaften Schaffung der Struktur für den Kulturpass bei der LHS wäre auch wegen einer möglichen Öffnung des Bundes-Programms "KulturPass für 18-Jährige" für die 16 bis 17-Jährigen vorerst abzusehen, auch wenn Unterschiede in den Zielsetzungen erkennbar werden.


Für den in der Drucksache unter dem Punkt "Finanzielle Auswirkungen" geltend gemachten Personalbedarf wurden im Stellenplanverfahren 2024/2025 Stellenplananträge (Nrn. 3 und 4) gestellt.

Der Personalbedarf aus dem Stellenplanantrag Nr. 3 (0,5/EG 13 TVöD) wird im Rahmen des Haushaltspakets Inklusion 4.0 in der Drucksache GRDrs. 559/2023 berücksichtigt.
Der Stellenschaffungsantrag Nr. 4 (1,0/EG 11 TVöD) fällt nicht unter die Kriterien der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung und kann seitens der Verwaltung nicht befürwortet werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 2: Liste beteiligter Kulturpartner*innen "Kulturpass Stuttgart" (Stand Mai 2023)


Ausführlicher Bericht „Kulturpass Stuttgart“

Entsprechend der Gesamtkonzeption (GRDrs 386/2022) wurde der Kulturpass mit einem vorangestellten Beteiligungsprozess 2022 vorbereitet und geplant. Das Kulturpass-Team bestand aus 15 Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren. Gemeinsam mit ihnen wurde die Auswahl der Programme, der Angebote und Anbietenden zusammengestellt. Dieser partizipative Prozess wurde unter anderem von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) unterstützt.

Der „Kulturpass Stuttgart“ war bundesweit eines von vier Modellprojekten. Die Modellversuche wurden im Rahmen des Programms „Kulturkarte?“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022 von der BKJ ausgesucht. Die Bundesvereinigung für Kulturelle Kinder- und Jugendbildung finanzierte „Modellvorhaben, die Zugänge zu kulturellen Angeboten und Einrichtungen für Jugendliche auf lokaler Ebene erleichtern und Teilhabe an Kultur nachhaltig sichern“. KUBI-S erfuhr hierdurch neben der Begleitung eine Anschub- und Impulsförderung in Höhe von 10.000 EUR.

Zum Start des Kulturpasses am 1. April 2023 wurden die Guthabenkarten an alle Jugendlichen verschickt, die im Zeitraum von Januar bis Juni 2023 16 Jahre alt werden. Im Juni 2023 erhielten die Kulturpässe all diejenigen, die von Juli bis Dezember 2023 16 Jahre werden, so dass rund 5.000 junge Menschen unmittelbar kontaktiert wurden. Die individualisierten Karten waren unverzüglich nach Erhalt einsetzbar. Zukünftig sollen die Pässe jeweils zum Geburtstag an die Jugendlichen verschickt werden und für die Dauer von zwei Jahren nutzbar sein.

Ab April 2023 wurden 79 Kulturpartner*innen als sogenannte Akzeptanzstellen in Abstimmung mit dem Kulturpass-Team aufgenommen. Der Aufruf Ende 2022 erfolgte öffentlich. Die eingegangenen Bewerbungen der Kulturpartner*innen sichtete das Kulturpass-Team. Entsprechend des Haushaltsantrags der SPD vom 21.10.2021 wurde neben Tickets und Eintrittsgeldern zu Kulturveranstaltungen auch der Erwerb von Sachmitteln als Kulturangebote aufgenommen und um Vinylplatten sowie weitere Mittel zum Zeichnen, Tanzen oder Musizieren erweitert. Auch partizipative Workshops im Bereich Tanzen, Musizieren oder künstlerisches Gestalten konnten mit dem Guthaben bezahlt werden.

76 Kulturpartner*innen wurden mit Lesegerät(en) ausgestattet, um die Guthabenkarten einlesen zu können. Drei Kulturorte bieten kostenfreie Veranstaltungen an. Die Vielfalt der Angebote zeigt sich in der Übersicht der Kulturpartner*innen (s. auch Anlage 2):
Im ersten Monat wurden 3.700 EUR in 187 Transaktionen und 17 Akzeptanzstellen abgerufen. Etwa 45 % lösten die Kulturpass-Karten-Inhaber*innen bei Kinos ein. 25% wurden für Künstler*innenbedarf, 20 % für Bücher und 10 % für Schallplatten oder Kultur-Tickets umgesetzt.

Der bundesweite Vergleich zeigt, dass unterschiedliche Konzepte von Kulturkarten für mehr Teilhabe parallel erprobt wurden – von der zeitlich bis Ende April 2023 befristeten JUGENDKULTURKARTE (https://www.jugendkulturkarte.berlin/) in Berlin in Höhe von 50 EUR für 18- bis 23-Jährige bis hin zur „KUKUK“-Karte in Osnabrück, die für 1 EUR erworben werden kann und Teilnahme an Kulturveranstaltungen und Kursen ermöglicht (https://kukuk.de/). Unabhängig vom Ansatz empfiehlt die BKJ, dass in der Planung „Jugendliche stärker eingebunden werden [müssten].“ (Eichhorn, D. (2023, April). Kulturkarten jugendgerecht denken – Aktuelle Erkenntnisse der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung. Kulturpolitische Mitteilungen 180, 1/2023, 16-17.) Entsprechend hebt Dominik Eichhorn, Leiter des Bereichs Kooperation und Bildung bei der BKJ, Stuttgart als „positives Beispiel“ hervor (ebd.: 17).

Im Gegensatz zum Bundesprojekt KulturPass soll der „Kulturpass Stuttgart“ die Stuttgarter Kulturlandschaft gezielter unterstützen und vielfältige Kulturerfahrungen ermöglichen. Im Juni 2023 wurde der bundesweite KulturPass als zweijähriger Pilot eingeführt. Das Guthaben in Höhe von 200 EUR geht an 18-Jährige. Einlösbar ist der KulturPass auf einer digitalen Plattform, auf der sich Kultureinrichtungen registrieren und die Jugendlichen Angebote über eine App reservieren können. Der Fokus des KulturPasses liegt auf Präsenzformaten wie Veranstaltungen von Theatern, Konzert-/Opernhäusern und Kinos, lokalen Anbietenden wie Buchhandlungen, Plattenläden und weitere kulturelle Veranstaltungsorten. Workshops und Kurse für den kulturellen Selbstausdruck sind zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage nicht expliziter Bestandteil. Noch vor dem Start des KulturPass wies die BKJ daher darauf hin, den KulturPass nicht nur als „Instrument der Konjunkturförderung für die kommerzielle Kulturbranche“ einzusetzen (ebd.: 17).

Mit dem Konzept des Stuttgarter Kulturpasses hat die Landeshauptstadt Stuttgart eine Vorreiterrolle bei der Beteiligung Jugendlicher im Bereich Jugendkulturkarten eingenommen. Weder die JUGENDKULTURKARTE noch der bundesweite KulturPass planten die Mitsprache der Adressat*innengruppe ein. Entsprechend § 41a in der Gemeindeordnung hat das Kulturamt damit die Rechte der Jugendlichen zur Beteiligung am kommunalen Geschehen erfolgreich umgesetzt. So konnten sich junge Menschen in Stuttgart neben den institutionalisierten Beteiligungsangeboten wie den Jugendräten auf Bezirksebene, dem Arbeitskreis Stuttgarter Jugendrat oder den Aktionsgruppen auch gezielt im Kulturbereich einbringen Dies entspricht den übergeordneten Zielen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune des Kinderbüros.

Mit der Fortsetzung des „Kulturpass Stuttgart“ soll eine Weiterentwicklung des Beteiligungsformats einhergehen. Einerseits sollen noch mehr Kulturpartner*innen adressiert und zu jugendgerechten Angeboten motiviert werden. Andererseits soll mit der Fortführung des „Kulturpass Stuttgart“ auch das Kulturpass-Team bestehen bleiben und selbst Veranstaltungen nicht nur anregen, sondern in Ko-Produktion mitgestalten. Dadurch würde ein weiterer wichtiger Schritt in der Partizipation erreicht und entspräche der Auffassung der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung: „Die Jugendbeteiligung muss stetig verändert und der Welt der Jugendlichen angepasst werden, da gerade diese Zielgruppe schwer zu greifen ist. Hierzu braucht es innovative Konzepte und neue Ideen.“ (GRDrs 343/2022, Seite 9) Der „Kulturpass Stuttgart“ bietet vielfältige Möglichkeiten, Ideen der Jugenden als Ressource nachhaltig zu nutzen und junge Menschen als Teil der Kulturlandschaft anzuerkennen.


Finanzielle Auswirkungen des „Kulturpass Stuttgart“

Der Planansatz für den DHH 2022/2023 betrug jährlich 500.000 EUR. Durch die Konzeptions- und Beteiligungsphase mit Start des Kulturpasses in 2023 werden diese Mittel voraussichtlich nicht vollständig verbraucht. Wir gehen davon aus, dass zum Jahresabschluss 2023 noch Restmittel in Höhe von 200.000 EUR zur Verfügung stehen werden. Eine Übertragung der Restmittel aus 2023 in das Haushaltsjahr 2024 wird beantragt.

Für eine Fortsetzung des Kulturpasses wird folgender Mittelbedarf (Sach-/Personalmittel) benötigt:

2024
2025
Erforderliche Mittel im DHH 2024/2025
300.000
500.000
plus erwartete Restmittel aus Vorjahr
200.000
für:
Einlösung Kulturpass*
300.000
300.000
Projektmanagementstelle
77.900
77.900
Sachaufwand Startergutschein
30.000
30.000
geschätzte weitere Kosten**
92.100
92.100

Erläuterungen zu den Punkten:

* Erläuterung zur Annahme der Einlösung Kulturpass - 300.000 EUR
(5.000 Jugendliche x 100 EUR x 60 %): ** Erläuterung zu den geschätzten weiteren Kosten - 92.100 EUR zum Seitenanfang
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Anlage 2_Liste beteiligter Kulturpartner_innen.pdf
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GRDrs. 399-2023 StN 17 an 41.pdf
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