Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit und Ordnung
Technisches Referat

Gz: RSO/T
GRDrs 604/2013
Stuttgart,
06/26/2013


Abschlussbericht zur Einführung des Parkraummanagements West



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.07.2013
16.07.2013
17.07.2013

Bericht:

1. Vorbemerkung

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 8. Juli 2008 die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept zur Einführung eines Parkraummanagements in Stuttgart-West zu entwickeln (GRDrs 407/2008). Grundlage war eine Untersuchung der Universität Stuttgart im Rahmen des Verkehrsentwicklungskonzepts. Das Konzept des Parkraummanagements wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 20. Oktober 2009 detailliert vorgestellt (GRDrs 257/2009). Der Einführungs- und Baubeschluss erfolgte in der gemeinderätlichen Sitzung am 25. März 2010 (GRDrs 134/2010). Die Verwaltung hat dieses Konzept wie geplant zum 1. März 2011 umgesetzt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 5. Juli 2011 erfolgte ein mündlicher Zwischenbericht (Nie-derschrifts-Nr. 279) der beteiligten Referate zu den Umsetzungsarbeiten und zu den ersten Erfahrungen und Auswertungen dieses Pilotprojektes.

2. Zielsetzung

Mit dem Konzept des Parkraummanagements West waren folgende verkehrliche Ziele verbunden:

· Verbesserung der Parksituation für Bewohner und Gewerbe, einschließlich der Besucher
· Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
· Reduzierung des Falschparkeranteils und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssicherheit
· Reduzierung des Parksuchverkehrs
3. Fachliche Konzeption Im Rahmen des Parkraummanagements West hat das Amt für öffentliche Ordnung eine Vollbewirtschaftung aller Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum in Kombination mit einer Bewohnerparkregelung verkehrsbehördlich angeordnet. Der Geltungsbereich erstreckt sich flächendeckend über einen Großteil des Stadtbezirkes West und ist werktags von 8 – 22 Uhr gültig.

Weitgehend örtlich unverändert wurden die historisch gewachsenen Liefer- und Kurzzeitparkbereiche belassen und in die Parkraumbewirtschaftungsbeschilderung mit einbezogen. Die bisherige Regelung, dass bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten dort keine Parkgebühr erhoben wird (sog. Brötchentaste), blieb bestehen.

Dies bedeutet, dass während des Bewirtschaftungszeitraumes jeder Verkehrsteilnehmer, der sein Kraftfahrzeug in den öffentlichen Straßen parken möchte, Parkgebühren zu entrichten hat. Ausgenommen von der Pflicht, einen Parkschein zu lösen, ist der Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis oder der Gewerbetreibende mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung. In den Kurzzeitparkbereichen gilt diese Befreiung allerdings erst abends (montags bis freitags) bzw. nachmittags (samstags).

Jeder Bewohner mit Hauptwohnsitz im betreffenden Gebiet erhält auf Antrag einen Bewohnerparkausweis, wenn er keine private Garage oder einen privaten Stellplatz zur Verfügung hat und selbst Halter eines Fahrzeuges ist oder ihm ein Fahrzeug zur Benutzung überlassen wurde (beispielsweise durch Arbeitgeber oder Familienangehörige). So erklärt sich auch, dass viele Bewohner einen Bewohnerparkausweis erhalten haben, obwohl ihr Kraftfahrzeug kein Stuttgarter Kennzeichen hat.

Zusätzlich kann jeder Betrieb oder jede Arbeitsstätte mit Sitz im bewirtschafteten Gebiet, sofern keine Parkmöglichkeit auf dem Betriebsgelände besteht, auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die von der Parkgebührenpflicht für ein beliebiges Kraftfahrzeug befreit.

Um die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bewohnerparkregelung zu erfüllen, war es zwingend notwendig, das bewirtschaftete Gebiet in acht Wohnbereiche (W1 bis W8) aufzuteilen und dementsprechend gebietsbezogene Bewohnerparkausweise auszustellen.

Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes war auch die Verwendung der Erträge für die Schaffung von Stellplätzen im Parkraummanagementgebiet. Insbesondere sollten die Anstrengungen zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im Zusammenhang mit anstehenden Projekten wie beispielsweise die Anwohnerparkgarage Rossbollengässle und am Friedrich-Eugens-Gymnasium und die Neuordnung des Geländes Olgahospital verstärkt werden. Ein weiterer Baustein zur Schaffung von zusätzlichem Parkraum war die Optimierung des öffentlichen Straßenraums.

4. Umsetzung 4.1 Parkscheinautomaten Für das Parkraummanagement Stuttgart-West wurden rund 456 neue Parkscheinautomaten beschafft und in Betrieb genommen.

Die Aufwandsabschätzung für P-West hatte ergeben, dass für die Wartung der neuen Parkscheinautomaten 2 zusätzliche Stellen mit jeweils eigenem Fahrzeug notwendig sind. Es wurde vorgeschlagen, in der Anlaufphase nur 1 Stelle zu schaffen.

Im Moment können mit dem vorhandenen Wartungspersonal die an den Parkscheinautomaten notwendigen Aufgaben wie Wartung, Reinigung und Papierwechsel sowie die Beseitigung von Störungen, Vandalismus- und Unfallschäden noch erfüllt werden. Im Westen handelt es sich um einen neuwertigen Gerätebestand. Die zweijährige Gewährleistungszeit ist erst im Februar 2013 abgelaufen. Langzeiterfahrungen für den eingesetzten PSA-Typen Parkeon Stelio sowie die EC-Karten-Technik liegen nicht vor. Eine abschließende Bewertung des längerfristigen personellen Wartungsbedarfs ist daher noch nicht möglich.

Für die Entleerung von Parkscheinautomaten hatte sich wegen krankheitsbedingter Ausfälle mit Langzeitwirkung über die 1,5 neu geschaffenen Personalstellen hinaus ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 Stelleneinheiten ergeben. Dieser wurde durch eine vorübergehende Umsetzung aus dem vorhandenen Personalstellenbudget des Tiefbauamts realisiert.

Insgesamt gilt auch für den Entleerungsbereich die bereits für die Wartung von Parkscheinautomaten getroffene Aussage, wonach eine abschließende Bewertung des längerfristigen Personalbedarfs noch nicht getroffen werden kann.

Der laufende Verwaltungsaufwand für die Parkraumbewirtschaftung mittels der Parkscheinautomaten beim Tiefbauamt hat sich deutlich erhöht. Durch das Parkraummanagement West hat sich der Parkscheinautomaten-Bestand der Stadt Stuttgart nahezu verdoppelt (von ca. 500 auf ca. 960 Stück im März 2011). Der Arbeitsaufwand in der Sachbearbeitung hat sich dazu nahezu linear erhöht. So haben sich insbesondere die Fallzahlen bei Bürgeranfragen sowie Unfall- und Vandalismusschäden entsprechend dem Automatenbestand nach oben entwickelt. Neue Verwaltungsaufgaben sind hinzugekommen – insbesondere durch die Einführung der alternativen Bezahlmöglichkeit mit der Girocard (EC-Karte), die mittlerweile auch auf die gesamte Gebührenzone „City“ und den P&R-Bereich ausgeweitet wurde. Derzeit sind 0,25 Stellen mit dem Thema EC-Karten-Zahlung betraut; Stellen wurden dafür bisher nicht geschaffen.

Im Rahmen der Einführung des Parkraummanagements West sind beim Tiefbauamt umfangreiche Ingenieuraufgaben im Bereich der Projektleitung, der Straßenplanung sowie der Beschaffung und Aufstellung der Parkscheinautomaten angefallen. Diese Aufgaben konnten mit dem vorhandenen Personal nur dadurch bewerkstelligt werden, dass eine Vielzahl anderer Projekte und Aufgaben vorübergehend zurückgestellt wurde.

Bei einer vorgesehenen Erweiterung des Parkraummanagements in anderen Stadtbezirken ist es dringend erforderlich, neben zusätzlichem Wartungs- und Entleerungspersonal weitere Stellen beim Tiefbauamt für die Umsetzung sowie den laufenden Betrieb zu schaffen. 4.2 Beschilderung Die einzelnen Bewohnerparkbereiche (W1-W8) sollten ursprünglich mit den neuen Verkehrszeichen 314.1 und 314.2 (Anfang und Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone) eingefasst werden. Durch die aus formellen Gründen zurückgenommene Änderung der Straßenverkehrsordnung wurden diesen neuen Verkehrszeichen die rechtliche Grundlage entzogen. Die Parkraumbewirtschaftung musste daher mit einer aufwändigen konventionellen Einzelbeschilderung jedes einzelnen Straßenabschnittes eingeführt werden. 4.3 Ausgabe von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen Gewerbe

Das Online-Verfahren für die Bewohnerparkausweise wurde bei der Erstausgabe nur zögerlich (ca. 35 % aller Anträge) von den Bewohnern des Westens angenommen. Je näher der Stichtag der Umsetzung rückte, desto größer war der Besucheransturm in den Bürgerbüros und desto weniger Bewohner nutzten das Online-Verfahren. Obwohl im Bürgerbüro West eine Sonderausgabestelle eingerichtet wurde, kam es zu langen Warteschlangen. Dies vor allem deshalb, weil ein Großteil der Bewohner - obwohl Antragstellung bereits seit Oktober angeboten wurde - zeitgleich Ende Februar/Anfang März vorstellig wurden. Insgesamt wurden bei der Erstausgabe von 1.10.2010 bis 31.05.2011 13.500 Bewohnerparkausweise ausgestellt, ursprünglich prognostiziert waren hingegen nur 9.000 Fälle.

Die Abteilung „eGovernment und IT-Strategie“ des Haupt- und Personalamtes setzte die durch das Parkraummanagement West notwendig gewordene Aktualisierung der Online-Anwendung um, entwickelte den Folgeantrag als neues Modul und konnte so die Akzeptanz und Nutzung des Verfahrens steigern.

Bei der im Frühjahr 2012 erneuten Ausgabewelle von Bewohnerparkausweisen betrug der Online-Anteil schon 50 %. Dennoch ist es notwendig, die vorhandene Online-Anwen-dung noch weiter zu ertüchtigen. Es wird erwartet, dass sich der Online-Anteil damit weiter steigern lässt und so sowohl die Bewohner als auch die Bürgerbüros nachhaltig entlastet werden. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 16.064 gültige Bewohnerparkausweise unter der Bewohnerschaft ausgegeben (davon ca. 8.000 im Rahmen der ersten Welle von Folgeanträgen bei der Sonderausgabestelle oder online). Diese Zahl beinhaltet neben Erst- und Folgeanträgen auch Änderungen, Ersatzausweise und Ausweise mit einer Geltungsdauer von weniger als einem Jahr. Zum Stichtag 31.12.2012 waren insgesamt 11.765 Bewohnerparkausweise gültig.

Bei der Straßenverkehrsbehörde wurden im Verlauf des Jahres 2011 insgesamt 850 Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe ausgegeben. Diese Form der Ausnahmegenehmigung hat grundsätzlich eine Laufzeit von einem Jahr. Auffällig ist, dass es sich bei ca. 70 % der Antragsteller um Kleinstbetriebe bzw. Einmannunternehmen handelt. Für 2012 wurden insgesamt 810 Ausnahmegenehmigungen erteilt, davon 776 gebührenpflichtig.

Die anfänglich starke Nachfrage nach zusätzlichen weiteren Formen von Ausnahmeregelungen, die vorrangig mit sozialen Beziehungen, wie beispielsweise pflegebedürftige Angehörige oder Betreuung von Kindern begründet waren, wurde konsequent abgelehnt. Zwischenzeitlich beschränkt sich der Wunsch nach Ausnahmeregelungen auf wenige mündliche Anfragen.

4.4 Überwachung des Konzeptes durch die Verkehrsüberwachung

Um das Parkraumkonzept flächendeckend umsetzen zu können, mussten zu den vier bereits ausschließlich im Stuttgarter Westen eingesetzten Beschäftigten (vgl. GRDrs 523/2007 und GRDrs 828/2007, Anlage 5) im Januar/Februar 2011 weitere 19 neue Beschäftigte eingestellt werden. Zeitgleich wurden die beiden für den Bereich des Parkraummanagements West neu geschaffenen Teamleiterstellen, die jeweils zu 50 % mit Überwachungsaufgaben betraut wurden, mit erfahrenen Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung besetzt. Damit stehen rein rechnerisch 24,0 Planstellen für Überwachungstätigkeiten zur Verfügung.

Bereits im Juni 2010 wurden geeignete Räumlichkeiten für die Erweiterung der Verkehrsüberwachung in der Leuschnerstraße gefunden. Die Anmietung der Räumlichkeiten geschah jedoch erst Ende November 2010. Dies hatte weit reichende Folgen. Durch diese Verzögerung konnten die erforderlichen Umbau- und Verkabelungsarbeiten der neuen Räumlichkeiten im Westen nicht rechtzeitig fertig gestellt werden, so dass ein Bezug erst am 23. März 2011 möglich war. Da die neuen Beschäftigten bereits zum 01. Januar 2011 eingestellt wurden, musste zunächst ein Interimsquartier in der Kriegsbergstraße bezogen werden, das ebenfalls vor dem Einzug renoviert werden musste.

Durch den zweimaligen Umzug (in die Kriegsbergstraße und danach in die Leuschnerstraße) bzw. durch die gleichzeitige sechs Monate andauernde Einarbeitung der neuen Beschäftigten wurden entsprechende Personalressourcen bei der Verkehrsüberwachung gebunden. Demzufolge fand eine Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Umzugswochen nur sehr eingeschränkt statt, so dass in den anderen Stadtgebieten nur eine Grundüberwachung geleistet werden konnte. Dies hatte zahlreiche Beschwerden der Bürger zur Folge.

Bei den durchgeführten Verkehrskontrollen im Bereich des Parkraummanagements Stuttgart-West wurden seit dessen Einführung am 1. März 2011 bis Jahresende 2011 insgesamt 168.872 Parkverstöße festgestellt, im Jahr 2012 insgesamt 185.892 Fälle. Damit ist die Anzahl an ausgestellten Verwarnungen pro Monat von 16.887 im Jahr 2011 auf 15.491 (2012) gesunken.

Die Praxis zeigt, dass die Überwachung eines derart intensiv beparkten Bewohner-Bereiches zeitintensiver als bei der herkömmlichen Parkraumüberwachung ist, da jedes Fahrzeug auf die ausgelegte Berechtigung (Parkschein bzw. Bewohnerparkausweis) kontrolliert werden muss. Insbesondere die Kontrolle in den Morgen- und Abendstunden der Wintermonate ist infolge schlechter Lichtverhältnisse und zugefrorener oder schneebedeckter Scheiben sehr zeitraubend.

Darüber hinaus haben die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung im Werben um die Akzeptanz der Bewohner in den ersten Wochen nach der Einführung des neuen Konzeptes sehr zurückhaltend und nachsichtig agiert. Um die Bewohner an die Neuregelung zu gewöhnen, wurden statt kostenpflichtigen Verwarnungsangeboten in erster Linie erklärende Hinweiszettel an den falsch parkenden Fahrzeugen angebracht. Diese Vorgehensweise entspricht einer neuen Philosophie der Verkehrsüberwachung, die maßgeblich zum Erfolg des Parkraummanagements beigetragen hat.

Dies alles hat jedoch zur Folge, dass die ursprünglich prognostizierte Zahl von durchschnittlich 20.000 Verwarnungen pro Monat (24 Überwachungskräfte a 10.000 Fälle/Jahr) nicht erreicht wird. Tatsächlich erteilt ein Beschäftigter in der Verkehrsüberwachung im Stuttgarter Westen statt 10.000 Verwarnungen pro Jahr nur durchschnittlich 7.380 (2011: 7.015; 2012 immerhin jährlich 7.746 Verwarnungen pro Planstelle).

Aus Kapazitätsgründen müssen deshalb sowohl tagsüber, aber insbesondere in den Abendstunden, Schwerpunkte bei der Überwachung gesetzt werden.

4.5 Bußgeldverfahren Für die Umsetzung des Parkraummanagements West wurden bei der Bußgeldstelle zu der bereits für den Stuttgarter Westen eingesetzten Planstelle zusätzlich 2,5 Planstellen zum Stellenplan 2011 geschaffen.

Seit Einführung des Parkraummanagements West bis Ende 2011 sind bei der Bußgeldstelle 148.137 Verfahren eingeleitet worden, im Jahr 2012 waren es 161.410 Fälle. Davon erledigten sich 78.607 Fälle (48,7 %) durch rasche Bezahlung (innerhalb von 21 Tagen), weshalb letztendlich nur noch 82.803 Fälle von 3,5 Planstellen zu bearbeiten waren. Folglich liegt die Anzahl an jährlich bearbeiteten Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahren je Sachbearbeiter mit ca. 23.650 etwas über der prognostizierten Zahl von durchschnittlich 20.520 Fällen pro Jahr und Mitarbeiter (Prognose: 40.000 Fälle abzüglich Bezahlquote von 48,7 %). Dies bedeutet, dass die Fälle mit dem vorhandenen Personal gerade noch bewältigt werden können.

Trotz nach wie vor hoher Beanstandungsquote werden durchschnittlich nur 17 Einsprüche/Anträge auf gerichtliche Entscheidungen pro Monat (= 0,1% aller Fälle) eingelegt. Diese hohe Akzeptanz ist ungewöhnlich und lässt sich vermutlich auf folgende Faktoren zurückführen:

· gezielte Information der Anwohner (Informationsveranstaltungen, Faltblätter, Ortstermine mit der Feuerwehr)
· Verringerung der Fremdparkerverstöße aufgrund Verdrängung, während die Akzeptanz der Bewohner, Verwarnungsgelder zu bezahlen, vergleichsweise hoch ist durch eine positive Grundeinstellung zum Parkraummanagement
· (noch) bestehende Ausweichmöglichkeiten für Zweit- und Drittfahrzeuge in angrenzende, nicht bewirtschaftete Gebiete

4.6 Beitreibung und Vollstreckung

Für die ursprünglich rund 12.000 zusätzlich erwarteten Vollstreckungsverfahren pro Jahr wurden zu den 0,6 bereits für den Stuttgarter Westen eingesetzten Stellenanteilen nur 4,0 Planstellen (statt der errechneten 7,47 Planstellen) geschaffen.

Als Auswirkung der geringeren Fallzahlen aus den Verkehrskontrollen sowie dem Erteilen von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen des Parkraummanagements West und insbesondere der hohen Akzeptanz gegenüber den Verwarnungsangeboten, waren von der Beitreibungsabteilung im Jahr 2012 tatsächlich 7.612 Vollstreckungsfälle zu bearbeiten. Ausgehend von einem Personalschlüssel von 2.272 Vollstreckungsfällen im Innendienst sowie 2.740 Vollstreckungsfällen im Außendienst je Stelle und Jahr werden hierfür rechnerisch 4,8 Planstellen benötigt. Folglich hat die Personalausstattung aufgrund der tatsächlich geringeren Fallzahl ausgereicht.

4.7 Koordinierung und Beratung durch die Straßenverkehrsbehörde Für die Einführung und Koordinierung des Parkraummanagements West wurde zum Stellenplan 2010 eine zusätzliche Stelle bei der Straßenverkehrsbehörde geschaffen.

Durch die Größe des Gebietes waren sehr viele Bewohner und Pendler zeitgleich in ihrem Alltag von diesem neuen Parkkonzept betroffen. Dies erklärt, dass trotz der intensiven Öffentlichkeitsarbeit bei der Straßenverkehrsbehörde im Zeitfenster zwischen Februar bis Mai 2011 gleichzeitig unzählige Bürgeranfragen per E-Mail, Schriftverkehr und Telefon eingegangen sind, die nur nach und nach abgearbeitet werden konnten. Neben dem allgemeinen Informationsbedarf zur Parkregelung an sich bestand ein sehr hohes Bedürfnis an einer kompetenten und individuellen Beratung zur jeweiligen persönlichen Einzelfallsituation. Nach wie vor bedarf das neue Parkkonzept, inklusive der Ausgabe der Bewohnerpark-ausweise und der Ausnahmegenehmigungen einer ständigen Betreuung, bis die Regelung und ihre Folgen von den Bewohnern verstanden und umgesetzt werden kann. Zusätzlich finden fortlaufend Feinarbeiten zur Gestaltung des Straßenraums statt, um den naturgemäß begrenzten Parkraum so effektiv wie möglich auszunützen.

4.8 Bauliche Herstellung von zusätzlichem Parkraum in Bewohnerparkgaragen Entsprechend dem Konzept wurden zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen folgende Maßnahmen umgesetzt: · Am 31.07.2012 erfolgte im Wohnbereich W5 die Inbetriebnahme der Tiefgarage Rossbollengässle mit 72 Bewohnerstellplätzen, die alle vergeben sind. Darüber hinaus existiert eine Warteliste.
· Die Tiefgarage beim Friedrich-Eugens-Gymnasium (FEG) im Wohnbereich W2 befindet sich im Bau und soll mit 66 Stellplätzen bis zum Frühjahr 2014 fertiggestellt werden.
· Das SSB-Vorhaben am Vogelsang mit zusätzlichen 60 Bewohnerstellplätzen sowie weitere Projekte befinden sich noch im Stadium der Diskussion.


5. Weiterentwicklung des Konzeptes

Die Verwaltung hat dieses Pilotprojekt als lernendes System verstanden, angenommen und als solches umgesetzt. So wurden alle Bürgerwünsche und -vorschläge gesammelt, geprüft und, soweit sie als sinnvoll und vertretbar bewertet wurden, erfüllt. Auch die beteiligten Fachämter haben während den Einführungs-, Umsetzungs- und Auswertungsarbeiten der neuen Parkregelung Verbesserungsvorschläge und neue Ideen zur Abrundung des ursprünglichen Konzeptes eingebracht und umgesetzt.


5.1 Parkscheinautomaten Gemäß der im Berichtszeitraum 2011/2012 neu geltenden Satzung für Parkgebühren waren für 60 Minuten Parkzeit 0,60 € zu entrichten. Neu an der Tarifgestaltung war, dass auf den Kurzzeitstellplätzen mit Beibehaltung der sog. Brötchentaste zwischen dem Tarif ab 60 Minuten bis zur Regelhöchstparkzeit von 120 Minuten Bezahlschritte von 0,10 € (= 10 Minuten Parkzeit) ermöglicht wurden. Diese Regelung galt auch für die neu geschaffenen Langzeitstellplätze, womit Anregungen aus der Bevölkerung in S-West umgesetzt wurden.

Für die Langzeitstellplätze (unbegrenzte Parkdauer) betrug die Tageshöchstgebühr 6 € (= 10 Stunden Parkzeit). Hierfür konnte ein Tagesticket gelöst werden, das zusätzlich einen Parkdauerübertrag - über die gebührenfreien Nachtstunden hinweg - auf den Folgetag beinhaltet. Mit dem Tagesticket wurde eine Parkzeit von 24 Stunden rund um die Uhr ermöglicht, ohne erneut ein Parkticket lösen zu müssen.

Neu war außerdem die Einführung der EC-Zahlung an Parkscheinautomaten als alternative Möglichkeit zur Münzgeldzahlung. Bis Ende 2012 erhöhte sich der Anteil der Kartenzahlung an den Gesamteinnahmen aus Parkscheinautomaten in S-West auf über 13%. Allein bei den Automaten mit Langzeittarif konnte sogar ein Anteil von über 15% erreicht werden. Diese erfolgreiche Entwicklung führte in Verbindung mit der beschriebenen neuen Tarifgestaltung allerdings zu keiner „Streckung“ der Zeiträume für Münzentleerungen und auch nicht zu reduzierten Kosten für Münzzählung und -bearbeitung. Dabei ist hervorzuheben, dass diese Tarifgestaltung, mit der die positiven Erfahrungen der individuellen Parkzeitgestaltung aus der Gebührenzone „City“ auf die Gebühren und Bedingungen der neuen Gebührenzone „West“ übertragen und den Wünschen der Benutzer entsprochen wurden, sich voll bewährt hat.

Seit Januar 2013 gelten die vom Gemeinderat beschlossenen erhöhten Parktarife, die jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Abschlussberichts sind.

5.2 Farbkonzept

Mit einer durchgängigen farblichen Kennzeichnung von Parkscheinautomat, Schildermast und Parkschein wurde zum besseren Verständnis der Benutzer ein Leitsystem entworfen, das die unterschiedlichen Parkregelungen mit dem jeweils passenden Parkscheinautomat in Verbindung bringt.

5.3 Verkehrsregelungen

Die Parkplätze in den bestehenden Kurzparkbereichen (ca. 500 Parkplätze) wurden Montag bis Freitag bereits ab 19 Uhr (ursprüngliche Planung: 20.00 Uhr) und Samstag ab
14 Uhr für die Bewohner mit entsprechendem Bewohnerparkausweis, zum Parken ohne Parkgebühren und ohne Höchstparkdauer von 2 Stunden bis zum nächsten Werktag
8 Uhr freigegeben.

5.4 Gebietsgrenzen

Die ursprünglich festgelegten Grenzen der 8 Wohnbereiche (W 1 –W 8) wurden, soweit wie rechtlich vertretbar, korrigiert, um die Bewohner der Grenzbereiche logisch an das bestehende Straßennetz anzuschließen bzw. Ungleichgewichte zwischen Parkraumnachfrage und Parkraumauslastung zu vermeiden. Zusätzlich wurde die Zeppelinstraße im anbaufreien Teil aus der Bewirtschaftungszone herausgelöst, um dort den Verdrängungs-parkern störungsfreie Ausweichmöglichkeiten zu bieten.

Im Bereich der vertikalen Grenzen zwischen den Wohnbereichen 5, 6, 7 und 8 wurden überlappende Reißverschlussbereiche eingerichtet, in denen Bewohner aus beiden angrenzenden W-Bereichen mit Bewohnerparkausweis parken können.

5.5 Herstellung von zusätzlichen Parkplätzen im Straßenraum

Im oberen Teil der Reinsburgstraße sind auf der Fahrbahn durch Markierungen von Schrägparkständen ca. 100 zusätzliche neue Parkmöglichkeiten entstanden.

In der Johannesstraße wurde die bisherige Praxis von illegalem und sicherheitlich bedenklichem Gehweg- bzw. Reitwegparken unterbunden und durch ca. 45 markierte und legale Parkmöglichkeiten ersetzt.

Im Rahmen von Feinarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, die auch künftig weitergeführt werden, sind bisher ca. 40 neue legale Parkmöglichkeiten im öffentlichen Parkraum entstanden.

Bezüglich neuer Stellplätze am Diakonissenplatz haben Gespräche mit dem Investor stattgefunden, der zum Bau zusätzlicher Bewohnerstellplätze in der Tiefgarage am Diakonissenplatz grundsätzlich bereit ist. Nach Abschluss aller Details und einem Beschluss des Gemeinderates im Rahmen der Haushaltsberatungen zur finanziellen Beteiligung der Stadt wird ein entsprechender Vertrag mit dem Investor abgeschlossen.

5.6 Umgang mit Verdrängungsverkehre

Gleichzeitig mit der Einführung der Parkregelung in einem Großteil des Stadtbezirkes West sind aus den benachbarten Bereichen Beschwerden und Meldungen über Verdrän-gungsparker bei der Verwaltung eingegangen. Diese Meldungen wurden gesammelt, erfasst und ausgewertet, um folgende Brennpunkte festzustellen:

Zeitnah wurden folgende Gegenmaßnahmen angeordnet:

Im Rahmen der Verkehrserhebungen für das Parkraummanagement West wurden durch die Universität Stuttgart gezielt Verkehrszählungen in den genannten Verdrängungsgebieten durchgeführt, die in die Planungen für eine mögliche Erweiterung des Parkraummanagements eingeflossen sind.

Die Erweiterung des Parkraummanagements auf andere innere Stadtbezirke wurde durch weitere Verkehrserhebungen ab September 2012 in den in Frage kommenden Bezirken untersucht. Die Ergebnisse werden derzeit in den politischen Gremien vorgestellt und diskutiert.


6 Verkehrliche Auswirkungen

Die Universität Stuttgart hat nach Einführung des Parkraummanagements West im März 2011, April 2011 und November 2011 zu vier unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten vor Ort in den Straßen des Westens Verkehrserhebungen durchgeführt, diese mit der Voruntersuchung aus 2007 verglichen und ausgewertet (vgl. Anlage 1). Dabei wurde zusammenfassend folgende Wirkung der neuen Parkregelung auf die Parkverhältnisse deutlich:

· die Parkraumnachfrage geht vormittags um 17 % und nachts um 6 % zurück
· die Parkraumauslastung sinkt vormittags um 18 % auf eine mittlere Auslastung von 81 %, nachts um 8 % auf eine mittlere Auslastung von 102 %
· die Zahl der Falschparker verringert sich vormittags um 63 %, nachts um 31 %
· die Zahl der freien Parkstände erhöht sich tagsüber um 51 %, nachts um 10 %


7 Finanzielle Auswirkungen 7.1 Erträge 7.1.1 Erträge aus Parkscheinautomaten

Für das Jahr 2012 wurden jährliche Erträge in Höhe von 1.810.000 € prognostiziert. Tatsächlich erwirtschaftet werden konnten 2.117.508 €. Davon abzuziehen ist entsprechend des Haushaltssicherungskonzepts 2009 ein Betrag von 800.000 € als Konsolidierungsbeitrag des AföO. Nach Berücksichtigung aller Aufwendungen und sonstiger Erträge verbleibt per Saldo ein Nettoüberschuss von 103.703 €, der beim Rechnungsabschluss 2012 der Parkraumrücklage zugeführt werden kann (vgl. Anlage 2). 7.1.2 Erträge aus Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe

Insgesamt sind im Jahr 2012 für die Ausgabe der Bewohnerparkausweise und für Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe 446.104 € angefallen. Gegenüber den prognostizierten Einnahmen in Höhe von 396.300,- € ist damit ein Mehrertrag von nahezu 50.000 € entstanden.

Gegenüber 2011 wurden im Jahr 2012 weniger Parkausweise und Ausnahmegenehmigungen ausgestellt (vgl. Ausführungen unter 4.3). Dies deshalb, weil der Qualitätsstandard in der Sachbearbeitung aufgrund der gewonnenen Erfahrungen zunehmend verbessert werden konnte. Da die Voraussetzungen strenger geprüft wurden, wurden deutlich mehr Anträge abgelehnt oder gar nicht erst gestellt. Weniger Ausweise hingegen bedeuten mehr freien Parkraum für die berechtigten Bewohner, was dem Ziel des Konzeptes entspricht.

Das Jahr 2012 kann damit als konsolidierte Basis für weitere Betrachtungen dienen.

7.1.3 Erträge aus Verkehrsüberwachung

Bei der ursprünglichen Berechnung der Erträge wurde, basierend auf den bisherigen Erfahrungen im Stadtgebiet, davon ausgegangen, dass ein Beschäftigter in der Verkehrsüberwachung durchschnittlich rund 10.000 Verwarnungen pro Jahr erteilt. Der jahresdurchschnittliche kassenwirksame Einnahmebetrag pro Verwarnungsfall liegt im Stadtgebiet bei rund 10,- €. Diese Werte können seit vielen Jahren unter den gegebenen städtischen Verkehrsverhältnissen zuverlässig allen Kalkulationen zu Grunde gelegt werden. Auch im Westen wurde bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs dieser Durchschnittswert angenommen.

Festzustellen ist, dass weder die prognostizierten Fallzahlen noch der erwartete durchschnittliche Fallpreis pro Verwarnung tatsächlich eingetreten sind. Für das Jahr 2012 wurde ein Einnahmenansatz von 2.400.000,- € kalkuliert, tatsächlich erzielt wurden aber nur 1.564.513,- €, was ein Defizit von 835.487,- € bedeutet.

Dass die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung deutlich unter dem Planansatz liegen, hat verschiedene Ursachen:

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es sich bei den Einnahmen und bei den voraussichtlich zu erwartenden Verwarnungen um Prognosen handelte. Noch nie ist ein Parkraum dieser Größe in Stuttgart bewirtschaftet und kontrolliert worden.

Außerdem konnte die ursprünglich prognostizierte Zahl von durchschnittlich 20.000 Verwarnungen pro Monat (24 Überwachungskräfte a 10.000 Fälle/Jahr) nicht erreicht werden, da sich die Überwachung des Konzeptes im Echtbetrieb viel aufwändiger gestaltet als erwartet (vgl. Ausführungen unter 4.4).

Ein weiterer Grund für die niedrigen Einnahmen aus Verwarnungen ist im zu hoch kalkulierten Fallpreis in Höhe von 10,- € zu suchen: Der gesetzliche Rahmen für Verwarnungsgelder im „ruhenden Verkehr“ ging bisher von 5,- bis 35,- €. Der am häufigsten angewandte Tatbestand im Bereich des Parkraummanagements S-West ist jedoch das Parken ohne Parkschein bzw. das Nichtauslegen des Bewohnerparkausweises. Dafür sah der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog bis 31. März 2013 ausnahmslos ein Verwarnungsgeld von lediglich 5,- € vor. Dadurch betrug der jahresdurchschnittliche kassenwirksame Einnahmebetrag pro Verwarnungsfall statt 10,- € tatsächlich nur durchschnittlich 7,75 € (2011: 7,09 € / 2012 immerhin: 8,42 €). Ab 2013 wird erwartet, dass der durchschnittliche Fallpreis infolge der teilweisen Anhebung der Verwarnungsgelder (von 5,- € auf 10,- €) zum 01.04.2013 auf ca. 10,- € steigen wird. Ursächlich ist vor allem aber auch die intensive Überwachung der Parkregelungen selbst und die daraus resultierende hohe Benutzerfrequenz der Parkscheinautomaten. Die geringeren Einnahmen im Bereich der Verkehrsüberwachung müssen daher im Gesamtkontext der Parkraumbewirtschaftung gesehen werden, da höhere Einnahmen aus der Bedienung der Parkscheinautomaten (durch den hohen Überwachungsdruck stieg die Bereitschaft, Parkscheine zu lösen) erzielt werden konnten. 7.2 Kosten

7.2.1 Einmalige Investitionskosten für Parkscheinautomaten und Verkehrseinrichtungen im baulichen Bereich beim Tiefbauamt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. März 2010 (GRDrs 134/2010) der Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in S-West mit einem Aufwand von 2.568.500 € zugestimmt. Im Jahr 2011 wurden Mittel zu Amt 32 in Höhe von 15.172,50 € für die Anpassung der Software Parkausweise umgesetzt und der Ansatz beim Amt 66 entsprechend auf 2.553.327,50 € reduziert.

Am 25.04.2013 hat der Gemeinderat die Abrechnung der Kosten für die Einführung des Parkraummanagements in S-West mit Gesamtausgaben von 2.541.878,57 € anerkannt (GRDrs 718/2012). Die bewilligten Mittel wurden somit um 11.448,93 € unterschritten (entspricht < 1 %).

Die Kosten teilten sich wie folgt auf:

· Parkscheinautomaten
rd. 1.230.000 €
· Fundamente
rd. 335.000 €
· Beschilderung
rd. 480.000 €
· Optimierung bzw. Schaffung zusätzlicher Stellplätze im öffentlichen Straßenraum (einschl. Markierung)
rd. 265.000 €
· Honorare und Sonstiges (Uni Stuttgart, Projektsteuerung,
Bauüberwachung, Öffentlichkeitsarbeit)
rd. 232.000 €
Summe:
rd. 2.542.000 €


Die notwendig gewordene konventionelle Einzelbeschilderung führte zu Mehrkosten. Auch der projektierte Kostenansatz für die Fundamente hat sich als zu niedrig erwiesen. Zusätzlich hinzugekommen sind insbesondere die Kosten für die erforderliche Optimierung der vorhandenen Stellplätze bzw. die Schaffung zusätzlicher Stellplätze im öffentlichen Straßenraum.

In der europaweiten Ausschreibung für die Parkscheinautomaten konnte ein sehr günstiges Submissionsergebnis erzielt werden. Damit war es möglich, die Mehrkosten in den anderen Bereichen auszugleichen. Dies kann bei einer möglichen Erweiterung des Parkraummanagements so nicht mehr erwartet werden.

Da die tatsächlichen Anschaffungskosten der Parkscheinautomaten deutlich geringer ausfielen als geplant, beliefen sich die Kapitalkosten für Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen im Haushaltsjahr 2012 nur auf 269.000 € statt den veranschlagten 365.000 €.

7.2.2 Laufende Kosten für Wartung und Betrieb der Parkscheinautomaten

· Personalkosten · Sachkosten · Fahrzeugkosten 7.2.3 Laufende Kosten für Entleerung Die laufenden Personal- und Sachkosten für die Entleerung wurden ebenfalls in Auswertung bisheriger Erfahrungswerte prognostiziert. · Personalkosten · Sachkosten · Fahrzeugkosten
7.2.4 Kosten der Verkehrsüberwachung

Personal- und Sachkosten wurden anhand der pauschalierten Sätze veranschlagt. In der vorliegenden Bilanz wurden die eigens für das Projekt eingerichteten Kontierungselemente ausgewertet.



· Personalkosten · Sachkosten
7.2.5 Kosten der Bußgeldstelle

Für die Umsetzung des Parkraummanagements West wurden bei der Bußgeldstelle zu der bereits für den Stuttgarter Westen eingesetzten Planstelle zusätzlich 2,5 Planstellen zum Stellenplan 2011 geschaffen.

Den pauschalierten Kosten für 3,5 Personalstellen in Höhe von 236.250,- € steht in der Bilanz der Kostenanteil der Bußgeldstelle gegenüber, der anhand der tatsächlich bearbeiteten Fallzahlen ermittelt wurde. Dieser betragt 538.521,- €. Damit sind die beiden Werte nur sehr bedingt vergleichbar.


7.2.6 Kosten für die Stadtkasse und Beitreibung

Für die zusätzlich erwarteten Vollstreckungsverfahren wurden zu den 0,6 bereits für den Stuttgarter Westen eingesetzten Stellenanteilen weitere 4,0 Planstellen geschaffen.

Im Haushaltsjahr 2012 ist aus der internen Leistungsverrechnung ein fallzahlenbezogener Aufwand (7.612 Fälle) von 357.764 € entstanden. Beim Vergleich mit dem Planwert von 242.880 € für die Stellenneuschaffungen ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um den lt. Tabelle anzusetzenden Pauschalwert handelt. Der jährlich neu zu ermittelnde Fallpreis basiert auf den tatsächlich anfallenden Aufwendungen bei der Beitreibungsabteilung, so dass dieser naturgemäß bei der Stellenneuschaffung noch nicht bekannt sein konnte.

Außerdem war die interne Leistungsverrechnung für die Stadtkasse in der Ursprungsplanung noch nicht enthalten und wurde nun ergänzt.
7.2.7 Kosten bei der Straßenverkehrsbehörde

An Personalkosten sind 2012 für die Koordination des Parkraummanagements wie geplant 69.300 € angefallen. 7.3 Kostendeckungsgrad der Verkehrsüberwachung

Infolge des niedrigeren Fallpreises und der geringeren Fallzahl pro Planstelle ist der Kostendeckungsgrad beim Parkraummanagement West deutlich geringer als im sonstigen Stadtgebiet (dort 97,7 %). Er liegt im Durchschnitt der letzten beiden Jahren bei 57,65 % (2011: 56,3 %; 2012 immerhin 59,0 %). Obwohl die Verwarnungsgelder zum 01.04.2013 für einige Tatbestände angehoben wurden und der Kostendeckungsgrad dadurch auf ca. 75 % steigen könnte, wird sich die Überwachung des Parkraummanagements auch künftig nicht alleine aus Geldbußen tragen können.

7.4 Entwicklung der Parkraumrücklage

Die Stellplatzrücklage ist aufgrund der Vorfinanzierung einiger Projekte auf Jahre hinaus vorbelastet, wie folgende Übersicht zeigt:

Jahr
RE 2012
Plan 2013
Plan 2014
Plan 2015 ff
TEUR
- 1.458
- 2.031
- 1.521
- 1.011
Dabei sind die Kostensteigerungen bei derzeit laufenden Projekten noch nicht berücksichtigt. Somit stehen keine Finanzierungsmittel für den Ausbau des Parkraummanagements aus der Parkraumrücklage zur Verfügung.


8 Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das neue Konzept der Parkraumbewirtschaftung im Stuttgarter Westen gut funktioniert. Die unter Ziffer 2 beschriebenen verkehrlichen Ziele wurden erreicht. Die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer gegenüber den neuen Parkregelungen ist seit Einführung des Parkraummanagements spürbar gestiegen. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der Anzahl der im Jahr 2012 festgestellten Parkverstöße, welche sich deutlich unter der bei Einführung des Parkraummanagements prognostizierten Anzahl von jährlich 240.000 Verstößen manifestiert hat. Wenn auch die einzelnen Teilgebiete im Stuttgarter Westen und die Tages- und Nachtzeiten unterschiedlich bewertet werden müssen, so ist durch die unverändert hohe Präsenz der Verkehrsüberwachung doch eine deutliche Verbesserung der allgemeinen Verkehrs- bzw. Parksituation im Stadtbezirk zu verzeichnen. So ist beispielsweise die Zahl der Falschparker vormittags um 63 % bzw. nachts um 31 % gesunken.

Doch der Erfolg des Parkraummanagements hat seinen Preis. Wie aus Anlage 2 ersichtlich, sind die damals basierend auf den bis dato gültigen Erfahrungswerten getroffenen Prognosen hinsichtlich der erwarteten Einnahmen und Ausgaben im Echtbetrieb nicht eingetreten. Der Kostendeckungsgrad der Verkehrsüberwachung liegt im Bereich des Parkraummanagements derzeit bei 59,0 %. Dies ist der Beweis dafür, dass die verkehrlichen Ziele im Sinne der neuen Philosophie im Vordergrund stehen und nicht die Einnahmeerzielung. Die Einnahmeansätze bei Verwarnungs- und Bußgelder wurden um insgesamt 835.487 € unterschritten. Die Einnahmen im Bereich der Verkehrsüberwachung sind im Gesamtkontext der Parkraumbewirtschaftung zu sehen, da höhere Einnahmen aus der Bedienung der Parkscheinautomaten und aus Parkausweisen erzielt werden konnten. Hierbei konnten



2.117.500 € (Planzahl 1.810.000 €) erwirtschaftet werden. Bezogen auf die in den Beratungen des Doppelhaushalts 2011/2012 auf der Grundlage der Haushaltsvorlage GRDrs 1290/2011 getroffenen Beschlüsse wird damit der Beitrag des Amts für öffentliche Ordnung zum Haushaltssicherungskonzept 2009 erbracht.

Unter Berücksichtigung dieser Mehreinnahmen ergibt sich für das Parkraummanagement bei einer Gesamtbetrachtung insgesamt im Haushaltsjahr 2012 ein Überschuss von rd 903.700 €, d.h.1,17 Mio € weniger als ursprünglich erwartet (Planzahl: 2,073 Mio €). Nach Abzug des entsprechend des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 abzuziehenden Konsolidierungsbeitrags für das AföO von 800.000 €/Jahr verbleibt ein Überschuss von rd. 103.703 €., der der Parkraumrücklage beim Rechnungsabschluss zugeführt werden kann. Da die Parkraumrücklage durch erhebliche Vorfinanzierungen auf Jahre hinaus vorbelastet ist und keine nennenswerten Zuwächse aus dem PRM West erhalten wird, muss die Ausweitung des Parkraummanagements auf weitere Stadtbezirke aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat AK



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister





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_Anlage 1 - Wirkungen des PM West.doc
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Anlage 2 - PRM West Bilanz Juni 2013 modifiziert.xls