Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 4810-00
GRDrs 296/2023
Stuttgart,
05/04/2023



Einrichtung weiterer Ermächtigungen im Rahmen der Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) in der Wohngeldbehörde sowie für angrenzende Sozialleistungen im Sozialamt und im JobCenter



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.05.2023
11.05.2023



Beschlußantrag:

I Einrichten weiterer Ermächtigungen zur Bewältigung der Antragsmehrung im Zuge der Wohngeldreform als Teil des Entlastungspaketes III (Wohngeld-Plus-Gesetz)

1.1 Vom unabweisbaren und vordringlichen Personalbedarf im Umfang von 17,8 Ermächtigungen im Sozialamt zur Umsetzung der Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab sofort befristet bis zum 31.12.2025 folgendes Personal im Sozialamt zu beschäftigen:
a) 1,9 Vollzeitkräfte (VZK) in EG 5 TVöD als Mitarbeiter*in Sekretariat
b) 2,1 VZK in EG 5 TVöD als Mitarbeiter*in der Aktei der Wohngeldbehörde
c) 3,5 VZK in EG 10 TVöD als Sachbearbeiter*in im Bereich Widersprüche/Klagen
d) 3,3 VZK in EG 8 TVöD als Sachbearbeiter*in im Bereich Forderungsmanagement
e) 4,0 VZK in EG 9c TVöD als Sachbearbeiter*in der Einarbeitung im Kompetenzzentrum
f) 3,0 VZK in EG 9c TVöD als Teamleitung (bisher Fachberatung) im Bereich Wohngeld

1.2 Vom unabweisbaren und vordringlichen Personalbedarf im Umfang von 6,9 Ermächtigungen zur Umsetzung der Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) in den angrenzenden Leistungsbereichen BonusCard/FamilienCard im Sozialamt und Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab sofort befristet bis zum 31.12.2025 folgendes Personal zu beschäftigen
a) 1,8 VZK in EG 8 TVöD in der Sachbearbeitung BonusCard/FamilienCard im Sozialamt
b) 2,5 VZK in EG 9c TVöD als Sachbearbeiter*in im Bereich Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter
c) 2,0 VZK in EG 9a als Sachbearbeiter*in für die Abrechnung von Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter
d) 0,60 VZK in EG 6 als Mitarbeiter*in im Bereich Qualifizierten Information (QI) Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter.

2. Das Personal darf unbefristet eingestellt werden.

3.1 In Ziffer 1.1 ist ein Personalbedarf für Beamte in folgender Höhe enthalten: 3.2 Zudem sollen folgende Ermächtigungen aus der Vorlage 790/2022 durch Beamtenstellen zum Stellenplan 2024/2025 abgelöst werden:
5,3 Stellen in Bes.-Gr. A 10 mD als Sachbearbeitung im Bereich Wohngeld

4. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 768.370 Euro im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken. Für die Jahre 2024 f. ist einschließlich der Mehrkosten durch Ablösung von Ermächtigungen durch Beamtenstellen ein Personalaufwand i. H. v. 1.837.215 Euro erforderlich, der bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt wird.



Begründung:


Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz ist seit 1. Januar dieses Jahres bekanntlich mit einer massiven Ausweitung der Wohngeldempfängerhaushalte beginnend ab dem Jahr 2023 zu rechnen. Dabei wird die Zahl der Anträge die Zahl der Empfängerhaushalte voraussichtlich deutlich übersteigen, da breite Teile der Mittelschicht mögliche Wohngeldansprüche prüfen lassen werden.
Im ersten Quartal 2023 kam es bereits zu Rückständen bei der Erfassung von eingegangenen Anträgen. Die Zahl der erfassten Anträge ist bereits um über 60 % gestiegen, die Auszahlungssumme hat sich um über 91 % gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Im Hinblick auf die seitens der Bundesregierung angekündigte (mindestens) Verdreifachung der Antragsberechtigten im Zuge des Entlastungspaketes III des Bundes wurde eine Task Force installiert. Diese befasst sich derzeit mit den schnell wirksamen Maßnahmen angesichts der neuen Herausforderung sowie den wesentlichen offenen Komponenten (Kommunikation und Führung, Realisierung von Prozessoptimierungspotenzialen) aus der ruhenden Organisationsuntersuchung. Ziel der Kompetenzbündelung mittels Task Force ist es, zur Entlastung der Mitarbeiter*innen beizutragen und eine möglichst fristgerechte Bearbeitung von Anfragen, Anträgen und Auszahlungen im Dienste der Wohngeldberechtigten zu realisieren, die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und die wertschätzende Zusammenarbeit zu verbessern. Eine abschließende Bemessung des Personalbedarfs wird frühestens im Jahr 2024 möglich sein.
Zunächst ist die Verwaltung mit der GRDrs. 790/2022 auf den Gemeinderat zur Einrichtung von Ermächtigungen in den von der Antragsflut unmittelbar betroffenen Bereichen der Sachbearbeitung und dem neu geschaffenen Eingangs- und Unterstützungsbereichs zugegangen. Die Ausschreibungen hierzu sind erfolgt. Derzeit laufen die Bewerbungsverfahren. Daran anknüpfend bedarf es nun für die Querschnitts- und Leitungsfunktionen in der Wohngeldbehörde im Zuge der Antragssteigerungen und des Personalzuwachses weiterer Ermächtigungen.
Die Task Force hat zudem entschieden, dass die Personalbedarfe für die Bewilligung der an den Wohngeldbezug gekoppelten Leistungen ebenfalls berücksichtigt werden. Dies betrifft den Bereich der im Sozialamt verorteten Leistung der BonusCard/Familiencard sowie die Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter.

Zu 1.1 Ermächtigungen im Bereich Wohngeld
Mit der Vorlage 790/2022 wurden Ermächtigungen im Bereich der Sachbearbeitung sowie für den neu einzurichtenden Eingangs- und Unterstützungsbereich eingerichtet.
Die Task Force Wohngeld hat folgenden in der zugehörigen Arbeitsgruppe geprüften weiteren Ermächtigungsbedarfen der Wohngeldbehörde zugestimmt:
BereichBisherige StellenausstattungBenötigter GesamtbedarfZusätzlicher Bedarf
(Ermächtigungen)
Sekretariat0,602,501,90
Aktei 1,904,002,10
Widersprüche/Klagen3,006,53,50
Forderungsmanagement1,304,603,30
Kompetenzzentrum (*)04,004,00
Leitungsstellen7,2010,203,00*
Gesamt13,8031,6017,80
*Für die Leitung des neu einzurichtenden Kompetenzzentrums zur strukturierten Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen (insbesondere Quereinsteiger*innen) liegt ein Stellenplanantrag für 2024 vor.

Die zusätzlichen Personalbedarfe wurden seitens der Wohngeldbehörde (50-3) vorgetragen und die Begründung und Berechnung durch die AG Wohngeld plausibilisiert. Analog zur Antragsmehrung auf das 3,5-Fache im Bereich der Sachbearbeitung (vgl. GRDrs. 790/2022) wurden im Bereich des Sekretariats, Widersprüche/Klagen und im Forderungsmanagement mit einer entsprechenden Fallzahlensteigerung gerechnet unter Berücksichtigung von Ablehnungsquoten. Auch hier wurde mit der entsprechenden Machbarkeitsquote gerechnet.

Aktei
Bedingt durch die erwartete Antragsflut aufgrund der Wohngeldreform wurde die eAkte als weitere Maßnahme in der Task Force Wohngeld priorisiert im Wohngeldbereich eingeführt. Die Erhöhung des Bedarfs in der Aktei ist teilweise unmittelbar bedingt durch die Wohngeldreform, da durch Antragssteigerung mit einer Zunahme an Archivierungsleistungen zu rechnen ist. Die Einrichtung von 2,1 Ermächtigungen für die Aktei ist insbesondere der Einführung der eAkte im Wohngeld geschuldet. Das hierzu notwendige Scan-Konzept sieht sowohl on-demand-Verscannen von Aktenanfragen der Sachbearbeitung vor als auch das Scannen aller Bestandsakten.
Damit dem für die Wohngeldbehörde vorgesehen Scan-Konzept durch zwei Teams zu je zwei Personen Rechnung getragen werden kann, wird die Aufstockung der Aktei auf 4,0 VZÄ seitens der Task Force als erforderlich erachtet.

Kompetenzzentrum
Das neu einzurichtende Kompetenzzentrum Wohngeld soll sowohl die Vielzahl an neuen Mitarbeiter*innen nach einem einheitlichen Konzept effektiv und schnell einarbeiten, zum anderen für den dem Fachkräftemangel geschuldeten Bedarf an Quereinsteiger*innen eine fundierte Einarbeitung in Verwaltungsrecht und -organisation sicherstellen.
Hierzu erscheint aus Sicht der Task Force die Einrichtung von 4,0 Ermächtigungen gerechtfertigt.
Die Stelle für die Leitung des Kompetenzzentrums wurde im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/25 beantragt und ist dort zu entscheiden.

Leitung – Leitungsspanne und Antragsmehrung
Aufgrund der erheblichen Aufstockung des Personals im Bereich der Sachbearbeitung ist sowohl mit Blick auf die Leitungsspanne als auch auf die Zunahme an antragsbezogenem Beratungsaufwand eine Aufstockung der Teamleiterstellen (innerhalb der derzeitigen Interimsstruktur der Wohngeldbehörde Im Rahmen der Organisationsuntersuchung Wohngeld wurde Anfang des Jahres 2022 eine Interimsstruktur für die Wohngeldbehörde vorgelegt, die die bisherige Fachberatung als Teamleitungsstellen konzipiert mit regionalen Zuordnungen der einzelnen Wohngelddienststellen in den Bezirken sowie teilweise spezifischen Sonderaufgaben beispielsweise im Bereich Digitalisierung und Wissensmanagement. ) von derzeit 5,2 auf 8,2 erforderlich.

Zu 1.2 Personalbedarfe bei den an den Wohngeld Bezug gekoppelte Leistungen:

BereichZusätzlicher Bedarf
Bonuscard / Familiencard (50-280)1,80
Bildungs- und Teilhabeleistungen (29-2.4)5,10
Ermächtigungen Insgesamt6,90

Bonuscard / Familiencard (50-280)
Mit der GRDrs 346/2000 wurden die FamilienCard und die Bonuscard als sozial- und familienpolitische Instrumente eingeführt. Unter anderem können Wohngeldbezieher*innen die Bonuscard + Kultur und die FamilienCard erhalten.

Die Bonuscard + Kultur hat für Wohngeldbezieher*innen an Attraktivität gewonnen (z. B. beim Sozialticket). So wird die Beantragung von Wohngeld auch mit dem Erhalt der Bonuscard + Kultur begründet. In der Folge beantragen mehr Wohngeldbezieher*innen eine Bonuscard + Kultur. Zudem wird mit der Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes eine Steigerung des Berechtigtenkreises im Bereich des Wohngeldes um den Faktor drei angenommen. Diese signifikante Steigerung bei den Wohngeldbezieher*innen wirkt sich mit dem entsprechenden Faktor auf den Berechtigtenkreis der Bonuscard + Kultur und FamilienCard aus und es wird mit einer Steigerung auf 15.000 Antragsteller*innen für die Bonuscard sowie auf 7.881 Transaktionen bei der Familiencard gerechnet. Unter Berücksichtigung einer mittleren Dauer für die Bearbeitung der Bonuscard + Kultur und die FamilienCard ergibt sich ein Personalbedarf von 1,8 VZÄ.


Bildung- und Teilhabeleistungen (29-2.4)
Das Sachgebiet Bildung und Teilhabe (BuT) bei der Abteilung Grundsatz und Recht des Jobcenters bearbeitet zentral Anträge nach § 28 SGB II und § 6b BKGG auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Dort werden BuT-Leistungen nicht nur für die Bürgergeld - Empfänger*innen (SGB II), sondern zusätzlich auch für Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag gewährt. BuT-leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene im Alter bis einschließlich 24 Jahre.
Im Jahr 2022 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, in 1.411 Haushalten mit Wohngeldbezug, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Die Wohngeldbehörde rechnet mit einer Verdreifachung der Leistungsbezieher*innen.
Es ist daher zu erwarten, dass beim Jobcenter die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Wohngeldbezug von derzeit 1.411 auf circa 4.200 zunimmt.
Ausgehend von den bestehenden Betreuungsrelationen ergibt sich ein Personalbedarf im Umfang von 5,1 VZÄ, um die Sicherung des Rechtsanspruchs und die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen von einkommensschwachen Familien zu gewährleisten sowie die hohe Akzeptanz des Bildungs- und Teilhabepakets in Stuttgart zu erhalten.

Aus den Personalbedarfen bei der Wohngeldbehörde (1.1) sowie den an den Wohngeldbezug gekoppelten Leistungen (1.2) ergibt sich ein Gesamtpersonalbedarf von 24,70 Ermächtigungen.

Weiteres Vorgehen:
Die Task Force befasst sich zudem mit den weiteren sehr hoch und hoch priorisierten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Unterstützung der Wohngeldbehörde. Diese sind die Digitalisierung, die Büroraumerweiterung, Prozessoptimierung, Kultur des Miteinanders, Mitarbeiterbindung, Personalerhaltung, Unterstützungsbereich, Öffentlichkeitsarbeit sowie Mitarbeiterakquise.


Finanzielle Auswirkungen

Die Einrichtung der Ermächtigungen führt zu außerplanmäßigen Personalaufwendungen i. H. v. 768.370 EUR im Haushaltsjahr 2023. Die Deckung erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Erforderlichenfalls erfolgt eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand).
Für die Jahre 2024 und 2025 wird der Personalaufwand bei 1.837.215 EUR liegen und entsprechend in der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt. Hierbei ist die Kostenmehrung durch Ablösung von 5,3 mit der GRDrs. 790/2022 eingerichteten Ermächtigungen durch Beamtenstellen ab 2024 ebenso inbegriffen.
Die Sachbearbeiter in der Fallbearbeitung im Bereich Wohngeld erhalten gemäß GRDrs. 894/2022 befristet bis zum 31.12.2025 eine Zulage i.H.v. 100 EUR bei Vollzeitbeschäftigung. Bei der Berechnung der Personalaufwendungen wurden die Kosten hierfür in Höhe von 23.300 EUR jährlich einberechnet.



Beteiligte Stellen

Referat SI
Referat WFB





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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