Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/67
GRDrs 789/2013
Stuttgart,
11/06/2013



I. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
II. Anpassung der Entgelte des Krematoriums
III. Erhöhung der Bearbeitungsentgelte des Städtischen Bestattungsdienstes




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.11.2013
20.11.2013
21.11.2013



Beschlußantrag:

1. Die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/3) wird aufgrund der neu kalkulierten Bestattungs-, Grabnutzungs- und Verwaltungsgebühren (Anlage 5) gemäß Anlage 2 beschlossen. 2. Die Nettoentgelte des Krematoriums werden ab dem 01.03.2014 neu festgesetzt (siehe Anlage 4/1 und Stadtrecht 7/3a). 3. Die Bearbeitungsentgelte des Städtischen Bestattungsdienstes werden ab dem 01.03.2014 neu festgesetzt (siehe Anlage 4/2 und Stadtrecht 7/3b).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bestattungs-, Grabnutzungs- und Verwaltungsgebühren
Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren wurden zuletzt 2010 um durchschnittlich 9% (Erdbestattungsgebühren) bzw. um 6% (weitere Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren) erhöht (s. GRDrs 337/2009).

Im März 2012 wurde eine überörtliche Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) durchgeführt. Beanstandet wurde im Prüfungsbericht, dass die Friedhofsgebühren ohne Kalkulationsgrundlage im Sinne des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) erhöht wurden.

Die Bestattungs-, Grabnutzungs- und Verwaltungsgebühren wurden deshalb neu kalkuliert. Dabei wurden die Gebührenobergrenzen (100% Kostendeckung) errechnet und, darauf aufbauend, die neuen Gebührensätze ermittelt. Diese werden nun als Verwaltungsvorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Anlage 3).

Insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Gebühren für gebührenrelevante Tätigkeiten der Verwaltung, die bisher nicht berechnet wurden (Bsp.: Verwaltungsgebühr für Verlängerungen von Grabnutzungsrechten, Rückgaben von Grabnutzungsrechten etc.) werden Mehreinnahmen in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR (Jahreswert) erwartet.

Die Gebühren für die Erdbestattung reduzieren sich um rd. 20,1% und die Gebühren für die Urnenbeisetzung erhöhen sich um rd. 22,9% (vgl. Anlage 6).

BgA Krematorium
Das Entgelt für Einäscherung im städtischen Krematorium wurde zuletzt zum 01.01.2005 auf 429,31 EUR netto (Einäscherung von Erwachsenen und Kindern über
10 Jahre) festgesetzt (GRDrs 891/2005). Bei Beibehaltung der aktuellen Entgelthöhe würde der Kostendeckungsgrad 2014/2015 voraussichtlich 110% erreichen. Im Hinblick auf das Verbot der Kostenüberdeckung (§14 Abs. 1 i.V.m. §13 Abs. 2 KAG) wurde das Nettoentgelt neu kalkuliert. Das Nettoentgelt des Krematoriums ist deshalb von 429,31 EUR um 70,50 EUR (-16,42%) auf 358,82 EUR zu reduzieren.

BgA Städtischer Bestattungsdienst
Die Bearbeitungsentgelte für die Inanspruchnahme des Städtischen Bestattungsdienstes „gewerblicher Bereich“ wurden zuletzt 2007 auf 96,64 EUR bzw. mit Hausbesuch auf 147,06 EUR netto erhöht (GRDrs 1033/2006).

Es wird vorgeschlagen, das Bearbeitungsentgelt von 96,64 EUR netto um 28,57 EUR auf 125,21 EUR bzw. mit Hausbesuch/Bestattungsvorsorge in Höhe von netto 147,06 EUR um 36,13 EUR auf 191,60 EUR zu erhöhen.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Neukalkulation der Bestattungs-, Grabnutzungs- und Verwaltungsgebühren werden jährliche Mehreinnahmen von 2,7 Mio. EUR erwartet. Davon werden nur 1,4 Mio. EUR als Mehreinnahmen beim Kostendeckungsgrad berücksichtigt. Der Differenzbetrag von 1,3 Mio. EUR wirkt sich aufgrund der Passivierungspflicht von Grabnutzungsrechten nur im Umfang von 1/20 auf den Kostendeckungsgrad aus.

Bedingt durch die Neufassung der Friedhofssatzung (GRDrs 948/2013), in der Regelungen für neue Gebührentatbestände aufgenommen werden, kann die Friedhofsgebührensatzung erst zum 01.03.2014 in Kraft treten.

Dies wirkt sich in 2014 wie folgt aus:

- Mehreinnahmen von 2,25 Mio. EUR

- 1,2 Mio. EUR Mehreinnahmen, die beim Kostendeckungsgrad zu berücksichtigen sind

- Differenzbetrag von 1,05 Mio. EUR wirkt sich aufgrund der Passivierungspflicht von Grabnutzungsrechten nur im Umfang von 1/20 auf den Kostendeckungsgrad aus.

Der Kostendeckungsgrad im Friedhofsbereich wird von 69,42% in 2012 auf voraussichtlich 80,10% in 2014 bzw. 82,59% in 2015 steigen.

Durch die Mehreinnahmen könnte eine Finanzierung der dringend notwendigen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Friedhofsgebäude (siehe auch GRDrs 593/2013) und Friedhofsaußenanlagen in Erwägung gezogen werden.

Durch die Entgeltreduzierung beim Krematorium ergeben sich Wenigereinnahmen in Höhe von 40 TEUR in 2014 bzw. 54 TEUR in 2015. Durch die Erhöhung der Bearbeitungsentgelte beim Städtischen Bestattungsdienst werden Mehreinnahmen in Höhe von 87 TEUR in 2014 bzw. 100 TEUR in 2015 erwartet.
Beim Krematorium und bei dem Städtischen Bestattungsdienst wird ab 2015 volle Kostendeckung angestrebt.

In Anlage 6 werden anhand von Musterrechnungen der am häufigsten in Anspruch genommenen Bestattungsformen und der am häufigsten genutzten Friedhofseinrichtungen die finanziellen Auswirkungen der Gebührenänderungen auf den Bürger dargestellt.


Beteiligte Stellen

AK, RSO, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

./.

Erledigte Anträge/Anfragen

./.



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Friedhofsgebührensatzung
Anlage 3: Gebührentabelle
Anlage 4: Entgelttabelle Krematorium und Bestattungsdienst
Anlage 5: Kalkulationen
Anlage 6: Musterrechnungen
Anlage 7: Interkommunaler Gebührenvergleich     



Ausführliche Begründung


I. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung Aufgrund der nachfolgenden Erläuterungen zu den neu kalkulierten Bestattungs-, Grabnutzungs- und Verwaltungsgebühren war die Friedhofsgebührensatzung neu zu fassen (siehe Anlage 2).


1. Vorbemerkung Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren wurden zuletzt 2010 um durchschnittlich 9% (Erdbestattungsgebühren) bzw. um durchschnittlich 6% (weitere Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren) erhöht (s. GRDrs 337/2009).

Der für 2010 und die Folgejahre geplante Kostendeckungsgrad von 77% konnte nicht erreicht werden. Die gebührenrelevanten Erträge sind von 10,8 Mio. EUR in 2009 um 2,6 Mio. EUR auf 13,4 Mio. EUR in 2010 aufgrund der Gebührenerhöhung mit 1,6 Mio. EUR und des einmaligen vorzeitigen Buchungsschlusses im Zusammenhang mit der Umstellung auf die Doppik (1,0 Mio. EUR) gestiegen. Gleichzeitig sind die gebührenrelevante Aufwendungen von rd. 2,2 Mio. EUR (2009 im Vergleich zu 2010) insbesondere durch die Umstellung auf die Doppik (geänderte Umlagestruktur, verursachungsgerechtere Verteilung der Aufwendungen) gestiegen. Damit wurden die Mehreinnahmen aufgrund der gestiegenen Aufwendungen nahezu kompensiert.

Im März 2012 wurde eine überörtliche Finanzprüfung durch die GPA durchgeführt. Beanstandet wurde im Prüfungsbericht, dass die Friedhofsgebühren ohne Kalkulationsgrundlage im Sinne des Kommunalabgabengesetzes erhöht wurden.

Bis zur Einführung von SAP im Jahre 2000 war für Gebührenerhöhung lediglich die Beachtung des Gesamtkostendeckungsgrades relevant. Nach Einführung von SAP konnten die jeweiligen Produkte mit ihren Teilkostendeckungsgraden abgebildet werden.

Die Bestattungs-, Grabnutzungs- und Verwaltungsgebühren wurden deshalb neu kalkuliert. Dabei wurden die Gebührenobergrenzen (100% Kostendeckung) errechnet und, darauf aufbauend, die neuen Gebührensätze ermittelt. Diese werden nun als Verwaltungsvorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Anlage 3).

Die Verwaltung schlägt vor, die Verwaltungsgebühren in Höhe der in den Kalkulationen nachgewiesenen Kosten und bezüglich den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend festzusetzen, da die kalkulierte Höhe in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistung steht.


2. Gebührenänderungen zum 01.03.2014

Durch die Neukalkulation ergeben sich folgende Änderungen:

2.1 Bestattungsgebühren
(Kalkulation Anlage 5, S. 1-12)

Bisher wurde für die Erdbestattung und für die Urnenbeisetzung jeweils eine Grundgebühr berechnet. Beispielsweise waren in der Grundgebühr für die Erdbestattung die Tätigkeit der Verwaltung, Benutzung des Aufbahrungsraumes sowie die eigentliche Erdbestattung enthalten.

Nach der derzeit gültigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Zusammenfassung von Leistungen zu einem mit einer Gebühr versehenen „Leistungspaket“ nur dann zulässig, wenn diese Leistung in mind. 90% der Fälle immer in Anspruch genommen wird.

Aufgrund der Rechtsprechung und der Empfehlung der GPA für Großstädte wurden bei der Neukalkulation die einzelnen Gebühreninhalte (z. B. der vorstehend genannten Grundgebühr) getrennt kalkuliert.

Bestattungsgebühren für Kinder
Für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen von Kindern zwischen 2 und 10 Jahre wird empfohlen nur 50%, bei Kindern bis 2 Jahren nur 25% der Gebühren für Erwachsene zu verlangen.

Damit wird eine bereits vorhandene soziale Staffelung vereinheitlicht.

Gebühr für die Benutzung eines Unterstehdaches
Bisher gebührenfrei war die Benutzung der Unterstehdächer. Bedingt durch den anfallenden Unterhaltungsaufwand, wird vorgeschlagen, ab dem 01.03.2014 eine Gebühr in Höhe von 30% der Gebühr für die Benutzung einer Feierhalle zu erheben.

Die einzelnen Bestattungsgebühren werden in der Anlage 3, S. 1-5 dargestellt.


2.2 Grabnutzungsgebühren
(Kalkulation Anlage 5, S. 13-14)

Für die pflegefreien bzw. pflegeleichten Grabarten - dies sind die sog. "alternativen Grabangebote" wie Baumgrab, Rasengrab und Urnennische im Kolumbarium auf dem Pragfriedhof - wird eine einheitliche Gebühr in Höhe von 114 EUR vorgeschlagen. Der sich beim Kolumbarium durch diese Gebührenhöhe ergebende Kostendeckungsgrad von 110% ist erlaubt, da die Verwaltung hier von der Möglichkeit Gebrauch macht, durch die Gebührenhöhe Einfluss auf das Auswahlverhalten der Kunden zu nehmen (Lenkungsfunktion). Jemand, der sich für ein alternatives Grab interessiert, soll seine konkrete Entscheidung am Willen des Verstorbenen bzw. an den eigenen Vorstellungen von einem würdigen, "passenden" Grab ausrichten, ohne durch finanzielle Erwägungen in dieser Entscheidung beeinflusst zu werden.

Es wird empfohlen für die Grabnutzungsgebühren für Kindergräber mit 10-jähriger Nutzungsdauer 50% und für Kindergräber mit 6-jähriger Nutzungsdauer 25% der Gebühren für Erwachsenengäber zu verlangen.

Die einzelnen Grabnutzungsgebühren werden in der Anlage 3, S. 6-8 dargestellt.


2.3 Verwaltungsgebühren
(Kalkulation Anlage 5, S. 15-20)

Die Verwaltungsgebühren für die Erdbestattung und Urnenbeisetzung waren bisher in der jeweiligen Grundgebühr enthalten (siehe 2.1) bzw. wurden in Teilbereichen als Einzelgebühr gegenüber dem Gebührenschuldner festgesetzt.

Im Zusammenhang mit der Gebührenneukalkulation wurden die bisher in den Grundgebühren zusammengefassten Leistungen getrennt kalkuliert. Des Weiteren wurden alle weiteren gebührenrelevanten Tätigkeiten der Verwaltung untersucht und kalkuliert. Dadurch ergeben sich weitere neue Gebührentatbestände.

Die einzelnen Verwaltungsgebühren werden in der Anlage 3, S. 9-10 dargestellt.


2.4 Abstimmung und Beteiligung Die Excel-Tabellen der Neukalkulation der Bestattungs-, Grabnutzungs- und Verwaltungsgebühren (Anlage 5) wurden der GPA vorgelegt; hinsichtlich der systematischen Berechnung und Darstellung ergaben sich keine Einwände.

Das Rechnungsprüfungsamt wurde an den Kalkulationsprozessen einschließlich der Neukalkulationen der Entgelte für das Krematorium und des Städtischen Bestattungsdienstes beteiligt. Hinsichtlich der systematischen Berechnung und Darstellung ergaben sich keine Einwände.


2.5 Auswirkung der wesentlichen Veränderungen auf den Kostendeckungsgrad

Die Neukalkulation führt in einigen Bereichen zu wesentlichen Veränderungen (siehe 2.1 bis 2.3).

Jährliche Erträge
VOR
Neu-
kalkulation
EUR
Jährliche Erträge
NACH
Neu-
kalkulation

EUR
Mehrerträge
absolut
EUR
Mehrerträge
in %
zu 2.1 Bestattungsgebühren
4.507.486
5.256.533
749.048
17%
zu 2.2 Grabnutzungsgebühren
7.568.054
7.634.766
66.712
1%
zu 2.3 Verwaltungsgebühren
466.043
1.092.754
626.711
134%
SUMME
12.541.583
13.984.053
1.442.470

Durch das In-Kraft-Treten zum 01.03.2014 ergeben sich für 2014 voraussichtliche Mehrerträge in Höhe von 1,2 Mio. EUR, die sich auf den Kostendeckungsgrad auswirken.


2.6 Risikobewertung

Die Entwicklung der in 2.5 prognostizierten Mehreinnahmen unterliegt jedoch bestimmten Risiken wie:

- Entwicklung der Fallzahlen
- Auswirkung der Friedhofsgebührenneukalkulation
- Bei den Verwaltungsgebühren wird die Gebührenobergrenze festgesetzt. Eine weitere Erhöhung ist somit nicht zulässig (§11 Abs.2 KAG)
- Gebühren für die Nutzung der Feierhallen und die Nutzung der Aufbahrungsräume lassen nach Einschätzung der Verwaltung nur wenig Erhöhungsspielraum zu
- Erhöhung bei den Grabnutzungsgebühren wirkt sich aufgrund der Passivierungspflicht nur zu 1/20 auf die gebührenrelevanten Erträge aus.

Des Weiteren besteht ein stetig weiter steigender Sanierungsstau bei den Friedhofsgebäuden und bei den Friedhofsaußenanlagen.


3. Allgemeines

3.1 Entwicklung der Aufwendungen und der Stellen der Abteilung Friedhöfe
Ist
2009
EUR
Ist
2010
EUR
Ist
2011
EUR
Ist
2012
EUR
Plan
2013
EUR
Plan
2014
EUR
(laut Haushalts-planentwurf)
Plan
2015
EUR
(laut Haushalts-planentwurf)
Personal- und Versorgungs-
aufwendungen
8.081.073
8.812.172
8.767.506
8.793.423
8.901.844
8.257.018
8.451.098
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen
4.246.757
4.360.577
4.521.915
4.220.648
4.256.581
4.216.599
4.223.025
Sonstige Aufwendungen
697.183
526.752
474.179
569.600
440.959
522.581
525.526
Aufwendungen für interne Leistungen -
777.343
764.374
775.713
932.385
856.888
862.614
Kalk. Aufwendungen (AfA und kalk.
Zinsen)
3.509.922
3.660.491
3.638.382
4.013.862
3.564.458
3.522.398
3.099.055
Steuerungs-
umlage
346.287
678.609
709.604
501.370
636.807
553.888
531.670
Gesamt-
aufwendungen*
16.881.222
18.815.944
18.875.960
18.874.616
18.733.034
17.929.372
17.692.988
Stellenanteile
171,6
162,8
159,1
157,6
157,6
153,1
151,1

Hinweise:

* Zu Gesamtaufwendungen:
Die höheren Aufwendungen im Ist 2012 gegenüber Plan 2014/15 resultieren insbesondere aus:
- höhere Abschreibungen 2012 durch Korrekturbuchungen aufgrund der Inventur
- höhere Personalaufwendungen 2012 aufgrund nachträglicher PEWES-Buchungen aus 2011 und Vorjahre
- geringere Personalaufwendungen im Plan 2014 aufgrund Austritte von Mitarbeitern und geänderter Hochrechnung


3.2 Entwicklung der gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen sowie des Kostendeckungsgrades

Ist 2009 bis Plan 2013:
Ist
2009
EUR
Ist
2010
EUR
Ist
2011
EUR
Ist
2012
EUR
Plan
2013
EUR
Erträge* / **
10.797.686
13.420.586
12.906.960
12.550.298
13.059.765
Aufwendungen * / ***
16.106.144
18.293.488
17.831.139
18.078.242
18.209.185
Unterdeckung
-5.308.458
-4.872.902
-4.924.179
-5.527.944
-5.149.420
Kostendeckungsgrad
in %
67,04%
73,36%
72,38%
69,42%
71,72%

Erläuterungen:

* Bei den gebührenrelevanten Aufwendungen und Erträge sind Aufwendungen und Erträge für Ehrengräber, Kriegsgräber, Hoppenlaufriedhof etc. nicht enthalten. Ab 2011 sind bei den gebührenrelevanten Aufwendungen und Erträge auch die Aufwendungen und Erträge für Leistungen d. Bestattungsdienstes (hoheitlich) nicht enthalten (vgl. GPA Prüfungsbericht vom 04.10.2012)

Hinweise:

** Zu gebührenrelevante Erträge:
Ist 2009 gegenüber Ist 2010
vorzeitiger Buchungsschluss wegen Umstellung auf Doppik und Mehreinnahmen aufgrund Gebührenerhöhung 1,6 Mio.

*** Zu gebührenrelevante Aufwendungen:
Ist 2009 gegenüber Ist 2010
- der Anstieg der Personalaufwendungen aufgrund der geänderten Umlagesystematik.
- Umsetzung von Instandhaltungsanteilen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt
- Anstieg der Steuerungsumlage

Plan 2014 bis Plan 2015:
Plan 2014
EUR
(laut Haushalts-

planentwurf)
Plan 2014
EUR
(einschl. Gebühren-

anpassung)
Plan 2015
EUR
(laut Haushalts-

planentwurf)
Plan 2015
EUR
(einschl. Gebühren-

anpassung)
Erträge
12.541.583
13.743.641
12.541.583
13.984.053
Aufwendungen *
17.157.958
17.157.958
16.932.689
16.932.689
Unterdeckung
-4.616.375
-3.414.317
-4.391.106
-2.948.636
Kostendeckungsgrad
in %
73,09%
80,10%
74,07%
82,59%

Hinweise:

*Zu gebührenrelevante Aufwendungen:

Ist 2012 gegenüber Plan 2014
Die höheren Aufwendungen im Ist 2012 gegenüber Plan 2014 resultieren insbesondere aus:
- höhere Abschreibungen 2012 durch Korrekturbuchungen aufgrund der Inventur
- höhere Personalaufwendungen 2012 aufgrund nachträglicher PEWES-Buchungen aus 2011 und Vorjahre
- geringere Personalaufwendungen im Plan 2014 aufgrund Austritte von Mitarbeitern (Stellenstreichungen)
3.3 Entwicklung der Fallzahlen

Ist
2009
Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
Bestattungsfälle insgesamt
5.129
4.923
4.924
4.874
- davon Urnenbeisetzungen
3.166
3.040
3.219
3.214
- davon Erdbestattungen
1.963
1.883
1.705
1.660
Grundlage für die Kalkulation sind die fortgeschriebenen Fallzahlen 2012.


4. Grundsätze der Gebührenneukalkulation

Unterschiede Gebührenarten und ihre Berechnungsmethoden


Grabnutzungsgebühren
Bestattungsgebühren
Verwaltungsgebühren
Bsp.: 20-jähriges Nutzungsrecht für ein Wahlgrab, Reihengrab etc.Bsp.: Gebühr für Erdbestattung, Urnenbeisetzung, Feierhalle, Kühlraum …Bsp: Gebühr für Verwaltungstätigkeit bei Neueinräumung, Umschreibung, Erdbestattung
Kalkulation nach dem Äquivalenzprinzip
(Empfehlung GPA)
Kalkulation nach dem Divisionsverfahren
(Empfehlung GPA)
Vorgabe 20-2
§ 13 Abs.1 KAG i.v.m. §14 Abs.1 KAG§13 Abs.1 KAG i.v.m. §14 Abs.1 KAG§11 Abs. 2 KAG

4.1 Kalkulation nach dem Äquivalenzprinzip

Die von der GPA empfohlene Gebührenbemessung richtet sich nach dem Umfang der Nutzung wie z.B. Bruttograbfläche, Bestattungsmöglichkeiten und unterschiedliche Nutzungsdauern (Äquivalenzprinzip).
Unter Bruttograbfläche ist die für die Bestattung des Sarges bzw. für die Beisetzung der Urne benötigte Fläche (Nettograbfläche) zuzüglich der angrenzenden Rasen- und Wegefläche zu verstehen.


4.2 Kalkulation nach dem Divisionsverfahren

Bei der Kalkulation der einzelnen Gebührensätze nach dem Divisionsverfahren werden die Gesamtaufwendungen des jeweiligen Leistungsbereichs durch die Bemessungs-, bzw. Leistungseinheiten dividiert. Die Kalkulation nach dem Divisionsverfahren wurde von der GPA für die Bestattungsgebühren befürwortet.


4.3 Kalkulation der Verwaltungsgebühren

Nach §11 Abs. 2 KAG soll die Gebühr die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken.
Dies bedeutet, dass in der Regel eine kostendeckende Gebühr festzusetzen ist.

Die Kalkulation der Verwaltungsgebühren erfolgte unter analoger Anwendung der Kalkulationsgrundlagen für die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (GRDrs 331/2013). Danach wurde ein Stundensatz ermittelt und mit der Dauer der jeweiligen Verwaltungstätigkeit multipliziert.


4.4 Verbot der Kostenüberdeckung

Nach §14 Abs.1 KAG sind die Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Verbot der Kostenüberdeckung).

Gemäß §11 Abs.2 Satz 1 KAG soll die Gebühr die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung beteiligten decken. Verwaltungskosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten mit Ausnahme der kalkulatorischen Zinsen.

Die GPA akzeptiert bei einzelnen Gebührenleistungen der Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren eine Kostenüberdeckung von 10%-15%, wenn die Verwaltung von ihrer Lenkungsfunktion Gebrauch macht und darüber hinaus der Kostendeckungsgrad von 100% des gesamten Gebührentatbestandes nicht überschritten wird.


5. Musterrechnungen In Anlage 6 werden anhand von Musterrechnungen die Auswirkungen dargestellt, die sich durch die Gebührenänderungen ergeben. Dabei decken die Musterfälle die am häufigsten in Anspruch genommenen Bestattungsformen und die am häufigsten genutzten Friedhofseinrichtungen ab.

Für den Bürger ändert sich durch die Neukalkulation damit nicht sehr viel. In der Konsequenz lässt sich feststellen, dass im Vergleich zu den bisher geltenden Gebührensätzen die Feuerbestattungen (Musterfälle C und D) etwas teurer und die Erdbestattungen (Musterfälle A und B) in etwa gleich bleiben werden. Dieses Ergebnis geht auch bestattungspolitisch durchaus in die richtige Richtung: Es ist bekannt, dass sich Angehörige nicht selten entgegen ihrer eigentlichen Vorstellung nur deshalb für eine Feuerbestattung entscheiden, weil diese günstiger ist. Dem eigentlichen Wunsch nach einer Erdbestattung kommen die künftig niedrigeren Gebühren für die Erdbestattung entgegen.


6. Interkommunaler Gebührenvergleich

Zum Vergleich ist eine Aufstellung über die wesentlichen Friedhofsgebühren der Städte Esslingen, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Ludwigsburg, Böblingen, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim dargestellt (siehe Anlage 7).In den Gebührentatbeständen können jedoch unterschiedliche Nebenleistungen enthalten sein. Dies erschwert den Vergleich. Aussagen über den jeweiligen Kostendeckungsgrad sind nicht bekannt.


II. Anpassung der Entgelte des Krematoriums

1. Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, des Kostendeckungsgrades und der Fallzahlen

Das Entgelt für Einäscherungen durch das städtische Krematorium wurde zuletzt zum 01.01.2005 auf 429,31 EUR netto festgesetzt (GRDrs 891/2005).

Ist 2009 bis Plan 2013:
Ist
2009
EUR
Ist
2010
EUR
Ist
2011
EUR
Ist
2012
EUR
Plan
2013
EUR
Einäscherungsentgelt
935.722
1.213.445
1.009.505
972.108
1.006.327
Summe Gesamterträge*
935.722
1.213.445
1.009.505
972.108
1.006.327
Personal- und Versorgungsaufwendungen
260.937
182.654
191.197
167.245
191.502
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
313.225
305.517
319.704
303.954
332.513
Aufwendungen für interne Leistungen
29.365
34.011
45.810
63.265
37.712
Kalk. Aufwendungen (AfA und kalk. Zinsen)
402.079
396.923
383.276
340.935
360.783
Steuerungsumlage**
13.100
32.350
36.221
24.510
31.838
Gesamtaufwendungen
1.005.606
951.455
976.208
899.909
954.348
Über-/Unterdeckung
-69.884
261.990
33.297
72.199
51.980
Kostendeckungsgrad in %
93,05%
127,54%
103,41%
108,02%
105,45%
Stellenanteile
4
4
4
4
3
Anzahl Einäschrungen***
2.458
2.843
2.439
2.385
2.400

Hinweise:

* Zu Summe Gesamterträge:
Ist 2009 gegenüber Ist 2010
vorzeitiger Buchungsschluss wegen Umstellung auf Doppik

** Steuerungsumlage:
Ist 2009 gegenüber Ist 2010
Gestiegene Steuerungsumlage wegen Umstellung auf Doppik

*** Anzahl Einäscherungen
Ist 2010: Einmalig zusätzlich 400 Einäscherungen des Krematoriums Reutlingen

Plan 2014 bis Plan 2015:
Plan
2014
(fortgeschrieben)
EUR
(laut Haushaltsplan-entwurf)
Plan
2014
(fortgeschrieben)
EUR
(einschl. Entgeltanpassung)
Plan
2015
(fortgeschrieben)
EUR
(laut Haushaltsplan-entwurf)
Plan
2015
(fortgeschrieben)
EUR
(einschl. Entgeltanpassung)
Entgelt Krematorium
1.006.077
932.481
1.006.077
917.762
Summe Gesamterträge
1.006.077
932.481
1.006.077
917.762
Personal- und Versorgungsaufwendungen*
262.357
262.357
265.342
265.342
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen**
375.356
375.356
376.788
376.788
Aufwendungen für interne Leistungen
30.211
30.211
30.711
30.711
Kalk. Aufwendungen (AfA und kalk. Zinsen)
218.133
218.133
212.328
212.328
Steuerungsumlage
25.192
25.192
24.601
24.601
Gesamtaufwendungen
911.249
911.249
909.770
909.770
Über-/Unterdeckung
94.828
21.232
96.306
7.991
Kostendeckungsgrad in %***
110,41%
102,33%
110,59%
100,88%
Stellenanteile
4
4
4
4
Anzahl Einäscherungen****
2.400
2.400
2.400
2.400

Hinweise:

* Personal- und Versorgungsaufwendungen Plan 2014/2015:
Erhöhung Planansatz Personalaufwendungen um je 125T EUR aufgrund überarbeitetem Umlage-/Verrechnungskonzept und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten

** Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Plan 2014/2015
Im Zusammenhang mit der generellen Neukalkulation verursachungsgerechtere, direkte Zuordnung (+ 40T EUR)

*** Kostendeckungsgrad Plan 2014/2015:
Die Überdeckung resultiert insbesondere aus geringeren Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen aufgrund Korrekturbuchungen im Rahmen der Inventur 2012.

**** Anzahl Einäscherungen
Ist 2012: Rückgang der Einäscherungszahlen aufgrund von Wartungs- und Reparaturarbeiten. Es war tageweise keine Einäscherung möglich, so dass in Reutlingen eingeäschert wurde.


2. Entgeltanpassung aufgrund der Neukalkulation
Bisher betrug das Nettoentgelt für die Einäscherung von Erwachsenen und Kindern über 10 Jahre 429,31 EUR. Darin waren alle Leistungen enthalten. Aus Transparenzgründen wurden bei der Neukalkulation alle Leistungen getrennt kalkuliert und dargestellt.

Gemäß §14 Abs.1 i.V.m §13 Abs.2 KAG sind die Gebühren/Entgelte so zu bemessen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Verbot der Kostenüberdeckung).

Bei Beibehaltung der aktuellen Entgelthöhe würde voraussichtlich ein Kostendeckungsgrad 2014/2015 von rd. 110% erreicht werden.

Deshalb wird folgende Anpassung der Entgelte vorgeschlagen:

Teilleistungen
Aktuelles Entgelt netto EUR
Neues Entgelt
netto EUR
Einäscherung Erwachsene und Kinder über 10 Jahren
(bis 12/2013)
429,31
-
Einäscherung Erwachsene und Kinder über 10 Jahren
(ab 03/2014)
-
212,61
Entgelt für Verwaltungstätigkeit Einäscherung
-
29,41
Urne
-
10,92
Kühlraum je angefangener Tag
-
105,88
Summe
429,31
358,82


3. Finanzielle Auswirkungen Die Anpassung der Entgelte führen zu Wenigereinnahmen in Höhe von voraussichtlich
40 TEUR in 2014 und 54 TEUR in 2015 im Vergleich zum Ergebnis 2012 gerechnet. Der Kostendeckungsgrad wird 2014 voraussichtlich 102,3% und 2015 voraussichtlich 100,9% betragen.

III. Erhöhung der Bearbeitungsentgelte des Städtischen Bestattungsdienstes

Die Bruttobearbeitungsentgelte für die Inanspruchnahme des Städtischen Bestattungsdienstes wurden zuletzt 2007 auf 96,64 EUR bzw. mit Hausbesuch auf 147,06 EUR netto erhöht (GRDrs 1033/2006).

1. Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, des Kostendeckungsgrades und der Fallzahlen 2007 bis 2011:
Ist
2009
EUR
Ist
2010
EUR
Ist
2011
EUR
Ist
2012
EUR
Plan
2013
EUR
Vermittlungsprovision
135.765
143.329
125.666
127.219
146.068
Bearbeitungsentgelt
90.810
109.476
106.520
81.023
109.800
Summe Gesamterträge*
226.576
252.805
232.186
208.242
255.868
Personal- und Versorgungsaufwendungen
167.933
188.422
200.719
205.728
208.238
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
65.955
38.078
41.322
42.914
41.017
Aufwendungen für interne Leistungen
19.635
14.613
14.061
17.507
17.556
Kalk. Aufwendungen (AfA und kalk. Zinsen)
3.023
4.413
2.507
3.173
6.305
Steuerungsumlage**
4.413
10.340
11.752
11.171
10.783
Gesamtaufwendungen
260.959
255.866
270.361
280.493
273.116
Unter-/Überdeckung
-34.383
-3.061
-38.175
-72.251
-17.248
Kostendeckungsgrad in %***
86,82%
98,80%
85,88%
74,24%
93,68%
Stellenanteile
4
4
4
4
4
Fallzahlen
1.499
1.428
1.436
1.158
1.400

Hinweis:
* Zu Summe Gesamterträge:
Ist 2009 gegenüber Ist 2010
vorzeitiger Buchungsschluss wegen Umstellung auf Doppik

** Steuerungsumlage:
Ist 2009 gegenüber Ist 2010
Gestiegene Steuerungsumlage wegen Umstellung auf Doppik

*** Kostendeckungsgrad 2012:
Durch krankheitsbedingte Fehlzeiten beim Städtischen Bestattungsdienst konnten in 250 Fällen, bei denen in 2012 die Bestattung durchgeführt wurde, die Verbuchungen erst in 2013 vorgenommen werden. Bei einer Verbuchung der 250 Fälle in 2012, würde der Kostendeckungsgrad 82,85% betragen.

2012 bis Plan 2015:
Plan
2014
(fortgeschrieben)
EUR
(laut Haushaltsplan-entwurf)
Plan
2014
(fortgeschrieben)
EUR
(einschl. Entgeltanpassung)
Plan
2015
(fortgeschrieben)
EUR
(laut Haushaltsplan-entwurf)
Plan
2015
(fortgeschrieben)
EUR
(einschl. Entgeltanpassung)
Vermittlungsprovision*
125.000
125.000
125.000
125.000
Bearbeitungsentgelt
109.800
170.488
109.800
183.385
Summe Gesamterträge
234.800
295.488
234.800
308.385
Personal- und Versorgungsaufwendungen**
233.036
237.390
233.036
237.390
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
38.251
38.223
38.251
38.223
Aufwendungen für interne Leistungen
15.541
15.792
15.541
15.792
Kalk. Aufwendungen (AfA und kalk. Zinsen)
5.942
5.209
5.942
5.209
Steuerungsumlage
12.221
12.011
12.221
12.011
Gesamtaufwendungen
304.992
308.625
304.991
308.625
Unterdeckung
-70.192
-13.137
-70.191
-240
Kostendeckungsgrad in %
76,99%
95,74%
76,99%
99,92%
Stellenanteile
4
4
4
4
Fallzahlen
1.400
1.400
1.400
1.400

Hinweise:

Plan 2014/2015 fortgeschrieben = Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfes 2014/2015:

* Vermittlungsprovision 2014/2015
Reduzierung der Vermittlungsprovisionen auf 125 T EUR

** Personalaufwendungen 2014/2015:
Personalkostenplanung 2014/2015 inkl. fortgeschriebene Zuschläge wie Wochenendzuschläge und Rufbereitschaftszuschläge i.H.v. 36 T EUR




2. Erhöhung der Bearbeitungsentgelte Die Gesamterträge des Städtischen Bestattungsdienstes resultieren aus der Vermittlungsprovision und dem Bearbeitungsentgelt.

Die Einnahmen aus Vermittlungsprovisionen gehen stetig zurück. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen geht der Trend hin zur Feuerbestattung. Auswertungen der Bestattungsabrechnungen des Städtischen Bestattungsdienstes zeigen, dass tendenziell bei Erdbestattungen mehr Geld für die in Anspruch genommenen Leistungen (mehr Blumenschmuck, höherwertigerer Sarg, höherwertigere Dekoration des Aufbahrungsraumes etc.) ausgegeben wird als bei Feuerbestattungen. Geht die Anzahl der Erdbestattungen zurück, sinken konsequenterweise auch die höheren Vermittlungsprovisionseinnahmen aus den teureren Leistungen. Weiter führten die Ausschreibung der durch den Bestattungsdienst vermittelten Lieferungen und Leistungen zu kontinuierlich zurückgehenden Vergabesummen. (1.265.782 EUR für den Leistungszeitraum 01.04.2004 bis 31.03.2005; 965.992 EUR, für den Leistungszeitraum 01.04.2012 bis 31.03.2013; aktuell
992.094 EUR für den Leistungszeitraum 01.04.2013 bis 31.03.2014). Dies kommt einerseits den Kunden zu Gute, führt aber andererseits zu weiter sinkenden Vermittlungsprovisionen.

Angesichts der geschilderten Entwicklungen und des darüber hinaus feststellbaren Trends weg von "üppigen" und eher hin zu einfachen Bestattungen wird eine signifikante Erhöhung der Einnahmen aus Vermittlungsprovisionen nicht umsetzbar sein.

Die Bearbeitungsentgelte, die der Städtische Bestattungsdienst erhebt, sind seit 2007 unverändert. Es wird deshalb vorgeschlagen das Nettobearbeitungsentgelt von 96,64 EUR um 34,45 EUR (+35,64%) auf 131,09 EUR bzw. mit Hausbesuch/Bestattungsvorsorge in Höhe von 147,06 EUR um 44,54 EUR (+44,54%) auf 191,60 EUR zu erhöhen um den vorgegebenen Kostendeckungsgrad von 100% zu erreichen.


3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Erhöhung der Bearbeitungsentgelte wird mit Mehreinnahmen von insgesamt
87 TEUR in 2014 bzw. von insgesamt 100 TEUR in 2015 im Vergleich zum Ergebnis 2012 gerechnet. Der Kostendeckungsgrad des Städtischen Bestattungsdienstes wird von 74,24% in 2012 auf voraussichtlich 95,7% in 2014 bzw. auf 100% in 2015 steigen.



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Anlage 2 - Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührenverzeichnis ab 01.03.2014.pdfAnlage 2 - Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührenverzeichnis ab 01.03.2014.pdfAnlage 3 - Gebührentabelle.pdfAnlage 3 - Gebührentabelle.pdfAnlage 4 - Entgelttabellen Krematorium und Bestattungsdienst ab 01.03.2014.pdfAnlage 4 - Entgelttabellen Krematorium und Bestattungsdienst ab 01.03.2014.pdfAnlage 5 - Gebührenkalkulation ab 01.03.2014.pdfAnlage 5 - Gebührenkalkulation ab 01.03.2014.pdfAnlage 6 - Musterrechnungen.pdfAnlage 6 - Musterrechnungen.pdfAnlage 7 - Interkommunaler Friedhofsgebührenvergleich .pdfAnlage 7 - Interkommunaler Friedhofsgebührenvergleich .pdf