Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
432
18
VerhandlungDrucksache:
867/2010
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 15.12.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Aktuelle Entwicklung der Schülerbeförderung

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 01.12.2010, GRDrs 867/2010.


Auf Kritik stößt bei StR Lazaridis (90/GRÜNE) die Verschiebung des Themas "Ausweitung des Schülerbonus auf Bafög- und SGB III-Empfänger" in die nächsten Haushaltsplanberatungen. Diese Verschiebung ist für StRin Ripsam (CDU) aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Haushaltsplanberatungen und aufgrund der finanziellen Situation der Landeshauptstadt nachvollziehbar. Dass seine Fraktion dieses Thema in den nächsten Haushaltsplanberatungen aufgreifen wird, kündigt StR Kanzleiter (SPD) an. Er vermisste seitens der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion einen Antrag, 150.000 € für die Ausweitung des Schülerbonus bereitzustellen. Seitens StRin Küstler (SÖS und LINKE) wird das Scheitern der Schülerbonusausweitung bedauert. Sie kündigt an, sich in den kommenden Haushaltsplanberatungen dafür einzusetzen, dass auch SGB II-Empfänger diese Leistung wieder erhalten.

Bezogen auf die fehlenden 150.000 € erklärt die Vorsitzende, die erhofften Rückläufe nach der Zuschussreduzierung beim Schulabo um 50 % im Rahmen der vergangenen Haushaltsplanberatungen seien nicht eingetreten. Die Kürzung habe nicht wie von vielen Ratsmitgliedern befürchtet dazu geführt, dass das Schulabo nicht mehr in Anspruch genommen wird, sondern die Antragszahl habe sich sogar noch erhöht. Zum Thema Schülerbonus nimmt sie mit, dass diese Thematik in den nächsten Haushaltsplanberatungen wieder aufgerufen werden soll.

In Zusammenhang mit der Zurückstellung der Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten sieht StR Lazaridis die durch die Mitglieder der gebildeten Arbeitsgruppe geäußerte Vermutung, es könne sich um ein "Stuttgart-spezifisches Problem" handeln, als Ohrfeige nicht nur für den Oberbürgermeister, sondern auch für die betroffenen Eltern und Kinder an. Er bittet, wenn möglich, um die Überlassung des Arbeitsgruppenprotokolls. Land und Schulträger seien verpflichtet, für einen adäquaten Transport der betroffenen Kinder zu sorgen. Dass hier das Land die Stadt im Stich lasse, sei beschämend. Auch hier müsse zur Kenntnis genommen werden, dass die Qualitätsverbesserungen für behinderte Menschen, in die Haushaltsplanberatungen verschoben werden muss. StRin Ripsam zeigt sich ebenfalls etwas darüber verwundert, dass es sich hier um ein Stuttgart-spezifisches Problem handeln soll. Der Qualitätsrahmen gehöre in Zukunft bei der Neuvergabe intensiver beachtet.

Die Haltung des Landes hinsichtlich der Qualitätsfrage wird von StR Kanzleiter und StRin Küstler kritisiert. Im selben Zusammenhang bezeichnet BMin Dr. Eisenmann den Umgang des Landes mit der Stadt als grenzwertig. Der Herr Oberbürgermeister habe in seinem Schreiben an den Ministerpräsidenten dieses Thema überhaupt erst auf die
Tagesordnung gesetzt. Natürlich trete ein solches Thema in Stuttgart aufgrund der Größe des Schulstandortes, aufgrund der Größe der Stadt und aufgrund der Größe des Einzugsgebietes massierter auf, und natürlich sei die Stadtverwaltung davon überrascht worden, dass sich eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Herrn Staatssekretär Hillebrand, ohne dass Stuttgart eingeladen worden sei, gebildet hat. Auch sei die Stadt bei einer Umfrage bei Schulen und Schulträgern über die abzufragenden Punkte außen vor geblieben. Das Ergebnis dieser Umfrage könne nur noch zur Kenntnis genommen werden; die Stuttgarter Schulverwaltung hätte hier sich noch andere Fragen gewünscht. Man wolle bei der Landesregierung erneut vorstellig werden mit der Bitte, an dieser
Arbeitsgruppe beteiligte zu werden. Es handle sich um ein Thema von zentraler Bedeutung, wo die Stadt hinsichtlich des finanziellen Ausgleichs die Unterstützung des Landes benötigte.

Bezogen auf Klagen über die für die Schülertransporte beauftrage Firma Sonnenschein leitet StRin Küstler die Schlussfolgerung ab, dass die Qualitätsrichtlinien dringend umgesetzt werden müssen. Mittlerweile gebe es Eltern, die ihre Kinder anderweitig beförderten, und diese müssten die dabei entstehenden Mehrkosten unter großen Schwierigkeiten selber aufbringen. Angesichts täglich neuer Beschwerden, so StR Lazaridis, habe das Schulverwaltungsamt ja ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Einer Bitte von ihm entsprechend berichtet Frau Korn (SchulverwA), hauptsächlich betroffen sei die Schule für Körperbehinderte. Das erst dieser Tage stattgefundene Gespräch, an dem Eltern dieser Schule und auch das Staatliche Schulamt teilgenommen haben, habe ergeben, dass einzelne Touren betroffen sind. Dies seien Anlaufschwierigkeiten. Gegenüber der Firma Sonnenschein habe man eindeutig erklärt, dass in diesen Bereich Nachschulungen/Nachbesserungen stattfinden müssen. So müsse auch formal vorgegangen werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden könne. Das Schulverwaltungsamt stehe hier mit dem Rechtsamt in Kontakt, um gegebenenfalls, sollte den aufgetretenen Defiziten nicht abgeholfen werden, eine Kündigung aussprechen zu können. Das nächste Gespräch sei auf Ende Januar terminiert und die Firma Sonnenschein habe zugesagt, bis 15. Januar 2011 alle monierten Punkte in Ordnung zu bringen. Bei den aufgetretenen Problemen handle es sich neben kleineren Dingen durchaus auch um massive Defizite.

Nachdem StRin Ripsam den Wunsch äußert, konkret die Defizite zu benennen, sagt die Vorsitzende eine ausführliche schriftliche Beantwortung sowie damit verbunden die
Überlassung des Schreibens an die Landesregierung zu.


Gegen diese Vorgehensweise und zur Zusage von BMin Dr. Eisenmann, diesen
Tagesordnungspunkt dann erneut zur Beratung vorsehen zu wollen, sobald mit dem Land ein Verfahren gefunden worden ist, ergeben sich keine Einwendungen.

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 867/2010 Kenntnis genommen.

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