· Betriebe und Kulturorte, die für das Kulturleben Stuttgarts und seine Vielfalt eine besondere Relevanz besitzen
· angemessene Mietkonditionen für die Veranstalter*innen
· bei eigenen Veranstaltungen: angemessene Konditionen für die ausübenden Künstler*innen
· professioneller Betrieb der Spielstätte oder des Clubs im Bereich Jazz, Rock und Pop mit Sitz in Stuttgart und mit einem Schwerpunkt auf kuratierten und/oder Liveprogrammen (Live-Musik oder Live-DJ-Veranstaltungen)
· Konzertraum/Konzerträume (unter einer Konzession/einem Namen) mit einer Besucherkapazität von insgesamt maximal 2.500 Personen
· Spielstätten oder Clubs müssen zum Zweck der Durchführung von Livemusikveranstaltungen betrieben werden oder regelmäßig Livemusikveranstaltungen anbieten. Ein regelmäßiger Spielbetrieb muss nachgewiesen werden; dieser liegt i. d. R. vor, wenn die Spielstätte durchschnittlich mindestens eine Livemusikveranstaltung pro Woche durchführt. Begründete Unterbrechungen des Spielbetriebs sind bis zu insgesamt drei Monaten (insbesondere durch Renovierung u. ä.) zulässig.
· Clubs und Spielstätten müssen sich nachweislich um eine Mietstundung und -minderung bemüht haben. Mietkostenzuschüsse müssen mit einem finanziellen Entgegenkommen seitens des Vermieters einhergehen bzw. der Zusicherung einer längerfristigen Nutzung der Immobilie als Kultureinrichtung durch den Mieter.
· Bei einer etwaigen Förderung der Landeshauptstadt Stuttgart handelt es sich um eine nachgeordnete Hilfestellung, zunächst greifen die Hilfsprogramme von Bund und Land.
c) Veranstaltungsbetriebe Zu den Veranstaltungsbetrieben in Stuttgart zählen: SKS Russ, C² CONCERTS GmbH, Chimperator Live GmbH, Music Circus Concertbüro GmbH & Co KG, OPUS Festival-, Veranstaltungs- und Management GmbH, StuttgartKonzert Veranstaltungs GmbH. Insbesondere SKS Russ stellt durch ein breites Programm sowohl im klassischen Bereich mit Abonnementreihen und Highlight-Konzerten internationaler Künstler*innen als auch im Rock/Pop-Bereich mit einer großen Bandbreite internationaler Stars die kulturelle Grundversorgung Stuttgarts sicher. Das Traditionsunternehmen prägt Stuttgarts Kulturleben seit Jahrzehnten. Der durch die Corona-Krise bedingte Fehlbedarf beläuft sich auf durchschnittlich rund 50.000 EUR pro Monat, wenn der Betrieb im September wieder aufgenommen werden kann. Eine besondere Rolle kommt darüber hinaus der Kulturgemeinschaft zu. Als Verein organisiert, macht sie durch Abonnements und günstige Kontingente Kultur niederschwellig zugänglich und organisiert Kulturereignisse als gemeinschaftliches Erlebnis. Wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen bei diesen Unternehmen vor allem durch Fixkosten wie Personal-, Miet- und Nebenkosten sowie laufende Verpflichtungen. Aus Sicht der Kulturverwaltung gestalten die Veranstaltungsbetriebe ein vielfältiges Kulturangebot wesentlich mit, einerseits wegen ihres breiten Angebots, andererseits, weil auch sie häufig kleinere, kulturell herausragende Veranstaltungen ins Programm nehmen, die durch rentable Konzerte querfinanziert werden. Diese Veranstaltungen abseits des Mainstreams befördern die Vielfalt der Musikszene und bieten einen Nährboden für innovative und experimentelle künstlerische Ausdrucksformen. Sie geben Nachwuchskünstler*innen eine Bühne und sind insofern auch ein wichtiger Wachstumsfaktor für die Musikwirtschaft. Mindestanforderungen, die die Kulturverwaltung bei einer etwaigen Unterstützung von Veranstalter*innen als notwendig erachtet: · Veranstalter*innen agieren nicht ausschließlich renditeorientiert, sondern nehmen kleinere, kulturell herausragende Konzerte ins Programm
· Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart
· angemessene Konditionen für die ausübenden Künstler*innen
· Veranstalter*innen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 12 Monate im Geschäftsbetrieb sein
Beteiligte Stellen Hinweis des Referats WFB: Eine finanzielle Unterstützung wirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Corona-Krise ist für die LHS nicht darstellbar. Darunter fallen auch die Betriebe der Live- und Veranstaltungs-, und Clubszene. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sind der Bund und das Land für die Förderung dieser Betriebe verantwortlich. Im Rahmen der Gleichbehandlung würde die Unterstützung eines Wirtschaftsbereichs berechtigte Begehrlichkeiten anderer Bereiche, die gleichermaßen von der Corona-Krise betroffen sind, wecken (z.B. Schausteller und Festzeltwirte, Hotel- und Gaststättengewerbe, Handel etc.). Die Corona-Krise wird sich erheblich auf die städtische Finanzlage auswirken und die Erfüllung der kommunalen Aufgaben haben im Hinblick auf eine verantwortungsbewusste Haushaltswirtschaft höchste Priorität. Die finanzielle Förderung außerhalb der üblichen Förderbereiche ist deshalb nicht darstellbar. Vorliegende Anträge/Anfragen keine Antrag Nr. 115/2020 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, Freie Wähler-Fraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft "Kulturelle Infrastruktur absichern" vom 21.04.2020 Antrag Nr. 102/2020 der SPD-Gemeinderatsfraktion "Unterstützungsmaßnahmen: Mietkostenzuschuss vor allem im Kulturbereich" vom 09.04.2020 Anfrage Nr. 106/2020 der PULS-Fraktionsgemeinschaft "Finanzielle Hilfe für Stuttgarter Club-Kultur und das Nachtleben" vom 09.04.2020 Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister keine <Anlagen> zum Seitenanfang