Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
252
17
VerhandlungDrucksache:
625/2021
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 14.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Klinikum Stuttgart gKAöR
Jahresabschluss 2020

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 02.07.2021, GRDrs 625/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Feststellung des Jahresabschlusses des Klinikums Stuttgart zum 31. Dezember 2020 in der vorgelegten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 43.413.083,88 EUR wird zugestimmt.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart gleicht den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 43.413.083,88 EUR durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage des Klinikums aus (Teilergebnishaushalt 200, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke). Der Jahresfehlbetrag 2020 des Klinikums in Höhe von 43.413.083,88 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. In die Kapitalrücklage wurden bereits im Geschäftsjahr 2020 Abschlagszahlungen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 32.000 TEUR durch die LHS zugeführt.

3. Der Gewährung der Zuschüsse für 2020 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrags für die:
4. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 wird die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestimmt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17a KHG sowie die Prüfung der Bezüge des Vorstands.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Ein Testatsexemplar Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht befindet sich bei den Akten der Hauptaktei.

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit folgenden Tagesordnungspunkten aufgerufen:

Der Ausschuss kommt überein zu diesem und zum TOP 16 erst in der morgigen Gemeinderatssitzung eine Aussprache vorzusehen.

Der Verwaltungsausschuss verweist diesen Tagesordnungspunkt somit ohne Votum in die morgige Sitzung des Gemeinderates.

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