Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9561-02
GRDrs 638/2012
Stuttgart,
09/21/2012



Verwaltungsgebührensatzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
26.09.2012
27.09.2012



Beschlußantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) einschließlich des Gebührenverzeichnisses wird gemäß Anlage 1 und Anlage 2 beschlossen.

2. Der Gemeinderat genehmigt die kalkulierten Gebührensätze gemäß Anlagen 3 bis 19.


Begründung:


An die Form von Satzungen werden hohe rechtliche Anforderungen gestellt. Unter anderem sind bei Gebührensatzungen dem Gemeinderat ausreichende Informationen über die Berechnungsgrundlagen der Gebührensätze zur Verfügung zu stellen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass dies bei der Verwaltungsgebührensatzung möglicherweise nicht im erforderlichen Umfang geschehen ist. Um rechtliche Risiken auszuschließen wird diese Beschlussvorlage einschließlich der zugrundeliegenden Kalkulationen vorgelegt, um rückwirkend Rechtssicherheit zu erlangen. Die Gebühren ändern sich durch diese Vorlage weder nach der Art noch nach der Höhe, so dass sich für Adressaten früherer Gebührenbescheide keine Nachteile ergeben.

Dabei konnte rückwirkend die Gebührenziffer 31 (Sozialamt) entfallen. Es ist in diesem Bereich in den letzten Jahren kein Anwendungsfall eingetreten, da bei Erfüllung eines der Tatbestände jeweils eine Befreiung von der Gebührenerhebung nach § 8 der Verordnung des Innenministeriums über Nutzungsgebühren und Verwaltungsgebührenbefreiung in Eingliederungsangelegenheiten (EglGebVO) vorlag. Sollten doch vereinzelte Anwendungsfälle auftreten, die nicht unter die Ausnahmeregelung des § 8 EglGebVO fallen, wäre eine Gebührenerhebung im Verhältnis zum damit verbundenen Verwaltungsaufwand finanziell nicht vertretbar. Auf die bisher in Ziffer 31 des Gebührenverzeichnisses beschriebenen Gebührentatbestände wird daher verzichtet.

Der Gemeinderat billigt mit dem Satzungsbeschluss die Kalkulationen der Verwaltung, aus denen die bisher geltenden Gebührensätze hervorgegangen sind. Von Anfang an haben sich die Gebührensätze der Verwaltungsgebührensatzung am tatsächlichen Aufwand für die Erbringung der entsprechenden Leistungen orientiert. Auch im jetzt erneut vorgelegten Gebührenverzeichnis decken die Gebühren zumeist genau die kalkulierten Kosten. Ausnahmen werden nachfolgend erläutert:

In den Gebühren für Kirchenaustritte wurde aufgrund sozialer Gesichtspunkte eine ermäßigte Gebühr für nicht berufstätige Antragsteller und für Schüler/Studenten etc. vorgesehen (Gebührenverzeichnis Ziffer 19.1.1).

Vom Gesundheitsamt wurde beim Infektionsschutz in einigen Fällen auf die Festlegung von Gebühren aus übergeordneten Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung verzichtet. Hier besteht ein so großes öffentliches Interesse an der Erbringung der Leistungen der Stadtverwaltung, dass die Betroffenen nicht durch die Erhebung von Gebühren belastet werden sollen. Dies betrifft die Ziffern 32.45, 32.47, 32.49 und 32.50.

Die nächste Anpassung der Verwaltungsgebühren mit neuer Kalkulation auf den aktualisierten Kostenstand ist zum 1.1.2013 beabsichtigt.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet. Die Vorlage wurde von den zuständigen Sachbearbeitern der beteiligten Ämter einvernehmlich erarbeitet, so dass die Referate RSO, KBS, SJG, StU, und T die Vorlage lediglich zur Kenntnis erhalten haben.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Verwaltungsgebührensatzung
Anlage 2: Gebührenverzeichnis
Anlagen 3 bis 19: Gebührenkalkulationen





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Anlage 1 Satzung.docAnlage 1 Satzung.docAnlage 2 neu Gebührenverzeichnis.docAnlage 2 neu Gebührenverzeichnis.docAnlage 3 zu Nr 2.pdfAnlage 3 zu Nr 2.pdfAnlage 4 zu Nr 3.xlsAnlage 4 zu Nr 3.xlsAnlage 5 zu Nr 4.pdfAnlage 5 zu Nr 4.pdfAnlage 6 zu Nrn 5-9, 12-14, 17.xlsAnlage 6 zu Nrn 5-9, 12-14, 17.xlsAnlage 7 zu Nr 10.pdfAnlage 7 zu Nr 10.pdfAnlage 8 zu Nr 11.pdfAnlage 8 zu Nr 11.pdfAnlage 9 zu Nr 15.pdfAnlage 9 zu Nr 15.pdfAnlage 10 zu Nr 16.pdfAnlage 10 zu Nr 16.pdfAnlage 11 zu Nr 18.xlsAnlage 11 zu Nr 18.xlsAnlage 12 zu Nr 19.pdfAnlage 12 zu Nr 19.pdfAnlage 13 neu zu Nr 20-27.xlsAnlage 13 neu zu Nr 20-27.xlsAnlage 13 zu Nr 20-27 Teil 2.xlsAnlage 13 zu Nr 20-27 Teil 2.xlsAnlage 14 zu Nr 29.xlsAnlage 14 zu Nr 29.xlsAnlage 15 zu Nr 30.pdfAnlage 15 zu Nr 30.pdfAnlage 16 zu Nr 32.xlsAnlage 16 zu Nr 32.xlsAnlage 17 zu Nr 33.docAnlage 17 zu Nr 33.docAnlage 18 zu Nr 34 und 28.xlsAnlage 18 zu Nr 34 und 28.xlsAnlage 19 zu Nr 35.pdfAnlage 19 zu Nr 35.pdf