Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
354
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VerhandlungDrucksache:
69/2021
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 22.09.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Neubau John Cranko Schule, Beteiligung an Mehrkosten

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 24.02.2021, öffentlich, Nr. 54
Ergebnis: Zurückstellung

Gemeinderat vom 25.02.2021, öffentlich, Nr. 33
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Verschiebung des Sitzungsbeginns auf 16:30 Uhr

Gemeinderat vom 25.02.2021, öffentlich, Nr. 45
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 11.02.2021, GRDrs 69/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Einer hälftigen Beteiligung an Mehrkosten von 4,6 Mio. Euro beim Neubau der John Cranko Schule, somit einem städtischen Anteil von 2,3 Mio. EUR, wird zugestimmt. Die Abwicklung erfolgt über die rechtlich unselbstständige "Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der württembergischen Staatstheater Stuttgart" der Landeshauptstadt Stuttgart.


2. Die für die Kostenbeteiligung bei der Stiftung zusätzlich benötigten Mittel werden von der Stadt im Wege der Zustiftung ins Stiftungskapital gegeben. Die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 1.721.000 EUR werden im Teilergebnishaushalt 2021 THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811- Kulturförderung, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt. Die Mittelbereitstellung ist im Nachtrag 2021 berücksichtigt.

3. Die Auszahlung in Höhe von 2,3 Mio. EUR an das Land ist im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 200 - Stadtkämmerei, im Projekt 7.208900 - Abwicklung Stiftungen/Fonds, Auszahlungsgruppe 7871 - Hochbaumaßnahmen gedeckt. Die Mittelbereitstellung ist im Nachtrag 2021 berücksichtigt.


BM Fuhrmann erklärt eingangs, die Beteiligung an den Mehrkosten habe nichts mit der Durchwegung zu tun. OB Dr. Nopper habe zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Intendanten Herrn Hendriks geführt, in dem verschiedene Optionen der Durchwegung (z. B. temporär) diskutiert worden seien. Die John-Cranko-Schule habe dazu grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Es gebe noch keine finale Lösung, jedoch sei eine temporäre Sperrung immer mit einem gewissen Aufwand verbunden.

StR Winter (90/GRÜNE) bestätigt, dass die Durchwegung nichts mit der Beteiligung an den Mehrkosten zu tun habe. Die Vorlage habe lediglich Anlass zur Nachfrage gegeben. Es müsse bei der Durchwegung einen Ausgleich zwischen der Schutzwürdigkeit der Schule und dem Wunsch nach öffentlicher Nutzung geben. Der Vorlage zu den Mehrkosten könne er zustimmen.

Mehr Verbindlichkeit in den Aussagen fordert StR Körner (SPD) ein. Die Inhalte des Gespräches müssten im Bezirksbeirat und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik erst vorgestellt werden, bevor ein Beschluss gefasst werde.

BM Fuhrmann sagt zu, die Gesprächsergebnisse in den beiden Gremien vorzustellen. Es sei Bewegung in die Thematik der Durchwegung gekommen. Nichtsdestotrotz gehe es in der heutigen Vorlage um die Beteiligung an den Mehrkosten, zu der man vertraglich verpflichtet sei.

StR Körner bittet darum, bis zur Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2021 einen Termin für die Berichterstattung mitzuteilen. Unter dieser Voraussetzung könne er sich eine Beschlussfassung im Gemeinderat vorstellen.

Dem Wunsch nach Verbindlichkeit kann sich StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) anschließen. Er wolle die beiden Aspekte nicht miteinander verbinden und vertraue darauf, dass eine Berichterstattung zu den Gesprächsinhalten erfolgen werde.

BM Fuhrmann betont, die Beschlussfassung im Gemeinderat sei dringend, um dem Land Rückmeldung geben zu können.

Den Vorschlag von StR Körner kann StR Kotz (CDU) unterstützen. Der OB-Bereich solle heute noch eine verbindlichere schriftliche Aussage an die Fraktionen versenden. Über die Vorlage werde dann final im Gemeinderat entschieden.



BM Fuhrmann stellt fest:

Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Votum in den Gemeinderat verwiesen.

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