Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI / 50
GRDrs 1162/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Hitzeschutzsofortprogramm eilt – der nächste heiße Sommer kommt

Beantwortung / Stellungnahme

Zum Schutz vor sommerlicher Hitze können Wohnungslose in der Landeshauptstadt Stuttgart tagsüber die Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe oder die verschiedenen städtischen Unterbringungsangebote (z. B. Zentrale Notübernachtung oder Sozialunterkünfte) aufsuchen.

Diese Tagesstätten sind nur für alleinstehende Erwachsene und nicht für Familien mit Kindern zugänglich.

Die Zentrale Notübernachtung (ZNÜ) ist mit zwei Gebäuden ganzjährig geöffnet, in den Wintermonaten von November bis März bei Bedarf auch mit bis zu vier Gebäuden. Die ZNÜ ist in den Sommermonaten jedoch nur für alleinstehende Obdachlose mit Leistungsanspruch nach dem SGB II zugänglich.

Die Sozialunterkünfte stehen ganzjährig zur Verfügung, allerdings grundsätzlich nur Alleinstehenden und Familien mit Leistungsanspruch nach dem SGB II.

Im Sommer sind somit vor allem obdachlose Alleinstehende ohne Schlafplatz in der ZNÜ und obdachlose Familien ohne Leistungsanspruch besonders von der Hitze betroffen, weil sie keinen Rückzugsort haben, um sich abzukühlen.

Um den Hitzeschutz für beide Personengruppen effektiv zu verbessern, könnte folgende ausgeweitete Öffnung der Gebäude der Zentralen Notübernachtung in den Sommermonaten eine zusätzliche Maßnahme sein:

Hitzeschutz für alleinstehende Obdachlose

Bisher wird das als Winternotquartier für Alleinstehende genutzte dritte Gebäude der Zentralen Notübernachtung in den Sommermonaten ab 1. April, spätestens jedoch ab 1. Mai, geschlossen. Um obdachlose alleinstehende Erwachsene vor Hitze zu schützen, könnte das dritte Gebäude in den Sommermonaten geöffnet bleiben, um mehr Personen einen Zugang zu ermöglichen. An besonders heißen Tagen, wenn auch der Hitzebus fährt, könnte es zusätzlich für Menschen ohne Leistungsanspruch zugänglich gemacht werden, analog zum Erfrierungsschutz.

Hierfür würden folgende Kosten anfallen:

2024
2025
Wachdienst
227.300 EUR
234.300 EUR
Personalkosten Soziale Arbeit
87.900 EUR
94.100 EUR
Hausmeister
2.600 EUR
2.600 EUR
Summe gesamt
317.800 EUR
331.000 EUR

Da logistisch ein Auf- und Abbau von Personalkapazitäten für wenige Wochen nicht umsetzbar und in Zeiten des Fachkräftemangels unrealistisch ist, könnte aus Sicht der Sozialverwaltung nur eine ganzjährige Öffnung praktiziert werden. Eine Öffnung der Gebäude an einzelnen Tagen oder Wochen wäre nicht umsetzbar.

Hitzeschutz für obdachlose Familien

Für obdachlose Familien ohne Leistungsanspruch ist in Stuttgart keine Tagesstätte vorhanden, in der sich die Zielgruppe tagsüber aufhalten kann.
Voraussichtlich noch in diesem Winter soll erstmalig pilothaft ein Erfrierungsschutz für wohnungslose Kinder und ihre Familien, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben und deshalb nicht in Sozialunterkünften untergebracht werden können, erprobt werden. Dieses Angebot soll durchgängig von November bis April vorgehalten werden und nicht nur an einzelnen Tagen, um den Kindern und Familien einen Auszug bei Temperaturschwankungen zu ersparen.

Um auch den Hitzeschutz für obdachlose Familien ohne Leistungsanspruch zu verbessern, könnte das künftig dafür vorgesehene Gebäude auch in den Sommermonaten geöffnet werden.

Hierfür würden folgende Kosten anfallen:

2024
2025
Wachdienst
198.000 EUR
198.000 EUR
Personalkosten Soziale Arbeit
98.000 EUR
98.000 EUR
arbeitsplatzbezogene Sachkosten
5.800 EUR
5.800 EUR
Kosten für Programmgestaltung
1.200 EUR
1.200 EUR
Summe gesamt
303.000 EUR
303.000 EUR


Unabhängig vom Hitzeschutz ist die Funktion der Zentralen Notübernachtung und die Abwägung einer ganzjährigen Öffnung auch über den Grund des Hitzeschutzes hinaus ein wichtiges Thema der laufenden Evaluation der Wohnungsnotfallhilfe, die zum Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen wurde (GRDrs 201/2021 „Wohnung-S-los! 2025 Evaluation und Weiterentwicklung der Angebote der Wohnungsnotfallhilfe“).




Vorliegende Anträge/Anfragen

Mündlicher Antrag von StR'in Rühle (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) im VA, 15.11.2023




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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