Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 1392/2021
Stuttgart,
01/13/2022



Mietkostenzuschuss für das Europahaus Stuttgart sowie institutioneller Zuschuss für das EUROPE DIRECT Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.01.2022



Beschlußantrag:



I. Mietkostenzuschuss Europahaus Stuttgart


II. Institutioneller Zuschuss EUROPE DIRECT Stuttgart (EDS)




Begründung:


Den Kommunen in Deutschland kommt in Fragen der europäischen Integration eine
bedeutsame Rolle sowohl bei der rechtlichen Umsetzung als auch bei der Information
und Einbindung der Bevölkerung zu. Eine informierte Öffentlichkeit ist beispielsweise
notwendig, um die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen zu können, wenn Bürger*innen ihr Petitionsrecht wahrnehmen oder faktenbasiert das politische Mehrebenen-System der EU mitgestalten und ihre demokratischen Rechte ausüben möchten.


Aus dieser europäischen Grundhaltung heraus unterstützt die LHS seit 1999 durch-
gehend das auf ihre Initiative hin eingerichtete Europahaus mit den drei dort ansässigen überparteilichen Institutionen: Europa Zentrum Baden-Württemberg, EUROPE DIRECT Stuttgart und Europa Union Baden-Württemberg. (Siehe auch letzte Förderzusage GRDrs 1002/2020, Verwendungsnachweise 2020 liegen vor.)


Durch die LHS erhalten alle drei Einrichtungen einen Mietkostenzuschuss.

Darüber hinaus erhält der Förderverein des Europa Zentrum Baden-Württemberg e. V. als Träger der Einrichtung EUROPE DIRECT Stuttgart durch die LHS einen institutionellen Zuschuss.

Das EUROPE DIRECT Stuttgart ist eine von der Europäischen Kommission kofinanzierte Einrichtung mit der Aufgabe, Menschen über die Prozesse der EU-Politik­gestaltung zu informieren und zivilgesellschaftliche Beteiligung zu ermöglichen. Große Bedeutung hat derzeit der von den EU-Institutionen großangelegte partizipative
Prozess zur ‚Konferenz zur Zukunft Europas‘. Hierfür ist das EDS Stuttgart von der EU-Kommission als besondere Vermittlungsstelle in Baden-Württemberg ausgewählt
worden.


Mit der Förderperiode vom 1. Mai 2021 – 31. Dezember 2025 ist die Finanzierung
der EUROPE DIRECT Informationszentren durch die Europäische Kommission
(38.000 EUR jährlich) mit neuen Anforderungen an Inhalte und digitale Kommunikation
versehen.


Um den Fortbestand des EUROPE DIRECT in Stuttgart auch weiterhin über die
aktuelle Förderperiode der Europäischen Kommission bis Ende 2025 zu sichern, ist trotz schon eigener erbrachter Sparleistung eine weitere finanzielle Förderung durch die LHS in den beiden Doppelhaushalten 2022/2023 und 2024/2025 notwendig.


Alle Finanzmittel, die das EDS derzeit erhält, decken die fixen Kosten. Erst eine Erhöhung des institutionellen Zuschusses ermöglicht, dass das EDS überhaupt arbeitsfähig ist und seinem europapolitischen Bildungsauftrag nachkommen kann, indem es mit verschiedensten Veranstaltungsangeboten und Medienformaten die breite Öffentlichkeit adressiert.


Andere Zuschussgeber kommen nicht in Frage: Zum einen kann die institutionelle
Förderung des Landes an das Europa Zentrum Baden-Württemberg nicht für das
EDS verwendet werden, zum anderen ist dem Einwerben von Drittmitteln durch die
EU-Kommission Grenzen gesetzt.



I. Mietkostenzuschuss Europahaus Stuttgart

Die drei Einrichtungen Europa Zentrum Baden-Württemberg, EUROPE DIRECT Stuttgart und Europa Union Baden-Württemberg e. V. im Stuttgarter Europahauses sind
Untermieter der Landeshauptstadt Stuttgart und werden seit der Gründung des Europahauses in 1999 mit einem jährlichen Mietkostenzuschuss (inkl. aller Nebenkosten) gefördert.


Die Mietkostenzuschüsse sind die Voraussetzung, dass es die Einrichtung im Europa-
haus mit seinen vielfältigen europapolitischen Angeboten in Stuttgart gibt.


Bisher betrug der jährliche Mietkostenzuschuss rd. 99.300 EUR jährlich. In 2021
haben sich die Mieten um ca. 2 % erhöht. Dies entspricht einem Mehrbedarf von
rd. 2.000 EUR jährlich.



II. Institutioneller Zuschuss für das EUROPE DIRECT Stuttgart (EDS)

Seit 1999 stellt der Gemeinderat Mittel dafür bereit, dass es in Stuttgart als Landeshauptstadt ein Europa-Informationszentrum gibt. Dieser Beitrag als institutionelle Förderung seitens der LHS belief sich von 2013 bis 2021 auf 54.900 EUR jährlich.

Ab 2022 ist eine Erhöhung des in seiner Höhe seit 2013 unveränderten institutionellen Zuschusses notwendig, um die erhöhten Sachkosten für die rasant steigenden Anforderungen abzudecken, mit denen eine Einrichtung europapolitischer Kommunikations- und Bildungsarbeit im auch in der Nach-Corona-Zeit immer bedeutsamer werdenden Themenfeld der Social-Media-Gestaltung konfrontiert ist. Dieses Anforderungsprofil hat auch die Europäische Kommission in ihrer aktuellen Ausschreibung für ein EUROPE DIRECT eingefordert.

Die erforderlichen Maßnahmen entsprechen einem Mehrbedarf von 10.000 EUR
jährlich.




Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand für den Mietkosten- und institutionellen Zuschuss beläuft sich jährlich auf insgesamt rd. 166.200 EUR (rd. 101.300 EUR plus 64.900 EUR).

Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2022/2023 und der Finanzplanung im Teilergebnishaushalt THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107060 – Abteilung Außenbeziehungen, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke veranschlagt.





Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB





Dr. Frank Nopper

Anlagen

keine

<Anlagen>



zum Seitenanfang