Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1344/2021
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Doppelhaushalt 2022/2023
Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs (1. Änderungsliste)


Beantwortung / Stellungnahme

Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs

In der 1. Änderungsliste sind neben den Haushaltswirkungen der Beschlüsse aus der
1. Lesung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 vom 15. bis 25. November 2021 insbesondere die Veränderungen aus dem Verwaltungsvorschlag (Grüne Liste) sowie weitere zwingende Planänderungen, einzelne Gemeinderatsbeschlüsse außerhalb der Planberatungen und die Auswirkungen der November-Steuerschätzung dargestellt.


Im Ergebnishaushalt sind außerhalb der Grünen Liste, insbesondere bedingt durch die November-Steuerschätzung, Verbesserungen in Höhe von 31,2 Mio. EUR im Finanzplanungszeitraum bis 2026 ausgewiesen.

Im Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit) kommt es im Saldo zu zusätzlichen Finanzierungsmittelbedarfen von insgesamt 282,9 Mio. EUR.

Ergebnisse der Planberatungen

Im Ergebnishaushalt wurden dabei in den jeweiligen Teilhaushalten Maßnahmen und Zuschüsse mit Aufwendungen von 50,7 Mio. EUR in 2022 und 83,1 Mio. EUR in 2023 zur Aufnahme in den Haushaltsplan beschlossen. Insgesamt wurden im Finanzplanungszeitraum zusätzliche Aufwendungen von 323,5 Mio. EUR beschlossen. Allein für die Pauschale für klimaneutrale Sanierungen wurden ergebniswirksam anteilig 161 Mio. EUR berücksichtigt. An Zuschüssen wurden im Finanzplanungszeitraum 12,6 Mio. EUR zur Kulturförderung und 61,9 Mio. EUR im Sozial- und Jugendhilfebereich zusätzlich beschlossen.

Im Finanzhaushalt wurde neuen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Gesamtkosten von 285,8 Mio. EUR zugestimmt, für die Einzahlungen von 8,7 Mio. EUR erwartet werden. Hier wurden insbesondere für zusätzliche Investitionen beim Amt für Sport und Bewegung 78,5 Mio. EUR, für die Pauschale für klimaneutrale Sanierungen anteilig 39 Mio. EUR sowie beim Schulverwaltungsamt für zusätzliche Planungen Mittel in Höhe von 35 Mio. EUR bereitgestellt.

Finanzstatus 2021

Im Finanzstatus zum November ergeben sich im Vergleich zum Finanzzwischenbericht (GRDrs 534/2021) weitere Änderungen gegenüber den Planansätzen im Haushaltsjahr 2021.

Das ordentliche Ergebnis beläuft sich voraussichtlich auf 82,3 Mio. EUR, das Gesamtergebnis auf 93,1 Mio. EUR (prognostizierter Jahresüberschuss). Gegenüber dem Finanzzwischenbericht sind damit Verbesserungen in Höhe von 290,7 Mio. EUR zu erwarten. Die wesentlichen Änderungen sind auf folgende Positionen zurückzuführen:

Bei der Gewerbesteuer kann auf Basis der Fortschreibung nunmehr von insgesamt rund 700 Mio. EUR ausgegangenen werden (Verbesserung gegenüber Jahresmitte von rund 100 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage (prognostizierte Aufwendungen von insgesamt 58,3 Mio. EUR) ergibt sich netto eine Verbesserung von 91,7 Mio. EUR.

Aus der November-Steuerschätzung werden Mehrerträge von insgesamt 101,6 Mio. EUR gegenüber dem Finanzzwischenbericht prognostiziert (bei den Schlüsselzuweisungen + 75,5, bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 19,2 sowie an der Umsatzsteuer + 6,9 Mio. EUR).

Bei den Personalaufwendungen wird mit Verbesserungen von 15,0 Mio. EUR (Minderaufwendungen) insbesondere aufgrund verzögerter Stellenbesetzungen gerechnet.

Aus den genannten Entwicklungen ergeben sich voraussichtlich zahlungswirksame Verbesserungen von insgesamt 290,6 Mio. EUR (erwartete Änderung des Finanzierungsmittelbestands).

Gegenüber der zum Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 berichteten freien Liquidität zum Jahresende 2021 in Höhe von 184,6 Mio. EUR ergibt sich unter Berücksichtigung von darin bereits enthaltenen Verbesserungen eine zusätzliche freie Liquidität in Höhe von 224,7 Mio. EUR. Diese werden als Finanzierungsmittel im aufzustellenden Doppelhaushalt eingesetzt und zur Reduzierung der bisher eingeplanten Kreditaufnahmen verwendet.


Weitere Veränderungen im Doppelhaushalt und in der Finanzplanung

Neben den vom Verwaltungsausschuss in der 1. Lesung vom 15. bis 25. November 2021 beschlossenen Punkten wurden weitere zwingende Planänderungen und einzelne Gemeinderatsbeschlüsse außerhalb der Planberatungen berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere:

- Auswirkungen der November-Steuerschätzung, die im Saldo in 2022 bzw. 2023 zu Verbesserungen in Höhe von 79,3 Mio. EUR bzw. 116,2 Mio. EUR führen. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum betragen die Verbesserungen 479,7 Mio. EUR. - Die bisher ab dem Jahr 2023 veranschlagten Erträge aus der geplanten Erhebung einer Übernachtungssteuer in Höhe von 3,8 Mio. EUR können frühestens ab 2024 veranschlagt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht über die Kulturförderabgabe/Übernachtungssteuer entschieden. Aus diesem Grund wurden noch keine konkreten Vorbereitungshandlungen zur Einführung der Kulturförderabgabe vorgenommen. - Aufgrund der vorgesehenen Neuregelung der Zinsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG, im Rahmen der Änderung des Grundstückkaufvertrages vom 21.12.2001 (GRDrs 1266/2021), wurde eine Ertragsreduzierung in Höhe von 7,1 Mio. EUR berücksichtigt. - Mittelbereitstellung für die in.Stuttgart zur Vorbereitung des Host City Konzepts für die Fussball EM 2024 (GRDrs 662/2021) in Höhe von 4,5 Mio. EUR in 2022 und 6,5 Mio. EUR 2023. - Berücksichtigung von Preissteigerungen beim Gas und Strom im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 7,1 Mio. EUR. - Anpassungen im Rahmen der Flüchtlingsplanung führen durch höhere Ertrags- und Aufwandsansätze (im Saldo Verbesserungen in 2022/2023 von 15,2 Mio. EUR / 24,8 Mio. EUR) beim Sozialamt zu Verbesserungen. Für den WLAN-Ausbau in Flüchtlingsunterkünften (GRDrs 727/2021) wurden zusätzliche Aufwendungen berücksichtigt (2022: 2,1 Mio. EUR / 2023: 1,8 Mio. EUR)


Die wesentlichen Eckwerte zum Finanzstatus im Finanzplanungszeitraum stellen sich wie folgt dar:

2022
2023
2024
2025
2026
- in 1.000 EUR -
Geplantes ordentliches Ergebnis
Stand Einbringung
-135.741
-176.508
-120.933
-83.137
-102.550
Veränderungen Grüne Liste
-51.544
-71.746
-62.628
-65.268
-65.279
Veränderungen 1. Lesung und weitere Änderungen
+11.037
+20.729
+10.389
-20.291
+9.328
Zinsaufwendungen
+218
-252
-1.550
-2.786
-3.728
Stand vor 2. Lesung
-176.030
-227.778
-174.722
-171.482
-162.229
Mittelverwendung aus davon-Positionen
33.625
32.782
21.887
175
25
unter Anrechnung der davon-Positionen
-142.404
-194.996
-152.835
-171.307
-162.204
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Stand Einbringung
44.873
10.816
71.122
113.367
98.706
Veränderungen Grüne Liste
-51.544
-71.746
-62.628
-65.268
-65.279
Veränderungen 1. Lesung und weitere Änderungen
11.037
20.729
10.389
-20.291
9.328
Zinsauszahlungen
+0
+426
-908
-2.147
-3.315
Stand vor 2. Lesung
4.366
-39.776
17.974
25.660
39.439
Finanzierungsmittelfehlbetrag
Stand Einbringung
-376.034
-260.510
-206.206
-12.156
4.348
Veränderungen Grüne Liste
-111.171
-208.874
-185.492
-156.052
-116.061
Veränderungen 1. Lesung und weitere Änderungen
-32.883
-71.425
-62.407
-75.284
-15.806
Zinsauszahlungen
0
426
-908
-2.147
-3.315
Stand vor 2. Lesung
-520.088
-540.383
-455.013
-245.639
-130.834
Finanzierungstätigkeit
Stand Einbringung
Kreditaufnahmen
91.200
177.100
109.500
9.100
0
Tilgung
0
-4.560
-13.500
-18.900
-19.400
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
91.200
172.540
96.000
-9.800
-19.400
Änderungen Kreditbedarf
-87.300
271.200
256.700
255.600
165.000
Änderungen Tilgung
0
4.365
-9.200
-22.100
-34.900
Stand vor 2. Lesung
Kreditaufnahmen
3.900
448.300
366.200
264.700
165.000
Tilgung
0
-195
-22.700
-41.000
-54.300
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
3.900
448.105
343.500
223.700
110.700
Stand der freien Liquidität
zu Jahresbeginn
Stand Einbringung
184.567
0
0
0
0
Stand vor 2. Lesung
409.285
Zusammenfassung

Die eingetretenen Verbesserungen aus der November-Steuerschätzung führen zwar zur erhofften Entlastung, sind aber angesichts der sonstigen Änderungen und der Finanzbedarfe durch Beschlüsse in der 1. Lesung nicht ausreichend. Die derzeitigen Eckdaten des Doppelhaushalts sind weiterhin besorgniserregend. Die ordentlichen Ergebnisse sind durchweg in deutliche 3-stelliger Höhe negativ: -176,0 Mio. EUR in 2022, -227,8 Mio. EUR in 2023, -174,7 Mio. EUR in 2024, -171,5 Mio. EUR in 2025 und -162,2 Mio. EUR in 2026.

Das Investitionsvolumen ist durch die 1. Änderungsliste auf 586,0 Mio. EUR in 2022 und auf 577,7 Mio. EUR in 2023 angestiegen. Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind nun, ohne Darlehensgewährungen, Investitionen in Höhe von 2.222,4 Mio. EUR vorgesehen.

Zum Vergleich: bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltplans 2020/2021 betrug das Investitionsvolumen (ohne Darlehensgewährungen) 1.987,8 Mio. EUR.

Unter Berücksichtigung der Mittelbindungen und erwarteten Verbesserungen in 2021 errechnen sich nunmehr notwendige Aufnahmen von Darlehen im Finanzplanungszeitraum von insgesamt 1,25 Mrd. EUR.

Angesichts der ausgewiesenen Haushaltszahlen wurde zur haushaltsrechtlichen Beurteilung des Doppelhaushalts und der Finanzplanung bereits mit dem Kommunalreferat des Regierungspräsidiums Kontakt aufgenommen. Ursprünglich war dies erst nach Abschluss der 2. Lesung geplant.

Bereits im Vorfeld hatten die Vertreter des Regierungspräsidiums empfohlen, sich grundsätzlich stärker an den geltenden gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere an § 80 Abs. 2 GemO und § 24 GemHVO zu orientieren, wonach das ordentliche Ergebnis ausgeglichen werden soll.

Selbst unter Berücksichtigung der eingeplanten ergebniswirksamen Mittelverwendungen aus davon-Positionen ergeben sich momentan rechnerisch negative ordentliche Ergebnisse und in den Jahren ab 2023 wird die haushaltsrechtlich verbindliche Mindesthöhe des Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht im Ergebnishaushalt erwirtschaftet. Die dauernde Leistungsfähigkeit des Stadthaushalts ist damit in Frage zu stellen.

Im weiteren Verlauf der Haushaltsplanberatungen sollte zwingend versucht werden, weitere – insbesondere laufende – Belastungen der Ergebnishaushalte zu vermeiden. Außerdem wären eventuell bereits Überlegungen zu Gegensteuerungsmaßnahmen anzustellen, damit die Rechtmäßigkeit des Doppelhaushaltsplans noch vor der abschließenden Beratung im Gemeinderat erreicht werden kann.




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage
1. Änderungsliste











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1. Änderungsliste (Anlage zu 1344_2021).pdf