Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 593/2010
Stuttgart,
09/10/2010



Sanierung Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Mitte
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
05.10.2010
11.10.2010
12.10.2010
20.10.2010
21.10.2010



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am ………2010 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- beschlossen:
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- vom 21. Juli 2005 sowie die Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets vom 19. Juli 2007 werden aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 30. Juli 2010. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- soll aufgehoben werden. Die in der Sanierungssatzung formulierten Ziele:

- Stärkung der Innenstadt durch Verbesserung der Aufenthalts- und Freiflächenqualität
- Entwicklung der Individualität und des Images der Kernstadt durch prägende Umfeldverbesserungen
- Schaffung eines positiven Gesamteindrucks für Besucher und Gäste insbesondere im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft 2006
- Sicherung der Beschäftigung und Stärkung des Einzelhandels, der Kultur und anderer zentral örtlicher Funktionen

wurden im Wesentlichen erreicht.

Die Umgestaltung und Modernisierung der unteren Königstraße zwischen Hauptbahnhof und Bolzstraße, sowie die Überdeckelung der Konrad-Adenauer-Straße im Bereich des Akademiegartens zur Vernetzung der kulturellen und politischen Institutionen rechts und links der Konrad-Adenauer-Straße wurden im Rahmen der Sanierung rechtzeitig vor der Fußballweltmeisterschaft 2006 realisiert. Entsprechend GRDrs 410/2009 wurde die Fortführung des Projekts, B14-Tunnel Konrad-Adenauer-Straße, nach der Entwurfsplanung gestoppt.

Das mit der Erweiterung vom 19. Juli 2007 in die Sanierungssatzung einbezogene Grundstück Wilhelmspalais soll in das 2010 bewilligte Verfahren Stuttgart 27
-Innenstadt- überführt werden (vgl. GRDrs Nr. 624/2010).

Der Beschluss des Gemeinderats, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Sie ist ortsüblich bekannt zu machen und wird damit rechtsverbindlich.

Finanzielle Auswirkungen

Der Förderrahmen im Rahmen des SE-Programms betrug ursprünglich 1,4 Mio. € und wurde durch Aufstockungen auf rd. 15,9 Mio. € erhöht. Das entspricht Fördermitteln in Höhe von 9,5 Mio. €, wovon 2,6 Mio. € bereits ausbezahlt wurden. Der Bewilligungszeitraum für das SE-Programm endet zum 31.12.2013. Für die verbleibenden Fördermittel in Höhe von rd. 6,9 Mio. € aus dem SE-Programm soll daher ein Antrag auf Fördermittelumschichtung für den Umbau des Wilhelmspalais zum Stadtmuseum in das Sanierungsverfahren Stuttgart 27 -Innenstadt- im Rahmen des Programms Aktive Stadt- und Stadtteilzentren gestellt werden (GRDrs 337/2010).


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan

Anlage 1 zur GRDrs 593/2010



Ausführliche Begründung


Am 21. Juli 2005 hat der Gemeinderat die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- beschlossen (GRDrs 445/2005). Am 19. Juli 2007 wurde die Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets beschlossen (GRDrs 152/2007).

Das Sanierungsverfahren Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24. März 2005 zur Förderung in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) aufgenommen. Der Förderrahmen wurde mehrfach aufgestockt und betrug zuletzt 15.930.252 €.

Anlass für die Aufnahme der Sanierung Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- zum Programmjahr 2005 war die zusätzliche Vergabe von Städtebauförderungsmitteln, da einige Bundesländer diese nicht in Anspruch genommen hatten. Der Bund stellte nun kurzfristig den Ländern Fördermittel bereit, in denen Austragungsorte der Fußballweltmeisterschaft 2006 lagen. Die Mittel sollten vorrangig zur Aufwertung von Bahnhofsvorplätzen eingesetzt werden. Im Vorfeld zur Festlegung der Sanierungssatzung konnte erreicht werden, dass neben den Maßnahmen in der unteren Königstraße auch Teile der Maßnahmen im Bereich der Konrad-Adenauer-Straße als zuwendungsfähige Kosten durch das Wirtschaftsministerium anerkannt worden sind.

Hieraus ergaben sich die nachfolgenden Sanierungsziele

- Stärkung der Innenstadt durch Verbesserung der Aufenthalts- und Freiflächenqualität
- Entwicklung der Individualität und des Images der Kernstadt durch prägende Umfeldverbesserungen
- Schaffung eines positiven Gesamteindrucks für Besucher und Gäste insbesondere im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft 2006
- Sicherung der Beschäftigung und Stärkung des Einzelhandels, der Kultur und anderer zentral örtlicher Funktionen.

Diese Sanierungsziele wurden größtenteils realisiert. Hierzu wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

- Neugestaltung der unteren Königstraße zwischen Arnulf-Klett-Platz und Bolzstraße, sowie von Teilen der Kronenstraße und der Thouretstraße. Dabei wurden die Beläge erneuert, Baumstandorte saniert sowie eine vollständig neue Möblierung des als Fußgängerbereich genutzten Straßenraums vorgenommen (Sitzgelegenheiten, unterirdisches Müllsystem, Straßenbeleuchtung etc.).

- Begrünung und Oberflächengestaltung der Überdeckelung der Konrad-Adenauer-Straße im Bereich Akademiegarten und Hauptstaatsarchiv. - Abbruch Wilhelm-Hofmann-Steg - Anschluss und Neugestaltung des neu geschaffenen Fußgängerüberwegs über die Konrad-Adenauer-Straße im Bereich des Stadtbahnzugangs am Akademiegarten.


Mittelbedarf

Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Ausgaben stellen sich wie folgt dar:

Zuwendungsfähige Kosten
Vorbereitende Untersuchungen
Weitere Vorbereitung
1.136
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
4.317.475
Baumaßnahmen
Techn. Koordination, Modernisierungsbetreuung, Vergütung
54.748
Summe unrentierliche Kosten (100 %)
4.373.359

Die Stadt erhielt hierfür Fördermittel in Höhe von rd. 2,6 Mio. €. Zusätzlich erhielt die Stadt in den Jahren 2005 und 2006 Spenden in Höhe von insgesamt 25.305,45 € für die Einrichtung der Spielpunkte auf der Königstraße. Die Spenden mussten der Förderung nicht gegen gerechnet werden, da freiwillige Leistungen privater Dritter der Stärkung des Eigenanteils der Gemeinde dient. Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen sind nicht vorhanden, da die Sanierung Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- im vereinfachten Verfahren durchgeführt worden ist.

Der Beschluss der Gemeinde, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- aufgehoben wird, ergeht als Satzung.

Innerhalb von sechs Monaten nach der Aufhebung der Sanierungssatzung soll die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme gegenüber dem Regierungspräsidium erfolgen. Nach Vorlage der vom Regierungspräsidium anerkannten Abrechnung wird im Ausschuss für Umwelt und Technik berichtet werden.


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Anlage 2 GRDrs.593-2010.png