Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 358/2013
Stuttgart,
05/23/2013



Umsetzung des Konzepts des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen / Familienhebammen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.06.2013
19.06.2013



Beschlußantrag:

1. Die gesetzliche Grundlage für die Bundesinitiative Frühe Hilfen/Familienhebammen ist in § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie in den Grundsätzen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 8. Oktober 2012, Az.: 24-6992.3-002 (s. Anlage 2 ), beschrieben.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern-und Jugendlichen (BKiSchG) ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Die Rahmenbedingen für verbindliche Netzwerkstrukturen bei den Frühen Hilfen sind im Artikel 1, § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) beschrieben.

Die Prävention und dabei insbesondere das System Frühe Hilfen stellen einen Kernbereich im neuen Bundeskinderschutzgesetz dar. Der Gesetzgeber verfolgt unter anderem die Absicht, das System Frühe Hilfen zu verstetigen. Dabei werden Frühe Hilfen erstmals gesetzlich geregelt, ohne dass damit eine neue Hilfesäule begründet werden soll.

Angebote der Frühen Hilfen sollen die Eltern schon ab der Schwangerschaft unterstützen und so die Entwicklung der Kinder fördern. Sie sollen die Erziehungs- und Gesundheitsförderungskompetenz der Eltern stärken und ihnen helfen, sichere Eltern-Kind-Beziehungen aufzubauen.
Kernelement des Unterstützungssystems Frühe Hilfen ist die Vernetzung. (Anlage 1)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstütz den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative, die im Jahr 2012 mit 30 Mio. Euro im Jahr 2013 mit 45 Mio. Euro in den Jahren 2014 und 2015 mit 51 Mio. Euro ausgestattet wird.

Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fond zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten, für den er jährlich 51 Mio. Euro zur Verfügung stellen wird.

Die Ausgestaltung der Bundesinitiative und des Fonds wird in Verwaltungsvereinbarungen geregelt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern schließt.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg hat am 8. Oktober 2012 die Grundsätze zur Förderung des Auf- und Ausbaus und der Weiterentwicklung von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, des Einsatzes von Familienhebammen und vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich im Kontext Früher Hilfen, von Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebundener Ehrenamtlicher im Kontext Früher Hilfen sowie von weiteren zusätzlichen Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen vorgelegt.( Anlage 2)

Der örtliche Träger der Jugendhilfe ist verpflichtet, das Netzwerk zu gestalten und muss, um Fördergelder zu erhalten, dabei in Vorleistung gehen und die Stellen schaffen. Das Jugendamt Stuttgart erhält für den Förderbereich der Netzwerke 198.392,11 Euro.

Hingewiesen werden muss noch darauf, dass Projekte, die vor dem 01.01.2012 bestanden haben, nicht förderungsfähig sind.


Finanzielle Auswirkungen

Personalkosten für Stellenschaffungen Entgeltgruppe S 15 = 76 000 € x 2,65 Stellen = 201.400 €
Bundeszuschuss Netzwerk Frühe Hilfen = 198.392 €
Ungedeckte Kosten = 3.008 €

Die Stellenschaffung ist damit weitgehend haushaltneutral.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Organisation von Netzwerken
Anlage 2 Grundsätze des Ministeriums BaWü




Organisation von Netzwerken zu Frühen Hilfen auf kommunaler Ebene und Einsatz von Familienhebammen:


Die Frühen Hilfen werden im Gesetz als ein Schwerpunkt der staatlichen Unterstützung neben der Information- und Beratung von Eltern dargestellt.
Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangeren Frauen und werdenden Väter.

Flächendeckend sollen Netzwerke zu Frühen Hilfen und zum Kinderschutz eingerichtet werden. Mögliche Akteure im Netzwerk sind Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, bei denen Verträge nach § 75 Absatz 3 des SGB XII bestehen, Gesundheitsämter, Sozialämter, gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe.

Für die genannten Akteure gibt es keinen Zwang zum Netzwerkbeitritt und keine Ermächtigung zum Datenaustausch. Eine besondere Herausforderung liegt darin, dass der örtliche Träger der Jugendhilfe verpflichtet ist, das Netzwerk zu gestalten. Zum Zwecke der frühen Hilfen soll der Einsatz der Familienhebammen und ihr Einbezug in die Netzwerke gestärkt werden. Der Bund unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke früher Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen durch eine Bundesinitiative. Im Jahr 2012 stehen 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014/2015 51 Millionen Euro zur Verfügung.

Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten, für den er jährlich 51 Mio. Euro zur Verfügung stellen wird.

Die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Verteilung der Mittel aus der genannten Bundesinitiative wurde zum 31.07.2012 vorgelegt und musste durch Grundsätze des Landes Baden Württemberg ergänzt werden. Die Jugendämter hatten die Möglichkeit, bis zum 15.11.2012 entsprechende Anträge beim Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden Württemberg, einzureichen. Das Jugendamt Stuttgart hat fristgerecht für den genannten Förderzeitraum den Antrag auf Zuwendung von Fördermitteln gestellt und diesem Antrag wurde stattgegeben. Für das Jahr 2013 werden für die Einrichtung von Netzwerken und für die Koordination 198.392,11 Mio Euro zur Verfügung gestellt, davon sollen die Stellen zur Schaffung der Netzwerke finanziert werden.



Hingewiesen werden muss noch darauf, dass Projekte, die vor dem 01.01.2012 bestanden haben, nicht förderungsfähig sind.

In Stuttgart wurde 2009 ein Rahmenkonzept Frühe Förderung/ Frühe Hilfen für Familien vom Jugendamt in Kooperation mit dem Gesundheitsamt sowie Vertretern des Jugendhilfe und des Gesundheitssystems entwickelt. 2009 wurde dieses Rahmenkonzept vom Gemeinderat verabschiedet. Das Rahmenkonzept umfasst die Bausteine Willkommensbesuche, Elternbegleitbuch, Elternbildung, Familieninformationsstelle, Familienunterstützende Angebote durch Familienhebammen, Familienkrankenschwestern und Familienpflege.

Seit 2012 wird in den Beratungszentren ein neuer Arbeitsschwerpunkt aufgebaut, der eine breitere Vernetzung mit anderen Anbietern und Trägern unter anderem im Bereich Frühe Hilfen zum Ziel hat. Damit wurde ein Anfang in Richtung einer dezentralen Koordination gemacht, die aber aufgrund der zur Verfügung stehenden Stellenanteile (10 % Stelle in 4 Beratungszentren) noch keinesfalls den Anforderungen entsprechend ausgebaut ist.

Die Zuwendung über die Bundesinitiative muss deshalb im Förderbereich Netzwerke Frühe Hilfen eingesetzt werden. Dieser Arbeitsschwerpunkt Frühe Hilfen/Frühe Förderung kann dann in allen Beratungszentren ausgebaut und verstärkt werden.


Aufgaben der Netzwerkkoordinatoren:

In allen Bereichen Aufbau von Handlungsfeldkonferenzen Frühe Hilfen in Abstimmung mit den Qualitätszirkeln Gesundheits-und Jugendhilfe und deren Weiterentwicklung

In der ersten Umsetzungsphase werden auf zentraler und dezentraler Ebene - dabei kommt den Beratungszentren in den Bereichen eine Schlüsselstellung zu – die Netzwerke strukturell und inhaltlich ausgestaltet. Zu berücksichtigen sind dabei die bisherigen Strukturen der langjährigen Zusammenarbeit von Jugendamt, Gesundheitsamt und Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen. Seit 4 Jahren bestehen in den 10 Bereichen des Jugendamtes Qualitätszirkel, die gemeinsam von den Beratungszentren und dem Gesundheitsamt verantwortet werden. Es wird angestrebt, eine Handlungsfeldkonferenz Frühe Hilfen neben diesen Qualitätszirkeln zu installieren.

Um diesen Arbeitsauftrag ausgestalten zu können, benötigen die beiden Abteilungen Familie und Jugend (BZ) sowohl eine 50% Stelle für eine zentrale Koordination und Stellenanteile für die einzelnen Beratungszentren.

In Federführung der Jugendhilfeplanung wurde das Rahmenkonzept frühe Förderung von Familien in Stuttgart entwickelt sowie die Umsetzung begleitet. Auch die regelmäßigen Sachstandsberichte werden von der Jugendhilfeplanung erstellt. Die Koordination des Landesprogramms Stärke gehört zu den Aufgaben der Jugendhilfeplanung.

Die oben genannten Fördermittel werden nur zur Verfügung gestellt, wenn Netzwerkstrukturen geschaffen und Koordinationsstellen dafür vorgesehen werden.

Familienunterstützendes Angebot des Jugendamtes Stuttgart

Familien mit Neugeborenen und kleinen Kindern erhalten in Stuttgart unterstützende Angebote im Rahmen des Programms Frühe Förderung von Familien. Angeboten werden Beratung und Unterstützung durch Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern und durch die Familienpflege. Die Hilfen können sehr niedrigschwellig und ohne bürokratischen Aufwand für die Familie in Anspruch genommen werden. Anbieter sind der Verein häusliche Kinderkrankenpflege, die Kinderkrankenschwestern des Gesundheitsamtes, die Evangelische Haus- und Familienpflege und die Katholische Familienpflege. Außerdem haben derzeit 15 Familienhebammen Honorarverträge mit dem Jugendamt. Familienhebammen können von Familien, in denen sie als Hebammen tätig waren, angefordert werden. Weitere Zugänge gibt es schwerpunktmäßig über die Schwangerenberatungsstellen, Gynäkologen und die Beratungszentren Jugend und Familien. 20 Stunden können Familienhebammen in einer Familie arbeiten, eine Verlängerung ist über die Beratungszentren möglich.

Da Familienhebammen selbstständig arbeiten wird ihnen zur Qualitätssicherung Fortbildung angeboten ebenso Supervision und in Kinderschutzfällen die Beratung durch eine sogenannte „insofern erfahrene Fachkraft“ des Kinderschutzzentrums.

Familienhebammen sind eingebunden in die Qualitätszirkel Gesundheits- und Jugendhilfe und in die entstehenden bereichsbezogenen Handlungsfeldkonferenzen Frühe Hilfen. Die Anbindung an die Beratungszentren soll intensiviert werden.



zum Seitenanfang
Vorlage 2 zu GRDrs 358_2013.pdfVorlage 2 zu GRDrs 358_2013.pdf