Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 596/2022
Stuttgart,
10/20/2022



Stuttgart Rosenstein
Stellenbedarfe für die Schulentwicklung zur Planung der erforderlichen Schulinfrastruktur




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.10.2022



Beschlußantrag:

1. Von den Auswirkungen des Rahmenplans Stuttgart Rosenstein auf die Bedarfe der Schulentwicklungsplanung im Schulverwaltungsamt wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen vordringlichen sowie unabweisbaren Personalbedarf ab 01.01.2023 in Höhe von 1,0 Stellen in Bes.-Gr. A 13 h.D. wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2024/2025 zu treffen. Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt 1,0 Stellen in EG 13 TVöD sofort auszuschreiben und zu besetzen.


Begründung:


Rahmenplan Stuttgart Rosenstein - Schulbausteine
Stuttgart Rosenstein stellt aktuell das mit Abstand größte und komplexeste Entwicklungsgebiet der innerstädtischen Stadt- und Infrastrukturentwicklung dar. Im Frühsommer 2022 wurde der aktuelle Stand in den betroffenen Bezirksbeiräten sowie den Fachausschüssen des Gemeinderats mündlich präsentiert. Mit dem Beschluss des Rahmenplans Stuttgart Rosenstein wird Anfang des Jahres 2023 der Auftakt und Startschuss für konkrete nächste Entwicklungs- und Umsetzungsphasen gesetzt (Anlage 1). Dann werden umgehend weitere, konkretisierende Planungsprozesse angestoßen und fortgeführt, um die erforderlichen Grundlagen für den bzw. die Bebauungspläne des Gebiets zu schaffen. Die zu erreichenden Zeitziele - nicht zuletzt für die Schaffung von dringend benötigtem innerstädtischen Wohnraum - sind ehrgeizig gesteckt.

Hierzu gehören in erheblichem Umfang auch Schulneugründungen und Schulstandort-Planungen für konkret zu entwickelnde Schulbausteine, die eine wichtige Bedeutung im städtebaulichen Kontext des Gebiets sowie in der gesetzlich zu erfüllenden Schulversorgung einnehmen. An den vorhandenen Schulstandorten im Stadtbezirk Stuttgart-Nord gibt es keine Kapazitäten für das hinzukommende Aufsiedlungsaufkommen. Daher ist von Beginn an die Planung und Schaffung von neuen Schulstandorten erforderlich. Um die gesetzlich verpflichtende Schulversorgung des gesamten Entwicklungsgebietes sicherzustellen, sind bis zu 5 zusätzliche Grundschulen sowie 4 zusätzliche weiterführende Schulen erforderlich, die teilweise in Campus-Situationen oder als solitäre Schulstandorte im Plangebiet verortet sind.

Ablauf der weiteren Planungen - Zeitziele
Nach Beschluss des Rahmenplans sind auf Basis der bislang grobflächigen Bedarfsbemessungen in der nächsten Vertiefungsstufe konkrete, raumscharfe Raum- und Funktionsprogramme auf Grundlage von pädagogischen Rahmenkonzepten für alle Schulstandorte zu entwickeln. Ebenso ist es in der vertiefenden Betrachtung erforderlich, die zeitliche Abfolge der Entwicklungsschritte für die Schulen zu konkretisieren und erforderliche Schulbezirksänderungen vorzubereiten und umzusetzen.

Mit den entsprechenden schul- und standortspezifischen Machbarkeitsstudien sind dann die erforderlichen Grundlagen für den Bebauungsplan bzw. die Bebauungspläne zu liefern. Zeitliche Projektvorgaben erfordern, dass die erforderlichen Fachplanungen sowie Machbarkeitsstudien für die Schulbausteine so rechtzeitig fertigzustellen sind. Das Schulverwaltungsamt geht aktuell von einer sukzessiven Entwicklung aus, so dass spätestens Mitte 2024 (bei priorisierter Entwicklung des Teilgebiets A) Ergebnisse als Grundlagen für den Bebauungsplan Teilgebiet A2 vorliegen müssen (s. Anlage 2; ist der Vorlage als geschützter Dateianhang angefügt; aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht.).

Für das Teilgebiet C1 ist der Bebauungsplan-Prozess bereits gestartet. Bis 2027 soll auf dem Teilgebiet C1 erste Wohnbebauung realisiert werden. In diesem Teilgebiet ist jedoch kein Schulstandort vorgesehen, der das hinzukommende Aufsiedlungsaufkommen versorgen kann. Damit ist ohne Zeitverzug bereits jetzt die Planung einer Interimslösung anzustoßen, um das zusätzliche Schüleraufkommen rechtzeitig versorgen zu können.

Personalbedarf Schulentwicklungsplanung
Die vorhandenen Personalkapazitäten im Schulverwaltungsamt werden vollumfänglich zur Bearbeitung bereits beschlossener bzw. unabweisbarer Schulentwicklungsaufgaben benötigt und eingesetzt. Bei den in den vergangenen Jahren geschaffenen Stellen (Ermächtigungen), waren Stellenanteile für die im Zusammenhang mit der Aufsiedlung von Stuttgart Rosenstein entstehenden Aufgaben nicht enthalten. Daher werden für die zusätzlichen Schulstandorte und die Interimslösung C1 in Stuttgart Rosenstein zusätzliche Personalkapazitäten benötigt, um die erforderlichen Planungsgrundlagen sowie die entsprechende Zuarbeit für die Bebauungspläne rechtzeitig liefern zu können.

Die Beschlussfassung zum Rahmenplan Stuttgart Rosenstein – geplant für Anfang 2023 – kommt zu spät, um den jetzt erforderlichen Sachbeschluss für die Stellenbedarfe zum kleinen Stellenplan 2022 herbeizuführen. Daher wird dieser Bedarf mit dieser Vorlage aufgezeigt:

Sachbearbeiter (m/w/d) Schulentwicklungsplanung
Pädagogische Grundlagen bei Schulneugründungen/
Bildungspolitischen Veränderungen, Bedarfsfortschreibung entsprechend zeitlicher Abfolge Rahmenplan
2,5 Stellenanteile
A 13 H (KW 01/33)
Sachbearbeiter (m/w/d)
Schulentwicklungsplanung
1,0 Stellenanteile
A12 (KW 01/33)

Die o.g. Anteile sind aufgrund der umfangreichen Schulneugründungen für das gesamte Gebiet in vollem Umfang notwendig, da im Zuge der Aufsiedlung in Stuttgart Rosenstein drei solitäre Grundschulen, ein solitäres Gymnasium und zwei Campusareale (einmal Gemeinschaftsschule/Grundschule sowie einmal Realschule/Gymnasium) inklusive Schulsportanlagen realisiert werden. Ohne diese zusätzlichen Stellen ist es von Seiten des Schulverwaltungsamtes nicht möglich, den Anforderungen für die Interimslösung im C1-Gebiet sowie für die weiteren Planungen nach Beschluss des Rahmenplans erwartungsgemäß nachzukommen und die Grundlagen für den Bebauungsplan rechtzeitig bis zum 2. Quartal 2024 zu liefern.

In Anbetracht einer zu erwartenden stufenweisen Weiterentwicklung sowie einer zeitlich gestaffelten Herangehensweise bei der Entwicklung der einzelnen Bebauungspläne besteht ab dem 01.01.2023 mindestens der Bedarf zur Schaffung von 1,0 Stellen in Bes.-Gr. A 13 h. D. (KW 01/2033). Diese Stelle soll im Vorgriff zum Stellenplan 2024/2025 geschaffen und danach sofort besetzt werden. Die weiteren 2,5 Stellen sollen zum Stellenplan 2024/2025 geschaffen werden. Im Jahr 2023 sind neben der Entwicklung von Grundlagen für die gesamte schulische Infrastruktur auf Grundlage aktualisierter Baublock- und Wohnbaukennzahlen auch konkrete Maßgaben (= raumscharfe Raum- und Funktionsprogramme) für die ersten Standortuntersuchungen der Schulbausteine als Grundlage für die jeweiligen Bebauungspläne zu erarbeiten. Im DHH 2024/2025 findet dies seine Fortsetzung aufbauend auf den grundlegenden schulstrukturellen Rahmenbedingungen durch sukzessive Entwicklung der weiteren Gebiete und Ausgestaltung und Begleitung der konkreten Machbarkeitsprozesse.

Stellenbedarfsmeldungen und Konsequenz bei Nicht-Schaffung
Bislang wurden diese zusätzlichen Stellenbedarfe nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Vorlage zu Personal- und Sachmittelbedarf bei städtischen Ämtern im Zuge der Entwicklung von Stuttgart Rosenstein (GRDrs 839/2020) wurde das Schulverwaltungsamt nicht beteiligt. Eine weitere ämterübergreifende Vorlage zu Finanzmitteln und weiteren Personalbedarfen, für die das Schulverwaltungsamt seine Bedarfe gemeldet hat, wurde 2021 nur im Entwurf erstellt und wurde nicht zum Doppelhaushalt 2022/2023 eingebracht. Trotz entsprechender Haushaltsvorlagen seitens des Schulverwaltungsamts wurde aus formalen Gründen mangels fehlender Fachvorlage der Personalbedarf zum DHH 2022/2023 nicht bewilligt.

Sofern die dargestellten Stellen nicht geschaffen werden, kann die rechtzeitige fachliche Zuarbeit der Schulverwaltung nicht gewährleistet werden, was zur Verzögerung im Bebauungsplan-Verfahren und schließlich im gesamten Entwicklungsprozess von Stuttgart Rosenstein führen wird. Für das C1-Gebiet bedeutet es, dass die gesetzliche Verpflichtung für die schulische Versorgung dieses Gebiets nicht mehr rechtzeitig sichergestellt werden kann.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Schaffung von 1,0 Stellen in Bes.-Gr. A 13 h. D. entstehen zusätzliche Personalaufwendungen von jährlich 137.200 EUR.



Beteiligte Stellen

Referate AKR, WFB, SWU




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Lageplan Rahmenplan Stuttgart Rosenstein - Schulbausteine
2. Entwicklung Schulbausteine A-Gebiet für B-Pläne - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen!


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Leitvermerk interne Abstimmung GRDrs 596-2022.xlsx