Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
491
52
Verhandlung
Drucksache:
763/2023
GZ:
SI-BB
Sitzungstermin:
26.07.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
as
Betreff:
Shuttleservice am Stuttgarter Hauptbahnhof
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 24.07.2023, öffentlich, Nr. 162
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 13.07.2023, GRDrs 763/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der der Deutschen Bahn AG mit der GRDrs 521/2022 beschlossene Zuschuss in Höhe von 600.000 Euro wird in Höhe von 210.000 Euro umgewidmet in einen einmaligen Zuschuss zum Betrieb des Shuttleservices zwischen Arnulf-Klett-Platz und den Gleisen, täglich von 6 Uhr bis 20 Uhr, für das Jahr 2023.
2. Zur Umsetzung wird zwischen der Deutschen Bahn AG und der Landeshauptstadt Stuttgart wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 ff. LVwVfG) mit folgendem Inhalt geschlossen:
• Der Zuwendungsbescheid an die Deutsche Bahn AG vom 08.12.2022, mit dem der Zuschuss für die Verlegung von einheitlichen Blindenleitsystemen beschieden wurde, erübrigt sich in Höhe des Teilbetrags von 210.000 Euro.
• Die Deutsche Bahn AG verpflichtet sich, die Blindenleitsysteme an den Haltestellen Stadtmitte/Rotebühlplatz, Schwabstraße und Feuersee auf eigene Kosten im Jahr 2024 anzubringen.
• Die Deutsche Bahn AG betreibt den Shuttleservice zwischen dem Arnulf-Klett-Platz und den Gleisen wie in Anlage 2 beschrieben.
3.3. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt im Haushaltsjahr 2023 Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, KGr. 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Zur Deckung werden die mit GRDrs 521/2022 bewilligten überplanmäßigen Mittel für die Bezuschussung zur Verlegung eines einheitlichen Blindenleitsystems herangezogen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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