Stellungnahme zum Antrag
232/2013

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/19/2013
Der Oberbürgermeister
GZ: 5673-05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
    05/29/2013
Betreff
    Sport- und Erholungsgebiet Waldau: Wie geht es jetzt weiter?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zielsetzung der Verwaltung ist es, auf der Basis der Ergebnisse der Planungswerkstatt Waldau ein integriertes Konzept für die Entwicklung des Sport- und Erholungsgebiets Waldau zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzustellen. Eine Umsetzung kann dann Zug um Zug entsprechend den finanziellen Möglichkeiten erfolgen.

Mit der Planungswerkstatt, die in den Jahren 2011/2012 stattgefunden hat, wurden Eckpunkte für die zukünftigen Planungen und in einzelnen Bereichen konkrete Bausteine für eine Umsetzung erarbeitet. Zu den nachfolgenden Punkten können schon jetzt bzw. im Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen konkrete Entscheidungen herbeigeführt werden.

· GAZi-Stadion/Zentraler Platz
· Erwerb des TSG-Vereinsheims Halbzeit
· SV Eintracht
· Grünstrukturen: Veränderungen an den Bepflanzungen · Orientierungskonzept/Image
· Zum Thema Verkehrskonzept kann folgendes berichtet werden
Für das Entwicklungskonzept des Sport- und Erholungsgebiets Waldau spielen aber auch andere Themen wie z.B.
· Sanierung und Modernisierung von bestehenden Sportanlagen und Gebäuden
· Öffentlicher Raum (Wege / Plätze / Straßen)
· Vernetzung und Kooperation der Sportvereine
· Sportangebote (Sportvereine und öffentliche Angebote)
· Erweiterung des bestehenden Spielplatzes „Königsträßle“ eine wichtige Rolle. Bei allen bisherigen Überlegungen wurden diese Aspekte nicht aus den Augen verloren. Wegen der bei allen Beteiligten sehr hohen Arbeitsbelastung war es jedoch bisher nicht möglich, auch hier schon besondere Entwicklungsschwerpunkte zu setzen. Mit den anstehenden Entscheidungen zum Stadionausbau, zum Zentralen Platz und z.B. auch zur Sporthalle werden Planungs- und Baustandards festgelegt, an denen sich die weiteren Planungen orientieren können und müssen.

Ein aktueller Sachstandsbericht zum Entwicklungskonzept Sport- und Erholungsgebiet Waldau kann frühestens im Herbst 2013 im Ausschuss für Umwelt und Technik erfolgen.



Zustand des Stadtwaldes in der Umgebung der Waldau

Die an die Waldau angrenzenden Waldflächen sind im Osten und Norden bis zur Jahnstraße, sowie am Südrand ca. zur Hälfte, im Besitz der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Waldflächen im Westen der Waldau, sowie am Südrand ca. zur Hälfte, sind im Besitz des Landes Baden-Württemberg.

Insbesondere im Westen entlang des Königsträßles mussten im vergangenen Winter einige verkehrsgefährdende Bäume im unmittelbaren Einwirkungsbereich zur Straße entnommen werden. Vermutlich werden in den nächsten Jahren weitere Bäume in diesem Bereich hinzukommen. In der Folge muss der Waldrand einschließlich des Parkstreifens sowie des dort verlaufenden Fußweges neu gestaltet werden, auch um ein wildes Parken im Waldbereich zu verhindern. Diese Maßnahmen müssen jedoch vom Waldbesitzer Land Baden-Württemberg finanziert werden und sind bislang noch nicht konzeptioniert.

Der Waldstreifen zwischen Kesslerweg und Jahnstraße wurde ebenfalls im vergangenen Winter durchgearbeitet. Verkehrsgefährdende Bäume wurden entfernt. Der dort vorhandene Waldbestand wird sich mit einer guten Struktur stabil entwickeln.

Die im Rahmen der Planungswerkstatt angesprochenen Ideen der weiteren Einbeziehung der umgebenden Waldbereiche (Waldsportpfad, Waldlehrpfad, Haus des Waldes, Anbindung Radel-Thon, Fußweg Ruhbank-Fernsehturm) beziehen sich komplett auf die Ausgestaltung von Wegebeziehungen. Diese sind vom eigentlichen Waldbestand unabhängig und lassen sich auf bestehenden Wegetrassen realisieren. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt steht für entsprechende Gespräche zur Verfügung.

Für die weitere Planung von Maßnahmen im Wald einschließlich der Wegebeziehungen sind keine Planungsmittel oder zusätzliche Haushaltsmittelanmeldungen erforderlich. Die Umsetzung innerhalb des Staatswaldes kann ohnehin nur in Absprache mit dem Landesbetrieb ForstBW und im Rahmen der von dort zur Verfügung gestellten Finanzmittel erfolgen. Ein Eintritt in entsprechende Verhandlungen ist erst nach Abschluss einer Konzeptionierung möglich.







Fritz Kuhn
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