Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
32/2012

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/31/2012
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1400 - 00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/10/2012
Betreff
    Raummanagement via Monitoranzeigen und die Probleme des Brandschutzes
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Eingangsbereiche von Schulen sind Teil des Rettungswegesystems dieser Gebäude. Häufig sind sie im Luftraumverbund mit einem direkt angeschlossenen Treppenraum. Zur Vermeidung einer Gefährdung der Benutzer eines Gebäudes muss sichergestellt werden, dass die Rettungswege auch im Brandfall frei von Verrauchung benutzt werden können.

Die grundlegenden Anforderungen an Flucht- und Rettungswege hinsichtlich Gestaltung und Ausstattung ergeben sich aus der Landesbauordnung und der dazugehörigen Ausführungsverordnung. Das Arbeitsstättenrecht (Bundesrecht) ergänzt diese Anforderung hinsichtlich der Dimensionierung in Abhängigkeit der Beschäftigtenzahl, konkretisiert die Anforderungen z.B. hinsichtlich der Gestaltung von Treppen und Rampen und der Fluchtweglänge in Abhängigkeit der Gefährdung und Ausstattung der Räume. Darüber hinaus werden Einbauten (Türen) sowie die Kennzeichnung geregelt.

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen gilt, dass Flucht- und Rettungswege - insbesondere so genannte „notwendige Flure“ und Treppenräume - frei von Brandlasten zu halten sind. Einzelne Aspekte hierzu werden auch in technischen Regeln, wie z.B. der Leitungsanlagenrichtlinie oder der Lüftungsanlagenrichtlinie beschrieben, die den Stand der Technik widerspiegeln.

Aus den o.g. Ausführungen ergibt sich dass in der Regel als Fluchtweg zu nutzende Bereiche in Gebäuden nicht mit Brandlasten wie Kopierern, Monitoranzeigen o. ä. auszustatten sind. Darüber hinaus ist in der Fachwelt bekannt, dass es wiederholt Brandereignisse aufgrund überhitzter Bauteile auch an Monitoren modernerer Bauart (LCD/TFT) gab (vgl. Sony Rückrufaktion Oktober 2011).

Mittels einer Gefährdungsbeurteilung können im Einzelfall von den Standardlösungen abweichende Ergebnisse erzielt werden, wenn durch andere Maßnahmen ein vergleichbar hohes Schutzniveau erreicht wird. Dies können im Einzelfall z.B. Brandfrühesterkennung in Verbindung mit automatischen Warn- und Löscheinrichtungen, alternative Fluchtwege oder die Beschränkung der in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeiter und deren besondere Ausbildung sein.

Zur Klärung der Vorrausetzungen für die Installation von Monitoren wurde von der Verwaltung ein Sachverständiger für Brandschutz mit der Erarbeitung eines Konzepts beauftragt, das hinsichtlich der Installation von Monitoren die Belange der Schulen sowie die Anforderungen des Brandschutzes berücksichtigt. Ziel sollte sein, allgemein gültige Lösungen für Schulen festzulegen. Dieses vom Brandschutzgutachter entwickelte Konzept wurde 2009 den betroffenen Ämtern vorgestellt. Als Grundlage des Konzepts wurde vom Gutachter exemplarisch das Beispiel der Gewerblichen Schule im Hoppenlau untersucht, in der zu diesem Zeitpunkt Monitore innerhalb der Treppenräume bereits installiert waren.

Nach Einschätzung des Brandschutzgutachters hat sich an diesem Beispiel gezeigt, dass es keine allgemein gültige Festlegung geben kann, da die bauliche Situation in jeder Schule im Einzelfall betrachtet werden muss. Ist der zur Anbringung eines Monitors vorgesehene Eingangsbereich nicht notwendiger Teil eines Rettungswegs, so bestehen aus brandschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Installation. In anderen Fällen muss das Rettungswegesystem und der betroffene Treppenraum bewertet werden. Als notwendige Mindest-Voraussetzungen sind in jedem Fall zu benennen: Die technische Installation der zugehörigen Einrichtungen (PC) muss in einem angrenzenden Raum erfolgen.

Aus den Ausführungen ergibt sich die Beantwortung der beiden Fragen:

Zu 1): Die Rechtslage ist an allen genannten Orten identisch. Soweit der Hintergrund der Beispiele bekannt ist, wurden dort vergleichbare Maßstäbe wie in Stuttgart angesetzt. So sind in den beiden aufgeführten Ludwigsburger Schulen sowohl ein zweiter baulicher Rettungsweg und eine flächendeckende Brandmeldeanlage vorhanden als auch der zu dem Monitor gehörende PC in einem abgetrennten Raum untergebracht. Sofern in einem Gebäude eine Entfluchtung auch unabhängig von der Querung des Eingangsbereichs möglich ist, stellt die Installation von Monitoren ohnehin kein Problem dar.

Zu 2): Sowohl das Heidehofgymnasium als auch das Haus der Wirtschaft sind Gebäude, die der Brandverhütungsschau unterliegen. Bei der letzten Begehung im Heidehofgymnasium war noch kein Monitor installiert, so dass nicht beurteilt wurde, ob ein solcher im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten vertretbar ist. Beim Haus der Wirtschaft liegen grundsätzliche Brandschutzmängel vor, für deren Behebung ein Brandschutzkonzept vom Land als Eigentümer gefordert wurde. In diesem Zusammenhang werden alle Brandlasten in den Rettungswegen mit zu beurteilen sein.








Dr. Wolfgang Schuster






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