Im Zusammenhang mit der Abklärung der beruflichen Werdegänge wurde allen Kommunalbeamtinnen und -beamten auf Probe und auf Lebenszeit Ende Oktober/Anfang November 2013 eine Auskunft über die Höhe der voraussichtlichen Versorgungsbezüge mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und bei angenommener Dienstunfähigkeit erteilt. Gleichzeitig wurden etwa fehlende Unterlagen unmittelbar bei den Beamten angefordert.
Beginnend ab 2017 erhalten alle Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit, die die fünfjährige Wartezeit bereits erfüllt haben, in regelmäßigem Abstand von fünf Jahren eine Auskunft über die Höhe ihrer Versorgungsbezüge auf der Grundlage der jeweils zum Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungsauskunft aktuellen Rechtslage.