Stellungnahme zum Antrag
60/2016

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/06/2016
Der Oberbürgermeister
GZ: 0347-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/26/2016
Betreff
    Weibliche Altersarmut verhindern – Aufklärung zu Rentenanwartschaften
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Bei der Landeshauptstadt Stuttgart sind derzeit inkl. den Eigenbetrieben 3.733 weibliche Beschäftigte und 491 Beamtinnen tätig, die über 45 Jahre alt sind. Das Klinikum Stuttgart beschäftigt derzeit 2.304 Frauen über 45 Jahre.

Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet im Rahmen ihres Selbstverständnisses als familienfreundliche Arbeitgeberin sowohl Frauen als auch Männern vielfältige Teilzeitangebote und Möglichkeiten zur Beurlaubung aus familiären Gründen. Diese Angebote werden gerne wahrgenommen. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass daraus eine nicht ausreichende Altersversorgung resultieren kann. Der Wiedereinstieg und die Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in ein vollschichtiges Arbeitsverhältnis wird deshalb seitens der Verwaltung unterstützt.

Erster Schritt zu einer Verhinderung von Altersarmut ist die Kenntnis über individuelle Anwartschaften und Möglichkeiten. Folgende Informations- und Beratungsangebote stehen den Beschäftigten zur Verfügung:

1. Deutsche Rentenversicherung
2. Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
3. Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
KVBW und Versicherungsamt waren außerdem bereits mit Informationsständen am Internationalen Frauentag am 08.03.2016 im Rathaus vor Ort.

Wie dargestellt besteht ein vielfältiges und umfassendes Informations- und Beratungsangebot. Die Verwaltung sieht deshalb von einem wiederholten Angebot ab, zumal eine individuelle Beratung an einem Informationstag im Rathaus ohnehin nicht möglich wäre.







Fritz Kuhn
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