Stellungnahme zum Antrag
24/2016

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/09/2016
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5261-11



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/02/2016
Betreff
    Sportklinik im Neckarpark – erneut prüfen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.
Die Sportklinik als Neubau im NeckarPark mit dem im UTA am 22. März 2016 vorgestellten Planungsprogramm wurde über mehrere Besprechungen dem Quartier Q 9 angepasst. Die notwendigen Flächen konnten vollständig untergebracht werden.
Im Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Reichenbachstraße
(Ca 283/1) mit den Teilgeltungsbereichen 1 - 4 im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt sind besondere Maßnahmen zum Lärm festgesetzt. Dies gilt im Wesentlichen für die Quartiere Q 1, Q 4, Q 7, Q 8, Q 19 und Q 20 sowie im südlichen Bereich für Q 9.

Diese lärmabschirmende Bebauung ist notwendig, um das dahinterliegende Wohnen umsetzen zu können.
Für alle Projekte im NeckarPark gilt, dass die baurechtlich notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück unterzubringen sind.

Zu 2.
Es gibt im NeckarPark oder in den angrenzenden Gebieten keine geeigneten Flächen.

Zu 3.
Im Stadtgebiet können grundsätzlich die nachstehenden Grundstücke genannt werden:
- Entwicklungsfläche Rosenstein (kein Baurecht, voraussichtlich in 7 Jahren bebaubar);
- Schoch-Areal am Bahnhof in Stuttgart-Feuerbach (gewerbliche Nutzung vorgesehen, L-förmige Bebauung, Ausschreibung soll 2017 erfolgen, Eignung nicht geprüft).

Als kurzfristige Lösung wurde eine Verlagerung an das Krankenhaus Bad Cannstatt vorgeschlagen, da dort das entsprechende Planungsrecht bereits vorhanden ist.
Dieser Standort wurde von der Sportklinik aufgrund der fehlenden Nähe zum Sportzentrum Olympia-Stützpunkt, VfB, Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Porsche-Arena, dem SpOrt und der Sorge um den Verlust der Eigenständigkeit der Marke Sportklinik Stuttgart verworfen.

Standortüberlegungen im Bereich Klinikum Bad Cannstatt
Für den Bereich östlich des Klinikums Bad Cannstatt beinhaltet der Flächennut­zungsplan eine Erweiterungsmöglichkeit etwa bis zum Lefzenbrunnen. Auf dieser Erweiterungsfläche (Eigentümerin Stadt) befinden sich heute eine größere Anzahl von Kleingartenparzellen. Im Falle einer Inanspruchnahme dieser Fläche entsteht Verlagerungsbedarf.

In der jüngsten Vergangenheit war der Flächenbedarf für Krankenhauserweiterungen in Bad Cannstatt immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Zuletzt wurde dem Gemeinderatsantrag auf Rücknahme der Erweiterungsfläche und entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans nicht entsprochen (Antrag Nr. 74/2013 „Krankenhausvorhaltefläche in Bad Cannstatt – unseren Antrag 373/2010 durch Abstimmung abschließend bearbeiten!“ vom 8. Februar 2013 der SPD-Gemeinderatsfrak-tion). Insofern spiegelt die Darstellung im Flächennutzungsplan die aktuelle Einschätzung wider.

Es gilt der Bebauungsplan 1970/40, dieser lässt die Erweiterung der Krankenhausfläche zu (SO, GRZ 0,4, GFZ 1,2). Der Herstellung einer Grünfläche im südlichen Bereich (Galgenäcker) steht der Bebauungsplan nicht im Wege. Eine Bebauungsplanänderung ist nicht notwendig und auch nicht vorgesehen.

Zu 4.
Der Stellplatzbedarf der Sportklinik muss generell auf eigenem Gelände nachgewiesen werden.

Zu 5.
Gemäß der Stellplatzberechnung des Baurechtsamts zum bestehenden Gebäude waren 18 Stellplätze für die 100 genehmigten Patientenbetten erforderlich, die alle in der Tiefgarage nachgewiesen sind. Im Zuge des Neubauprojekts wird von einer Verringerung der Bettenzahl ausgegangen, daher sind baurechtlich keine zusätzlichen Stellplätze notwendig.

Zu 6.
Im Parkraummanagement für Bad Cannstatt, dessen Konzept dem Gemeinderat bereits vorgestellt wurde, wird unter anderem die Bewirtschaftung des Parkraums um die Sportklinik geregelt.
Die Tiefgarage des Kursaals ist dem Betrieb des Kursaals vorbehalten, es sind keine Stellplätze für die Sportklinik vorgesehen.
Mineralbadbesucher bekommen einen Sondertarif, die Sportklinik kann weiterhin Parkschecks in der bisherigen Größenordnung kaufen.

Nach Beschluss der Vorlage zum Parkraummanagement beurteilt eine Arbeitsgruppe, an der auch Mitglieder des Bezirksbeirats teilnehmen, die Kurzzeitparkplätze. Hier könnte die Sportklinik evtl. Bedarf anmelden. Diese Kurzzeitparkplätze könnten aber nicht für die Sportklinik reserviert werden, sondern würden allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan 1992/024 lässt für das Grundstück Sulzerrain­straße eine Baulückenschließung mit einer Wohnbebauung zu (WB). Ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit regelt die Zufahrt in den rückwärtigen Grundstücksteil. Die Parkplätze müssten dann in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Ob eine solche Tiefgarage mit öffentlichen Stellplätzen je errichtet wird, ist insbesondere auf Grund der hohen Stellplatzkosten und der geringen Zahl an Stellplätzen fragwürdig.

Zu 7.
Die Sportklinik hat folgende Kosten ermittelt:

Geplante Kosten im
Neubau NeckarPark
abzüglich Stellplätze im NeckarPark,
sind am jetzigen Standort auch nicht erhalten.
Vergleichsbetrag Neubau NeckarPark
61,5 Mio. €

- 2,5 Mio. €
59,0 Mio. €
Neubau Martin-Luther-Straße 1
Differenz 1
31,3 Mio. €
27,7 Mio. €
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass in jedem Fall rd. 7 bis 8 Mio. € von der Sportklinik zusätzlich investiert werden muss.
Differenz 2
-7,5 Mio. €
20,2 Mio. €

Diesen danach verbleibenden Betrag von rd. 20 Mio. € müsste die Sportklinik in vollem Umfang selbst finanzieren.
Da die Sportklinik bereits bei einem realisierbaren Betrag von rd. 38 - 40 Mio. €
(31,3 Mio. € für den Neubau und 7 - 8 Mio. € für die Sanierung) in nennenswertem Umfang eine Eigenfinanzierung darzustellen hat, wird evident, dass weitergehende Beträge nicht finanzierbar wären.


Zu 8.
Nein, die ausgewiesenen Flächen an der Taubenheimstraße sind dringend notwendig und können nicht reduziert werden.

Zu 9.
Nach Vorstellung der Neubaupläne durch die Sportklinik hat sich der Pächter der Kursaal-Gastronomie grundsätzlich zustimmend geäußert.

Aus Sicht der Sportklinik sind keine negativen Einwirkungen auf den Biergartenbetrieb zu erwarten, was jedoch durch entsprechende Lärmgutachten geprüft werden müsste.



Fritz Kuhn
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