Stellungnahme zum Antrag
419/2012

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/05/2013
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1202 - 02.01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/04/2012
Betreff
    ZOB Obertürkheim – erbärmliche Zustände des Provisoriums
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1. und 2.

Im letzten Jahr verzeichnete der Interims- ZOB Obertürkheim insgesamt ca. 10.000 An- bzw. Abfahrten. Es erfolgte ein überwiegend reibungsloser Betrieb, da nur eine geringe Anzahl an Klagen von Nutzern des ZOB im Bezug auf die Bewirtschaftung oder den Zustand der öffentlichen Toilettenanlange an das Tiefbauamt herangetragen wurde. Die Flächen des ZOB werden in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf durch die AWS gereinigt und gepflegt.

Die öffentliche Toilettenanlage in Form des Containers ist seit dem 07.04.2010 in Betrieb. Die Toiletten sind durchgehend geöffnet und werden vom Eigenbetrieb AWS gereinigt und gewartet.

Die Toiletten/Urinale im Container werden täglich morgens ab 7 Uhr zwischen 30 und 45 Minuten gereinigt. Zudem erfolgt täglich am Abend eine Kontrolle vor Ort, wo bei Bedarf noch einmal gereinigt wird. Dies wird für die Nutzung der Anlage im Rahmen der durchschnittlichen Belegung des ZOB für ausreichend erachtet. Zu einer weiteren Verbesserung könnten zusätzliche, tägliche Reinigungen erfolgen, die jedoch einen erhöhten Kostenaufwand bedeuten würden.

Die Probleme vor Ort wie z.B. verstopfte Abflussrohre werden durch zu viel Toilettenpapier und durch die unsachgemäße Entsorgung von hygienischen Artikeln und sonstigem Müll, für deren Entsorgung in jeder Toilette ein Abfalleimer zur Verfügung steht, verursacht. Der Zustand der Toiletten ist also zu einem großen Teil auf die unsachgemäße Benutzung durch die Reisenden zurückzuführen.



Zu 3.

Neben dem Vorschlag des Bezirksbeirates, mit Schildern auf die Einkaufsmöglichkeiten am Ort hinzuweisen, wäre grundsätzlich zu überlegen, ob für die Dauer des bestehenden Interims- ZOB die Einrichtung eines Imbiss vor Ort nicht eine Aufwertung für die Reisequalität bedeuten würde. Hierbei müsste jedoch die Abfallproblematik berücksichtigt werden, da es aufgrund der Bewirtschaftung dann auch zu einem erhöhten Abfallanfall kommen wird, der einen entsprechenden Entsorgungsaufwand nach sich ziehen könnte.

In einem ersten Schritt wird die Verwaltung prüfen, wie mit einer Hinweisbeschilderung auf die Einkaufsmöglichkeiten im Ort hingewiesen werden kann.






Fritz Kuhn

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