Stellungnahme zum Antrag
138/2017

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/30/2017
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7640 - 06



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP, SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, Die STAdTISTEN
Datum
    05/09/2017
Betreff
    Ein ämterübergreifendes Konzept zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit muss her!
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1 Entwicklung der Arbeitslosigkeit U25

Die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist im Gegensatz zu anderen EU-Ländern in den vergangenen zehn Jahren deutlich zurückgegangen und von 523.906 im Jahr 2006 auf nur noch 241.168 Arbeitslose im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gesunken. Die Arbeitslosenquote für diese Altersgruppe hat sich im selben Zeitraum auf 5,3 % halbiert.
In Baden-Württemberg lag die Arbeitslosenquote für 15- bis unter 25-Jährige im März 2017 bei 2,9 %. Dies war bundesweit der beste Wert knapp vor Bayern (3,0 %) und deutlich vor dem drittplatzierten Bundesland Rheinland-Pfalz (4,8 %). Hinter der Quote verbergen sich in Baden-Württemberg 20.068 junge Arbeitslose, wovon 8.583 dem Rechtskreis SGB II zuzuordnen sind.

1.1 Arbeitslose U25
Für Stuttgart wurden für den März 2017 bei den 15- bis unter 25-Jährigen insgesamt 1.095 als arbeitslos ausgewiesen; 693 Personen im Rechtskreis SGB II und 455 Personen im Rechtskreis SGB III. Die Arbeitslosenquote in Stuttgart betrug 3,3 %.

Die gute konjunkturelle Lage in den letzten drei Jahren in Baden-Württemberg hat sich auch auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt für jüngere Menschen positiv ausgewirkt. Zum Teil wurde diese positive Entwicklung allerdings durch die Zuwanderung von Personen aus dem Kontext Flucht und Migration überlagert. Dieser Effekt macht sich in Stuttgart fast vollständig im SGB II bemerkbar.



Im März 2014 wurden im Rechtskreis SGB II noch 713 Arbeitslose im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gezählt. Diese Zahl lag nach einem zwischenzeitlichen Anstieg im Jahr 2016 im März 2017 bei nur noch 640. Rechnet man die Personen im Kontext von Flucht und Migration heraus, so ist ein konstanter Rückgang der Zahlen seit 2014 erkennbar. Von rund 700 Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren im März 2014 sank die Zahl auf unter 500 Personen im März 2017 ab, wenn man den Personenkreis im Kontext von Flucht und Migration herausrechnet. Das entspricht einem deutlichen Rückgang von rund 30 %.

Eine ähnliche positive Tendenz lässt sich erkennen, wenn man nicht nur die Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen, sondern die aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Jobcenter im Alter von 15 bis unter 25 Jahren bewertet. Im März 2014 wurden 4.444 ELB dieser Altersgruppe vom Jobcenter betreut. Im März 2017 lag dieser Wert bei 5.618 ELB. Rechnet man auch hier die ELB im Kontext von Flucht und Migration heraus, so ergibt sich ein Wert von unter 4.100 ELB, was dann einem Rückgang von rund 8 % entspricht.

Um diesen Rückgang besser einordnen zu können, ist es hilfreich auch die Gesamtstruktur der 4.100 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten(ELB) zu betrachten. Knapp 1.900 ELB sind Schülerinnen und Schüler und weitere 600 ELB stehen dem Arbeitsmarkt aus anderen Gründen nicht zur Verfügung. Damit sind bereits 60 % bzw. 2.500 ELB Nichtaktivierungsfälle nach § 10 SGB II. Jeweils rund 300 ELB gehen einer Beschäftigung über 15 Stunden nach oder befinden sich in einer Fördermaßnahme des Jobcenters oder in einem Integrationssprachkurs. Die Hälfte der verbleibenden rund 1.000 ELB sind erst jüngst in den Leistungsbezug gekommen, absolvieren ein Freiwilliges Soziales Jahr, den Bundesfreiwilligendienst oder Praktika, sind krank oder warten auf den Beginn von Schule, Ausbildung oder einer anvisierten Beschäftigungsaufnahme. Die restlichen 500 ELB sind schließlich arbeitslos.




Grundsätzlich sind alle arbeitsuchenden und arbeitslosen U25 Zielgruppe der öffentlichen Arbeitsverwaltung und anderen Behörden. Besonderes Augenmerk verdienen jene, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Dazu gehören auch insbesondere U25 mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder mit einer Behinderung. Der Antrag formuliert folgende Teilzielgruppen:
1.2 Alleinerziehende U25-Frauen
Alleinerziehende Frauen oder Männer mit Kindern unter 3 Jahren können in der Statistik i.d.R. nicht als arbeitslos erfasst werden. Nach §16 SGB III sind Personen arbeitslos, wenn sie unter anderem eine versicherungspflichtige Tätigkeit suchen und für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen. Bei dem genannten Personenkreis ist das häufig nicht der Fall, da hier die Kinderbetreuung/-erziehung im Vordergrund steht. Nach § 10 SGB II ist erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen eine Arbeit und die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme nicht zumutbar, wenn deren Ausübung bzw. Teilnahme die Erziehung ihres Kindes gefährden würde. Die Erziehung eines Kindes ist danach i.d.R. nicht mehr gefährdet, wenn das Kind über 3 Jahre alt ist und die Kinderbetreuung sichergestellt ist.

Eine wichtige Grundvoraussetzung für die Aktivierungsbemühungen von Alleinerziehenden durch das Jobcenter ist eine Kinderbetreuung, die zu den individuellen beruflichen Integrationsbemühungen und -möglichkeiten der Alleinerziehenden passt. Hierzu gehören insbesondere die zeitliche und örtliche Ausgestaltung der Kinderbetreuung. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, sind die beruflichen Integrationschancen begrenzt und eine frühzeitige Aktivierung des Personenkreises ist nur eingeschränkt möglich, da auch schon der Besuch von Eingliederungsmaßnahmen in der Regel eine gesicherte Kinderbetreuung voraussetzt.
Für das Jobcenter Stuttgart werden ca. 220 arbeitslose alleinerziehende junge Frauen unter 25 Jahren als arbeitslos ausgewiesen. Hinzu kommen Alleinerziehende im Rechtskreis SGB III und ggf. SGB VIII. Alleinerziehende mit einem Kind unter drei Jahren müssen sich rechtlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen. Die Integrations- und Vermittlungsarbeit muss deshalb auf einer freiwilligen Bereitschaft zur Mitarbeit aufbauen, bzw. diese erst herstellen. Bei ca. 70 der arbeitslosen alleinerziehenden Frauen sind die Kinder bereist älter, hier gelten die allgemeinen Mitwirkungspflichten. In den Rechtskreisen SGB VIII und SGB III sind es noch weniger.

Bei den Bestandszahlen zu alleinerziehenden Frauen im Rechtskreis SGB II – sowohl insgesamt als auch U25 – gibt es in den letzten Jahren keine signifikanten Verbesserungen. Sie stehen deshalb zu Recht politisch im Focus.



Neben den Schülerinnen und Schülern bilden die alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Kindern unter 3 Jahren die zweitgrößte Gruppe bei den Nichtaktivierungsfällen nach §10 SGB II. Diese betroffene Zielgruppe von rund 220 Personen wird frühzeitig durch die Mitarbeiter/-innen des Jobcenters angesprochen und zu bestehenden Angeboten und Unterstützungsmöglichkeiten informiert.

Neben einer halbjährlich stattfindenden Informationsveranstaltung für Alleinerziehende im Stuttgarter Rathaus, die von der Beauftragten für Chancengleichheit organisiert wird, gibt es eine Fülle von Maßnahmen und Projekten für (Allein)Erziehende. Ein Teil dieser Angebote steht nicht nur Empfängerinnen von SGB II-Leistungen offen sondern kann von allen Alleinerziehenden genutzt werden:

· BBI (Berufliche Beratung und Information für Frauen mit Kindern unter 3 Jahren), ein vom Jobcenter und der Abteilung für individuelle Chancengleichheit konzipierte und finanziertes Beratungsangebot für Frauen mit Kindern unter 3 Jahren zur Entwicklung beruflicher Perspektiven;
· AITA plus, ein ESF-Projekt zur Teilzeitausbildung sowie einen ESF-finanzierten Vorbereitungskurs auf eine Teilzeitausbildung in der Altenpflege;
· FAMOS, ein ESF-Projekt zur Kompetenzfeststellung und zum Kompetenztraining Alleinerziehender (bis Ende 2017);
· Back to Job!, eine vom Jobcenter konzipierte und finanzierte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung von (alleinerziehenden) Frauen;
· MIA (Modellprojekt Integration Alleinerziehende) eine vom Jobcenter und der Abteilung für individuelle Chancengleichheit konzipierte und finanzierte Maßnahme zur Kompetenzklärung und beruflichen Orientierung von Frauen;
· AKIB (Anlaufstelle Kind und Beruf), eine vom Jobcenter konzipierte und finanzierte Maßnahme für (Allein)Erziehende, die einen umfassenden Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungsbedarf haben;
· PRECASUS, eine vom Jobcenter und der Abteilung für individuelle Chancengleichheit konzipierte Maßnahme (nicht nur) für (alleinerziehende) Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Für diese Maßnahmen hat das Jobcenter im Jahr 2017 ca. 835.000 EUR veranschlagt.

1.3 U25 ohne Schulabschluss
Hinsichtlich der Schulabgänger/innen aus allgemeinbildenden Schulen wird folgend die Entwicklung von 2011 bis 2015 dargestellt. Im Jahr 2012 hat der doppelte Jahrgang der G8 und G9 Absolventen/innen die Gymnasien verlassen, von daher sind für einen Strukturvergleich eher die Jahre 2011, 2013 und 2014 in Relation zu setzen. Insgesamt zeigt sich folgendes Bild:

ohne HS-Abschluss
mit HS-Abschluss
mittlerer Abschluss
FH-/ Hochschulreife
Allgemeinbildende Schulen
2011
5.369 Abgänger/innen
5,2
19,8
33,4
41,7
2012
6.347
Abgänger/innen
4,9
11,7
28,4
55,0
2013
5.467 Abgänger/innen
4,5
15,6
38,9
41,0
2014
5.274 Abgänger/innen
5,1
16,2
39,2
39,5
2015
5.367 Abgänger/innen
5,8
14,7
40,1
39,4
Tabelle A: Schulabgänger/innen allgemeine Schulen 2011 bis 2015 (in %)

In Stuttgart haben im Jahr 2015 5,8 % der Absolventen/innen die allgemeinbildende Schule ohne einen Hauptschulabschluss (darunter zahlreiche Abgänger/innen aus Förderschulen) verlassen. Im Fünfjahrestrend geht dieser Anteil erst zurück und nimmt dann wieder zu. Bei dem Ziel, die Schulabbrecherquote zu senken, ist zunächst ein weitergehendes Engagement des Landes als Schulträger gefordert. Die Stadt leistet bereits jetzt durch die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit einen strukturellen und präventiven wertvollen Beitrag.

Neben der Schulsozialarbeit werden auch ESF-Projekte (Berufseinstiegsbegleitung, Pakt-S-Projekte u.a.) unterstützend herangezogen. Das Bildungs- und Teilhabe-Paket des Jobcenters leistet insbesondere zur Finanzierung von Nachhilfe einen Beitrag.

Die Einrichtungen der Jugendhilfe weisen darauf hin, dass Schulabbrüche nur zum Teil auf ein kognitiv eingeschränktes Leistungsvermögen zurückzuführen sind. Vielmehr beenden die Jugendlichen den Schulbesuch wegen persönlicher Krisen, häufig im Zusammenhang mit familiären Konflikten. Hier greifen die bereits etablierten Unterstützungssysteme.

Ergänzend prüft das Jobcenter aktuell mit dem Jugendamt, welche spezifischen, auf die Zielgruppe zugeschnittenen Angebote mit dem neu geschaffenen § 16h SGB II entwickelt werden können.

1.4 U25 ohne Leistungsbezug SGB II
Über junge Arbeitslose U25 ohne Leistungsbezug werden keine amtlichen Statistiken geführt, sodass über die Größenordnung oder Entwicklung keine verlässliche Aussage gemacht werden kann. Es gibt keine „Verbleibs- oder Anschlusserhebungen“. Von ihnen erfahren Beratungsinstitutionen nur dann, wenn Unterstützung von den jungen Menschen selbst nachgefragt wird. Gleichwohl wendet sich die Agentur für Arbeit mit Ihren Beratungsangeboten auch an diese Personengruppe. Das Jobcenter setzt stärker auf die Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendsozialarbeit um diese Gruppe gezielt anzusprechen und zu erreichen. Seit dem 1.8.2016 können Jobcenter für junge Erwachsene, die noch nicht im SGB-II-Leistungsbezug stehen aber mit hoher Wahrscheinlichkeit leistungsberechtigt sein könnten, über § 16h SGB II Angebote finanzieren um sie an den Leistungsbezug heranzuführen. Der Gesetzgeber hat dieses Förderinstrument geschaffen, da trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrumenten der Arbeitsförderung, an Eingliederungsleistungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und der sozialpädagogischen Hilfen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige junge Menschen im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine nicht unbedeutende Gruppe junger Menschen von den Angeboten der Sozialleistungssysteme mindestens zeitweise nicht erreicht wird.

In Stuttgart gibt es dazu positive Erfahrungen aus dem Pilotprogramm RESPEKT, in dem zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für junge Menschen in einer schwierigen Lebenslage erbracht werden, um die Eingliederung in Bildungsprozesse, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit zu erleichtern und den Übergang in den weiteren Entwicklungsprozess sicherzustellen. Das BMAS hat die Laufzeit des Projektes um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2018 verlängert, sodass auch in Stuttgart mehr Erfahrungen für die Ausgestaltung der der künftigen Maßnahmen nach § 16 h SGB II genutzt werden können.


Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen/Ausbildungschance

Die „BaEplus“ Plätze im Rahmen der Initiative „Ausbildungschance“ sind ein Angebot für eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung für sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte junge Menschen mit einem erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf.

Die Belegung der vom Caritasverband für Stuttgart angebotenen 40 Plätze entsprach den Planungen:
2015
2016
BaEplus
Soll
Ist abgeschlossene Ausbildungsverträge
Soll
Ist abgeschlossene Ausbildungsverträge
40
49
40
43

Für die vorgesehene Platzzahl von 40 Plätzen wurden sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 jeweils mehr als 40 Ausbildungsverträge mit Teilnehmenden des Jobcenters abgeschlossen. Während der Ausbildung kam es allerdings zu Kündigungen und frei gewordene Plätze konnten wegen des fortgeschrittenen Ausbildungsverlaufes nicht mehr nachbesetzt werden. Die Anlässe für Kündigungen waren durchaus auch positiv: So gab es z. B. erfolgreiche Vermittlungen in eine reguläre Ausbildung oder in eine Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Stabilisierung von Teilnehmenden und die Vermeidung von Abbrüchen sind Aufgabe des Trägers.

Für Zuweisungen und Förderungen durch das Jobcenter müssen in jedem Einzelfall bestimmte rechtliche Voraussetzungen vorliegen und durch die Beratungsfachkraft im Jobcenter geprüft und dokumentiert werden. Hierzu gehören insbesondere:
Die (bessere) Belegung der städtischen Plätze „Ausbildungschance“ ist daher wegen der unterschiedlichen Zuweisungsverfahren nur bedingt vergleichbar. Zudem unterscheiden sich der Personenkreis und die Rahmenbedingungen:
Bedarfseinschätzung BaEplus/ Ausbildungschance:

Das Jobcenter hat zu Beginn des Projektes „Ausbildungschance“ im Jahr 2011 einen Bedarf für 40 BaEplus Plätze ermittelt. Die 40 Plätze konnten überwiegend zu Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahres belegt werden.

Die Vergabebedingungen beinhalten die Möglichkeit, die Platzzahl um 30 % auf 52 Plätze aufzustocken. Damit kann ausreichend flexibel und schnell auf Bedarfsänderungen (z. B. durch Veränderungen am Ausbildungsmarkt) reagiert werden. Für keinen in Frage kommenden Jugendlichen war der Zugang durch nicht ausreichende Plätze beschränkt.

Bei der Bedarfsplanung geht das Jobcenter im Vergleich zu 2011 aktuell von einem kleineren Personenkreis aus, für den die BaEplus in Frage kommt.

Auch chancenärmere Ausbildungssuchende profitieren vom guten Ausbildungsmarkt und können mit vorrangigen Hilfen (z. B. assistierte Berufsausbildung, Einstiegsqualifizierung) in eine betriebliche Ausbildung vermittelt werden. Diejenigen jungen Menschen allerdings, die auch mit dieser Unterstützung nicht vermittelt werden können, sind auch den Anforderungen der BaEplus (Ausbildungschance) nur bedingt gewachsen. Dies zeigen die erhöhten Abbruchzahlen. Das Jobcenter hat darauf mit der zusätzlichen vorgeschalteten Maßnahme „BaE-Check“ reagiert. Damit wird die Passgenauigkeit des Angebots noch intensiver abgeprüft und die Fehlbelegung der Plätze reduziert.

Grundsätzlich kann die BaEplus im Einzelfall auch in Teilzeit angeboten werden. Mit den Trägern wurde vereinbart hierfür die Voraussetzungen zu verbessern. Damit konnten junge Alleinerziehende, aber auch in Eltern, ab dem Ausbildungsbeginn 2017 bei der Belegung der BaEplus noch stärker als bisher berücksichtigt werden.


2 Maßnahmen und methodische Umsetzung

Die Stuttgarter Ausbildungs- und Beschäftigungsstrategie zielt darauf ab, mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren zu befähigen besser in eine gute und nachhaltige Ausbildung und Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit zu kommen und diese auch zu behalten. Bereits jetzt gibt es bei den verschiedenen Stuttgarter Leistungsträgern eine ausdifferenzierte Vielfalt von Angeboten, die der Heterogenität der jungen Arbeitslosen entsprechen und dem individuellen Unterstützungsbedarf gerecht werden.

2.1 Jobcenter Stuttgart, Leistungen nach dem SGB II

2.1.1 Regelinstrumente
Das Jobcenter nutzt für U25 die ganze Bandbreite der vom Gesetzgeber bereitgestellten Förderinstrumente. Eine Ausnahme stellen lediglich die Arbeitsgelegenheiten dar. Sie gelten als ultima ratio der Instrumentenwahl. Das Jobcenter sieht grundsätzlich alle U25-Jährigen als in den Arbeitsmarkt integrierbar an und setzt Ausbildung und Beschäftigung vor AGH. Die Regelinstrumente sind vom Gesetzgeber definiert und erfordern überwiegend Einzelfallentscheidungen.

Die Ausbildungsvermittlung hat das Jobcenter auf die Agentur für Arbeit übertragen, um u. a. bei der Verzahnung mit der Berufsorientierung und -beratung die Gleichbehandlung aller Stuttgarter Jugendlichen zu gewährleisten.

Für die Unterstützung, Qualifizierung und Vermittlung junger Arbeitsloser U25 sind für das Jobcenter die Regelinstrumente zur Ausbildungsvermittlung und -unterstützung sowie Aktivierungs- bzw. Vermittlungsgutscheine für zielgruppenspezifische Maßnahmen relevant. Die Maßnahmen sind Ausdruck einer mehrjährigen Entwicklungsarbeit sind werden regelmäßig detailliert mit dem Geschäftsplan beschrieben.

2.1.2 Regelinstrumente mit Projektcharakter
Größeren Handlungsspielraum hat das Jobcenter bei Projektförderungen nach §§ 16f (freie Förderung) und §§ 16h (seit 1.8.2017 für schwer erreichbare junge Erwachsene). Hierbei ist die gesetzliche Budgetgrenze (20 % der zugeteilten Eingliederungsmittel) zu beachten und die Anwendung des Vergaberechts zu prüfen. Projektförderungen sind auf 5 Jahre begrenzt und daher vornehmlich für Maßnahmen mit Pilotcharakter geeignet.

Gleichwohl ermöglicht das SGB II in diesem Rahmen Möglichkeiten, die insbesondere auf eine gut abgestimmte Zusammenarbeit und Vernetzung hinzielen, um so Leistungen zur Integration in einer Kombination besser zu nutzen. Die Abstimmung zur Umsetzung des §16 h SGB II in Stuttgart erfolgt daher aktuell im Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf.

Budget
SOLL 2016
IST 2016
SOLL 2017
Vsl. IST 2017
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT)§ 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III
889.749 €
971.523 €
1.025.802 €
1.166.581 €
Einstiegsqualifizierung (EQ)§ 16 SGB II i.V.m. § 54a SGB III
53.267 €
76.269 €
83.321 €
142.998€
Außerbetriebliche Berufsausbildung / Ausbildungsbegleitende Hilfen (BaE / abH)§ 16 SGB II i.V.m. §§ 74 ff. SGB III
1.495.787 €
1.558.772 €
1.338.301 €
1.429.410€
Assistierte Ausbildung (AsA)§ 16 SGB II i.V.m. § 130 SGB III
339.384 €
187.663 €
146.741 €
215.980€
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen§ 16h SGB II
100.000 €
- €
2.778.188 €
2.794.227 €
2.694.165 €
2.954.969 €

Hinzu kommen unterschiedliche Einzelleistungen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse, öffentlich geförderte Beschäftigung u. a.) für junge Menschen die ggf. noch separat auszuweisen wären. Darüber hinaus steht im Rahmen der Flüchtlingsmaßnahme RISE im Jahr 2017 ein Budget von 747.218 Euro zur Verfügung, von dem bedarfsabhängig ein erheblicher Teil für junge Geflüchtete U25 verwandt werden wird.

2.2 Agentur für Arbeit, Leistungen nach dem SGB III
Der zentrale Akteur beim allgemeinen Ausbildungsmarktgeschehen ist die Agentur für Arbeit. Sie setzt die Berufsorientierung, die Berufsberatung und die Ausbildungsstellenvermittlung in Stuttgart für alle jungen Menschen um. Über die allgemeinen Angebote hinaus nutzt die Agentur für Arbeit für U25 die vom Gesetzgeber bereitgestellten einzelfallbezogen Förderinstrumente.
Die zuletzt genannt Jugendlichen-Maßnahmen sind in Stuttgart in FIF gebündelt (Forum für integrierte Förderung). Ein Träger führt alle Maßnahmen zentral an einem Ort durch (Stuttgart-Vaihingen).

Budget
Die Mittel für die Berufseinstiegsbegleitung, die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen und die Assistierte Ausbildung lassen sich wegen der mehrjährigen Maßnahmendauer nicht exakt trennscharf abbilden. Die Agentur für Arbeit geht für 2016 von ca. 4,4 Mio. Euro aus.

Dazu kommen noch Mittel für ca. 100 durch die Agentur für Arbeit geförderte EQ-Plätze, die in obiger Summe nicht enthalten sind.

2.3 Jugendamt Stuttgart, Leistungen nach dem SGB VIII
Das Jugendamt fördert junge Arbeitslose im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII.

Budget
2016
2017
2018
2019
Arbeitsprojekte anteilig
1.795.506 €
1923.700 €
1.967.800 €
2.001.900 €

In den Arbeitsprojekten in der Jugendberufshilfe nach SGB VIII, zu denen die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb), LISA, das sozialpädagogisch betreute Wohnen für junge Menschen, Promama und Youssef gehören, bildet das Programm 400+Zukunft den Schwerpunkt der Jugendberufshilfe, siehe GRDrs 909/2017.

2.3.1 400+Zukunft
Das Programm 400+Zukunft wurde 2003 ursprünglich als Ersatz für ABM entwickelt. Das Programm umfasst für die Teilnehmenden die Beschäftigung in verschiedenen Arbeitsfeldern der Maßnahmenträger, sowie eine sozialpädagogische Betreuung. Der Zugang erfolgt aktuell vorrangig über das von der Arbeitsförderung finanzierte Beratungsangebot „JobConnections“. Die Antragstellung erfolgt beim und die Bewilligung durch das Jugendamt.

Gegenwärtig werden rund 50 Personen gefördert, damit werden im Jahresdurchschnitt zwischen 100 – 120 Personen in der Maßnahme unterstützt. Die Nachfrage ist steigend und dadurch wuchs der Durchschnittsgrad der Auslastung erheblich, von 79,2 % im Jahr 2015 auf 92,1 % im Jahr 2016. Das Programm schließt eine Lücke für nicht leistungsberechtigte junge Menschen, da weder im Rechtskreis SGB II noch im SGB III vergleichbare Möglichkeiten bestehen.

2.3.2 Sozialarbeit
Betrachtet man das Zusammenwirken aller Akteure auch im Hinblick auf die Vermeidung und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit, leistet das Jugendamt bedeutende Beiträge durch die Schulsozialarbeit und die Förderung der Jugendsozialarbeit der Freien Träger in Ihrer vielfältigen Ausgestaltung (Schulsozialarbeit, Mobile Jugendarbeit, Beratungscentren, Angebote des Stuttgarter Jugendhausvereins).

2.3.3 Berufseinstiegsbegleitung
Das Jugendamt der LHS Stuttgart finanziert anteilig das Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung an allen Stuttgarter Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen.

2.4 Sozialamt Stuttgart, § 67 SGB XII
Der Gemeinderat hat vielfältig und wiederholt über junge Erwachsene beraten, die suchtkrank, psychisch krank oder wohnungslos sind. Für sie werden niedrigschwellige arbeitsähnliche Tätigkeiten gem. § 67 SGB XII bereitgestellt.

Die bewilligten Plätze sind noch nicht vollständig belegt, sodass für 2018/2019 kein erhöhter Bedarf anzunehmen ist (Gestellte Anträge: 21; Teilnehmerinnen und Teilnehmer: 15).

Aktuell (Stand September 2017) setzen Release Stuttgart e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V. und Lagaya e. V. das Programm um. Klinikum Stuttgart und Evangelische Gesellschaft nutzen diese Möglichkeit noch nicht.

Die Träger erhalten pro geleisteter Arbeitsstunde 6,10 Euro Regiekosten, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 1,50 Euro.

Budget
2016
2017
2018
2019
§ 67 SGB XII
153.000 €
221.000 €
Noch nicht beziffert
Noch nicht beziffert

2.5 Arbeitsförderung Stuttgart, Freiwillige kommunale Leistungen
Die Arbeitsförderung schließt mit verschiedenen kommunalen Programmen und Initiativen Lücken am Übergang Schule und Beruf für junge Menschen ohne Leistungsansprüche.

2.5.1 Ausbildungschance / BaEplus
Der kommunale Teil des Pilotprojekes "Ausbildungschance" eröffnet ausbildungswilligen Jugendlichen, denen bisher der Zugang zur betrieblichen Ausbildung versagt war, die Möglichkeit einen anerkannten Abschluss analog der außerbetrieblichen Ausbildung zu erwerben. Die Finanzierung wird, da keine Anspruchsberechtigung nach dem SGB II bzw. III besteht, aus kommunalen Mitten der Arbeitsförderung übernommen. Die Konditionen entsprechen denen der BaE. Die kommunalen Plätze und die Plätze des Jobcenters wurden bis zum Ausbildungsbeginn 2017 von einem Trägerverbund bereit gestellt. Aktuell wurden die Plätze des Jobcenters im Rahmen eines Vergabeverfahrens an einen neuen Träger vergeben. Der Zugang zu den städtischen Plätzen erfolgt über JobConnections. Diese Anlauf- und Beratungsstelle für chancenarme junge Menschen mit schwieriger Berufsperspektive verfügt über mehrjährige Erfahrung und kann die Auswahl der passenden Teilnehmer sicherstellen. Den Jugendlichen stehen verschiedene Ausbildungsberufe offen. Der Ausbildungsvertag wird mit dem durchführenden Träger geschlossen, wobei die praktische Ausbildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes stattfindet.
Das Projekt, mit dem hohe Abschlussquoten und gute Anschlussperspektiven erreicht werden, wird durch das Regierungspräsidium Stuttgart als Kooperationspartner unterstützt. Das Regierungspräsidium ermöglicht seit dem Schuljahr 2013/2014 an den staatlichen Berufsschulen für die Teilnehmer günstigere Klassengrößen. Während der gesamten Ausbildungszeit werden die Auszubildenden von einem Ausbildungsbegleiter/einer Ausbildungsbegleiterin unterstützt. Diese stehen den Betrieben als Ansprechpartner/Ansprechpartnerin zur Verfügung und erstellen individuelle Qualifizierungs- und Förderpläne für die Auszubildenden.


2.5.2 Beratungsstelle JobConnections
JobConnections wurde 1997 auf Initiative des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart gegründet. Ziel dieses innovativen Projektes war und ist es, perspektivlosen jungen Stuttgarterinnen und Stuttgartern über Beratung, Unterstützung beim Bewerbungsverfahren und Praktika, Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verschaffen.

Bereits zu Beginn wurde deutlich, dass die gesamte Angebotspalette im Bereich Arbeit, berufliche Bildung und Ausbildung bedacht werden muss. Junge Menschen sind z. B auch über ein Praktikum gut in Ausbildung zu vermitteln, bei Anderen müssen selbst für eine Tätigkeit in der Zeitarbeit noch Voraussetzungen geschaffen werden. Dieser Ansatz war erfolgreich – JobConnections etablierte sich im Bewusstsein von auf dem Arbeitsmarkt „chancenarmen“ jungen Menschen als die geeignete Unterstützung, einen Ausbildungsplatz zu finden.
Budget
2016
2017
2018
2019
Ausbildungschance
1.031800 €
1.074.800 €
Arbeit statt Drogen, anteil.
190.000 €
190.000 €
JobConnections
346.877 €
353.777 €

2.6 ESF-geförderte Projekte des Bundes, des Landes und des Pakt-S
Parallel zu den von den Leistungsträgern gem. SGB II, III, VIII, IX und XII geförderten Angeboten, werden zusätzlich Projekte, die aus Mitteln des ESF gefördert. Diese werden teilweise aus den genannten Rechtskreisen ko-finanziert, teilweise ergänzen sie die Angebotsbreite durch Eigenmittel der Anbieter. Eine ESF-zentrale Statistik existiert nicht. Allerdings konnte eine Studie für die vorherige ESF-Förderperiode zeigen, dass jahresdurchschnittlich etwa 6 Millionen Euro an ESF-Mitteln für Stuttgart gewährt wurden, davon ist ein relevanter Anteil für U25.

2.7 OB-ICG
Die Frauenarbeitsförderung im Rahmen der SINA-Projekte wird ab 2018 bei OB-ICG verantwortet.

Budget
2016
2017
2018
2019
SINA-Projekte, anteilig
-
-
218.000 €
220.300 €


3 Arbeitsbündnis Jugend und Beruf

Wie vorausgehend dargestellt, übernehmen das Jobcenter, das Jugendamt, die Arbeitsförderung und die Agentur für Arbeit in unterschiedlichen Funktionen als Sozialleistungsträger gesetzliche und freiwillige Aufgaben in den ihnen vorgegebenen Zuständigkeitsrahmen. Diese geteilte Zuständigkeit, von der auch weiter auszugehen sein wird, erfordert ein hohes Maß an gezielter Kooperation und Zusammenarbeit, damit die Unterstützung die arbeitslosen jungen Menschen abgestimmt und integrationswirksam erreicht. Der Gemeinderat hat deshalb im Mai 2015 die Gründung des „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ unterstützt und entsprechende Ressourcen bereitgestellt (ausführlich GRDrs 315/2015). Bei der Umsetzung konnte auf langjährige Erfahrungen aus der bereits 2005 gegründeten Steuerungsgruppe u25 zurückgegriffen werden. Bereits hier gab es Ansätze zu einer koordinierten Planung und Umsetzung zu Maßnahmen, mit dem Ziel Übergänge und Schnittstellen aus der Perspektive der Jugendlichen zu optimieren.

Obwohl Stuttgart wie dargestellt ein ausdifferenziertes Unterstützungsangebot für benachteiligte Jugendliche am Übergang Schule-Beruf aufweist, wurden weiter eine Reihe dauerhafter Herausforderungen gesehen:

· Ungleiche Startchancen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für benachteiligte Jugendliche.
· Unzureichende rechtskreisübergreifende Maßnahmenplanung und -umsetzung unter Wahrung gemeinsamer Qualitätsstandards.
· Keine gemeinsame Datenlage als Grundlage zur Steuerung.
· Auswirkungen von Schulstrukturreform auf das gesamte u25 Fördersystem.
· Passungsprobleme zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt bei einsetzendem Fachkräftemangel. Die wesentliche Zielsetzung des Arbeitsbündnisses besteht darin,

· allen Jugendlichen einen zügigen Übergang in die Berufsausbildung durch Ausschöpfung aller Potentiale zu eröffnen,
· die Qualität der Angebote insbesondere am Übergang Schule-Beruf zu erhöhen
· und gemeinsam einen koordinierten Zugang der Jugendlichen zu den passenden Angeboten rechtskreisübergreifend zu gestalten. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Agentur für Arbeit und Jobcenter im Rahmen des Arbeitsbündnisses optimiert und mit höherer Qualität weiterentwickelt werden. Darüber hinaus können die Angebote dieser drei Akteure mit den Programmen und Konzepten u. a. der Innungen, Kammern und Bildungsträger besser verzahnt und die Kooperationen mit den Ausbildungsbetrieben verbessert werden. Im Einzelnen geschieht dies durch:

Das Team der Fachstelle des Arbeitsbündnisses, besetzt mit je einem Mitarbeiter der beteiligten Organisationen, ist mit der operativen Umsetzung dieser Aufgaben betraut und unterbreitet dafür Entscheidungsvorschläge an die Steuerungsrunde des Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf.

Die Steuerungsrunde, die sich aus der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit und den Amtsleitungen des Jugendamts und des Jobcenters zusammensetzt, trifft die inhaltlichen Entscheidungen über die gemeinsamen Aufgaben in der Zusammenarbeit. Die weiterbestehende Steuerungsgruppe u25 übt die Funktion eines Beirats für das „Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ aus.

Mit dem Arbeitsbündnis verfügt die LHS Stuttgart über eine effektive Ressource, die ein Kernelement zur Entwicklung weiterer Aktivitäten zur Vermeidung und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit darstellt und, entsprechend ausgestattet, auch die ämterübergreifenden konzeptionellen Planungen voranbringen wird.

Die Stelle des Jobcenters in der Fachstelle war längere Zeit vakant und kann erst jetzt wieder neu besetzt werden, wodurch auch die konventionelle Arbeit wieder intensiviert werden kann.


4. Ausblick

Die aktuelle Berichterstattung der Agentur für Arbeit weist einen guten Wert für die Region und die Stadt bei der Jugendarbeitslosigkeit aus. Der Anspruch bleibt, dieses Ergebnis zu verbessern. Der Heterogenität der Gruppe der chancenärmeren Jugendlichen und jungen Menschen wird weiterhin mit einem differenzierten System und vielfältigen Angeboten entsprochen werden. Ämter und organisationsübergreifend wird sichergestellt, dass die Jugendlichen zielgerechtet in diesem System geleitet werden.

Für die Landeshauptstadt Stuttgart wird im Referat SI das Jobcenter in der kommunalen Trägerschaft die Federführung für die Weiterentwicklung einer gesamtstädtischen Strategie übernehmen. Bei der Erstellung der Geschäfts- bzw. Haushaltspläne der Ämter werden die Planungen, insbesondere des Jugendamtes, der Arbeitsförderung und des Jobcenters in einem gesamtstädtischen Programm „Stuttgart U25“ auf der Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Strategie ausgewiesen. Perspektivisch werden die Agentur für Arbeit und weitere Arbeitsmarktakteure eingeladen, die Kooperation bei der Planung und Abstimmung und Erfolgsbeobachtung zu intensivieren. Als Grundlage wird das Referat SI ein Konzept für differenzierteres Monitoring über Zuständigkeitsgrenzen hinweg - insbesondere zu den Zu- und Abgängen der verschiedenen Gruppen der jungen arbeitsuchenden Menschen - entwickeln. Damit werden die Voraussetzungen für eine ämter- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Strategie und Programme verbessert.








Fritz Kuhn

zum Seitenanfang