Stellungnahme zum Antrag
144/2013

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/31/2013
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0501-06



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/21/2013
Betreff
    Vorteile suchen: Telearbeit stärken
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Ausgangslage

Vor dem Hintergrund neuer technischer Möglichkeiten, den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt, hat sich die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) im Rahmen verschiedener Projekte bereits ab Mitte der 1990er- Jahre mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes auseinandergesetzt. Da mit der Tele- bzw. Heimarbeit
Chancen, aber auch Risiken für Arbeitgeber- und Mitarbeiterseite verbunden sind, war ein längerer Klärungs- und Regelungsprozess erforderlich. Zum 1. Februar 2004 konnte dann auf der Grundlage der mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossenen „Dienstvereinbarung zur Telearbeit und zur Heimarbeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart“ (DV TA/HA) die alternierende Tele- bzw. Heimarbeit generell bei der Stadtverwaltung Stuttgart eingeführt werden.


Die mit der Einführung verbundene Projektarbeit profitierte dabei unter anderem auch vom Dialog mit örtlichen Unternehmen bis hin zum internationalen Erfahrungsaustausch im Rahmen des EU-Projekts „Equality, Life and Work“.

Aus heutiger Sicht hat sich die Telearbeit allgemein nicht so stark durchgesetzt, wie ursprünglich erwartet wurde. Die Beurteilung des Erfolgs ist jedoch auch von der jeweiligen Zielsetzung und den korrespondierenden, betriebsspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten abhängig.

Die LHS verfolgt mit der Telearbeit primär personalwirtschaftliche Ziele, die unter folgenden Begriffen zusammengefasst werden können: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Chancengleichheit, Diversity, Integration, Personalerhaltung und -gewinnung, Attraktivität als Arbeitgeberin.

Beantwortung der konkreten Fragestellungen:

1. Mit der Telearbeit auf der Grundlage der geltenden Dienstvereinbarung wurden bislang überwiegend gute Erfahrungen bei der LHS gemacht. Seit Inkrafttreten der DV TA/HA wurden insgesamt rd. 130 Tele-/Heimarbeitsplätze genehmigt.
Aktuell sind 93 häusliche Arbeitsplätze eingerichtet, Tendenz weiter steigend.

Als wesentliche Festlegungen der DV TA/HA sind zu beachten: Die Freiwilligkeit für beide Seiten (Mitarbeiter- und Arbeitgeberseite) sowie die ausschließlich alternierende Form, d. h. ein Teil der zu leistenden Arbeitszeit ist am Büroarbeitsplatz zu erbringen (mindestens 40%). Der Gesamtpersonalrat legte außerdem Wert darauf, dass die Aufnahme von Telearbeit nicht mit einem Zwang zum Desk-Sharing und insbesondere nicht mit räumlich wechselnden Büroarbeitsplätzen verbunden werden darf.
2. Wie eingangs erwähnt, wurde die Einführung der Telearbeit durch entsprechenden Erfahrungsaustausch flankiert, darunter auch mit namhaften Stuttgarter Unternehmen (z. B. IBM, Daimler AG) sowie dem Fraunhofer Institut. Über die
Jahre hat sich der weitere Erfahrungsaustausch besonders auf den öffentlichen Bereich konzentriert, bei dem festgestellt werden kann, dass die LHS durchaus im Trend liegt. Die Verwaltung wird aber weiterhin die Entwicklungen in der Wirtschaft und im öffentlichen Bereich verfolgen und ggf. Möglichkeiten zur Optimierung prüfen.


3. Angesichts der bei Ziffer 1 beschriebenen Rahmenbedingungen kann die Telearbeit ggf. in Einzelfällen einen Beitrag zur Entzerrung einer angespannten Raumsituation leisten.






Fritz Kuhn

zum Seitenanfang