Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
939/2017
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
05/28/2019
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6116 - 08
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
11/24/2017
Betreff
Verzögerung beim Baugebiet „Mittlere Wohlfahrt“ in Stuttgart-Hofen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Das Gebiet „Mittlere Wohlfahrt“ ist ein zentrales Grundstück für die Wohnbauentwicklung. Hier sollen ca. 120 Wohneinheiten, davon 50 Wohneinheiten gefördert, entstehen.
Für das Gebiet Mittlere Wohlfahrt wurden in den Jahren 2007 und 2014 zur Vorbereitung eines Bebauungsplanes Artenschutzuntersuchungen durchgeführt. Bei diesen Untersuchungen wurde ein Vorkommen von Eidechsen nicht festgestellt, allerdings mit dem Hinweis, dass ein Teil der Flächen wegen bestehender Einzäunungen nicht zugänglich und eine Erfassung dieser Arten auf Teilflächen nur mit dem Fernglas möglich war.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde seitens des Naturschutzverbandes BUND ein Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse benannt, was durch die untere Naturschutzbehörde auf Grund von Begehungen bestätigt wurde. Hingewiesen wurde vom BUND ebenso auf den Baumbestand mit Baumhöhlen, so dass ein Vorkommen von Totholzkäfern wie Juchtenkäfer und Rosenkäfer nicht ausgeschlossen werden könne. Aspekte des Artenschutzes wurden auch von Bürgern gegen eine Bebauung ins Feld geführt.
Um ein rechtssicheres Verfahren für die künftige Bebauung auf den Weg zu bringen, wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde eine erneute Untersuchung für unabdingbar erachtet und in 2018 durchgeführt.
Dabei konnte ein Vorkommen von Totholzkäfern nicht bestätigt werden.
Jedoch weist das Planungsgebiet in größeren Teilen tatsächlich eine Eignung für Zauneidechsen auf. Das Vorkommen von Alt- und vorjährigen Jungtieren sowie von Schlüpflingen ist Beleg für eine erfolgreiche Reproduktion der Art im Gebiet. Da die Tiere bei einer städtebaulichen Entwicklung nicht im Planungsgebiet verbleiben können und die Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzhabitats im Planungsgebiet nicht möglich ist, ist die Schaffung eines Ersatzhabitats an anderer Stelle unumgänglich, damit das Wohnungsbauprojekt nicht gefährdet wird. Aus diesem Grund ist vorgesehen, städtische Flächen in der Umgebung im Verfahren für die erforderlichen Maßnahmen als Teilgeltungsbereiche zu sichern und auf ihre Eignung als Ausgleichsflächen zu prüfen.
Fritz Kuhn
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