Stellungnahme zum Antrag
154/2014

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/04/2014
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831 - 10.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/08/2014
Betreff
    Verbindungen über den Neckar sichern
    Eisenbahnbrücke als Park und Interimssteg für Radler und Fußgänger
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Die Möglichkeit einer Führung der Fußgänger mit Hilfe eines provisorischen Steges an der bestehenden Eisenbahnbrücke während der Bauzeit der neuen Bahnbrücke über den Neckar wurde planerisch untersucht.

Technische Realisierung

Auf der Seite Bad Cannstatt wäre in der vorhandenen Grünfläche eine mehrfach gewendelte Rampe erforderlich, um von der Schönestraße auf die Höhe der Eisenbahnbrücke zu gelangen. Infolge der ca. 6m Höhenunterschied ergibt sich eine Rampenlänge unter Berücksichtigung von 6 % Neigung und Ruhepodesten von ca. 125 m. Ein Eingriff in den Grün- und Baumbestand wäre erforderlich.

Auf Seite Rosensteinpark kann die Anbindung infolge der Höhenverhältnisse nur in südlicher Richtung (Richtung Rosensteinstege/Leuze) erfolgen. Auch hier wird ein neuer Weg mit einer Länge von ca. 125 m erforderlich um an das vorhandene Wegenetz anzuschließen. Eingriffe in den Grün- und Baumbestand sind notwendig.

An der Eisenbahnbrücke selbst wäre seitlich die Anbringung einer Art „Balkonlösung“ denkbar.

Baurecht

Die Überquerung des Neckars erfordert eine wasserrechtliche Genehmigung die beim Wasser- und Schifffahrtamt einzuholen ist.
Für die Anbringung der Konstruktion am Bauwerk der Bahn ist eine Genehmigung der Bahn und des Eisenbahn-Bundesamtes erforderlich. Die notwendigen Absicherungen gegenüber der Bahnanlage wären in der weiteren Planung und dem Genehmigungsverfahren noch im Detail abzustimmen. Über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

Baudurchführung

Die Montage der Konstruktion kann im Bereich über dem Neckar mit Hilfe eines Schwimmkranes oder von oben über die Bahnbrücke erfolgen. Für die Herstellung des Steges sind Sperrpausen der Bahn betrieblich erforderlich.

Bauzeit

Die Bauzeit der gesamten Anlage vor Ort wird auf ca. 9 Monate geschätzt. Hierzu ist ein Vorlauf zur Vorbereitung der Ausführungsteile in der Werkstatt von ca. 6 Monate hinzuzurechnen. Planungs- und Genehmigungsablauf erfordert einen Zeitraum von vsl. 12 Monaten.

Insgesamt wäre mit einer Planungs- und Bauzeit von ca. 2,5 Jahren zu rechnen.

Kosten

Die Kosten der provisorischen Führung werden auf ca. 2 Mio. Euro geschätzt. Die notwendigen Haushaltsmittel könnten erst zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet werden.

Vergleich der Wegeführungen

Aus einem Vergleich der Wegelängen der in der Planfeststellung S21 ausgewiesenen Strecken über die König-Karls-Brücke bzw. die Rosensteinbrücke zwischen Bahnhof Bad Cannstatt und Wilhelma bzw. Naturkundemuseum ergeben sich nur vergleichsweise geringe Unterschiede von 300 bis 500m zugunsten der vorgeschlagenen Lösung.

Fazit

Im Hinblick auf die hohen Kosten, den Unwägbarkeiten der Genehmigung und den geringen Vorteilen bezüglich der Wegelängen sollte aus Sicht der Verwaltung die Lösung mit einem provisorischen Steg nicht weiter verfolgt werden.

zu 2:

Bei der alten Eisenbahnbrücke handelt es sich um ein technisches Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz.

Die denkmalpflegerische Zielsetzung besteht ganz eindeutig im Erhalt der Eisenbahnbrücke. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Denkmalschutzbehörden die vorliegenden Überlegungen einer Nutzung auch nach Stilllegung des Bahnverkehrs in diesem Bereich. Da bereits heute feststeht, dass der heutige Eisenbahnbetrieb nach Fertigstellung der Stuttgart 21- Maßnahmen entfällt, ist eine Umnutzung unter denkmalfachlichen Gesichtspunkten durchaus denkbar. Die Denkmalschutzbehörden sehen in den vorliegenden Überlegungen eine positive Nutzungsalternative, die im Laufe der weiteren Entwurfsphasen natürlich im Detail noch überprüft und denkmalfachlich begleitet werden muss.

Andererseits gehört die Brücke der Bahn. Die Stadt hat daher derzeit keinen Zugriff auf das Bauwerk. Die Frage, ob die Eisenbahnbrücke künftig im Sinne eines „Parks über dem Neckar“ genutzt werden kann, hängt nicht nur von den Kosten ab. Zunächst wäre die Erarbeitung einer entsprechenden Konzeption notwendig, bei der auch die daraus entstehenden Kosten ermittelt werden (z. B. Umfang des Nutzungskonzepts, barrierefreie Anbindung an das geplante und bestehende Wegenetz Richtung Wilhelma und Rosensteinpark sowie auf Cannstatter Seite, Absturzsicherung, sonstige bauliche Anforderungen etc.). Eine große Rolle spielt dabei die Darstellung einer wirtschaftlich tragbaren Lösung für das über einhundert Jahre alte Bauwerk.

Ein weiterer Aspekt ist die städtebauliche Einordnung des Bauwerks. Das Neckarknie als besonderer Ort in Stuttgart würde nach Fertigstellung der S21-Bahnbrücke und einem Erhalt der bestehenden Bahnbrücke von mehreren Bauwerken dominiert. Eine Entkernung des Bereichs wäre aus städtebaulichen Gründen also ebenfalls in Betracht zu ziehen. Deshalb sollte der Rückbau ein städtebauliches Thema bleiben, zumal sich beide Bahnbrücken stadtgestalterisch schwer in den Neckarbereich integrieren lassen.

Die Stadtverwaltung hält es im Hinblick auf die bis zum Jahre 2021 vorhandene Nutzung durch den Eisenbahnbetrieb und vor allem vor dem Hintergrund vieler ungeklärter Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht für möglich, tragfähige Aussagen zu den Kosten eines Konzepts „Park über dem Neckar“ zu machen.

Es ist aber durchaus sinnvoll über die Frage der Nutzung der bestehenden Eisenbahnbrücke als „Park über den Neckar“ mit der Bahn in sondierende Gespräche einzutreten.

Zu 3:

Die unter Punkt 2 genannten Argumente gelten sinngemäß auch für die Frage einer künftigen Nutzung des bestehenden Eisenbahntunnels, zumal dieses Thema in engem Zusammenhang mit der Entscheidung über den „Park über dem Neckar“ steht.







Fritz Kuhn


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