Stellungnahme zum Antrag
100/2013

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/24/2013
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1412-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/21/2013
Betreff
    Sicherheit im Feuerwehrhaus: Dieselmotor-Emissionen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die in den Fahrzeughallen abgestellten Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sondern bei laufendem Motor potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe ab. Um die Laufzeiten der Motoren zu minimieren, ist in allen Feuerwehrhäusern bereits eine zentrale Drucklufthaltung installiert. Dadurch wird der fahrzeugeigene Druckluftspeicher befüllt, wodurch ein Fahrzeug ohne weitere Verzögerungen startbereit ist. Allerdings können dadurch Dieselmotoremissionen in der Fahrzeughalle nicht vollständig vermieden werden, da es meist kurze Zeit dauert, bis ein Fahrzeug nach dem Start des Motors endgültig ausrücken kann. Die Branddirektion hat durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die Exposition gegenüber Dieselmotoremissionen reduziert wird.

Abgasabsauganlagen saugen die Abgase direkt am Auspuffrohr ab (Quellenabsaugung). Ist in einem Feuerwehrhaus genügend Platz kann auch eine Anlage installiert werden, deren Saugschlauch beim Ausfahren mit nach vorne bis zum Hallentor gezogen wird, so dass praktisch keine Abgase in die Fahrzeughalle selbst gelangen.

Bislang sind lediglich die beiden neu erbauten Feuerwehrhäuser der freiwilligen Feuerwehr in Obertürkheim und Plieningen mit einer Abgasabsauganlage ausgestattet. Bei den restlichen 23 Häusern besteht in dieser Hinsicht noch Nachrüstungsbedarf, ebenso bei der Feuerwache 2 der Berufsfeuerwehr. Ausgehend von den Kosten für die beiden Neuanlagen kann bei nachträglichem Einbau mit einer Gesamtinvestition in Höhe von 700.000 € gerechnet werden (mind. 30.000 €/Gebäude). Eine genauere Schätzung kann jedoch erst nach Einzelfallprüfung der Raumverhältnisse und der baulichen Machbarkeit erfolgen.

Abgasabsauganlagen unterliegen der gesetzlichen Prüffrist von einem Jahr, dafür sind je Anlage ca. 300 € anzusetzen (insgesamt somit maximal rd. 7.500 € für alle Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr pro Jahr).

Es ist vorgesehen, die Objekte sukzessive nachzurüsten. Das Amt für Liegenschaften und Wohnen wird mit der Branddirektion einen Zeitplan mit einer entsprechenden Prioritätenliste erstellen. Die Maßnahmen werden jeweils über das Bauunterhaltungsbudget beim Amt für Liegenschaften und Wohnen abgewickelt. Für eine gleichzeitige Nachrüstung aller Feuerwehrhäuser sind die Mittel nicht auskömmlich.

Die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr sind mit Ausnahme der Feuerwache 2 (Hallenbelüftung) und der abgängigen Feuerwache 5 alle mit Abgasabsauganlagen bzw. entsprechender Hallenbelüftung ausgestattet. Bei der Feuerwache 2 wird die Nachrüstung zu gegebener Zeit im Rahmen eines Sanierungskonzepts vorgenommen.







Fritz Kuhn


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