Beantwortung zur Anfrage
195/2013
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
10/23/2013
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6215-02
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
04/29/2013
Betreff
Parken im NeckarPark Stuttgart
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu a)
Am NeckarPark existieren verschiedene Parkierungsmöglichkeiten, die den Veranstaltungsbesuchern in unterschiedlichem Umfang zur Verfügung stehen. Die dynamische Wegweisung der IVLZ steuert den Kfz-Verkehr über das vorhandene Leitsystem NeckarPark zu den zahlreichen Parkierungsanlagen. Dabei wird von der IVLZ situativ auf unterschiedliche Verkehrssituationen reagiert, um den Besucherverkehr zielgerichtet auf die Parkplätze zu führen. Bei der Abfahrt wird über die dynamische Fahrstreifensignalisierung in der Talstraße und durch die Schaltung effektiver Ampelprogramme Einfluss auf einen möglichst reibungslosen Abfluss des Besucherverkehrs genommen.
Bild 1: Parkierungsanlagen am NeckarPark
Parkierungsanlage
Anzahl Stellplätze
Dynamische Wegweisung durch IVLZ
P1
890
P2 Mercedesstraße
Parkplätze im öffentlichen Straßenraum
-
P3 (VfB, SCHARRena)
150
-
P4, Mercedes Benz Museum
300
-
P5 Mercedes Benz
150
-
P6/6A
120
-
P7
2.600
P8, Kunst-Turn-Forum
43
-
P9
760
P10, Wasen
9.500
P11, Stadion Festwiese
50
-
Carl-Benz-Center
300
P13
Busplätze für Gastmannschaften VfB entlang
Benzstraße
Tabelle 1: Parkierungsanlagen am NeckarPark
Die Parkierungsflächen befinden sich teils in städtischem, teils in privatem Besitz. Mit dem Betrieb von Parkierungsanlagen, die für größere Veranstaltungen relevant sind, sind i. d. R. externe Dienstleistungsunternehmen beauftragt (z. B. P1, P6, P7, P9, P10, Carl-Benz-Center). Einige Parkierungsanlagen sind festen Nutzungen zugeordnet (z. B. P3, P8, P11).
Die Verfügbarkeit der Stellplätze variiert entsprechend des Flächenbedarfs und Managements einzelner Veranstaltungen. So stehen beispielsweise während des Cannstatter Wasens und gleichzeitigem landwirtschaftlichen Hauptfest keine Parkmöglichkeiten auf dem P9 und P10 zur Verfügung. Auch werden je nach Veranstaltungsart Parkierungen für fest definierte Nutzergruppen vorgehalten (z. B. P1 bei Fußballspielen). Bei größeren Veranstaltungen werden wiederum weitere Parkmöglichkeiten z. B. im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Bad Cannstatt angeboten.
Grundsätzlich schränken Parkierungsangebote, die nicht über das Leitsystem NeckarPark gesteuert werden, die Effektivität der Verkehrssteuerung ein.
Zu b)
Die Erfahrung der IVLZ zeigt, dass die derzeit dauerhaft zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Abwicklung des Besucherverkehrs zwingend erforderlich sind. Bei einzelnen Veranstaltungen kommt es auch mit den derzeitigen Kapazitäten zu Überlastungen. Problematisch ist vor allem eine zeitliche Parallelität von Großereignissen (z. B. Volks-/Frühlingsfest, Open-Air-Veranstaltungen) mit weiteren Veranstaltungen. Vor allem gleichzeitig stattfindende Fußballspiele in der Mercedes-Benz-Arena bilden eine besondere Problematik.
Für eine situationsspezifische Beurteilung der Parksituation am NeckarPark sind verschiedene Szenarien zu betrachten:
§
Normalbetrieb (nur Sportbetriebe)
§
Einzelüberlagerung (Sportbetriebe sowie Veranstaltungen z. B. in der Mercedes-Benz-Arena, Schleyer-Halle oder Porsche-Arena)
§
Mehrfachüberlagerung (Sportbetriebe, mehrere Veranstaltungen)
§
Großereignis (Sportbetriebe, Frühlings-/Volksfest, Open-Air-Veranstaltungen).
Für diese Szenarien wären die verfügbaren Stellplatzkapazitäten und -auslastungen zu ermitteln und auszuwerten. Da die Parkierungsanlagen differenziert von verschiedenen Institutionen betrieben werden, liegen die erforderlichen Daten derzeit bei den städtischen Ämtern nicht vor.
Der Arbeitsaufwand für diese Analysen ist erheblich und mit den vorhandenen Personalressourcen zeitnah nicht leistbar. Daher wurde für eine entsprechende Untersuchung beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein Finanzierungsbedarf von rd. 90.000 € im Rahmen der Sondereinflüsse angemeldet. Die Untersuchung würde die Datenanalysen und -auswertungen sowie die Ausarbeitung eines Konzepts unter Einbindung der verschiedenen Akteure beinhalten.
Zu c)
Der ruhende Verkehr für neu zu bauende Wohnungen wird dezentral und blockbezogen in halbgeschossig versetzten oder eingeschossigen Tiefgaragen oder Parkdecks untergebracht.
Nach § 37 Absatz 1 LBO muss für jede Wohnung mindestens ein notwendiger Stellplatz nachgewiesen werden. Es ist derzeit beabsichtigt, je Wohneinheit einen Stellplatz in den Parkierungsanlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Frage nach den Gesamtstellplätzen lässt sich erst auf Grundlage genauer Nutzungszahlen berechnen.
Zu d)
Für die gewerblichen Nutzungen sollen ebenfalls Stellplätze in Parkierungsanlagen, die den Baublöcken zugeordnet sind, bereitgestellt werden.
Die Gesamtzahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze ergibt sich aus den Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) bzw. der Verwaltungsvorschrift Stellplätze (VwV Stpl). Der Stellplatznachweis ist in Abhängigkeit von der Nutzungsart und Nutzfläche zu führen. Auch die Lagegunst zum ÖPNV des jeweiligen Grundstücks geht in die Berechnung dieser Stellplatzzahl ein. Ein genaues Verhältnis von Nutzfläche zu Stellplatz kann daher nicht pauschal genannt werden.
Im Rahmen der zu erstellenden Bebauungspläne ist es geplant, die Errichtung der Stellplätze z. B. auf die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze zu beschränken.
Zu e)
Nach dem derzeitigen Stand der Planung ist zu erwarten, dass aufgrund der geologischen Situation im Gebiet die Anzahl der Stellplätze in Tiefgaragen begrenzt sein wird. Um weiterhin eine gute städtebauliche Qualität und eine entsprechende städtebauliche Dichte zu erreichen, ist die Einrichtung eines Quartiersparkhauses denkbar.
In den aktuellen Plänen ist im Quartier Q17 ein solches Parkhaus als Platzhalter dargestellt. Ein Quartiersparkhaus auf dem Q18 wäre ebenso denkbar und unter stadtplanerischen und verkehrlichen Gesichtspunkten vorteilhafter.
Ein Quartiersparkhaus soll grundsätzlich den Bewohnern / Nutzern des entstehenden Quartiers zur Verfügung stehen. Zudem könnte ein gesonderter Bereich eines solchen Quartiersparkhauses auch im Fall eines Sportbades am Standort Q22 auch zur Verbesserung der dortigen Stellplatzsituation beitragen. Zu diskutieren und prüfen wäre jedoch, ob Verkehrsströme des NeckarPark-Besucherverkehrs in das geplante Gebiet nördlich der Benzstraße hineingeführt werden sollen bzw. wie eine Regulierung erfolgen könnte.
Zu f) und g)
Auf dem P9 stehen derzeit ca. 750 Stellplätze zur Verfügung. Durch den geplanten Anschluss der Mercedes-Benz-Welt an die Talstraße werden Anpassungsmaßnahmen erforderlich werden (vgl. GRDrs. Nr. 188/2009).
Die Einrichtung eines Sportbades auf der Fläche des P9 ist nicht möglich, da diese Fläche elementarer und unverzichtbarer Bestandteil des Entfluchtungskonzepts für verschiedene Veranstaltungsstätten im NeckarPark ist (vgl. GRDrs. 697/2013, Anlage 4).
Zu h)
Gemäß GRDrs. 697/2013 ergibt sich am Standort Q22 eine erforderliche Stellplatzanzahl von insgesamt 193 Stellplätzen. Hiervon wären 89 Stellplätze für das Sportbad baurechtlich erforderlich.
Mit der Realisierung des Sportbades am Standort Q22 würden von den vorhandenen 110 Stellplätzen des ESV/VfL und der dortigen Turnhallen 47 Stellplätze entfallen. Für die entfallenden, baurechtlich erforderlichen Stellplätze wäre ein neuer Standort zu beantragen und nachzuweisen.
Auf dem Grundstück selber können unter den gegebenen Umständen keine weiteren Stellplätze realisiert werden.
Zu i)
Im Bereich der Porsche-Arena und des Carl-Benz-Centers können keine notwendigen Stellplätze für das Sportbad mehr nachgewiesen werden. Eine mögliche Mitverwendung der vorhandenen Stellplätze bei bestimmten Veranstaltungen kann von der Stadtverwaltung erst beurteilt werden, wenn entsprechend detaillierte Analysen vorliegen (vgl. Antwort zu a) und b)).
Zu j)
Ziel des Verkehrsmanagements am NeckarPark ist es, den Veranstaltungsverkehr zum Nutzen der Veranstalter und des schützenswerten Umfeldes möglichst störungsfrei abzuwickeln. Priorität hat dabei, die Veranstaltungsbesucher für den ÖPNV zu gewinnen. Der Umstieg auf den ÖPNV wird dabei auch über Pressemitteilungen und Verkehrsinformationen aus der IVLZ unterstützt. Die Gäste, die nicht auf das Kfz verzichten können/wollen, sollen möglichst effektiv mit den bestehenden Leiteinrichtungen geführt werden. Die Führung beinhaltet den Zufluss sowie den zeitlich enger gefassten Abfluss nach Veranstaltungsende.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine effektive Steuerung sind mit den bestehenden Leiteinrichtungen gegeben. An zwei Stellen sind Verbesserungen notwendig, um den Verkehr effektiv lenken zu können:
1. Eine bessere Erkennbarkeit der Einfahrt des Wasentunnels, damit dieser besser genutzt wird.
2. Ein Ersetzen der derzeitig statischen Beschilderung in der Mercedesstraße vor der Benzstraße aus Richtung Talstraße kommend durch eine dynamische Beschilderung des Leitsystems NeckarPark.
Ein erkennbares Defizit ist die derzeitige personelle Ausstattung der IVLZ, die nur einen zeitlich eingeschränkten Betrieb der IVLZ zulässt. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die GRDrs. Nr. 395/2013, die entsprechende Stellenanträge beinhaltet.
Darüber hinaus kann die Verkehrssteuerung ihre Effektivität nur entfalten, wenn die anzusteuernden Parkierungsflächen in das Leitsystem integriert sind. Dezentrale Parkierungsflächen, die von privaten Betreibern angeboten werden, erschweren die Verkehrssteuerung und wirken sich kontraproduktiv auf die ÖPNV-Nutzung aus.
Fritz Kuhn
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