Antrag
vom
01/18/2013
Nr.
24/2013
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Tempo 30 vor Schulen?
Ein Verwaltungsgericht sagt ja. Wir auch.
Kinder verhalten sich oft unvernünftig und unvorsichtig. Wenn sie gemeinsam zur Schule gehen, wenn sie unterwegs auf Klassenkameradinnen und Freunde treffen, dann lässt ihre Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr nach. So kommt es vor Schulen immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Andere Städte schützen ihre Kinder besser als Stuttgart. In Oberhausen im Ruhrgebiet z.B. ist es schon lange üblich, dass tagsüber vor Grundschulen, Kitas, Spiel- und Bolzplätzen nur Tempo 30 gefahren werden darf, auch auf Hauptverkehrsstraßen. Ein mehr als 20 Jahre alter Erlass des Verkehrsministeriums von Nordrhein-Westfalen macht es möglich.
Der Nürnberger Gemeinderat hat im Sommer 2011 – einstimmig - Tempo 30 vor seinen Schulen beschlossen. Ein Autofahrer hat dagegen geklagt. Er wurde geblitzt und wollte dann vor Gericht sein Grundrecht auf Tempo 50 durchsetzen. Kurz vor Weihnachten aber hat das zuständige Verwaltungsgericht in Ansbach die Klage abgelehnt. Weil Kinder sich unvorsichtig verhalten, komme es vor Schulen zwangsläufig immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen, befand das Gericht. Die Stadt Nürnberg habe die örtliche Gefahr ausreichend dargelegt. Tempo 30 vor Schulen sei grundsätzlich möglich – übrigens auch vor Gymnasien
.
Vor mehr als 4 Jahren haben wir beantragt (Antrag 252/2008), die Verwaltung möge prüfen, wie vor gewissen Schulen an Vorbehaltsstraßen tagsüber eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt werden kann. Der Antrag wurde damals im wesentlichen deshalb abgelehnt, weil vor den von uns genannten Schulen keine Unfälle mit Kindern passieren würden.
Das Urteil von Ansbach markiert eine Zeitenwende. Denn zur Begründung eines Eingriffs in den Straßenverkehr vor Schulen bedarf es jetzt keiner Unfälle mehr. Das Gericht meint, dass bereits das Angrenzen einer Schule an eine Vorbehaltsstraße in der Tendenz eine erhebliche Gefährdungssituation für Schüler in sich berge, da sich diese im Schulbereich häufig unvorsichtig verhielten.
Wir beantragen:
Basierend auf dem Ansbacher Urteil prüft die Stadtverwaltung erneut eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h tagsüber vor Schulen an Vorbehaltsstraßen, und zwar für alle Schulen. Noch vor Ostern berichtet die Verwaltung darüber im UTA.
Die Verwaltung prüft auch, vor welchen Kitas und Spielplätzen an Vorbehaltsstraßen ein Tempo-30-Abschnitt im Sinne des Ansbacher Urteils gut begründbar wäre.
Die Verwaltung bittet das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg um einen Erlass analog dem von Nordrhein-Westfalen, so dass eine eindeutige rechtliche Grundlage für Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Spielplätzen entsteht.
Die Verwaltung bringt über den Städtetag ihr Anliegen ein, dass § 45 StVO novelliert wird, so dass die Spielräume der Kommunen verbessert werden.
Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende
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