Stellungnahme zum Antrag
104/2015

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/22/2015
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7410-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bulle-Schmid Beate (CDU), Dr. Reiners Markus (CDU), Sauer Jürgen (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU)
Datum
    03/27/2015
Betreff
    Zustand von Feierhallen auf städtischen Friedhöfen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt verwaltet auf 42 Friedhöfen 126 Gebäude. Diese stehen teilweise unter Denkmalschutz und stammen überwiegend aus der Zeit vor 1980.
Aufgrund des Gebäudealters stehen zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an, insbesondere an Dächern, Fenstern und technischen Anlagen. Hinzu kommen zusätzliche Forderungen nach barrierefreien Zugängen, Toilettenanlagen und barrierefreiem Hören zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die CDU- Gemeinderatsfraktion hat mit Antrag vom 27.03.2015 die Verwaltung beauftragt, darzustellen, welchen Sanierungs- bzw. Erweiterungsbedarf es bei Feierhallen gibt. Es soll je Objekt eine Aufstellung der notwendigen Maßnahmen und Kosten gefertigt, und eine Prioritätenliste mit Zeitplan zur Umsetzung erstellt werden.

Aus Sicht von 67 gibt es bezüglich der Feierhallen keinen Erweiterungsbedarf. Die Gesamtübersicht soll daher ausschließlich den Sanierungsbedarf abbilden. Da die Feierhallen nicht isoliert von den übrigen Gebäuden betrachtet werden können, werden alle Friedhofsgebäude in die Bestandsaufnahme einbezogen.

Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1) Auflistung der Feierhallen, die Sanierungsbedarf haben

Auf den 42 Stuttgarter Friedhöfen (einschließlich Hoppenlaufriedhof) gibt es 23 Feierhallen und 12 Unterstehdächer. Auf 5 Friedhöfen steht bei Bestattungen kein Wetterschutz zur Verfügung. Darüber hinaus kann auf 3 Friedhöfen (Hedelfingen, Obertürkheim und Uhlbach) die im bzw. am Friedhof liegende evangelische Kirche genutzt werden.

Friedhöfe mit Feierhalle:
- Pragfriedhof (2x)- Waldfriedhof - Hauptfriedhof
- Friedhof Botnang- Neuer Friedhof Degerloch - Friedhof Münster
- Friedhof Feuerbach- Friedhof Heslach- Steigfriedhof
- Friedhof Gaisburg- Friedhof Heumaden- Uffkirchhof
- Friedhof Stammheim- Friedhof Möhringen- Friedhof Untertürkheim
- Neuer Friedhof Weilimdorf - Alter Friedhof Vaihingen
- Friedhof Zuffenhausen (2x)- Buchrainfriedhof
- Ostfilderfriedhof
- Dornhaldenfriedhof

Friedhöfe mit Unterstehdach:

Betrieb PragfriedhofBetrieb WaldfriedhofBetrieb Hauptfriedhof
- Berg- Friedhof Birkach- Friedhof Hofen
- Fangelsbach- Friedhof Kaltental- Friedhof Mühlhausen
- Gablenberg- Friedhof Plieningen - Friedhof Rohracker
- Alter Friedhof Weilimdorf- Friedhof Rohr- Friedhof Wangen

Friedhöfe ohne Wetterschutz:

Betrieb PragfriedhofBetrieb WaldfriedhofBetrieb Hauptfriedhof
- Zazenhausen - Alter Friedhof Degerloch- Friedhof Rotenberg
- Riedenberg
- Sillenbuch

Hinsichtlich der Feierhallen im Hauptfriedhof und im Friedhof Botnang wurde in der Vergangenheit vereinzelt Beschwerden an uns herangetragen, weil die Anzahl an Sitzplätzen für Trauerfeiern ausnahmsweise nicht ausreichten. In der Feierhalle auf dem Hauptfriedhof gibt es 111 Sitz- und 40 Stehplätze. Auf dem Friedhof Botnang 90 Sitz- und 10 Stehplätze.
Bei den eingegangenen Beschwerden handelte es sich um Ausnahmefälle, bei denen eine sehr große Zahl an Trauergästen anwesend war, und ein Teil der Besucher die Trauerfeier außerhalb der Feierhalle über Lautsprecher verfolgen musste.


Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Erweiterungsbedarf hinsichtlich der bestehenden Feierhallen und Unterstehdächer, die bestehenden Kapazitäten werden für ausreichend erachtet.
Die Mitarbeiter vor Ort beobachten seit längerer Zeit rückläufige Teilnehmerzahlen bei Trauerfeiern, und dass sehr große Trauergesellschaften Ausnahmen sind, die nur wenige Male im Jahr vorkommen. Selbst große Feierhallen wie im Neuen Friedhof Weilimdorf oder im Friedhof Feuerbach mit knapp 200 Sitzplätzen sind nur in seltenen Einzelfällen voll besetzt.


Aufgrund der der zu erwartenden hohen Investitionskosten in den umfangreichen Gebäudebestand (s. Aufstellung am Anfang) erscheint die Vornahme einer baulichen Erweiterung von Feierhallen und Unterstehdächern aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, zumal sich zusätzliche Investitionen negativ auf den Kostendeckungsgrad auswirken, und damit letztendlich zu einem weiteren Anstieg der Nutzungsgebühren führen würden.

In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf die Diskussion um das Unterstehdach im Friedhof Birkach (GRDrs. 754/2014). Hier wurde die nachträgliche Teilverglasung des ursprünglich offen geplanten Unterstehdaches geprüft. Die ermittelten Kosten hätten sich im Hinblick auf die Nutzungszahlen nicht amortisiert.

Sanierungsbedarf (Erneuerung von Elektrik, Dächern, Fenstern, etc.) gibt es altersbedingt bei nahezu allen Feierhallen und Unterstehdächern. Hiervon ausgenommen werden können allenfalls die Feierhallen auf den Friedhöfen Heumaden (Baujahr 2000) und Gaisburg (Baujahr 2002).

2) Übersicht über den Finanzbedarf für jede einzelne Feierhalle und Maßnahme

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat das Hochbauamt einen Auftrag zur Bestandsaufnahme und Kostenermittlung aller Friedhofsgebäude erteilt. Die Verwaltung hofft, dass zum Abschluss der Haushaltsplanberatungen ein Ergebnis vorliegt.

Aktuell werden die Feierhallen bezüglich ihrer Akustik und dem „barrierefreien Hören“ untersucht. Hier gab es Beschwerden über schlechte Sprachverständlichkeit bei Trauerfeiern bzw. Anregungen seitens der Behindertenvertreter und dem Runden Tisch Friedhofskultur.


Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden neben dem barrierefreien Hören auch barrierefreie Toiletten und Zugänge für jede Feierhalle gefordert. Diese Maßnahmen werden ebenfalls Bestandteil der Untersuchung sein.

3) Prioritätenliste und einen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen

Eine Priorisierung und zeitliche Umsetzung kann seitens der Verwaltung erst nach Auswertung der vollständigen Bestandsaufnahme vorgenommen werden.

Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Prioritätenliste „Investitionen im Friedhofsbereich“ (GRDrs 37/2009). Die konzeptionelle Neuausrichtung und Fortschreibung der Prioritätenliste wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Ziel der Neuausrichtung war es, dass künftig keine Unterstehdächer mehr gebaut, sondern die bestehenden Kapazitäten genutzt, bzw. wenn baulich möglich, Unterstehdächer zu Feierhallen ausgebaut werden sollten.

Die in der fortgeschriebenen Prioritätenliste genannten Vorhaben wurden von der Verwaltung seit 2009 fortlaufend über die Wunschliste angemeldet. Für den kommenden Doppelhaushalt 2016/2017 wurden die Maßnahmen ebenfalls wieder angemeldet.

Bislang wurden keine Mittel zur Durchführung der o.a. Maßnahmen bereit gestellt, so dass die Prioritätenliste nicht in Angriff werden konnte.






Fritz Kuhn

zum Seitenanfang