Zum Fallmanagement
Die Prinzipien des Casemanagements bildeten, entsprechend den kommunalen Erfahrungen aus der Arbeitsförderung und der BSHG-Hilfeplanung, bereits die Grundlage mit der Gründung der ARGE im Jahr 2005.
In Folge war das Jobcenter Stuttgart durch verantwortliche Fachkräfte an der Weiterentwicklung und inhaltlichen Differenzierung der grundlegenden Positionierungen (Handlungsleitfaden zum Fallmanagement in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des BMAS, Anforderungen an das Fallmanagement im SGB II des Deutschen Vereins, Fachkonzept „Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II“) und an der Entwicklung der Curricula für zertifizierte Ausbildungen beteiligt.
Seit der Gründung des Jobcenters wurde kontinuierlich daran gearbeitet, die institutionellen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Fachkonzepte zu verbessern. Dazu gehörte insbesondere die intensive Schulung der persönlichen Ansprechpartner und die Sicherstellung der Gestaltung und Implementierung der Angebotsstrukturen, entsprechend der festgestellten Bedarfslagen.
Das Jobcenter reklamiert für sich in diesem Feld eine besondere Expertise.
Stuttgart hat sich für das „generalisierte Fallmanagement“ entschieden: Dabei ist der persönliche Ansprechpartner fallführend und verantwortlich dafür, dass für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten adäquate und wirtschaftlich angemessene Integrationspläne nach den Prinzipien des beschäftigungsorientierten Fallmanagements erstellt und umgesetzt werden und hierfür auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen Dritter genutzt und erschlossen werden.
In der Option ist sichergestellt, dass dieser bisher erfolgreiche Ansatz fortgeführt werden kann. Grundlegende strukturelle Änderungen sind nicht beabsichtigt.
Zum Arbeitgeberservice/Arbeitgeberteam
Die arbeitgeberorientierte Vermittlung für Arbeitsuchende aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III erfolgt seit Gründung des Jobcenters in Stuttgart in einer Bürogemeinschaft in den Räumen der Agentur für Arbeit, in die das Jobcenter Personal im Umfang von 10 Stellen einbringt.
Gegenwärtig erarbeitet das JobCenter eine Konzeption für ein eigenständiges Arbeitgeberteam, das zentral in der Rosensteinstr. 11 untergebracht werden soll. Inwieweit eine Kooperation mit der Agentur für Arbeit weiterhin sinnvoll und möglich ist, muss in den kommenden Wochen geklärt werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Arbeitgeber mit ihren Stellenangeboten möglichst aus einer Hand bedient und die Arbeitssuchenden im SGB II nicht vomm Stellenpotential der Agentur für Arbeit abgeschnitten sind.
Zur Ausbildungsstellenvermittlung
Der seit der Gründung des Jobcenters bestehende gemeinsame Marktauftritt der Ausbildungsstellenvermittlung des Jobcenters und der Agentur für Arbeit soll fortgeführt werden. Das Jobcenter als Träger der Grundsicherung kann hierzu die Agentur für Arbeit formal mit der Durchführung der Vermittlung gegen die Erstattung der Aufwendungen beauftragen. Die Kosten von ca. 224.000 Euro gehen zu Lasten des Verwaltungsbudgets. Die seit 2009 bestehende Form der Bürogemeinschaft ist nicht mehr möglich.
Im Ausbildungsjahr 2009/2010 wurden in der gemeinsamen Stelle, die organisatorisch dem Team U25 der Agentur angegliedert ist, 600 SGB II-Bewerber betreut, 200 davon konnten in Ausbildung vermittelt werden.
Für die Übertragung der Ausbildungsstellenvermittlung sprechen