Beantwortung zur Anfrage
174/2012
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
10/11/2012
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 7820
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
05/24/2012
Betreff
Nahversorgung in Dürrlewang
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu 1:
Der bisherige Eigentümer der Osterbronnstraße 50 hat nach eigener Aussage dem seitherigen Pächter einen sehr weitgehenden Nachlass der Pachtzinsen angeboten, ebenso, dass er diesem die Ladeneinrichtungen abkauft, um die Finanzlage des Pächters zu verbessern. Alle Angebote seien aber abgelehnt worden. Der „Nah und Gut“ Laden steht seit August dieses Jahres leer. Ein Makler bemüht sich um eine Nachverpachtung um zirka ein Jahr.
Die neue Eigentümerin, die Firma Bietigheimer Wohnbau, verhandelt zusätzlich mit den Nachbarn (Osterbronnstraße 52 + 54) über einen Hinzuerwerb von deren Liegenschaften. Grundsätzlich zeichnet sich, nach der Aussage von der Bietigheimer Wohnbau, eine Einigung ab.
Bei allen Planungen wird von einer Erdgeschossnutzung mit einem Lebensmittelhandel im zu errichteten Neubau ausgegangen. Nach intensiver Beratung durch das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat die Bietigheimer Wohnbau im Juli 2012 dem Referat StU eine Machbarkeitsstudie zum Projekt vorgestellt, die grundsätzlich positiv zu bewerten ist.
Die Bietigheimer Wohnbau führt zur Zeit Gespräche mit mehreren Einzelhandelsbetreibern und weitere Gespräche mit den Eigentümern der benötigten Nachbargrundstücke. Die Verwaltung wird den Ausschuss für Umwelt und Technik informieren, sobald ein Ergebnis vorliegt.
Der Stadtteilmanager Herr von Appen setzt sich dafür ein, dass während der Planungs- und Bauzeit ein Wochenmarkt im Umfeld der Osterbronnstraße etabliert wird.
Zu 2:
Durch Wegfall des bestehenden Lebensmittelmarktes in der Osterbronnstraße wird sich die Nahversorgungssituation in Dürrlewang deutlich verschlechtern. Die Stadt Stuttgart ist bemüht, einen Nachfolgebetrieb zu finden und anzusiedeln. Insbesondere wird das Ziel verfolgt, Verbesserungen hinsichtlich der Nahversorgung und des gesamten Erscheinungsbildes für diesen zentralen Bereich in Dürrlewang zu bewirken.
Der für diesen städtisch geprägten Bereich im E-Zentrum Osterbronnstraße in Dürrlewang bisher relativ dichte Einzelhandelsbesatz und die relativ geringe Leerstandsquote hatten zu einem verhältnismäßig umfassenden Nahversorgungsangebot mit Supermarkt, kleinerem Lebensmittelgeschäft und mehreren Bäckereien beigetragen. Die (mit Ausnahme des Supermarktes) vorwiegend kleinteiligen Strukturen mit geringem Filialisierungsgrad bildeten dabei einen Angebotsschwerpunkt eindeutig im kurzfristigen Bedarfsbereich. Die bestehenden Angebote hatten bisher keine über den Nahbereich hinausgehende Versorgungsfunktion.
Bei einem Lebensmittel-Nachfolgebetrieb sollte - aufgrund der Einordnung in das
E-Zentrum Osterbronnstraße - die Gesamtverkaufsfläche auf dem Grundstück Osterbronnstraße 50 auf maximal ca. 800 m
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(d. h. nicht großflächig) begrenzt werden. Im Falle einer denkbaren baulichen Erweiterung auf die östlich gelegenen Nachbargrundstücke Osterbronnstraße 52 und 54 wäre auch eine Verkaufsfläche bis maximal 1 200 m² realisierbar.
Zu 3:
Die vom Gemeinderat erlassene Veränderungssperre betrifft allein das Flurstück 1580/3 (Osterbronnstraße 50). Von dieser Veränderungssperre kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn eine Gebäudeplanung den Zielen und Zwecken des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans „Zentrum Dürrlewang“ (Vai 263) entspricht.
Zu 4:
Der sich im Verfahren befindliche Bebauungsplan „Zentrum Dürrlewang“ (Vai 263) befindet sich in der Bearbeitungsphase vor dem Auslegungsbeschluss, der im
1. Quartal 2013 angestrebt wird. Aktuell wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorbereitet.
Es ist vorgesehen, für das Flurstück 1580/3 und die beiden direkt östlich angrenzenden Flurstücke in Privatbesitz Festsetzungen zu treffen, die Einzelhandel in Kombination mit Wohnen und sozialen Einrichtungen (z. B. Kita) zulassen.
Aktuell liegt für den Planbereich keine Bauvoranfrage bzw. kein Bauantrag vor.
Dr. Wolfgang Schuster
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