Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
229/2011
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
07/07/2011
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 1400 - 00
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
05/27/2011
Betreff
Neue Brandschutzauflagen für Containerbauten von Kita und Schule:
Wie betrifft dies die geplanten Ausweichquartiere und den Bestand?
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu 1.:
Mit der Novellierung der Landesbauordnung 2010 werden Gebäude und somit auch Kita- und Schulbauten in Gebäudeklassen eingeteilt. Hierbei wird nicht zwischen temporären Bauten (Ausweichquartiere) oder dauerhaft errichtete Gebäude unterschieden. Kindertageseinrichtungen als temporäre Bauten – und Schulprovisorien werden in der Regel in Gebäudeklasse 2 oder 3 eingestuft. Bei eingeschossigen Bauten mit einer Grundfläche kleiner 400 m² und mit direkten Ausgängen aus Aufenthaltsräumen ins Freie kann eine Einstufung in Gebäudeklasse 1 erfolgen. Bei den Gebäudeklassen 1 bis 3 ist die maximale Gebäudehöhe 7 m maßgebend, die auch bei 2-geschossigen Containeranlagen in der Regel nicht überschritten wird.
Für die Gebäudeklassen 2 und 3 müssen tragende, aussteifende Wände und Stützen mindestens feuerhemmend (F30) nach DIN 4102 sein. Serielle Mietcontainer genügen in der Regel dieser Forderung nicht. In Ausnahmefällen wurde die Tauglichkeit der Konstruktion mit vom Containeraufsteller veranlassten Gutachten belegt, aber nur ausnahmsweise von der Bauaufsichtsbehörde akzeptiert.
Auswirkungen:
Interimsbauten für Kinder und Jugendliche müssen mit Raumzellen errichtet werden, deren Bauart den vorgenannten Ansprüchen (F30) genügt. Diese Bauart wird mit momentan auf dem Markt erhältlichen Standard-Mietcontainern nicht im Sinne der Landesbauordnung erfüllt, sondern nur von höherwertigen Anlagen in Raumzellen- oder Modulbauweise, die speziell für die Bauaufgabe hergestellt werden. Diese Anlagen sind entsprechend teurer (ca. +20%).
Zu 2.:
Als Ausweichquartiere stehen dem Jugendamt derzeit folgende Containerbauten zur Verfügung:
- Franz-Schubert-Straße 15 (Botnang) - Baugenehmigung bis 30.11.2014
- Borkumstraße 51 (Neuwirtshaus) - Baugenehmigung bis 31.12.2013
- Weilimdorfer Straße 90 (Feuerbach) - Baugenehmigung bis 31.04.2013
Bei Schulen sind 3 Interimsanlagen (eingeschossig) als Ausgleich für Raumfehlbedarfe mittelfristig im Einsatz:
- Robert-Koch-Realschule (Mietkauf, aufgestellt 2006)
- Silcherschule (Angemietet bis Fertigstellung Gesamtprojekt (2013/2014))
- Steinbachschule (Angemietet bis vorerst 2013).
Folgende Anlagen wurden im Zusammenhang mit Neubau- und Sanierungsmaßnahmen erstellt:
- Wilhelmsschule Untertürkheim
- Bachschule
- GS Mühlhausen
- Lindenschulzentrum (Gekauft im Rahmen Neubau Pavillon Lindenrealschule)
- Schule für Körperbehinderte
- Königin-Charlotte-Gymnasium
- Schickhardt-Realschule
- Gustav-Werner-Schule
In Folge des unter Punkt 1 dargestellten Sachverhaltes sieht die Verwaltung keinen aktuellen Handlungsbedarf.
Zu 3.:
Das weitere Vorgehen und Überlegungen zu Ausweichquartieren können erst stattfinden, wenn entschieden ist welche Projekte der Wunschliste in den Haushalt aufgenommen werden. Im Rahmen von Rochaden innerhalb der Stadtbezirke wird weitestgehend versucht, auf kostenintensive Ausweichquartiere zu verzichten. Alternativ werden Bestandsgebäude umgenutzt oder zeitweise angemietet. Zuletzt wird ein Containerbau in Betracht gezogen.
Dr. Wolfgang Schuster
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