Beantwortung zur Anfrage
241/2017
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
09/19/2017
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 7831 - 10.00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Datum
08/23/2017
Betreff
Engstelle Hauptsammler Cannstatter Straße
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Allgemeines
Der Umbau des Kanals Cannstatter Straße ist wie bei den weiteren Hauptsammlern in Tallängsrichtung als Folgemaßnahme des Bahnprojekts Stuttgart 21 planfestgestellt und wird von der Bahn durchgeführt. Das Dükerbauwerk des Hauptsammlers Cannstatter Straße ist inzwischen soweit fertiggestellt, dass im Bereich des Ausgangs der Klettpassage ein Anschluss an den bestehenden Kanal über einen neuen Anschlussschacht hergestellt werden kann.
Zur Herstellung des Anschlussschachtes für den Zulaufkanal zum künftigen Düker Cannstatter Straße ist es notwendig den Bestandskanal im Bereich der Baugrube abzubrechen. Um während der Bauzeit den vorhandenen Abfluss zu gewährleisten, ist eine provisorische Wasserhaltung an dieser Stelle zu errichten und zu betreiben.
Die Grundlagen der Bemessung von Entwässerungsystemen, im Speziellen der Dükerbauwerke von S21, wurden verschiedentlich bereits in früheren Anfragen –zuletzt Beantwortung der Anfrage 228/2016 – dargestellt.
Der Sachverhalt zu Ihren aktuellen Fragen stellt sich daher wie folgt dar:
Antwort auf Frage 1
Die provisorische Maßnahme wurde mit der LHS/SES im Zuge der Ausführungsplanung abgestimmt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde die Ausführungslösung auf der Baustelle modifiziert. Nach Überprüfung vor Ort wurde in Abstimmung zwischen SES, DB ProjektBau (DBPSU) und der ausführenden Firma festgestellt, dass die Abflussleistung der drei eingebauten Kanäle mit Durchmesser 500mm (DN500) der ursprünglich abgestimmten Lösung zumindest entspricht, nachdem der im Antrag beschriebene Schaden an einem der Rohre kurzfristig repariert wurde. Zudem wurde für den Fall entsprechender Wassermengen ein „Notüberlauf“ in den Bestandskanal geschaffen.
Antwort auf Frage 2
Ein zusätzliches Überflutungsrisiko bezüglich der Klettpassage ist damit nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen aus Sicht der Beteiligten nicht gegeben.
Antwort auf Frage 3
Die Verantwortlichkeiten für die Abwicklung notwendigen Folgemaßnahmen von S21 im Kanalbereich sind sowohl nach den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses als auch den getroffenen vertraglichen Regelungen eindeutig geregelt. Danach obliegt die Bauaufsicht und die Vollzugskontrolle für die planfestgestellte Maßnahme allein dem Eisenbahn-Bundesamt. Die DB PSU ist demnach zuständig für sämtliche Provisorien/ Bauzustände von Abwasserkanälen.
Die SES ist lediglich im Rahmen der Abstimmung der Ausführungsplanung beteiligt, um die betrieblichen Belange auch während der Bauzeit sicherzustellen. Für die Bauüberwachung der Bauausführung durch die ausführende Firma liegt die alleinige Verantwortung bei der Bahn.
Eine begleitende ständige Bauüberwachung während der Durchführung der Maßnahmen von Seiten der SES ist weder aufgrund der o.g. Zuständigkeiten für das Projekt S21 noch aufgrund der vorhandenen Personalressourcen möglich. Eine Abnahme durch die SES erfolgt im Zuge der Übernahme der fertiggestellten Bauwerke.
Antwort auf Frage 4
Die getroffenen Maßnahmen sind unter Punkt 1 beschrieben.
Fritz Kuhn
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