Beantwortung zur Anfrage
104/2012

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/15/2012
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5034 - 00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    04/03/2012
Betreff
    Trinkwasserbelastung durch Uran
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Mit Uran ist naturbedingt vor allem in solchen Trinkwässern zu rechnen, die aus einem Rohwasser – meist Grundwasser – gewonnen werden, das engen Kontakt zu uranhaltigen Gesteinen und Sedimenten besitzt. In Abhängigkeit von den jeweiligen geo- und hydrologischen Verhältnissen können sehr unterschiedliche Gesteine und Sedimente natürliches Uran in unterschiedlichen Konzentrationen enthalten. Durch komplexe Lösungs- und Transportvorgänge gelangt es regional sehr unterschiedlich in Oberflächengewässer und Grundwässer.

Zu den Gebieten mit erhöhter natürlicher Radioaktivität gehören in Deutschland u. a. Erzgebirge, Vogtland, Fichtelgebirge, Oberpfälzer Wald, Bayerischer Wald und Schwarzwald.

Ein zusätzlicher anthropogener Eintragspfad, insbesondere in oberflächennahe Grundwässer, kann die Auswaschung von gewinnungsbedingtem Uran aus - meist importierten - Phosphatdüngern darstellen.

Mit der Neufassung der Trinkwasserverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist, wurde in Deutschland erstmals – und als einzigem Land der EU - ein Grenzwert für Uran in Höhe von 0,010 mg Uran/l Trinkwasser eingeführt.

Maßgeblich für die Festlegung dieses relativ niedrigen Grenzwertes ist die Nieren schädigende Wirkung des Urans. Die Strahlungsaktivität von Uran ist dagegen erst ab einer etwa 10 x höheren Konzentration gesundheitlich von Bedeutung.

1. Welche Uranwerte wurden im Stuttgarter Trink- und Mineralwasser seit 2006 festgestellt?

2. Wie oft wird der Uranwert im Trink- und Mineralwasser kontrolliert?

3. Ob und ggf. wie hat sich der Urangehalt im Trink- und Mineralwasser in den letzten Jahren verändert?






Dr. Wolfgang Schuster

zum Seitenanfang